Das Bild zeigt einen Stempel mit der Aufschrift Grundrente.

Grundrente

Neue Rente für Geringver­diener

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Wer 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und trotzdem nur eine geringe Rente bekommt, soll ab 2021 die Grundrente erhalten. Sie erkennt Lebensleistungen an und soll helfen, Altersarmut zu bekämpfen. Lange wurde um die Details der Grundrente gerungen.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Grundrente. Produktdetails zur Flexiblen Vorsorge findest Du hier.

Diese Begriffe solltest Du kennen

Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ stellt eine Sozialleistung dar. Sie unterstützt Rentner, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Die Höhe richtet sich nach dem Existenzminimum.

Außer durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert sich die gesetzliche Rentenversicherung auch aus Zuschüssen des Bundes. Das Geld stammt aus dem Haushalt des Bundesarbeitsministeriums und soll die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung dauerhaft sichern. Die Höhe wird jährlich neu festgesetzt.

Mit den Entgeltpunkten berechnet die Rentenversicherung die Höhe der Rente. Wer während eines Jahres genau das Durchschnittseinkommen verdient hat, erhält einen Entgeltpunkt. Liegt das Einkommen darüber oder darunter, gibt es entsprechend mehr oder weniger Punkte. Für die Rente werden die Entgeltpunkte addiert und mit dem aktuellen Rentenwert (Ost/West) multipliziert.

Was ist die Grund­rente?

Das Grundprinzip der Altersrente ist einfach: Man arbeitet ein Leben lang, zahlt in die Rentenkasse ein und ist als Rentner finanziell abgesichert. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird jeden Monat ein Teil ihres Lohns oder Gehalts abgezogen, Jahr für Jahr baut sich damit der Rentenanspruch auf. Dieser hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: den Beitragsjahren und der Höhe der eingezahlten Beiträge. Sie bestimmen, wie viele Rentenpunkte man im Laufe seines Berufslebens ansammelt. Wer bei Rentenbeginn über viele Beitragsjahre mit hohen Einzahlungen verfügt, kann viele Rentenpunkte vorweisen – und erhält dann auch eine entsprechend hohe Rente.

Das Problem: Menschen, die über viele Jahre nur wenig in die Rentenkasse einzahlen konnten, weil ihr Gehalt niedrig war, bekommen nur eine geringe Rente – teilweise unter dem Niveau der Grundsicherung. Die Grundrente soll diese Menschen unterstützen: etwa Geringverdiener oder Teilzeitbeschäftigte, die auf einen hohen Lohn verzichteten, um sich beispielsweise um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Die Politik betonte daher auch, dass es bei der Grundrente um die Anerkennung von Lebensleistungen gehe. Mancher sprach sogar von der „Respektrente“. Nun sollen die Betreffenden ein Einkommen erhalten, das über der Grundsicherung liegt.

Die Grundrente wird ab dem 1. Januar 2021 ausgezahlt. Insgesamt sollen 1,2 bis 1,5 Millionen Senioren von der Grundrente in Deutschland profitieren, darunter vor allem Frauen.

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Einkom­mens­prü­fung statt Bedarfs­prü­fung

Sowohl CDU/CSU als auch SPD wollten die Grundrente. Doch beide Koalitionsfraktionen vertraten in den Verhandlungen unterschiedliche Positionen. Die Union sah in der Grundrente eine Sozialleistung, die wie das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder die Grundsicherung eine Unterstützung für Hilfsbedürftige bieten sollte. In diesem Modell könnte jeder Rentner beim Sozialamt oder der Deutschen Rentenversicherung einen Anspruch auf die Grundrente anmelden, sofern er seine Bedürftigkeit nachweisen kann. Daher bestand die CDU/CSU-Fraktion auf einer strengen Bedarfsprüfung, die neben dem Einkommen die gesamten Vermögenswerte umfassen sollte.

Die SPD dagegen verstand unter der Grundrente die Aufstockung eines bereits bestehenden Rentenanspruchs. Statt der Bedarfsprüfung bestand die SPD lediglich auf eine Einkommensprüfung. Diese soll automatisch stattfinden. Das Finanzamt übermittelt dann die notwendigen Daten an die Rentenversicherung. Die Basis, um die Höhe der Grundrente zu berechnen, bildet das zu versteuernde Einkommen. Liegt es unter dem festgelegten Freibetrag für Singles und Paare, wird der Rentenanspruch erhöht. Wessen zu versteuerndes Einkommen darüber liegt, der hat dagegen keinen Anspruch auf Grundrente. Die konkrete Berechnung ist allerdings sehr komplex.

Die Grundrente wird jährliche Kosten von 1,1 bis 1,5 Milliarden Euro verursachen. Die Mehrkosten werden nicht durch höhere Beiträge ausgeglichen, stattdessen hebt die Bundesregierung den Bundeszuschuss an die Rentenkasse an. Der höhere Zuschuss soll durch Steuern finanziert werden, vor allem durch die geplante Finanztransaktionssteuer auf Aktiengeschäfte.

Wer bekommt die Grund­rente?

Um Grundrente zu erhalten, muss man 35 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Hierbei werden aber nicht nur Arbeitszeiten, sondern auch weitere Zeiten, etwa für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, berücksichtigt. Arbeitnehmer, die die 35 Jahre knapp verpassen, sollen ebenfalls Anspruch haben – wie diese „Gleitzeit“ aussieht, ist momentan noch offen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Entgeltpunkte, die man während der Beitragszeiten angesammelt hat, zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes ausmachen. Beiträge, die darüber oder darunter liegen, werden nicht gewertet.

Bei der Grundrente gibt es keine Mindestsumme, die jeder Bedürftige erhält. Stattdessen wird jede Grundrente in Deutschland individuell festgelegt.

Wie hoch ist die Grund­rente?

Jede Grundrente wird individuell berechnet, sodass genaue Aussagen über die Höhe immer auch von der persönlichen Erwerbsbiografie des Betreffenden abhängen. Als „Leitplanken“ dienen die festgesetzten Freibeträge. Bei Alleinstehenden wird ein monatliches Einkommen von bis zu 1.250 Euro bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Für Ehepaare erhöht sich der Freibetrag auf maximal 1.950 Euro. Als Einkommen gelten Bezüge aus der gesetzlichen, der betrieblichen und privaten Rente, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte. Wie Auszahlungen aus einer Lebensversicherung gewertet werden sollen, ist noch offen.

So wird die Grund­rente berechnet

Um die volle Grundrente zu erhalten, werden im ersten Schritt die erarbeiteten Entgeltpunkte verdoppelt. Allerdings werden dabei nur 35 Beitragsjahre berücksichtigt, der maximal mögliche Wert pro Jahr sind 0,8 Entgeltpunkte. Wer in seiner Arbeitsbiografie auf 0,4 Entgeltpunkte kommt, profitiert von der Verdopplung – bei 0,75 Punkten wird der Wert „nur“ um 0,05 Punkte angehoben. Von dem Zuschlag werden 12,5 Prozent wieder abgezogen, um sicherzustellen, dass die Höhe der Rente auch wirklich von der Höhe der eingezahlten Beiträge abhängt (Äquivalenzprinzip). Aufgrund dieser Formel beträgt der maximale Zuschlag 405 Euro (West) bzw. 391 Euro (Ost).

Beispiele für die Grund­rente

Das Bundesarbeitsministerium hat für drei Modellfälle vorgerechnet, wie hoch die Grundrente im individuellen Fall aussehen könnte:

  • Bauingenieurin aus Leipzig: Bis zur Wende hatte sie einen guten Verdienst. Nach der Wiedervereinigung war sie einige Jahre arbeitslos, dann fand sie nur Anstellungen unterhalb ihrer Qualifikation. In den neuen Jobs verdiente sie deutlich schlechter als früher.
    Bisherige Rente: 746 Euro. Mit Grundrente: 941 Euro. Plus: 195 Euro.
  • Friseurin aus Hessen: Sie hat 40 Jahre lang für rund 40 Prozent des Durchschnittslohns gearbeitet.
    Bisherige Rente: 529 Euro. Mit Grundrente: 934 Euro. Plus: 405 Euro.
  • Hilfsarbeiter aus Duisburg: Er hat keinen Schulabschluss gemacht. 20 Jahre lang jobbte er als Hilfsarbeiter in Vollzeit, aus gesundheitlichen Gründen später 15 Jahre in Teilzeit auf Mindestlohnniveau. Neben seiner Rente verfügt er noch über Mieteinnahmen in Höhe von 300 Euro, die nicht mehr von der Grundsicherung abgezogen werden, da er insgesamt unter dem Freibetrag von 1.250 Euro bleibt.
    Bisherige Rente: 463 Euro. Mit Grundrente: 868 Euro. Plus: 405 Euro.

Rentner, die Wohngeld erhalten, profitieren von einem zusätzlichen Freibetrag. Ansonsten würde das Wohngeld gleich wieder abgezogen. Wie hoch der Freibetrag ausfällt, wird noch festgelegt.

Was muss man tun, um die Grund­rente zu bekommen?

Die Grundrente soll automatisch ausgezahlt werden. Für Rentnerinnen und Rentner besteht kein Handlungsbedarf. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Wann gibt es Grund­si­che­rung im Alter?

Die „Grundsicherung im Alter“ können Menschen beantragen, die eine reguläre Altersrente beziehen, deren Höhe aber nicht zum Leben reicht. Die Höhe der Grundsicherung ist den Leistungen gemäß Arbeitslosengeld II / Hartz IV angeglichen. Neben den Kosten für die Lebenshaltung werden auch Ausgaben für Miete, Heizung und Strom gezahlt. Dabei gelten aber bestimmte Richtgrößen. Zudem übernimmt das Sozialamt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Anträge werden individuell nach Bedarf geprüft. Einkommen und Vermögen, auch des Ehepartners, werden angerechnet. Bestimmte Werte dürfen aber behalten werden:

  • ein Auto
  • Sparguthaben bis 5.000 Euro
  • eine kleine Eigentumswohnung
  • Riester-Verträge
  • Renten aus staatlich geförderter Altersvorsorge

Im Durchschnitt zahlen die Sozialämter 796 Euro Grundsicherung für Rentner und Rentnerinnen. Abhängig vom Wohnort kann es aber auch mehr oder weniger geben. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt allen Seniorinnen und Senioren, die über ein Einkommen von weniger als 865 Euro verfügen, den Anspruch prüfen zu lassen.

Fazit: Grund­rente kommt lang­jährig Beschäf­tigten zugute

Wer trotz eines langen Arbeitslebens mit einer geringen Rente zurechtkommen muss, soll in Zukunft dank Grundrente mehr Geld in der Tasche haben. Durch die Einkommensprüfung ist sichergestellt, dass die Rente an diejenigen ausgezahlt wird, bei denen tatsächlich ein Bedarf besteht. Dass ein langwieriger Antragsprozess vermieden werden soll, ist ebenfalls positiv zu werten. Allerdings kommt die Grundrente in ihrer derzeitigen Form nur Beschäftigen zugute, die über 35 Beitragsjahre verfügen. Auch die kalkulierten Zahlen, vor allem in Bezug auf die Anzahl der begünstigten Personen und auf die Höhe der Zuschüsse an die Rentenkasse, müssen sich noch als praxistauglich erweisen.

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