Das Bild zeigt eine Frau mit Papieren und einem Taschenrechner in der Hand, die eine Versicherung kündigen möchte.

Versicherung kündigen

Die meisten von uns besitzen mehrere Versicherungen. Da kann es auch schon mal vorkommen, dass Du eine dieser Versicherungen kündigen willst, z. B. weil Du gesehen hast, dass eine Versicherung von einem anderen Versicherer Dir bessere Konditionen bietet als Deine bisherige Versicherung. Doch ist das Kündigen eines Vertrags so einfach möglich?

Vertrag kündigen:

  • Wann kann ein Vertrag gekündigt werden
  • Das muss bei einer Kündigung beachtet werden
  • Einhalten von Fristen

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Versicherung kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Versicherungen verlängern sich, wenn Du diese nicht fristgerecht kündigst. Ausnahmen sind beispielsweise Reiseversicherungen als Einmalschutz und Lebensversicherungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt enden.
  • Wenn Du eine Versicherung fristgerecht kündigst, spricht man von einer ordentlichen Kündigung. In bestimmten Fällen (z. B. im Schadenfall) ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
  • Kündigungen von Versicherungen sollten schriftlich erfolgen. Die Kündigung muss bestimmte Angaben, wie die Nummer der Versicherungspolice, enthalten.

Welche Gründe gibt es, eine Versicherung zu kündigen?

Es gibt viele Gründe, warum Versicherungen gekündigt werden. Zu den häufigsten gehören:

  • Gewünschter Versicherungswechsel
  • Wunsch Geld zu sparen
  • Beitragserhöhung
  • Tod des Versicherten

Doch Versicherung kündigen ist nicht gleich Versicherung kündigen. In einigen Fällen hast Du beispielsweise das Recht auf eine außerordentliche Kündigung einer Versicherung. Generell solltest Du die jeweiligen Fristen zur Kündigung Deiner Versicherungen beachten.

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Wann können Versicherungen gekündigt werden?

Bei den meisten Versicherungen steht im Kleingedruckten, dass sie sich ohne Kündigung meist um ein weiteres Jahr automatisch verlängern. Ausnahmen bilden z. B. Reisrücktrittsversicherung, die eine fest bestimmte Laufzeit haben oder auch kapitalbildende Lebensversicherungen. Wie lange die Kündigungsfrist ist, hängt meist vom Versicherer und der Versicherung ab. Oft handelt es sich um eine mehrmonatige Frist zum Ende des Versicherungsjahrs. Das Versicherungsjahr muss dabei nicht mit dem Ende eines Kalenderjahrs identisch sein, sondern hängt damit zusammen, wann man die Versicherung abgeschlossen hat. Eine Ausnahme ist die Rürup-Rente bzw. Basis-Rente. Sie kann nicht mit dem Ziel gekündigt werden, sich das Guthaben auszahlen zu lassen. Sie kann zwar gekündigt werden, läuft dann aber bis zur angegebenen Laufzeit beitragsfrei weiter.

Ordentliche Kündigung

Wichtig ist nicht, wann Du die Kündigung abschickst oder welcher Poststempel sich auf dem Brief befindet, sondern wann die Kündigung bei Deinem Versicherer eingeht. Wie lange Deine Kündigungsfrist ist, findest Du in den Allgemeinen Vertragsbedingungen Deiner Versicherungspolice oder kannst Du beim Versicherer selbst erfragen.

Kündigst Du innerhalb dieser Frist, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung und Du musst keinen Grund für die Aufhebung des Versicherungsvertrags nennen. In der Regel kannst Du immer zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.

Beispiel: Fristen beim Kündigen der Versicherung

Das Versicherungsjahr Deiner Unfallversicherung, die Du kündigen möchtest, beginnt immer Ende Juli. Du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das heißt: Damit die Kündigung rechtzeitig und fristgerecht ist, muss sie spätestens am 30. April bei Deinem Versicherer eingehen.

Kündigst Du nicht, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Außerordentliche Kündigung

Es gibt bestimmte Szenarien, in denen Du abseits der Frist eine Versicherung kündigen kannst. Dabei wird Dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Möglichkeiten für außerordentliche Kündigungen von Versicherungen sind z. B.:

  • Beitragserhöhung seitens des Versicherers ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung
  • Kürzung der Leistungen bei gleichen Beiträgen
  • Nach einem Schadenfall
  • Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
  • Umzug, durch den z. B. zwei Haushalte zusammengelegt werden

Nach einem Schadenfall kann ein Versicherungsvertrag sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden – und zwar von beiden Seiten. Wird eine Leistung ausgezahlt oder abgelehnt, muss die Kündigung dann innerhalb der nächsten 4 Wochen vorgenommen werden.

Ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung gilt für:

Gerade bei wichtigen oder sogar gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, wie z. B. der Kfz-Haftpflichtversicherung, ist es wichtig, dass nach einer Kündigung oder beim Versicherungswechsel keine Versorgungslücke entsteht. Insbesondere vor einer fristlosen Kündigung der alten Versicherung solltest Du Dich also bereits über einen neuen Versicherer informiert haben.

So kündigst Du richtig

Kündigungen von Versicherungen sind meistens per E-Mail oder Post möglich. Die Kündigung sollte die Nummer des Versicherungsscheins, Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, Art der Versicherung und den Kündigungstermin enthalten. Kennst Du Deine Kündigungsfrist nicht genau, kannst Du die Versicherung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen.

Wichtig ist, dass Du um eine Kündigungsbestätigung von Deinem Versicherer bittest und diese auch erhältst. In dieser wird Dir auch das Datum genannt, ab dem der Vertrag gekündigt ist. Vor allem, wenn wenig Zeit zwischen Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist liegt, sollte der Brief als Einwurfeinschreiben versendet werden. So kannst Du sichergehen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer ankommt.

Mit unserem Wechselservice ist Wechseln ganz einfach. Wir helfen Dir bei der Erstellung des Kündigungsschreibens für Deine Versicherung. Du brauchst die Kündigung nur noch zu senden.

Diese Faktoren spielen bei der Kündigung einer Versicherung eine Rolle

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eine Versicherung gekündigt werden kann. Kündigungsgrund und -fristen spielen dabei eine große Rolle und ob eine außerordentliche Kündigung stattfinden darf, hängt meist vom individuellen Fall ab. Ziehst Du eine Kündigung Deines Vertrages in Erwägung, solltest Du Dich rechtzeitig darum kümmern, da bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel nur zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden kann und in der Regel bereits mehrere Monate vorab gekündigt werden muss.

Häufige Fragen: Versicherung kündigen

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    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

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    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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