Das Bild zeigt ein Paar, das sich über das Thema Erlebensfall informiert.

Erlebensfall

Bei Lebensversicherungen denken die meisten Menschen an eine Auszahlung nach dem Todesfall als Absicherung für die Hinterbliebenen. Allerdings muss man hier zwischen den verschiedenen Arten von Lebensversicherungen unterschieden, denn bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung und der Privaten Rentenversicherung gibt es zusätzlich noch den sogenannten Erlebensfall. Doch was ist ein Erlebensfall eigentlich per Definition und wo ist der wesentliche Unterschied zur Todesfallleistung? Welche Bedeutung spielt der Erlebensfall für Versicherungsnehmer und wie kannst Du Erlebensfallleistungen in Anspruch nehmen?

Das musst Du wissen

  • Was bedeutet ein Erlebensfall?
  • Was musst Du tun?
  • Häufige Fragen

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Erlebensfall und Lebens­ver­sicherung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Definition: Erlebt ein Versicherter das Ende der Vertragslaufzeit seiner Kapitallebensversicherung, erfolgt der Eintritt des Erlebensfalls. Der vertraglich Begünstigte bekommt dann vom Versicherungsunternehmen die Erlebensfallleistung ausgezahlt.
  • Lebensversicherung: Relevant ist der Erlebensfall vor allem bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen.
  • Versicherungssumme: Die Höhe der im Erlebensfall ausgezahlten Versicherungssumme setzt sich aus einer Garantiesumme und einer Überschussbeteiligung zusammen. Bei der Überschussbeteiligung handelt es sich um jenes Kapital, das das Versicherungsunternehmen mit den vom Versicherten eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet.
  • Auszahlung: Dem Versicherungsunternehmen muss für die Auszahlung der Versicherungsleistung der Originalversicherungsschein (Police) eingereicht werden.

Was ist ein Erlebensfall?

Im Kontext kapitalbildender Lebensversicherungen liegt ein Erlebensfall per Definition immer dann vor, wenn der Versicherungsnehmer das Ende der Vertragslaufzeit erlebt. Ist der Versicherte also noch am Leben, wenn der in der Versicherungspolice festgelegte Zeitpunkt des Vertragsendes erreicht wird, tritt bei einer kapitalbildenden Lebens­versicherung der Erlebensfall ein.

Versicherungsnehmer werden im Vorfeld auf das Ende der Vertragslaufzeit ihrer Lebens­versicherung hingewiesen. Tritt der Erlebensfall dann ein, wird die Erlebens­fallleistung seitens der Versicherung fällig. Nach Vorlage der erforderlichen Nachweise hat der Versicherungsnehmer gemäß seines Lebensversicherungsvertrags dann Anspruch auf die Erlebensfallsumme.

Beim Erlebensfall ist es wichtig, den Unterschied zwischen Risikolebensversicherung und Lebensversicherung zu kennen. Während eine Risikolebensversicherung nur im Todesfall ausgezahlt wird, wird die kapitalbildende Lebensversicherung zusätzlich auch im Erlebensfall ausgezahlt – als einmalige Kapitalabfindung oder lebenslange Rente.

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Was ist eine Erlebensfallleistung?

Im Rahmen einer kapitalbildenden Lebens­versicherung führt der Erlebensfall zur Auszahlung der Erlebens­fallsumme an den vertraglichen Begünstigten. Diese Auszahlung des Versicherers wird als Erlebensfallleistung bezeichnet. Gemäß der Definition für den Erlebensfall erbringt eine Kapitallebensversicherung nur dann die Erlebens­fallleistung, wenn der Versicherungs­nehmer zum Ende der Vertragslaufzeit noch am Leben ist.

Die Erlebensfallsumme setzt sich aus der Garantie­summe und der Überschuss­beteiligung zusammen. Die Höhe der Garantiesumme wird im Versicherungsvertrag festgesetzt, die Höhe der Überschussbeteiligung ist allerdings nicht garantiert. Der Grund: Die für Deine Lebensversicherung eingezahlten Beiträge werden seitens der Versicherung in unterschiedliche Anlageprodukte investiert. Je nachdem wie erfolgreich die Anlagepolitik Deiner Versicherung ist, fällt die Überschussbeteiligung entsprechend höher oder niedriger aus.

Erlebensfallversicherungen bzw. Erlebensfallleistungen sind das Gegenstück zu Todesfallversicherungen (zum Beispiel Risikolebensversicherung). Zur Auszahlung kommt es bei dieser nämlich nur dann, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit seines Vertrages verstirbt.

Was müssen Versicherungsnehmer im Erlebensfall tun?

Für Versicherungsnehmer ist die Auszahlung der Lebensversicherung im Erlebensfall unkompliziert. Im Gegensatz zur Auszahlung von Todesfallleistungen verlangen die meisten Versicherer im Erlebensfall nämlich nur wenige Nachweise.

In der Regel reicht es aus, Deiner Versicherung den Versicherungs­schein vorzulegen. Je nach Versicherer kann es auch vorkommen, dass Deine Lebens­versicherung im Erlebens­fall noch andere Nachweise einfordert, bevor die Leistungen ausgezahlt werden.

Kapitallebensversicherungen waren lange Zeit sehr beliebt, da sie gleichzeitig eine Form der Altersvorsorge darstellen und durch die Auszahlung der Lebensversicherung im Erlebensfall eine zusätzliche Absicherung der Familie bietet. Allerdings sind kapitalbildende Lebensversicherungen heute oft nicht mehr rentabel. Eine sinnvolle Alternative kann eine Risikolebensversicherung in Kombination mit anderen Formen der Geldanlage, wie z. B. FlexInvest sein.

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Fazit: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit tritt Erlebensfall ein

Anders als bei einer Sterbeversicherung, wo die Versicherungssumme im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, erhält der Versicherte bei einer Lebensversicherung die festgelegte Versicherungssumme im Erlebensfall selbst. Wichtigste Voraussetzung für Eintritt des Versicherungsfalls und den Erhalt der Erlebensfallleistung: Der Versicherte muss das Ende der Laufzeit seines Vertrags erleben. Wie hoch die Auszahlung ausfällt, wird auf der einen Seite in der Vertragsunterzeichnung der Lebensversicherung festgelegt (Garantieleistung), hängt auf der anderen Seite aber auch vom Kapital ab, welches Dein Versicherungsunternehmen nach der Vertragsunterzeichnung mit Deinen Beiträgen erwirtschaftet (Überschussbeteiligung).

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Erlebensfall & Lebensversicherung

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