Header-Bild für den Ratgeber "PHV &Allmählichkeitsschäden" im Verzeichnis Privathaftpflichtversicherung

Allmählichkeitsschäden in der Haftpflicht­versicherung

Früher waren Allmählichkeitsschäden in der Privat-Haftpflicht ausgeschlossen. Gute Tarife bieten heute aber diese Absicherung an. Verursachst Du zum Beispiel als Mieter beim Bohren ein kleines Loch in der Wasserleitung, das die Wand Deines Vermieters allmählich beschädigt, leistet nur ein Tarif mit Allmählichkeitsschäden.

Allmählichkeitsschäden

  • Zunächst unsichtbare Schäden
  • Entwickeln sich über die Zeit
  • Bei älteren Verträgen meistens nicht enthalten

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Allmählichkeitsschäden: Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Der Begriff Allmählichkeitsschäden bezeichnet Schäden, die über einen längeren Zeitraum unbemerkt entstehen.
  • Schäden: Ursachen für Allmählichkeitsschäden sind oft Feuchtigkeit, Veränderungen der Temperatur, Niederschlag, Gase oder Dämpfe. Schäden durch Verschleiß und Abnutzung können auch allmählich entstehen, werden aber in der Versicherung meist ausgeschlossen.
  • Versicherung: Allmählichkeitsschäden werden häufig von der Haftpflichtversicherung übernommen. Welche Versicherung für einen konkreten Schaden verantwortlich ist, wird im Einzelfall geklärt.

Definition: Was sind Allmählichkeitsschäden?

Der Begriff Allmählichkeitsschäden bezeichnet Sachschäden, die unentdeckt über einen längeren Zeitraum entstehen. Verursacht werden die Schäden meist durch unbemerkte Unfälle oder Missgeschicke, die über Monate oder sogar Jahre unentdeckt bleiben. Aufgrund der langen Einwirkung entwickeln sich aus den kleinen Schadensursachen häufig große und kostspielige Sachschäden.

Wann gelten Schäden als allmählich entstanden?

Es gibt keine einheitliche Regelung, ab welchem Zeitpunkt ein Schaden als Allmählichkeitsschaden gewertet wird. Je nach Schadensfall kann ein Sachschaden bereits nach wenigen Tagen oder erst nach mehreren Jahren als Allmählichkeitsschaden gelten. Friert ein Heizungsrohr oder die Wasserleitung ein und platzt, tritt der Allmählichkeitsschaden bereits nach einem kurzen Zeitraum auf. Schäden durch Niederschläge, wie Rauch, Ruß oder Staub, brauchen hingegen länger um sich zu entwickeln und sichtbar zu werden. Hier ist der Allmählichkeitsschaden erst nach mehreren Monaten oder Jahren ersichtlich.

Welche Fälle zählen als Allmählichkeitsschaden?

Welche Fälle und Beispiele zu Allmählichkeitsschäden gehören, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Schäden und ihre Entstehung sehr individuell sind. Ausschlaggebend dafür, ob es sich um einen allmählichen Schaden handelt, ist häufig der jeweilige Auslöser.

Zu den häufigsten Ursachen von Allmählichkeitsschäden zählen:

In all diesen Fällen kann Dein Vermieter Schadensersatz fordern, sodass Du bzw. Deine Versicherung für die Allmählichkeitsschäden aufkommen muss. Bei welchen Allmählichkeitsschäden Deine Haftpflicht oder Wohngebäudeversicherung greift, liest Du am besten in der Versicherungspolice nach.

Schimmelbildung geschieht immer über einen längeren Zeitraum. Deshalb gilt Schimmel auch als Allmählichkeitsschaden. Allerdings werden Allmählichkeitsschaden durch Schimmel nicht immer von der Versicherung übernommen und müssen im Einzelfall geprüft werden.

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Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung

Im Bereich der Mietsachschäden stolpert man häufiger Mal über die Begriffe Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung, die alle unterschiedliche Dinge bezeichnen:

  • Abnutzung: Abnutzung wird durch den menschlichen Gebrauch verursacht, z. B. die tägliche Nutzung eines Teppichbodens.
  • Verschleiß: Verschleiß entsteht ohne menschlichen Einfluss, z. B. wenn die Farbe des Teppichbodens durch kontinuierliche Sonneneinstrahlung verblasst.
  • Übermäßige Beanspruchung: Der Begriff bezeichnet Schäden oder Veränderungen an Mietsachen, die über das gewohnte Maß hinausgehen, z. B. wenn der ursprüngliche Boden in der Wohnung mit selbstklebenden Teppichfliesen überklebt wird.

Zu typischen Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß zählen u. a. Kratzer, Abrieb oder Schäden am Boden. Alle drei Schadenstypen können über einen längeren Zeitraum eintreten und sind somit auch Allmählichkeitsschäden. In vielen Fällen werden diese Schäden aber vom Versicherer ausgeschlossen. Genaueres kannst Du Deinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Erklärvideo zum Thema Mietschäden

Welche Versicherung zahlt bei All­mäh­lich­keits­schäden?

Prinzipiell ist es vom Einzelfall abhängig, welche Versicherung bei Allmählichkeitsschäden greift. In der Regel fallen Allmählichkeitsschäden aber in den Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht. Je nach Schaden kann aber auch eine andere Versicherung zuständig sein. Verursachst Du zum Beispiel den Allmählichkeitsschaden nicht selbst, sondern ein Handwerker, greift nicht Deine Haftpflicht, sondern die Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht des Handwerkers.

Zahlt die Privat-Haftpflicht immer bei All­mählichkeits­schäden?

Auch wenn meistens die private Haftpflicht für Allmählichkeitsschäden zuständig ist, werden nicht alle Allmählichkeitsschäden durch die Haftpflichtversicherung übernommen. Grundsätzlich sichert die Privathaftpflicht nur Schäden an Dritten ab, beispielsweise wenn Du als Mieter einen Allmählichkeitsschaden an der Wohnung Deines Vermieters verursachst. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Du ohne es zu merken in eine Wasserleitung bohrst und ein Wasserschaden entsteht. Die Schäden durch die Einwirkung von Feuchtigkeit können als Allmählichkeitsschäden gelten. Ob die Privathaftpflichtversicherung tatsächlich den Schaden übernimmt, entscheidet sich allerdings im Einzelfall.

Zahlt die Gebäudeversicherung bei All­mählich­keits­schäden?

Teilweise decken Versicherer auch Allmählichkeitsschäden an der eigenen Immobilie in der Wohngebäudeversicherung ab. Die Sachschäden sind hier aber deutlich seltener enthalten als in der privaten Haftpflichtversicherung. Ob Der Versicherungsschutz tatsächlich greift, wird ebenfalls im Einzelfall entschieden.

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    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im November 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

    Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).

    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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  • 1

    Single-Tarif, Eintrittsalter 28 Jahre, Basis-Schutz mit 250 Euro Selbstbeteiligung, monatlicher finanzieller Aufwand bei jährlicher Zahlungsweise.

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  • 2

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern: Jahresbeitrag für eine Privat-Haftpflicht mit mindestens 10 Mio. Euro Versicherungssumme. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Beispielfall: Eintrittsalter 28 Jahre, Single-Tarif, jeweils ohne Selbstbeteiligung, Versicherungsbeginn: 01.02.2026, Zahlweise jährlich, Laufzeit 1 Jahr.

    Beiträge für das beschriebene Beispiel: Münchener Verein Komfort 93,06 €, Ergo Smart 66,14 €, Gothaer Spar 39,52 €, Europa Basis 36,43 €, CosmosDirekt Basis 28,52 €.

    Quelle der Daten: Angebot der Anbieter sowie Vergleichsrechner Morgen & Morgen, Stand: Januar 2026.

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  • 3

    Der Rabatt gilt für alle bis 30 Jahre im Single-Tarif.

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