Die wichtigsten Fakten zur Fahrzeugabmeldung:
- Fahrzeug kann bei jeder Kfz-Zulassungsstelle oder online abgemeldet werden
- Du kannst das Auto persönlich oder durch einen Vertreter abmelden
- Die Autoabmeldung kostet zwischen 6 und 12 Euro
- Um dein Kfz abzumelden, benötigst du einen Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugpapiere und das zugehörige Kennzeichen
Hat ein Fahrzeug ausgedient oder möchtest Du das Auto nicht mehr im Straßenverkehr nutzen, kannst Du dieses bei der Zulassungsstelle abmelden. Anders als bei der Zulassung kannst Du Dein Auto überall abmelden. Zur Abmeldung benötigst Du beide Teile der Zulassungsbescheinigung sowie den Verwertungsnachweis bei endgültiger Stilllegung.
In unserem Ratgeber erfährst Du, mit welchen Kosten Du rechnen musst, wenn Du ein Kfz abmeldest und welche Folgen eine Abmeldung für Deine Autoversicherung hat.
Der Ratgeber gibt Dir allgemeine Informationen rund um die Abmeldung Deines Autos. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Wer muss ein Auto abmelden?
Generell musst Du ein Fahrzeug persönlich bei der jeweiligen Zulassungsstelle abmelden. Wer sein Auto abmelden möchte, aber keine Zeit hat, zur Zulassungsstelle zu gehen, kann die Fahrzeugabmeldung einem Vertreter übertragen.
Im Gegensatz zur An- oder Ummeldung benötigt der Vertreter für die Kfz-Abmeldung keine Vollmacht. Jede Person, die die notwendigen Unterlagen einer Zulassungsbehörde vorlegt, kann Ihr Auto abmelden.
Wie die Abmeldung eines Autos funktioniert
Wer Halter eines Fahrzeugs ist, trägt Verantwortung für die Nutzung des Autos und zahlt Prämien für die Kfz-Versicherung und Kfz- Steuern. Daher ist es wichtig, dass der Halter ein Auto abmeldet, wenn er dieses nicht mehr nutzt – sei es, weil er das Auto verkauft oder weil es endgültig außer Betrieb genommen werden soll. Dieser Vorgang findet in Deutschland immerhin rund 9 Millionen Mal pro Jahr statt. Der Ablauf der Abmeldung bleibt bis auf wenige Aspekte vom späteren Verbleib des Autos unberührt. Die Pkw-Abmeldung kann zudem bei jeder Zulassungsbehörde durchgeführt werden – diese muss auch nicht in deinem Zulassungsbezirk liegen.
Nach der Abmeldung fahren - darf man das?
Nach der Abmeldung kann das Fahrzeug an diesem Tag noch gefahren werden, falls die Rückfahrt mit entstempelten Kfz-Kennzeichen von der Versicherungsgesellschaft abgedeckt und das Kennzeichen weiterhin dem bisherigen Fahrzeughalter amtlich zugeteilt ist.
Wird ein Fahrzeug abgemeldet, wird das Kfz-Kennzeichen normalerweise entwertet sowie die TÜV- und HU-Plaketten abgenommen. Am besten sollte man sich rechtzeitig vor der Abmeldung bzw. Stilllegung bei seiner Kfz-Versicherung erkundigen, da es unterschiedliche Kfz-Bedingungen am Markt gibt. Ist der erforderliche Versicherungsschutz vereinbart, so müssen die entstempelten Kfz-Kennzeichen hierfür aber wieder ordnungsgemäß am Fahrzeug montiert sein. Dann kann man ohne Risiko auf direktem Wege (ohne Umweg) bis nach Hause oder zum Zielort (bspw. Autohaus) fahren, falls diese Rückfahrt innerhalb des für das Fahrzeug geltenden Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks erfolgt. Die Kfz-Versicherung läuft an dem Tag, an dem du dein Auto abmeldest bis um 23.59 Uhr.
Auto abmelden – Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung?
Wird ein Fahrzeug abgemeldet, wird von der Zulassungsstelle automatisch eine Meldung an das Finanzamt sowie an Ihre Versicherung versendet. Der Versicherungsschutz für das jeweilige Fahrzeug wird aufgehoben – die Versicherung erlischt aber nicht direkt, nachdem du das Kfz abmeldest.
Es wird automatisch eine Ruheversicherung vereinbart – in der Regel für 18 Monate. Meldest du das Fahrzeug innerhalb dieser Frist nochmal an, kannst du den Versicherer nicht wechseln. Erst nach Ablauf der 18 Monaten kannst du die Kfz Versicherung wechseln.
Wieso ein Auto abgemeldet wird
Die Gründe für die Abmeldung eines Fahrzeuges sind vielfältig. Du solltest ein Auto abmelden, wenn:
- Du das Auto verkaufen möchtest
- das Auto einen Totalschaden hat
- das Fahrzeug bereits ein fortgeschrittenes Alter aufweist und nicht mehr fahrtüchtig ist
- das Auto gestohlen wurde
- Du Dir aus finanziellen oder persönlichen Gründen gegen ein Auto entscheiden
Muss ich das Auto nach einem privaten Verkauf abmelden?
Hast du ein Auto verkauft, ohne es vorher abzumelden? Wer sein Auto verkaufen will, muss es nicht zwangsläufig abmelden. Alternativ können Käufer und Verkäufer auch vereinbaren, dass der Käufer das Auto um- bzw. abmelden kann, sobald die Überführung abgeschlossen ist. Meldest du den Verkauf trotzdem umgehend der Zulassungsstelle – per Brief, mit Kopie des Kaufvertrags, und informiere schnellstmöglich deine Versicherung über den Eigentümerwechsel. Zudem solltest du unbedingt einen Kaufvertrag abschließen und die Adressdaten mit dem Personalausweis abgleichen. Andernfalls eröffnen sich Möglichkeiten für Betrug. Beim Verkauf eines Fahrzeugs geht zwar auch die Versicherungspolice auf den neuen Fahrzeugbesitzer über – sollte dieser aber nicht auffindbar sein, kann der Verkäufer auf den Kosten der Versicherung sitzen bleiben.
Grundsätzlich ist ein Fahrzeughalter beim Verkauf auf der sicheren Seite, wenn er das Auto selbst abmeldet. Wer sein Auto zu früh abmeldet, beraubt sich beim Verkauf allerdings der Möglichkeit, Probefahrten anzubieten. Wenn sich die Gelegenheit bietet, ist es daher besser, die Kfz-Abmeldung vorzunehmen, sobald der Verkauf vereinbart ist. Der Käufer kann in dem Fall das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen an den neuen Standort überführen und bei der zuständigen Behörde regulär zulassen.
Was bei einem Diebstahl zu tun ist
Auch ein gestohlenes Auto musst du bei einer Zulassungsbehörde abmelden. Das sollte möglichst schnell passieren. Für die Abmeldung bei einem Autodiebstahl erhalten die Fahrzeughalter eine polizeiliche Bestätigung. Diese Bescheinigung wird auch benötigt, wenn der Diebstahl im Ausland begangen wurde. Die Abmeldebescheinigung ist im Übrigen bei der Schadenregulierung dem Versicherer vorzulegen. Wer die Abmeldung nicht so schnell wie möglich vornimmt, gilt weiterhin als Fahrzeughalter und bekommt es unter Umständen mit Unannehmlichkeiten zu tun – wenn beispielsweise nach dem Diebstahl Bußgelder ausgesprochen werden.
Ich möchte mein Auto abmelden – Was kostet das?
Welche Kosten beim Auto abmelden auf Dich zukommen, unterscheidet sich je nach Zulassungsstelle. Wenn An- und Abmeldung bei derselben Zulassungsstelle erfolgen, liegen die Kosten bei etwa 6 Euro. Lässt Du Dein Kfz bei einer Behörde außerhalb des Zulassungsbezirkes abmelden, betragen die Kosten etwa 10 bis 12 Euro.
Egal, ob Du das Auto endgültig abmeldest oder nur vorrübergehend stilllegst – die Kosten der Abmeldung unterscheiden sich nicht. Was genau Du für die Abmeldung eines Fahrzeuges bezahlen musst, hängt vom jeweiligen Zulassungsbezirk ab. Die genauen Gebühren sind gesetzlich nicht geregelt, unterscheiden sich aber nur geringfügig.
Etwas teurer ist eine Zwangsstilllegung. In diesem Fall wird das Auto einem Zwangsabmelden von den Behörden unterzogen. Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge oder die Gefährdung des Straßenverkehrs können die Ursache für eine Zwangsstilllegung sein. Dabei musst Du mit Kosten von bis zu 290 Euro rechnen.
Kann ich mein Auto auch online abmelden?
Ja, seit 2015 bietet das Kraftfahrt-Bundesamt auch ein Verfahren an, welches Dir den Gang zur Zulassungsstelle erspart. Um das Verfahren zu nutzen, benötigst Du unter anderem einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und zugehöriger PIN sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdecktem Sicherheitscode.
Das Verfahren ist aber nur eingeschränkt möglich, denn Du kannst nur Autos online abmelden, welche ab dem Jahr 2015 zugelassen worden sind.
Online-Auto-Abmeldung: Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
- Das Fahrzeug verfügt über Kennzeichen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes genutzt werden
- Das Fahrzeug hat eine Zulassungsbescheinigung Teil I, auf der ein freizulegender Sicherheitscode vorhanden ist
- Ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung ist vorhanden
So einfach funktioniert die Online-Abmeldung eines Fahrzeuges
Ab 2015 zugelassene Fahrzeuge sind mit der neuen Stempelplakette auf dem Nummernschild und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestattet, die für das Online-Verfahren benötigt werden. Für dieses hat das Kraftfahrt-Bundesamt ein Internet-Portal eingerichtet. Hier bestätigst du mit einem neuen Personalausweis und einem Lesegerät Ihre Identität. Dafür muss bei der Ausstellung des neuen Personalausweises die digitale Ausweisfunktion aktiviert worden sein.
Sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I als auch die Plaketten sind bei Fahrzeugen, die ab 2015 zugelassen wurden, mit Sicherheitscodes versehen. Diese dienen der Identifizierung von Auto und Halter. Der Abmelde-Code auf der Zulassungsbescheinigung wird freigerubbelt. Die Siegel-Plakette auf dem Nummernschild wird wie bisher zerkratzt. Darunter erscheint ein Code. Alternativ kann dieser als QR-Code mit dem Smartphone eingescannt werden. Beide Codes werden auf der Internetseite eingegeben, um das Kfz-Kennzeichen zu entwerten. Nachdem die Daten an die Behörde übermittelt wurden, verschickt diese entweder per Post oder per E-Mail (De-Mail) eine Bestätigung. Die Kosten für die Verwaltungsgebühren kannst Du per Kreditkarte oder Giropay bezahlen.
Fazit: Auch die Abmeldung will überlegt sein
Die Abmeldung bedarf keines großen bürokratischen oder zeitlichen Aufwands. Zur Fahrzeugabmeldung benötigst Du nur einige Unterlagen wie beide Teile der Zulassungsbescheinigung und bei endgültiger Stilllegung bzw. endgültige Außerbetriebsetzung einen Verwertungsnachweis.
Wenn ein Fahrzeughalter ein Auto abmelden will, sollte er bei einem privaten Verkauf den Zeitpunkt überlegt wählen. Wird das Auto abgemeldet, bevor ein Käufer gefunden ist, können Interessenten das Fahrzeug nicht Probefahren. Die sicherste Lösung ist es daher, den Wagen erst dann abzumelden, wenn der Kauf beschlossen ist, oder aber eine Ummeldung durch den Käufer zu vereinbaren. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet auch die Abmeldung online an. Diese ist aber nur möglich, wenn das Auto ab dem 01.01.2015 zugelassen wurde.
Häufige Fragen zum Thema "Auto abmelden"
Ein Kfz-Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II ist für die persönliche Abmeldung eines Autos nicht unbedingt notwendig. Ob du den Fahrzeugbrief für die Außerbetriebsetzung benötigst, kannst du sicherheitshalber bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragen. Ohne Fahrzeugschein kannst du dein Auto allerdings nicht abmelden.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist dies der kennzeichenführenden Zulassungsstelle so schnell wie möglich zu melden. Sollte die Zulassungsbescheinigung gestohlen worden sein, bist du verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird eine Versicherung an Eidesstatt notwendig sowie ein Aufbietungsverfahren. Bei diesem Verfahren erklärt das Kraftfahrt Bundesamt die Zulassungsbescheinigung II für ungültig. Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere ist erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich. Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbestätigung Teil I (Fahrzeugschein) ist dagegen einfacher.
Beim Abmelden eines Fahrzeugs müssen die Plaketten auf den Nummernschildern unkenntlich gemacht werden. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich nicht möglich, ein Auto ohne Vorlage der Kennzeichen abzumelden.
Du kannst dein Auto bei jeder Zulassungsstelle abmelden. Informiere dich rechtzeitig bei deiner Zulassungsstelle, ob du für die Abmeldung einen Termin ausmachen musst. Eine weitere Möglichkeit ist es, sein Fahrzeug online abzumelden. Um ein Auto online abmelden zu können, muss das Fahrzeug ein Baujahr ab 2015 aufweisen.
Du hast dein Auto verkauft und darauf vertraut, dass der Käufer das Auto ordnungsgemäß ummeldet? Wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet, giltst du für die Versicherung und die Zulassungsstelle weiterhin als Halter des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass du weiterhin die Versicherungsbeiträge zahlen musst. Auch bei einem Unfall müsstest du theoretisch zahlen. Im Streitfall musst du genau belegen, wann das Auto in den Besitz des Käufers übergegangen ist – das funktioniert am besten mit einem Kaufvertrag. Um mögliche Kosten und den anfallenden Papierkram zu umgehen, kannst du das Auto vor dem Verkauf selbst abmelden.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.