Saisonkennzeichen für Dein Motorrad

Wie sinnvoll ist ein Saisonkennzeichen?

Bester Schutz für Dein Motorrad, z. B. für nur 35,26 Euro pro Saison1

Die Motorradsaison hat im Sommer ihren Höhe­punkt und dauert bis zum Herbst. Dann schicken die meisten Fahrer ihre Motor­räder in den Winter­schlaf – bis zum Früh­jahr. Wird das Motor­rad nur für wenige Monate genutzt, sollte es mit einem Saison­kenn­zeichen zugelassen werden. Dadurch werden Kosten, Zeit und Auf­wand gespart.

Der Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zum Motorrad mit Saisonkennzeichen. Produkt­informationen zur Motorradversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Wie lange ist das Saison­kenn­zei­chen fürs Motorrad gültig?

In welchen Monaten das Motorrad mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden kann, ist nicht vorgeschrieben. Der Zeitraum kann vom Halter nach eigenem Ermessen gewählt werden. Die meisten Fahrer legen den Saisonstart auf März und das Ende auf Oktober. Doch Du kannst die Gültigkeit entsprechend Deiner Nutzung selbst festlegen.

Diese Punkte musst Du beim Saisonkennzeichen beachten

  • Der mögliche Zeitraum liegt zwischen 2 und 11 Monaten.
  • Innerhalb dieses Zeitraums ist keine Unterbrechung möglich. Ein Saisonkennzeichen für April und Mai und dann nochmal für September und Oktober zu verwenden, ist nicht möglich.
  • Wenn Du den Gültigkeitszeitraum eines genehmigten Saisonkennzeichens für Dein Motorrad ändern willst – also: verkürzen oder verlängern –, musst Du ein neues Kennzeichen beantragen.

Das Saisonkennzeichen ist nicht zu verwechseln mit dem Kurzzeitkennzeichen. Dieses ist maximal für 5 Tage gültig und dient für Probe- und Prüfungsfahrten. Auch für die Überführung eines neu gekauften Motorrads ist es geeignet, aber nicht für den längeren Gebrauch. Kurzzeitkennzeichen besitzen am rechten Rand ein gelbes Feld, auf dem das Ablaufdatum des 5-Tages-Zeitraum vermerkt ist.

Erklärvideo zum Thema Kurzzeitkennzeichen

Wie sieht ein Saison­kenn­zei­chen aus?

Das Saisonkennzeichen ähnelt einem herkömmlichen Motorradkennzeichen. Es ist zweizeilig, wobei oben das Kürzel für den Zulassungsbezirk zu finden ist: Das sogenannte Unterscheidungszeichen bezieht sich dabei auf Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. In der unteren Zeile befindet sich die sogenannte Erkennungsnummer, die aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen besteht. Während bei ganzjährig gültigen Kennzeichen die Länge maximal 8 Zeichen betragen darf (Unterscheidungszeichen + Erkennungsnummer), sind es bei Saisonkennzeichen höchstens 7 Zeichen. Die optische Besonderheit des Saisonkennzeichens wird in der oberen rechten Ecke deutlich. Dort ist der Gültigkeitszeitraum vermerkt. Die obere Ziffer gibt den Monat an, in dem die Saison beginnt, die untere steht für den Monat, in dem die Saison endet. Beide Ziffern werden durch einen schmalen Strich voneinander getrennt.

Klei­nere Mindest­maße für Saison­kenn­zei­chen freut Motor­rad­fahrer

Bis 2011 mussten Motorradfahrer mit dem zweizeiligen Standardmaß von mindestens 28 x 20 Zentimetern vorlieb nehmen. Aufgrund ihrer Größe hatten normale und Saisonkennzeichen schnell den Spitznamen „Kuchenblech“ weg. Doch mit einer Novellierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führte das Bundesverkehrsministerium neue, deutlich kleinere Mindestmaße bei Krafträdern ein. Nun kann bei einem Motorrad das Saisonkennzeichen auf Wunsch in der Größe 18 x 20 Zentimetern verwendet werden.

Das Saisonkennzeichen kann auch als Wunschkennzeichen beantragt werden. Dafür stellen die meisten Zulassungsstellen auch ein Online-Portal zur Verfügung. Einfach die Wunschkombination eingeben und verbindlich reservieren. Die Reservierung ist dann für ein paar Tage gültig. Wenn Du innerhalb dieses Zeitraums das Motorrad nicht zulässt, verfällt sie.

Anzahl der Kraft­räder mit Saison­kenn­zei­chen

Eine Grafik die die Anzahl der Motorräder mit Saisonkennzeichen darstellt
Details: Deutschland; 24.05. bis 11.06.2018; 583 Befragte; ab 18 Jahre; deutschsprachige Wohnbevölkerung, die ein Motorrad besitzt

Was passiert mit dem Motorrad, wenn der Zeit­raum für das Saison­kenn­zei­chen endet?

Am ersten Tag des Monats, der auf das angegebene Saisonende folgt, beginnt die Ruhezeit für dein Motorrad. Das Saisonkennzeichen verliert seine Gültigkeit. Das bedeutet: Du darfst Dein Motorrad nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Auch auf öffentlich zugänglichen Park- und Abstellplätzen darf es nicht mehr stehen. Dasselbe gilt für Straßen und Gehwege. Du musst Dein Motorrad auf einem privaten Parkplatz abstellen. Tabu ist damit die Überwinterung am Straßenrand vor der Wohnung oder Eigenheim. Fahren darfst Du das Motorrad erst wieder ab dem ersten Tag des Monats, der als Saisonbeginn festgelegt wurde.

Wirst du von der Polizei oder dem Ordnungsamt bei Verstößen gegen diese Auflagen erwischt, hat das Konsequenzen:

  • Wird das Motorrad außerhalb des angegebenen Zeitraums betrieben: Bußgeld in Höhe von 50 Euro und 3 Punkte in Flensburg (Stand 04/2016).
  • Wird das Motorrad auf einer öffentlichen Straße abgestellt: Bußgeld in Höhe von 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg (Stand 04/2016).
  • Gegebenenfalls kommen Abschlepp- beziehungsweise Umsetzkosten von etwa 100 Euro dazu – abhängig von der Gebührensatzung der Kommune.

Beispiel: Das Saison­kenn­zei­chen gilt für das Motorrad vom 1. März bis zum 30. Oktober eines Jahres.

Zeitraum

01. Januar bis 28. Februar

1, März bis 30. Oktober

1.November bis 31.Dezember

Zugelassen?

Ja

Ja

Ja

Status?

Stillgelegt

Darf betrieben werden

Stillgelegt

Fährst Du mit Deinem Motorrad trotz ungültigem Saisonkennzeichen, verstößt Du gegen das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter (PflVG). Im Fall eines Unfalls musst Du die entstandenen Kosten allein übernehmen – die Versicherung kommt für diese Schäden nicht auf. Abhängig davon, ob Du fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast, droht Dir sogar eine Haftstrafe.

Der rich­tige Versi­che­rungs­schutz mit Saison­kenn­zei­chen

Wie jedes andere Fahrzeug, das auf einer öffentlichen Straße betrieben werden soll, benötigt ein Motorrad mit Saisonkennzeichen eine Haftpflicht­versicherung. Diese deckt Schäden ab, die Du bei anderen Verkehrsteilnehmern verursachst. Schäden am eigenen Motorrad werden durch die Kaskoversicherungen abgesichert. Die Teilkasko übernimmt beispielsweise Risiken wie Brand und Explosion, Diebstahl, Kollision mit Tieren oder Bruchschäden an den verglasten Elementen wie Windschild oder Scheinwerfern. Die Vollkaskoversicherung schützt Dich zudem gegen Schäden durch Vandalismus und ersetzt Reparaturkosten, wenn Dein Motorrad bei einem selbstverschuldeten Unfall Schaden nimmt.

Mehr Infos zum Versicherungsschutz fürs Motorrad erhältst Du im Ratgeber: Leistungen Motorradversicherung.

Wird das Motorrad ganzjährig mit einem klassischen Kennzeichen betrieben, dann besteht auch das ganze Jahr der volle Versicherungsschutz. Betreibst Du dagegen Dein Motorrad mit einem Saisonkennzeichen, sind ein paar Besonderheiten zu beachten. Mit der vorübergehenden Stilllegung des Motorrads außerhalb der Saison geht die Versicherung in eine Ruheversicherung über. Dabei handelt es sich um einen Basisschutz, der mit einigen Einschränkungen verbunden ist.

Dein Motorrad besitzt ein Saisonkennzeichen vom 1. März bis zum 30. Oktober. Das sind 8 Monate. 8 von 12 sind 66,6 Prozent. Du zahlst für Deine Motorradversicherung also nur 66,6 Prozent des Normaltarifs. Bei 7 Monaten wären es 58,3 Prozent.

Zunächst muss das Motorrad auf einem sicheren Stellplatz verwahrt werden. Das kann eine Garage oder ein umzäuntes Gelände sein. Die meisten Versicherungen verlangen eine „Umfriedung“. Dies kann auch ein privater Abstellplatz mit einer Hecke sein. Jedenfalls darf das Motorrad von außen nicht einfach zu erreichen sein. Auch auf Gemeinschaftsparkplätzen vor Mehrfamilienhäusern darf das Motorrad den Winter über nicht abgestellt werden – diese gelten ebenfalls als öffentliche Stellplätze. Sind die Voraussetzungen erfüllt, greift während der Ruhezeit der Haftpflicht- und Kaskoschutz.

Der Versicherungsumfang der Ruheversicherung richtet sich danach, welcher Versicherungsschutz vor der Stilllegung bestanden hat. War nur eine Haftpflicht für Dein Motorrad abgeschlossen, gilt die Ruheversicherung auch nur für diesen Bereich. Das bedeutet: Wird das Motorrad gestohlen und verursacht der Dieb damit einen Schaden, übernimmt Deine Haftpflicht diesen. Ebenso ist das der Fall, wenn durch eine defekte oder poröse Leitung Öl oder Benzin austritt, den Untergrund kontaminiert und ein Austausch des Erdreichs notwendig wird. War eine Teil- oder Vollkasko Bestandteil des Vertrags, erstreckt sich der Versicherungsschutz während der Ruhezeit ebenfalls auf diese Bestandteile. Das bedeutet: Fängt das Motorrad zum Beispiel wegen einer fehlgeleiteten Silvesterrakete Feuer oder wird es gestohlen, kommt die Teilkasko dafür auf.

Während der Ruhephase besteht kein Vollkasko-Schutz, sondern die Absicherung umfasst maximal die Teilkasko – selbst wenn Du eine Vollkasko für dein Motorrad abgeschlossen hast. Besitzt Du nur die Motorrad-Haftpflicht, bist Du auch nur durch diese geschützt.

Bestimmte Fahrten sind dennoch während der Ruhezeit versichert. Dabei handelt es sich um Fahrten, die mit der Zulassung selbst in Zusammenhang stehen oder die zur Haupt- und Abgasuntersuchung notwendig sind. Allerdings beschränkt sich der Versicherungsschutz bei solchen Fahrten ausschließlich auf den eigenen Zulassungsbezirk und eines angrenzenden Zulassungsbezirks. Suchst Du mit Deinem Motorrad eine Werkstatt oder eine TÜV-Station außerhalb des Gültigkeitsbereichs auf, bist Du im Fall eines Unfalls nicht versichert.

Um von sinkenden Versicherungsprämien zu profitieren, sollte das Saisonkennzeichen länger als 6 Monate gültig sein. Denn erst wenn das halbe Jahr überschritten wird, belohnen Versicherungen unfallfreies Fahren im Folgejahr durch eine bessere Einstufung in den Schadenfreiheitsklassen. Diese spielen für die Berechnung der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung eine große Rolle. Liegt der Gültigkeitszeitraum für das Saisonkennzeichen unter der 6-Monate-Grenze, bekommst Du im darauffolgenden Jahr keinen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt. Allerdings gibt es dennoch keinen Schutz gegen Kostensteigerungen: Nach Unfällen kannst Du dennoch hochgestuft werden.

Berücksichtige bei der Beitragsberechnung auch die verschiedenen Rabattmöglichkeiten. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber Motorradversicherung Kosten.

Welche Unter­lagen benö­tige ich für die Zulas­sung mit einem Saison­kenn­zei­chen?

Die Zulassung eines Motorrads mit Saisonkennzeichen folgt dem üblichen Prozedere. Vorgenommen wird sie bei Deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle.

Du benötigst folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Personalausweis
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (HU) – enthält auch Abgasuntersuchung (AU), die nicht mehr separat vorgenommen wird
  • Gültige eVB-Nummer (elektronische Bestätigung deines Versicherungsunternehmens)
  • Gewünschter Saisonzeitraum
  • Eventuell bisherige Kennzeichen
  • Eventuell Bestätigung des Wunschkennzeichens

Möchten Firmen ein Motorrad mit Saisonkennzeichen anmelden, müsst Du den Unterlagen eine Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem Handelsregister (maximal 3 Jahre alt) beifügen.

Kosten für Saisonkennzeichen hängen von Zulassungsstelle ab

Schließlich musst Du noch die fälligen Gebühren bezahlen. Jede Zulassungsstelle hat einen eigenen Katalog dafür. Wer ein Motorrad mit Saisonkennzeichen anmelden will, muss mit Kosten in Höhe von durchschnittlich 27 Euro rechnen. Je nach Region kann der Gebührensatz ein paar Euro darüber oder darunter liegen. Dazu kommen eventuelle Zusatzkosten für das Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (bundesweit einheitlich) sowie für den Druck des Kennzeichens. Dieser kostet zwischen 10 und 15 Euro.

Insgesamt liegen die Kosten für die Anmeldung Deines Motorrads mit einem Saison-Kennzeichen bei 35 bis 55 Euro.

Fazit: Wer sein Motorrad nur wenige Monate fährt, sollte ein Saison­kenn­zei­chen nutzen

Fährt man mit dem Motorrad nicht das ganze Jahr, sondern bewegt es nur zwischen Frühling und Herbst, kann man mit einem Saisonkennzeichen einige Kosten, aber auch Zeit und Aufwand sparen. Steuern werden nur anteilig für die Monate fällig, für die das Motorrad zugelassen ist. Viele Versicherungen handhaben das ähnlich, manche erheben aber auch einen reduzierten Jahressatz. Die erneute An- und Abmeldung bei der Zulassungsstelle entfallen, da das Saisonkennzeichen nur einmal beantragt wird. Das Motorrad darf allerdings außerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums auf einer öffentlichen Straße weder bewegt noch abgestellt werden.

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