Das Wichtigste zur BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen in Kürze
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht. Der Gesundheitscheck ist Voraussetzung für den Abschluss einer BU-Versicherung – das gilt nicht nur für CosmosDirekt. Die Gesundheitsfragen dienen in erster Linie dazu, Deinen individuellen Beitrag zu berechnen. Was eine BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen ist und was in dem Zusammenhang „mit Wartezeit“ bedeutet, erfährst Du in unserem Ratgeber.
Eine BU ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen bieten seriöse Anbieter in der Regel nicht an. Es gibt allerdings zwei Sonderfälle:
- Dank Nachversicherungsgarantie ist es möglich, die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen.
- Manche Versicherer haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen im Angebot.
Die Recherche der eignen Gesundheitshistorie kann zwar etwas mühsam sein, doch am Ende dient der Gesundheitscheck vor allem dazu, Dir einen individuellen Beitrag zur BU-Versicherung zu gewährleisten. Solltest Du Hilfe beim Beantworten der Gesundheitsfragen brauchen, kannst Du Dich an Deine behandelnden Ärzte wenden.
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* Verbraucherzentrale 6/2024 empfiehlt eine anonyme VoranfrageDieser Zeitraum ist für den Gesundheitscheck relevant
Die Gesundheitsfragen betreffen in den meisten Fällen die letzten fünf bis zehn Jahre – das gilt nicht nur bei einer BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen, sondern auch reguläre Angebote.
- Bei ambulant behandelten Krankheiten oder Depressionen werden die vergangenen fünf Jahre betrachtet.
- Operationen und stationäre Aufenthalt in einer Klinik oder einem Krankenhaus müssen für die vergangenen zehn Jahre angegeben werden.
- Vorerkrankungen, die vor diesem Zeitraum aufgetreten sind, haben keinen Einfluss mehr auf den BU-Vertrag.
Der Umfang und die Formulierung der Fragen variieren unter den Anbietern – daher kann sich ein Vergleich lohnen.
Das sind klassische Gesundheitsfragen der Versicherer
Folgende Fragen können Dich im Gesundheitscheck für die BU-Versicherung erwarten:
- Fragen nach Größe und Gewicht
- Fragen zur aktuellen Medikamentierung
- Fragen nach ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen
- Fragen nach vergangenen und anstehenden Operationen (bis zu 12 Monate im Voraus)
- Fragen nach psychischen Erkrankungen
- Fragen nach konkreten Krankheiten und Beschwerden (z. B. Haut- und Augenerkrankungen, Ohrenkrankheiten, Verletzungen durch Unfälle oder Allergien)
- Fragen zum Tabakkonsum
Die (vereinfachten) Gesundheitsfragen für die BU solltest Du immer ehrlich beantworten. Denn wenn im Nachhinein falsche Angaben entdeckt werden, kann es zu Problemen – bis hin zum Verlust Deines Versicherungsschutzes – kommen. Im Ernstfall erhältst Du dann keine private Berufsunfähigkeitsrente und musst mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auskommen.
Auswirkungen von Beruf und Erkrankungen auf die BU
Manche Berufe können Auswirkungen auf die BU-Prämie haben. Ausschlaggebend ist immer die Einschätzung des Risikos.
- Geringes Risiko (z. B. Ärzte, Architekten, Diplomfachwirte)
- Normales Risiko (z. B. Bürofachkräfte, Verkäufer im Einzelhandel)
- Erhöhtes Risiko (z. B. medizinische Fachangestellte, Mechaniker)
- Hohes Risiko (z. B. ausführende Berufe im Baugewerbe, bestimmte handwerkliche Berufe, Physiotherapeuten, Künstler)
Bei bestimmten Krankheiten ist es auch möglich, diese mithilfe von Klauseln aus dem BU-Vertrag auszuschließen, damit Du einen günstigeren Vertrag erhältst. Natürlich können auch nach dem Abschluss der BU-Versicherung Erkrankungen auftreten. Diese haben jedoch keine Auswirkungen auf Deinen Versicherungsschutz. Dieser bleibt ohne erneuten Gesundheitscheck bestehen.
Auch (Extrem-) Sportarten werden im Gesundheitscheck berücksichtigt
Nicht nur Vorerkrankungen, sondern auch (Extrem-) Sportarten können ein Einfluss auf Deine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und sind darum Teil der Gesundheitsprüfung. Viele, durchaus körperlich anspruchsvolle Sportarten wie Schwimmen, Fußball, Skilanglauf und Wandern sind unbedenklich und daher kein Ausschlusskriterium.
Anders sieht es bei riskanteren Sportarten aus, wenn diese ernsthaft und regelmäßig betrieben werden. Unter anderem für Höhenbergsteigen, Fallschirmspringen oder Tieftauchen gilt entweder ein Risikozuschlag oder die Aktivitäten werden aus dem Vertrag ausgeschlossen. Je höher das Risiko ansteigt, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Du einen Anbieter findest, der Dich mit Deinem Hobby versichert. Motorsportrennen auf internationalem Niveau, Wettkampf-Kickboxen oder Base-Jumping sind für viele Versicherer ein klares Ausschlusskriterium.
Häufige Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne Gesundheitsfragen)
Nein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es in der Regel nicht. Doch der Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, denn auch mit Gesundheitscheck sind günstige Tarife möglich.
Die Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind diejenigen, die Du vor Vertragsabschluss beantworten musst. Wenn der Versicherer Deinen Antrag bearbeitet, ist das die Gesundheitsprüfung. Alternativ verwenden manche Versicherer auch den Begriff Gesundheitscheck.
In der Regel fordern Versicherer für die Gesundheitsfragen Informationen zu Erkrankungen nur für einen bestimmten Zeitraum an. Je nach Erkrankung liegt die Verjährungsfrist bei 5 bis 10 Jahren. Alles, was vor diesem Zeitpunkt war, ist für die Gesundheitsprüfung nicht relevant.
Aus verschiedenen Gründen können nicht alle Antragssteller ihre Berufsunfähigkeit versichern lassen. Dann gibt noch eine Alternative: die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zwar ist der Leistungsumfang geringer als bei einer BU, doch auch die Beitragskosten sind entsprechend niedriger.
Wer Beschwerden oder Erkrankungen bei der Gesundheitsprüfung für die BU verschweigt, muss mit schwerwiegenden Folgen im Falle einer Berufsunfähigkeit rechnen. Du zahlst zwar niedrigere Beiträge, erhältst aber im schlimmsten Fall überhaupt keine BU-Rente. Grund dafür ist, dass Dein BU-Risiko in einem solchen Fall nicht ausreichend abgedeckt ist.
Wenn Du während der Laufzeit Deiner BU-Versicherung erkrankst, musst Du dies Deinem Versicherer nicht mitteilen. Denn sobald Du Deinen unterschriebenen Vertrag erhalten hast, ist auch die Gesundheitsprüfung abgeschlossen.
Darüber hinaus kann ein weiteres Szenario eintreten: Sobald Du von einer akuten Erkrankung genesen bist, die mit einer Leistungseinschränkung oder einem Risikozuschlag einhergeht, besteht die Möglichkeit, Deinen Vertrag entsprechend anzupassen.