Das Wichtigste zu Auto ummelden und Versicherung in Kürze
Ein Auto muss immer dann bei der Kfz-Zulassungsstelle umgemeldet werden, wenn entweder der Halter oder die Adresse sich ändert. Welche Konsequenzen das Auto-Ummelden für Deine Versicherung hat und welche Unterlagen Du beim Fahrzeug-Ummelden bereithalten solltest, erfährst Du bei CosmosDirekt.
Erklärvideo zum Thema Kfz-Ummeldung
Auto ummelden bei Umzug
Wenn sich Deine Meldeadresse ändert, bist Du als Halter dazu verpflichtet, Dein Fahrzeug umzumelden. Dabei werden 2 Szenarien unterschieden:
1. Du ziehst innerhalb Deines Zulassungsbezirks um
Wenn Du innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehst, musst Du zwar Dein Auto ummelden, die Versicherung bleibt allerdings gleich. Es ist nur eine „einfache“ Adressänderung im Fahrzeugschein nötig. Eine eVB-Nummer brauchst Du in diesem Fall nicht.
Besonders praktisch: In vielen Städten und Gemeinden erledigt die Adressänderung sogar das Einwohnermeldeamt, sodass Du nicht extra zur Zulassungsstelle musst.
2. Du ziehst in einen anderen Zulassungsbezirk
Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk musst Du für die Ummeldung Deines Autos zur Zulassungsstelle. Die für Deinen Wohnort zuständige Zulassungsstelle kannst Du auf der Website des Straßenverkehrsamtes herausfinden. In diesem Fall benötigst Du beim Auto-Ummelden die Versicherungsnummer (eVB) Deines Versicherers.
Das Auto-Ummelden bei Umzug kann weitere Konsequenzen haben: Ziehst Du in eine andere Stadt oder in einen anderen Landkreis, kann sich durch die Einstufung in eine neue Regionalklasse Dein Beitrag zur Kfz-Versicherung ändern. Bei uns kannst Du vorab Deinen neuen Beitrag berechnen – ganz einfach online.
Kfz ummelden bei Halterwechsel
Handelt es sich bei Deinem neuen Auto um einen Gebrauchtwagen, heißt das, dass das Fahrzeug schon einmal zugelassen wurde. Infolgedessen muss das Kfz nach dem Kauf auf Dich als neuen Halter umgemeldet werden. Die Regeln bei Kfz-Halterwechsel gelten auch, wenn Du ein gebrauchtes Auto geschenkt bekommst oder erbst.
Das bedeutet das Auto-Ummelden für Deine Versicherung
Je nachdem, warum Du Dein Auto ummeldest, ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung.
Wenn Du umziehst, musst Du der Versicherung Deine neue Adresse mitteilen. Erhöht sich wegen Deines Umzugs etwa Dein Beitrag, hast Du kein Sonderkündigungsrecht. Willst Du dennoch Deine Kfz-Versicherung wechseln, kannst Du ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist bei den meisten Versicherern der 30. November.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens bist Du nicht verpflichtet, die Kfz-Versicherung des Vorgängers zu übernehmen. Bevor Du bei der Zulassungsstelle das Auto ummelden kannst, benötigst Du eine abgeschlossene Versicherung. Mithilfe der Dir mitgeteilten eVB-Nummer funktioniert das Fahrzeug-Ummelden bei Deiner Versicherung im Anschluss problemlos. Außerdem erlischt mit der Ummeldung des Kfz der Versicherungsschutz des Vorbesitzers automatisch.
Auto ummelden: Diese Unterlagen benötigst Du
Willst Du Dein Fahrzeug ummelden, benötigst Du folgende Unterlagen für die Zulassungsstelle:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
- eVB-Nummer Deiner Autoversicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Alte Nummernschilder (nur bei Kennzeichen-Wechsel)
- CoC-Papiere (nur bei Import-Fahrzeugen)
- Vollmacht und Kopie des Ausweisdokuments des Antragstellers sowie Ausweisdokument des Bevollmächtigten (nur bei Ummeldung durch einen Bevollmächtigten)
Damit Du Dein Kfz ummelden und auf Deinen Namen umschreiben lassen kannst, müssen außerdem alle offenen Gebühren, die mit einer früheren Zulassung zusammenhängen, sowie die Kfz-Steuer bezahlt sein.
Innerhalb des Zulassungs-bezirks | Ohne Kennzeichen-wechsel | Mit Kennzeichen-wechsel | |
---|---|---|---|
Personalausweis oder Reisepass | ✔ | ✔ | ✔ |
Gültige Meldebescheinigung | ✔ | ✔ | ✔ |
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | ✔ | ✔ | ✔ |
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | ✔ | ✔ | ✔ |
eVB-Nummer | ✔ | ✔ | |
Nachweise Haupt- und Abgasuntersuchung | ✔ | ||
SEPA-Lastschrift- mandat für Abbuchung der Kfz-Steuer | ✔ | ||
Bestehende Kennzeichen | ✔ |
Online Auto ummelden mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Um Autobesitzern den Weg zur Zulassungsstelle zu ersparen, gibt es in Deutschland seit einiger Zeit die Möglichkeit, Dein Kfz online an-, ab- und umzumelden.
Für i-Kfz benötigst Du:
- Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
- Die kostenlose AusweisApp2 installiert auf Deinem Smartphone
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdecktem Sicherheitscode (bei Teil I seit 2015, bei Teil II seit 2018)
Darüber hinaus solltest Du alle weiteren Unterlagen (siehe oben) griffbereit haben, wenn Du Dein Fahrzeug online ummeldest. Bezahlen kannst Du bequem per Debit- oder Kreditkarte.
Auto ummelden: Kosten
Was es Dich kostet, Dein Fahrzeug umzumelden, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Zulassungsstelle. Das Straßenverkehrsamt hat Antragstellern daher die durchschnittlichen Kosten aufgeschlüsselt:
Ein Großteil der Kosten, die bei der Kfz-Ummeldung entstehen, sind nicht einheitlich geregelt. Das Straßenverkehrsamt hat Antragstellern daher die durchschnittlichen Kosten aufgeschlüsselt:
Was? | Kosten |
---|---|
Kfz-Versicherung ummelden ohne Halterwechsel | Durchschnittlich 26 Euro |
Kfz-Ummeldung mit Halterwechsel | Durchschnittlich 29 Euro |
Wunschkennzeichen | Bundeseinheitlich 10,20 Euro |
Prägen der Nummernschilder | Durchschnittlich 35 Euro |
Carbon Kennzeichen (3D-Kennzeichen) | 20 bis 50 Euro extra |
Die Kosten beziehen sich auf eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Online fallen die Kosten geringfügig höher aus.
Die wichtigsten Fragen zu Auto ummelden & Versicherung
Du musst Dein Auto ummelden, damit die Polizei Dich als Halter eines Fahrzeugs ermitteln kann. Das ist insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nötig.
Ja, nach dem Umzug musst Du Dein Auto ummelden. Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sollte die Ummeldung Deines Autos unverzüglich nach dem Ortswechsel erfolgen.
Eine konkrete Frist, bis wann das Auto umgemeldet sein muss, gibt es nicht. Allerdings droht Dir nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eine Strafe bei Missachtung der Regelung. Laut Bußgeldkatalog gilt:
- Das Auto-Ummelden bei Umzug oder Halterwechsel muss unverzüglich geschehen, ansonsten müssen Sie 15 Euro Bußgeld bezahlen.
- Wer seiner Kfz-Versicherung einen Halterwechsel nicht umgehend meldet, dem droht ein Bußgeld zwischen 15 und 40 Euro.
Nein, Du musst Dein Auto bei der für Deinen Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle ummelden. Welche das für Deine Stadt ist, erfährst Du auf der Website des örtlichen Straßenverkehrsamtes.
Wenn Du Deine alten Kennzeichen behalten möchtest, brauchst Du sie nicht mit zur Zulassungsstelle nehmen. Nur, wenn Du ein neues Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen benötigst, musst Du die alten Schilder abgeben.
Ja, Du musst zum Ummelden Deines Autos nach Umzug oder Halterwechsel nicht persönlich erscheinen. Schickst Du einen Bevollmächtigten zur Zulassungsstelle, benötigt dieser neben Deiner Vollmacht zum Auto-Ummelden außerdem eine Ausweiskopie von Dir und muss sich selbst ausweisen können.
Wenn Du ein gekauftes Fahrzeug ummeldest bei Halterwechsel, endet die bisherige Autoversicherung automatisch und die Versicherung wird von der Zulassungsstelle darüber informiert.
Meldest Du Dein Fahrzeug um, weil Du umgezogen bist, musst Du Deine Kfz-Versicherung selbst über die Adressänderung informieren. Die Versicherung besteht weiter.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
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