Ein Ferienhaus mit Pool in den Bergen, das mit einer Hausratversicherung abgesichert ist.

Hausratversicherung für die Ferienwohnung

So bist Du am besten abgesichert

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Damit Deine Urlaubszeit positiv in Erinnerung bleibt, solltest Du Dich vor Urlaubsbeginn informieren, wie Dein Hausrat während Deiner Abwesenheit versichert ist. Eine Hausratversicherung leistet Schadenersatz, wenn Du Opfer eines Einbruchs oder Diebstahls wirst. Gilt dieser Schutz auch für die Zeit in einer Ferienwohnung? In unserem Ratgeber erfährst Du, worauf Du achten musst, um während des Urlaubs gut abgesichert zu sein. Eine Hausratversicherung für die Ferienwohnung muss oft zusätzlich abgeschlossen werden.

Informationen zur Hausratversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Dieb­stahl im Urlaub: Wer haftet wann?

Immerhin 35,4 % von 2.879 Befragten sehen Diebstahl als häufiges Risiko, 21 % sogar als schwerwiegendes. Dabei glauben viele Versicherte, dass eine Hausratversicherung nur für Schäden im versicherten Haus beziehungsweise der Wohnung gilt. Doch viele Policen springen auch ein, wenn der Hausrat auf Reisen geht. Versicherungsexperten sprechen in diesem Fall von der Außenversicherung. Durch diese ist auch der Hausrat versichert, der für eine begrenzte Zeit aus der Wohnung mitgenommen wird. Der Laptop, die Spiegelreflexkamera oder der Schmuck – alles ist während der längeren Abwesenheit von zu Hause weiterhin versichert. Auch wenn die Wertgegenstände für einige Zeit in einem Hotelzimmer oder in einer angemieteten Ferienwohnung oder auch im Kofferraum Deines Autos aufbewahrt werden. Anders sieht es aus, wenn Du Deine eigene Ferienimmobilie für den Urlaub nutzt. Wer dauerhaft Hausrat in seiner Ferienwohnung aufbewahrt, muss eine extra Hausratversicherung für seine Ferienwohnung abschließen.

In welchen Fällen und für welche Dauer die Hausratversicherung im Urlaub haftet, ist an bestimmte zeitliche und finanzielle Limits gebunden. In der Regel springt die Außenversicherung der Hausratversicherung für drei Monate ein. Das ermöglicht nicht nur längere Urlaubsreisen, sondern hat sich auch bewährt, wenn man für einige Monate beruflich im Ausland tätig ist. Je nach Vertrag kann der Versicherungsschutz variieren, deshalb solltest Du vor einer längeren Abwesenheit von zu Hause Deine Vertragsdetails genau prüfen.

Einfa­cher Dieb­stahl nicht abge­si­chert

In der Versicherungsbranche gilt in der Regel: Einfacher Diebstahl gehört zum Lebensrisiko. Wenn die Geldbörse auf dem belebten Marktplatz entwendet wird oder Hotelpersonal etwas aus dem Hotelzimmer mitgehen lässt, bleiben Versicherte meistens auf dem Schaden sitzen. Treten Schadenfälle auf, bei denen ein Täter fremdes Eigentum entwenden konnte, ohne ein Hindernis überwinden zu müssen, haftet die Hausratversicherung nicht. Damit die Hausratversicherung bei Diebstahl einspringt, muss zusätzlich ein Einbruch oder Raub vorliegen. Der Täter muss entweder ein Schloss oder eine Tür aufbrechen oder sein Opfer unter Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Herausgabe der Wertgegenstände zwingen.

Hotel haftet, wenn der Gast bestohlen wird

In Deutschland haften Hotel- und Pensionsbesitzer, wenn ihren Gästen etwas gestohlen wird. Die Höhe des Schadenersatzes ist aber begrenzt: maximal 3.500 Euro für Reisegepäck und 800 Euro für Wertsachen wie Schmuck. Wenn Du allerdings Deine Wertgegenstände dem Hotel zur Aufbewahrung anvertraust, muss dieses unbegrenzt haften. Im Idealfall lässt Du Dir eine Quittung über die abgegebenen Gegenstände oder die Bargeldhöhe geben. Im Schadenfall dient sie Dir als Absicherung, damit Du Ansprüche gegenüber dem Hotel geltend machen kannst.

Im Ausland kann sich die Situation ganz anders darstellen: Hier gilt das jeweilige Landesrecht. Wenn etwas aus dem Zimmer entwendet wird, haftet das Hotel, falls das Personal nachweislich für den Diebstahl verantwortlich ist. Auch wenn Du beweisen kannst, dass Hotelpersonal Dritten die Zimmertür geöffnet oder sonstige Unbefugte in Dein Zimmer gelassen hat, kann es sein, dass nicht die Hausratversicherung für den Diebstahl aufkommt, sondern der Hotelier oder der Reiseveranstalter.

In welchem Umfang das Hotel für etwaige Einbruchdiebstähle aufkommt, solltest Du vor dem Einchecken erfragen.

Dieb­stahl aus dem Hotel­safe

Viele Hotels verfügen über einen Zimmersafe, in dem Deine Wertsachen aufbewahrt werden können. Im Ausland versichern die Hotels den Inhalt häufig nur begrenzt oder gar nicht. Wie hoch die Versicherungssumme ist, kannst Du entweder erfragen oder in den AGBs nachlesen. Oft findest Du die Informationen auch im Safe. Vertraust Du Deine Wertsachen dem Hotelsafe an, haftet bei Raub im Regelfall das Hotel oder deren Versicherung. Doch auch hier ist es ratsam, zuerst nachzufragen, bis zur welchen Höhe die Wertgegenstände versichert sind. Gerade wenn die Sicherungspflicht vernachlässigt wird, muss im Urlaub der Vertragspartner haften. Wenn der Schlüssel für den Hotelsafe leicht zugänglich aufbewahrt wird oder der Safe im Zimmer nicht sachgemäß montiert wurde, kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen. In diesem Fall haftet entweder der Hotelier oder bei Pauschalreisen der Veranstalter.

Wenn Du mehr Infos zum Schutz bei Diebstahl möchtest, schaue Dir unseren Ratgeber zur Diebstahlversicherung an.

Lohnt sich eine Reise­ge­päck­ver­si­che­rung?

Die Reisegepäckversicherung soll das Gepäck auf Reisen schützen, da die Hausratversicherung in vielen Fällen dafür nicht aufkommt. Die Reisegepäckversicherung haftet zum Beispiel, wenn das Gepäck während des Transports gestohlen wird oder während der Flugbeförderung abhandenkommt oder beschädigt wird. Häufig wird Dir daher zusätzlich zur Hausratversicherung eine Reisegepäckversicherung empfohlen. Doch nur in den wenigsten Fällen zahlt sich diese Versicherung aus.

Wenn der Schadenfall eintritt, lehnen die Versicherungen oftmals eine Leistung ab. Häufig berufen sie sich dabei auf grobe Fahrlässigkeit. Denn wenn Du grob fahrlässig handelst, erhältst Du keine Leistung. Versicherte sind dazu angehalten, ständig auf ihr Gepäck zu achten. Einmal wegschauen kann bereits dazu führen, dass der Versicherer den Schaden nicht übernimmt. Die Regeln der Reisege­päck­ver­sicherungen sind sehr streng. Es reicht zum Beispiel nicht, wenn Du Deinen Koffer neben Dich stellst. Am besten klemmst Du diesen zwischen Deine Beine oder setzt Dich darauf. Erst wenn er aus einer derart gesicherten Position gestohlen wird, greift die Versicherung. Darüber hinaus müssen Laptops mit auf die Toilette genommen werden. In südlichen Ländern sollte Schmuck nicht offen getragen werden. Die Kamera gehört nicht über die Schulter, sondern am Körper befestigt, da Diebe sonst leichtes Spiel haben. Das sind nur einige Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt, wenn Dein Eigentum auf Reisen gestohlen wird. Sich ärgern oder klagen hilft meist wenig: In vielen Fällen steht die Rechtsprechung auf Seiten der Versicherer. Deshalb raten viele Experten davon ab, zusätzlich zur Hausratversicherung für das Reisegepäck eine spezielle Gepäckversicherung abzuschließen.

Vorsicht! Verwende außen am Koffer nur einen Kofferanhänger mit Adresse, der nicht auf Anhieb einsehbar ist. Ansonsten können Diebe am Flughafen schnell herausfinden, wo Du wohnst und wer Du bist. Eine ausgezeichnete Chance, um die Gunst der Stunde zu nutzen und bei Dir zu Hause einzubrechen. Ein Zettel mit der Adresse der Wohnung und des Urlaubsortes im Koffer ist allerdings ratsam, falls das Gepäck abhandenkommt. So kann es Dir im Idealfall wieder zugestellt werden.

Welche Vorkehrungen kann ich vor dem Urlaub treffen?

Es ist immer ratsam, vor dem Urlaub Vorkehrungen zu treffen, um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Daher sollte man genau prüfen, welche Schadenfälle die eigene Versicherung überhaupt übernimmt. Wichtige Dokumente wie Ausweispapiere, Geld- und Krankenkassenkarten sowie Flugtickets oder Fahrkarten sollten vor Reiseantritt kopiert werden. Bewahre die Kopien dann getrennt von den Originalen auf. Einige Kopien zu Hause aufzubewahren kann ebenfalls nützlich sein. Wenn ein Schaden eintritt, helfen sie bei der Anzeigeerstattung und Wiederbeschaffung. Notiere Dir außerdem wichtige Adressen und Telefonnummern: beispielsweise von der deutschen Vertretung im Ausland oder die Kartensperrnummer.

Mache Fotos von den Wertsachen und Gegenständen, die Du mit in den Urlaub nimmst. Die Fotos bieten einen Nachweis, welche Dinge gestohlen wurden. Das Gleiche gilt auch für jene Sachen, die zu Hause bleiben.

Was ist zu tun, wenn Du Opfer eines Dieb­stahls im Ausland geworden bist?

In jedem Fall solltest Du die Polizei verständigen. Eine Anzeige des Diebstahls ist nicht nur für die Aufklärung der Straftat von Belang. Nur im Fall einer Anzeige erstatten Banken, Behörden und Versicherungen den Verlust von Karten und Papieren. Bei Diebstahl von Bank- und Kreditkarten solltest Du diese sofort über die zentrale Sperrnummer (0049) 116 sperren lassen. Erst danach, haftet die Bank für weitere Schäden. Wer ganz sichergehen möchte, tätigt den Sperranruf zusammen mit einem Zeugen und notiert sich den Namen des Kundenbetreuers und die Uhrzeit des Anrufs. Vergesse auch nicht, Deine Versicherung so schnell wie möglich zu informieren.

Wenn auch die Ausweispapiere verlorengegangen sind, solltest Du die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat am Urlaubsort aufsuchen. Hier bekommst Du provisorische Reisedokumente, mit denen Du zurück nach Deutschland reisen kannst. Wenn Du über Kopien Deiner Dokumente verfügst, beschleunigt dies das Ausstellungsverfahren.

Wenn Dir alle Bankkarten und sämtliches Bargeld gestohlen wurden, dann kannst Du Dich gegebenenfalls an die Hotelleitung oder an den Reiseveranstalter wenden. Diese zahlen Dir dann Geld aus, welches Freunde und Angehörige zuvor auf ein Konto des Reiseveranstalters oder des Hotels überwiesen haben. Eine weitere Möglichkeit sind Finanzdienstleister: Über sie können Überweisungen in nur wenigen Minuten durchgeführt werden. Der Nachteil: Sie verlangen hohe Bearbeitungsgebühren und Du bekommst das Geld nur nach Vorlage eines provisorischen Ausweisdokuments.

Der Scha­den­er­satz durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ist begrenzt

Eines müssen Versicherte immer bedenken, wenn sie viele Wertsachen mit in den Urlaub nehmen: Der Ersatz durch die Außenversicherung ist begrenzt. Die Erstattungsgrenzen können je nach Vertrag variieren. Bei Verträgen, die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen wurden, wird meistens 10 Prozent der Versicherungssumme erstattet. Wenn Du beispielsweise Hausrat für 60.000 Euro versichert hast, bekommst Du im Schadenfall maximal 6.000 Euro.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten heute aber einen höheren Schutz an. Bei einigen Anbietern bist Du mit bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme im Urlaub versichert. Andere bieten eine pauschale Höchstgrenze an, bis zu dieser sie erstatten. Außerdem wird Bargeld häufig nur bis zu einer Grenze von 1.000 Euro versichert und auch Wertsachen wie Schmuck unterliegen einer Höchstgrenze.

Wenn Du über einen alten Versicherungsvertrag verfügst, kann es sich lohnen, diesen zu überprüfen und zu wechseln. Worauf Du achten solltest, wenn Du kündigen möchtest, erfährst Du in unserem Ratgeber Hausratversicherung kündigen.

Was musst Du bei der Haus­rat­ver­si­che­rung für eine Feri­en­woh­nung beachten?

Wer eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus für den Urlaub mietet, nimmt häufig mehr mit als Urlauber, die in einem Hotel übernachten. Der Grund ist einfach: Ferienimmobilien bieten meist viel Platz und Flexibilität. Trotzdem bleibt es Urlaub, und man verbringt nicht die ganze Zeit in der Ferienunterkunft. Das mitgenommene Hab und Gut ist denselben Risiken ausgesetzt, die man auch von zu Hause kennt. Hierzu zählen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung. Deshalb stellt sich für viele die Frage, inwieweit ihr Hausrat in der Ferienwohnung versichert ist. Bei der Beantwortung dieser Frage ist entscheidend, ob es sich um Deine eigene Ferienimmobilie handelt oder Du sie angemietet hast.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bei einer Feri­en­woh­nung zur Miete

Wer ein Ferienobjekt mietet, ist auf die gleiche Art und Weise mit seiner Hausratversicherung abgesichert wie bei anderen Urlaubsreisen. In diesem Fall greift ebenfalls die Außenversicherung. Damit gelten auch dieselben Entschädigungsgrenzen und Einschränkungen.

Außerdem solltest Du in der Ferienimmobilie vorsichtig sein: Auch hier sind Wertgegenstände unter Verschluss zu halten. Ansonsten kann es sein, dass der Versicherer die Entschädigungsgrenze bei der Hausratversicherung für die Ferienwohnung bei Diebstahl heruntersetzt oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht zahlt.

Vorsicht! Nicht alle Hausratversicherungen für Ferienwohnungen schützen den Hausrat, wenn man sich im Ausland befindet. Je nachdem, welchen Tarif Du gewählt hast, kann es sein, dass Auslandsimmobilien ausgeschlossen sind. Das liegt daran, dass in solchen Fällen die Schadenregulierung für Versicherungsgesellschaften meist aufwendiger und kostenintensiver ist.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bei einer Feri­en­woh­nung im eigenen Besitz

Bei der eigenen Ferienimmobilie brauchst Du einen separaten Versicherungsschutz. Hierbei geht es nicht um solche Sachen, die Du bei einem Aufenthalt mitnimmst, sondern um den Hausrat, der vor Ort bleibt. Bei eigenen Ferienwohnungen gehen Versicherungen davon aus, dass diese mit eigenem Hausrat ausgestattet werden.

Die meisten Versicherer bieten keine Erweiterung der schon bestehenden Hausratversicherung für die Ferienwohnung an. Stattdessen muss eine zusätzliche Police abgeschlossen werden – diese hat aber ihren Preis. Ferienimmobilien werden nicht das ganze Jahr über bewohnt. Das erhöht die Gefahr eines Einbruchs, was viele Versicherungen durch einen Risikoaufschlag auszugleichen versuchen. Das führt zu höheren Versicherungsbeiträgen.

Wie lange gilt die Hausratversicherung im Ausland?

Viele Langzeiturlauber und Menschen, die sich zum Arbeiten eine Zeit lang im Ausland aufhalten, beschäftigt folgende Frage: Wie lange gilt mein Versicherungsschutz? Je nach abgeschlossener Hausratversicherung kann die Antwort unterschiedlich ausfallen. Die meisten Versicherer lassen den Hausratschutz für einen begrenzten Zeitraum bestehen. Die Spanne bewegt sich häufig bei 30 Tagen, ohne dass Du Deiner Versicherung melden musst, dass Du von zu Hause wegbleibst. Bleibst Du einen längeren Zeitraum fort und Deine Wohnung unbewohnt, musst Du Deine Versicherung informieren. Wahrscheinlich wird dann ein Zuschlag fällig. Wenn Du dies allerdings nicht tust, kann es sein, dass im Schadenfall nicht gezahlt wird.

Sind während Deiner Abwesenheit jedoch weiterhin Familienmitglieder in der Wohnung, stellt sich die Situation anders dar. In diesem Fall ist die Wohnung nicht unbewohnt und das Risiko von Einbrüchen steigt nicht. Die Versicherung wird die Hausratversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den gleichen Bedingungen weiterlaufen lassen. Zur eigenen Absicherung solltest Du Dich darüber noch einmal bei Deinem Versicherer informieren.

Wenn Du für längere Zeit im Ausland bleibst und Deinen Hausrat vor Ort versichert haben möchtest, werden Dir viele Versicherungsunternehmen empfehlen, eine Hausratversicherung im Ausland gegen Diebstahl, Brand usw. abzuschließen. Die Versicherungen begründen das häufig damit, dass die Schadenregulierung für Sachen, die sich im Ausland befinden, komplizierter ist.

Lass Dich von Deiner Versicherung beraten, wenn Du Dich für einen längeren, aber begrenzten Zeitraum im Ausland aufhältst. Die unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften bieten je nach individueller Situation verschiedene Lösungen an. Wer beispielsweise eine Weltreise für ein Jahr plant, bekommt bei vielen Versicherern einen darauf zugeschnittenen Schutz.

Fazit: Schutz durch Haus­rat­ver­si­che­rung im Urlaub

Eine Hausratversicherung ist nicht nur zu Hause eine gute Sache, sondern auch auf Reisen. Bei Raub und Einbruch haftet sie auch bei Urlaubsreisen im In- und Ausland. Allerdings sollten Reisende bei der Mitnahme von Wertgegenständen immer daran denken, dass die Schadenersatzhöhe in diesem Fall begrenzt ist. Außerdem kommt die Hausratversicherung nicht für einfachen Diebstahl auf, dieser gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Für Versicherte heißt das: Auch im Urlaub solltest Du nicht arglos mit Wertgegenständen, Reisegepäck und Geldbeutel umgehen. Ansonsten kann der Aufenthalt fern von zu Hause zu einem teuren Spaß werden.

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Erklärvideo: Welchen Schutz bietet eine Hausratversicherung?

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