Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine finanzielle Absicherung für Menschen, die vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter nicht mehr ihrem Beruf nachgehen können. Die staatlichen Leistungen genügen beim frühzeitigen Ausscheiden aus dem Beruf nicht, um den bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Im folgenden Artikel erfährst Du, was es bei der Berufsunfähigkeitsrente zu beachten gilt und wie sich Deine Rentenhöhe errechnet.
Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails findest Du hier.
Diese Begriffe solltest Du kennen
Erklärvideo zum Thema Erwerbsminderungsrente

Ursachen für Berufsunfähigkeit
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Berufsstruktur grundlegend verändert. Immer mehr Menschen verbringen den Arbeitstag am Schreibtisch. Dies hat auch Auswirkungen auf die Ursachen für Berufsunfähigkeit: Körperlicher Verschleiß – beispielsweise Wirbelsäulenleiden – ist immer seltener dafür verantwortlich, dass Menschen vor dem Rentenalter berufsunfähig werden. Das bedeutet aber nicht, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit gesunken ist. Vielmehr sind mit den neuen Berufen und der schnelleren Taktung des Alltags durch moderne Medien psychische Ursachen an die Stelle der körperlichen getreten.
Nach der aktuellen Statistik von Morgen&Morgen liegt die Ursache für Berufsunfähigkeit in rund 32 % der Fälle bei Nervenkrankheiten und psychischen Erkrankungen. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates nehmen mit 21 % den zweiten Platz ein. Hierbei ist zu beachten, dass Erkrankungen der Psyche unerwartet auftreten und auch junge Menschen treffen können, die voll im Berufsleben stehen.

Was leistet der Staat?
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kann, muss ohne private Vorsorge beträchtliche Einbußen beim Einkommen und Lebensstandard hinnehmen. Der Staat sieht für diese Fälle nur die Erwerbsminderungsrente vor. Die Erwerbsminderungsrente löste im Jahr 2001 die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ab. Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente gilt nur noch für Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren sind. Für alle Jüngeren wurde die Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Erwerbsminderungsrente ist niedriger bemessen und bietet keinen Berufsschutz. Im Klartext: Wer seinen Beruf aufgeben muss, aber noch eine andere Arbeit verrichten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.
Hohe Hürden für die volle Erwerbsminderungsrente
Selbst bei voller Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit liegt die Erwerbsminderungsrente meistens bei weniger als einem Drittel des letzten Bruttogehalts. Wenn Du vor 1961 geboren bist, reicht es, wenn Du Deinen erlernten Beruf oder einen gleichwertigen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Anders sieht das aus, wenn Du später geboren wurdest: Dann bekommst Du eine Erwerbsminderungsrente erst, wenn es Dir gesundheitlich nicht möglich ist, mehr als sechs Stunden irgendeiner Arbeit nachzugehen. Und um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, musst Du sogar unfähig sein, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Dabei ist unerheblich, ob die neue Tätigkeit der vorherigen in Qualifikation und Anforderungen entspricht. So kannst Du als Akademiker auch auf eine ungelernte Tätigkeit verwiesen werden. Die höheren Hürden für die gesetzliche Rente machen eine private Absicherung dringender denn je!
Die Voraussetzungen für die Zahlung der Erwerbsminderungsrente im Überblick:
- Du kannst maximal 6 Stunden täglich arbeiten
- Du hast bereits mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt
- In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung hast Du mindestens 3 Jahre eingezahlt
Unterm Strich sind die Hürden für die Erwerbsminderungsrente hoch. Auch bei Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente bleibt die Differenz zum vorherigen Einkommen beträchtlich. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat ermittelt, dass die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente 2017 bei durchschnittlich 716 Euro lag. Wer ohne private Vorsorge seinen Beruf nicht mehr oder nur teilweise ausüben kann, muss erhebliche Einschränkungen beim Lebensstandard hinnehmen.
BU-Rente als umfassender Schutz gegen Versorgungslücken
Eine Berufsunfähigkeitsrente dient dazu, die Differenz zwischen dem aktuellen Einkommen und der staatlichen Erwerbsminderungsrente deutlich zu verkleinern. Der Versicherungsfall tritt meist ein, wenn ein Erwerbstätiger zu mindestens 50 Prozent seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der entscheidende Passus befindet sich im § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dieser besagt, dass die Berufsunfähigkeit infolge von „Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall“ eintreten kann. Die Berufsunfähigkeit muss von einem Arzt festgestellt werden und für eine bestimmte Mindestdauer Gültigkeit haben.
Unterschied der Berufsunfähigkeitsrente zur Unfallversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dem Versicherten die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Sie wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen. Wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Laufzeit keine Berufsunfähigkeit erleidet, wird auch kein Kapital gezahlt. Außerdem lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zur Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung abschließen.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist unerheblich, worin die Ursache für den Versicherungsfall besteht. Hier liegt der Hauptunterschied zur Unfallversicherung, die an einen konkreten Unfall geknüpft ist und deren Leistungen sich auf die kurz- sowie langfristigen Folgen beziehen. Allerdings darf die Ursache für Berufsunfähigkeit nicht mutwillig vom Leistungsempfänger herbeigeführt worden sein. Im Gegensatz zur monatlichen Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente wird die Unfallversicherung häufig als einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt.
In unserem Ratgeber Was ist eine Unfallversicherung? findest Du weitere Informationen.
Erklärvideo zum Thema Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung im Vergleich

Keine Hintertüren für den Versicherer
Wenn eine Police eine Verweisungsklausel enthält, kann der Versicherer im Leistungsfall die Berufsunfähigkeitsrente verweigern und auf einen anderen Beruf verweisen, den der Versicherte ausüben kann. Es muss sich dabei um eine Tätigkeit handeln, die mit Blick auf die vorherige Tätigkeit „angemessen“ ist, wobei der Begriff Raum für Auslegungen bietet. Bisweilen führt dies zu Streitigkeiten, die erst auf juristischem Wege geklärt werden können.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
Wie hoch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsrente ausfallen, hängt vom Angebot des Versicherers und der Lebenssituation des Versicherten ab.
Diese Faktoren entscheiden über die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
- Berufliche Tätigkeit
- Gesundheitlicher Zustand
- Alter bei Versicherungsabschluss
- Dauer des Berufsunfähigkeitsschutzes
Du legst die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente fest
Beim Abschluss der Versicherung entscheidest Du über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Die Experten empfehlen, dass die monatliche Rente bei etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens liegen sollte, um den vorherigen Lebensstandard bei einer Berufsunfähigkeit aufrechterhalten zu können. Wer die Versicherung in jungen Jahren abschließt, sollte darauf achten, dass die Möglichkeit zur Nachversicherung besteht, um später auf veränderte Lebensumstände reagieren zu können, etwa wenn eine Position mit höherem Gehalt erreicht wurde. Eine dynamische Rentenerhöhung, die Du bei CosmosDirekt im Basis- und Comfort-Schutz erhältst, sichert Dich gegen eine zu geringe Berufsunfähigkeitsrente durch Inflation ab.
Der Beruf bestimmt das Risiko
Wie hoch die Beiträge für die gewünschte Berufsunfähigkeitsrente ausfallen, hängt maßgeblich vom Risiko einer Berufsunfähigkeit ab. Der ausgeübte Beruf ist wiederum der wichtigste Faktor bei der Prämienberechnung. Versicherer ordnen Berufe oftmals sogenannten Risikogruppen zu. Die Versicherer unterscheiden sich in der Zuordnung der Berufe zu den Risikogruppen. Daher ist es vor Abschluss unbedingt empfehlenswert, hier einen Vergleich anzustellen.
Ehrlichkeit zahlt sich aus
Der Gesundheitszustand des Versicherten wird vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ermittelt. Das erfolgt über einen schriftlichen Fragebogen oder auch online. Zudem kann eine ärztliche Untersuchung erforderlich sein. Hier sollte jeder wahrheitsgemäß und umfassend Auskunft über etwaige Vorerkrankungen Auskunft geben. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Arzt beim Ausfüllen des Vertrags zu Rate zu ziehen. Wenn bei einem beantragten Leistungsfall ermittelt wird, dass die Angaben unvollständig oder falsch waren, kann der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern.
Diese Ergebnisse kann die Risikoprüfung haben:
- Normalannahme, wenn kein erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
- Risikozuschlag bei der Versicherungsprämie, sofern relevante Vorerkrankungen vorliegen.
- Ausschluss ermöglicht es trotz Vorerkrankung – beispielsweise angeborene Herzkrankheiten – eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wenn die ausgeschlossene Erkrankung Ursache der Berufsunfähigkeit ist, wird keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
- Ablehnung, wenn der Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit als zu hoch einstuft.
Hobbys können zu einem relevanten Risiko-Kriterium werden, wenn es sich dabei um Risiko-Sportarten handelt. Zu einer Ablehnung führt ein solches Hobby allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen.
Je jünger, desto besser
Grundsätzlich gilt, je jünger der Versicherte bei der Antragsstellung ist, desto günstiger fällt der Beitrag der Police aus. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nehmen oft im Laufe des Erwerbslebens zu. Bei der Dauer des Versicherungsschutzes kommt es vor allem auf das gesetzliche Renteneintrittsalter an. Wer nach 1964 geboren ist, bekommt die volle Altersrente erst mit Renteneintritt im Alter von 67 Jahren ausgezahlt. Der Versicherungsschutz sollte daher die Zeit bis zur Altersrente möglichst vollständig abdecken.
Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente
Um eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, bedarf es eines gewissen Aufwands. Schließlich geht es um einen weitreichenden Vorgang, der häufig für einen längeren Zeitraum gültig ist. Die Quote anerkannter Leistungsanträge liegt im Übrigen bei 70 Prozent:
Ärztliche Unterlagen und Berufsbeschreibung – die Berufsunfähigkeitsrente beantragen
Die Leistungsbeantragung beinhaltet ausführliche Informationen sowohl zur Erkrankung als auch zum jeweiligen Beruf. Das Verfahren soll feststellen, ob eine Person dem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kann. Grundsätzlich gilt, dass die behandelnden Ärzte den Antrag zur Berufsunfähigkeit fachlich unterstützen müssen, damit die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt werden kann.
In der Berufs- und Tätigkeitsbeschreibung kommt es darauf an, die grundsätzlichen beruflichen Anforderungen und konkrete Arbeitsbewegungen detailliert zu beschreiben. Je lückenloser und ausführlicher die Schilderungen sind, desto kürzer ist die Bearbeitungszeit des Antrags. Achte bereits beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, dass der Versicherer Zahlungen auch rückwirkend erbringt. Einige Versicherer gewähren die Berufsunfähigkeitsrente erst ab dem Zeitpunkt der Leistungsbeantragung.
Wenn die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente ablehnt
Oft kommt die Frage auf, wie es um die Zahlungsbereitschaft der Versicherungen bei der Berufsunfähigkeitsrente steht. Viele befürchten, dass sie keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen, wenn sie diese benötigen. Besonders strittige Fälle, die auch die Aufmerksamkeit der Medien geweckt haben, scheinen die Annahmen zu bestätigen: Die Versicherungen verlangen anscheinend immer wieder neue Gutachten, verweigern Zahlungen und vertreten ihre Entscheidung auch vor Gericht.
Leistungsquote wird oft als Vergleichsmaßstab herangezogen
Wer polarisieren will, wirft den Versicherungen Hinhalte- oder Verzögerungstaktiken vor. Als Maßstab für den Vergleich, wie bereitwillig eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, gilt dann schnell die Leistungsquote. Dahinter verbirgt sich das Verhältnis von bewilligten zu beantragten Leistungen. Eine hohe Leistungsquote gilt als gutes Signal. Auch die Prozessquote, also die Prozentzahl der Fälle, die vor Gericht landen, wird hinzugezogen. Doch was die meisten übersehen: Diese Quoten besitzen nur eine begrenzte Aussagekraft.
Studie von Franke & Bornberg gibt Auskunft
Die aktuelle Leistungspraxis-Studie zu Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) der Ratingagentur Franke und Bornberg zeigt: Der pauschale Vorwurf der systematischen Leistungsverweigerung ist nicht haltbar. Nach den Erkenntnissen von Franke und Bornberg gehen drei von vier Leistungsentscheidungen (75,7 %, Vorjahr 75,3 %)) zu Gunsten der Versicherten aus. Dieser Wert korrespondiert mit den jüngsten Zahlen des Versichererverbandes GDV.
Von den Anerkenntnissen erfolgen 86,5 % (Vorjahr 86,6 %) bedingungsgemäß, 10,9 % (Vorjahr 10,6 %) auf Basis einer individuellen Vereinbarung und 2,6 % (Vorjahr 2,7 %) vor Gericht. Knapp die Hälfte aller Ablehnungen (48,5 %, Vorjahr 54 %) werden ausgesprochen, weil aus Sicht der Versicherer der vertraglich vereinbarte BU-Grad, in der Regel 50 Prozent, nicht erreicht wurde. Weitere rund 30 % (30,6 %, Vorjahr 26,7 %) sind auf Anfechtungen und Rücktritte zurückzuführen.1

Leistungsquote wird oft als Vergleichsmaßstab herangezogen
Für Versicherungsexperten sind sowohl Leistungs- wie Prozessquote kein aussagekräftiges Kriterium. Eine schlechte Quote heißt nicht, dass die Versicherung Zahlungen bewusst verzögert, eine gute Quote muss nicht für einen zahlungsfreudigen Versicherer stehen. Eine solide Bewertung ist anhand der Leistungsquote kaum möglich, denn sie vereinfacht zu stark ein komplexes Gefüge auf eine Kennzahl. Da auch die Versicherungsbedingungen sowie die allgemeine Datenbasis sehr verschieden sind, können solche Quoten kaum als geeigneter Gradmesser für die beste BU-Versicherung dienen. Viel eher kommt es darauf an, die besten Konditionen für die eigene Situation zu finden – und die vorvertraglichen Anzeigepflichten ernst zu nehmen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Fazit: Die Berufsunfähigkeitsrente als wichtiger Teil des Vorsorgekonzepts
Ob und wann eine Berufsunfähigkeit eintritt, kann niemand sagen. Psychische Erkrankungen spielen dabei eine immer wichtigere Rolle und auch junge Menschen können betroffen sein. Wer für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsorgen will, kommt um eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht herum, denn die Zahlungen der staatlichen Erwerbsminderungsrente sind nur für eine rudimentäre Versorgung ausgelegt.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bestimmst Du selbst unter Berücksichtigung Deiner persönlichen Einkommenssituation. Vor dem Abschluss lohnt es, verschiedene Anbieter zu vergleichen, insbesondere hinsichtlich der angebotenen Leistungen. Hierbei können sich erhebliche Unterschiede bei der Prämienhöhe ergeben. Bei der Risikoprüfung gilt es, umfassend Auskunft zu geben, wobei Du nur auf die Fragen antworten musst, die der Versicherer auch wirklich stellt.
Artikel teilen
-
1
Quelle: www.franke-bornberg.de/fb-news/pressemitteilungen/neuauflage-der-bu-leistungsstudie-von-franke-und-bornberg-knackpunkt-ist-der-beantragungsprozess