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Versicherung kündigen: Das Wichtigste in Kürze
Welche Gründe gibt es, eine Versicherung zu kündigen?
Es gibt viele Gründe, warum Versicherungen gekündigt werden. Zu den häufigsten gehören:
- Gewünschter Versicherungswechsel
- Wunsch Geld zu sparen
- Beitragserhöhung
- Tod des Versicherten
Doch Versicherung kündigen ist nicht gleich Versicherung kündigen. In einigen Fällen hast Du beispielsweise das Recht auf eine außerordentliche Kündigung einer Versicherung. Generell solltest Du die jeweiligen Fristen zur Kündigung Deiner Versicherungen beachten.
Wann können Versicherungen gekündigt werden?
Bei den meisten Versicherungen steht im Kleingedruckten, dass sie sich ohne Kündigung meist um ein weiteres Jahr automatisch verlängern. Ausnahmen bilden z. B. Reisrücktrittsversicherung, die eine fest bestimmte Laufzeit haben oder auch kapitalbildende Lebensversicherungen. Wie lange die Kündigungsfrist ist, hängt meist vom Versicherer und der Versicherung ab. Oft handelt es sich um eine mehrmonatige Frist zum Ende des Versicherungsjahrs. Das Versicherungsjahr muss dabei nicht mit dem Ende eines Kalenderjahrs identisch sein, sondern hängt damit zusammen, wann man die Versicherung abgeschlossen hat. Eine Ausnahme ist die Rürup-Rente bzw. Basis-Rente. Sie kann nicht mit dem Ziel gekündigt werden, sich das Guthaben auszahlen zu lassen. Sie kann zwar gekündigt werden, läuft dann aber bis zur angegebenen Laufzeit beitragsfrei weiter.
Ordentliche Kündigung
Wichtig ist nicht, wann Du die Kündigung abschickst oder welcher Poststempel sich auf dem Brief befindet, sondern wann die Kündigung bei Deinem Versicherer eingeht. Wie lange Deine Kündigungsfrist ist, findest Du in den Allgemeinen Vertragsbedingungen Deiner Versicherungspolice oder kannst Du beim Versicherer selbst erfragen.
Kündigst Du innerhalb dieser Frist, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung und Du musst keinen Grund für die Aufhebung des Versicherungsvertrags nennen. In der Regel kannst Du immer zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.
Beispiel: Fristen beim Kündigen der Versicherung
Das Versicherungsjahr Deiner Unfallversicherung, die Du kündigen möchtest, beginnt immer Ende Juli. Du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das heißt: Damit die Kündigung rechtzeitig und fristgerecht ist, muss sie spätestens am 30. April bei Deinem Versicherer eingehen.
Kündigst Du nicht, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Außerordentliche Kündigung
Es gibt bestimmte Szenarien, in denen Du abseits der Frist eine Versicherung kündigen kannst. Dabei wird Dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Möglichkeiten für außerordentliche Kündigungen von Versicherungen sind z. B.:
- Beitragserhöhung seitens des Versicherers ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung
- Kürzung der Leistungen bei gleichen Beiträgen
- Nach einem Schadenfall
- Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
- Umzug, durch den z. B. zwei Haushalte zusammengelegt werden
Nach einem Schadenfall kann ein Versicherungsvertrag sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden – und zwar von beiden Seiten. Wird eine Leistung ausgezahlt oder abgelehnt, muss die Kündigung dann innerhalb der nächsten 4 Wochen vorgenommen werden.
Ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung gilt für:
- Kfz-Versicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherungen
Gerade bei wichtigen oder sogar gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, wie z. B. der Kfz-Haftpflichtversicherung, ist es wichtig, dass nach einer Kündigung oder beim Versicherungswechsel keine Versorgungslücke entsteht. Insbesondere vor einer fristlosen Kündigung der alten Versicherung solltest Du Dich also bereits über einen neuen Versicherer informiert haben.
So kündigst Du richtig
Kündigungen von Versicherungen sind meistens per E-Mail oder Post möglich. Die Kündigung sollte die Nummer des Versicherungsscheins, Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, Art der Versicherung und den Kündigungstermin enthalten. Kennst Du Deine Kündigungsfrist nicht genau, kannst Du die Versicherung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen.
Wichtig ist, dass Du um eine Kündigungsbestätigung von Deinem Versicherer bittest und diese auch erhältst. In dieser wird Dir auch das Datum genannt, ab dem der Vertrag gekündigt ist. Vor allem, wenn wenig Zeit zwischen Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist liegt, sollte der Brief als Einwurfeinschreiben versendet werden. So kannst Du sichergehen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer ankommt.
Diese Faktoren spielen bei der Kündigung einer Versicherung eine Rolle
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eine Versicherung gekündigt werden kann. Kündigungsgrund und -fristen spielen dabei eine große Rolle und ob eine außerordentliche Kündigung stattfinden darf, hängt meist vom individuellen Fall ab. Ziehst Du eine Kündigung Deines Vertrages in Erwägung, solltest Du Dich rechtzeitig darum kümmern, da bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel nur zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden kann und in der Regel bereits mehrere Monate vorab gekündigt werden muss.
Häufige Fragen: Versicherung kündigen
Kann die Kündigung einer Versicherung auch handschriftlich erfolgen?
Kann die Kündigung einer Versicherung auch handschriftlich erfolgen?
Generell sollte die Kündigung einer Versicherung schriftlich erfolgen, also ist auch ein handschriftliches Kündigungsschreiben wirksam, falls es keine anderen vertraglichen Vereinbarungen gibt. In der Regel sollte die Unterschrift unter der Kündigung per Hand erfolgen, oft wird aber auch eine digitale Unterschrift akzeptiert.
Versicherung kündigen im Todesfall
Versicherung kündigen im Todesfall
Die meisten Versicherungsverträge, wie die Krankenversicherung oder Haftpflichtversicherung, enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Sachgebundene Versicherungen müssen dagegen schriftlich gekündigt werden, die Hinterbliebenen müssen dabei jeweils bestimmte Fristen berücksichtigen.
Mehr zum Thema Versicherungen kündigen nach dem Todesfall und den jeweiligen Fristen findest Du in unserem Ratgeber Tod eines Familienmitglieds und Versicherungen.
Kann auch der Versicherer die Leistungen kündigen?
Kann auch der Versicherer die Leistungen kündigen?
Ja, wenn bei der Versicherung der Verdacht besteht, dass ein Versicherungsbetrug stattfindet und der Versicherungsnehmer zu Unrecht Leistungen bezieht, kann auch seitens des Versicherers der Vertrag fristlos gekündigt werden. Dies gilt z. B. für Schaden- und Unfallversicherungen.
Kann ich eine Versicherung direkt nach Abschluss wieder kündigen?
Kann ich eine Versicherung direkt nach Abschluss wieder kündigen?
Du hast aus Versehen die falsche Versicherung abgeschlossen? Kein Problem. In der Regel kannst Du bei Versicherungen vom Recht auf Widerruf Gebrauch machen und meist innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder vom Vertrag zurücktreten.
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Wer im Aktionszeitraum bis zum 30.06.2026 (Verlängerung vorbehalten) den Aktionscode FUSSBALL2026 bei Online-Abschluss einer Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz eingibt, erhält unter den nachfolgenden Bedingungen je Produkt einmalig einen 15 Euro OBI Gutschein bzw. bei FlexInvest, einer Risikolebens,- Sterbegeld- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung OBI Gutscheine im Gesamtwert von bis zu 75 Euro (5 x 15 Euro) je Produkt, verteilt über 5 Jahre. (Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen findest Du auf obi.de/geschenkkarte. OBI ist kein Sponsor dieser Aktion.) Der Aktionscode ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. OBI Gutscheine sind nur in den deutschen OBI Märkten einlösbar (nicht im Online-Shop); der Gegenwert kann nicht in bar ausgezahlt werden.
Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.
Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im November 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.
Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).
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