Das Wichtigste in Kürze zu Schäden am Arbeitsplatz und Haftpflichtversicherung
Das bedeutet die private Haftpflicht bei Schäden auf der Arbeit
Haftpflicht bedeutet, dass Du für alle Schäden haftest, die Du bei anderen Personen verursachst – auch, wenn dieser Schaden versehentlich passiert. Diese Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich festgeschrieben und gilt nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Leben. Die gesetzliche Haftpflicht gilt also auch während der Arbeitszeit.
Allerdings sieht das Gesetz die Haftpflicht bei beruflichen Tätigkeiten als einen Sonderfall, sodass im Arbeitsumfeld das Haftungsprivileg gilt. Das Haftungsprivileg bedeutet, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht unbegrenzt für Schäden haftbar machen dürfen, die während der Ausübung der Arbeit entstehen. Der Hintergrund ist folgender: selbst bei gewissenhafter Arbeit können Fehler passieren. Würden Arbeitnehmer unbegrenzt für verursachte Schäden im Job haften, wäre das finanzielle Risiko für Arbeitnehmer untragbar.
Schäden auf der Arbeit: Diese Formen der Arbeitnehmerhaftung gibt es
Das Haftungsprivileg sieht eine Einschränkung in der privaten Haftpflicht während der Arbeitszeit vor. Es gibt vier Formen der Arbeitnehmerhaftung vor, welche sich am Grad der Fahrlässigkeit orientieren.
- Leichte Fahrlässigkeit ist eine Unachtsamkeit, die jedem Arbeitnehmer passieren kann. Beispielsweise das Verschütten von Getränken auf den Laptop. Bei leichter Fahrlässigkeit muss der Arbeitgeber den Schaden alleine tragen und darf diesen nicht an den Arbeitnehmer und dessen Haftpflichtversicherung übertragen.
- Mittlere Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt, aber nicht auf grobe Weise. Der Schaden wird in der Regel zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Zu welchem Anteil der Arbeitnehmer zahlen muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Beispielsweise, ob der Arbeitgeber den Schaden hätte versichern können, dem Einkommen des Arbeitnehmers und wie dessen bisheriges Verhalten war.
- Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Sorgfaltspflicht deutlich vernachlässigt hat und die Risiken eines möglichen Schadens kannte. Das ist beispielsweise der Fall, wenn dieser Sicherheitsvorschriften für technische Geräte missachtet. Dann haftet der Arbeitnehmer vollständig. Bei der Kostenübernahme des Schadens wird aber dessen Existenzsicherung berücksichtigt.
Vorsatz liegt vor, wenn jemand absichtlich einen Fehler oder Schaden verursacht. In diesem Fall trägt der Arbeitnehmer die Haftung und die entstandenen Kosten ohne Einschränkung. Das Haftungsprivileg gilt nicht mehr. Die Privat-Haftpflichtversicherung greift bei vorsätzlichen Schäden am Arbeitsplatz nie.
Sonderfälle bei Schäden auf der Arbeit und deren Haftung
Es gibt Ausnahmen, bei denen nicht das Haftungsprivileg gilt.
- Kundenschäden: Verursacht ein Arbeitnehmer bei einem Kunden einen Schaden, haftet er grundsätzlich persönlich. Da es sich aber um eine betrieblich veranlasste Tätigkeit handelt, kann er vom Arbeitgeber verlangen, ihn von dieser Haftung freizustellen.
- Mankoschäden: Fehlbeträge in der Kasse oder im Warenbestand gelten als Mankoschäden. Ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben, dass diese dem Arbeitnehmer zugeschrieben werden, liegt die Haftung allein beim Arbeitnehmer. Ist diese Regelung nicht vorhanden, kann der Arbeitnehmer nicht für diese Schäden haftbar gemacht werden.
Zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung bei Schäden auf der Arbeit?
Nicht jede Privat-Haftpflichtversicherung sichert auch Schäden am Arbeitsplatz ab. Ob eine Haftpflichtversicherung Arbeitnehmer im beruflichen Umfeld absichert, ist vom Tarif abhängig. Kommt die Privat-Haftpflicht für Schäden während der Arbeitszeit auf, sind diese meist auf einen bestimmten Betrag gedeckelt.
Welche Schäden am Arbeitsplatz zahlt die Haftpflichtversicherung?
Versichert die private Haftpflichtversicherung Arbeitsschäden, übernimmt sie diese Kosten:
- Die private Haftpflichtversicherung eines Arbeitnehmers kommt im beruflichen Kontext nur für Sachschäden auf.
- Erhebt ein Arbeitgeber unberechtigte oder zu hohe Schadensersatzforderungen, unterstützt die Privat-Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Das gilt beispielsweise, wenn ein Schaden durch leichte Fahrlässigkeit entstanden ist und der Arbeitgeber eine Kostenübernahme möchte. Leichte Fahrlässigkeit darf der Arbeitgeber nicht an den Arbeitnehmer weitergeben.
- Schäden auf der Arbeit, die durch mittlere Fahrlässigkeit entstehen und deren Kosten zwischen dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber aufgeteilt werden. Die private Haftpflichtversicherung schützt dann bei beruflichen Tätigkeiten und deren Schäden.
Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Privat-Haftpflicht bei Schäden am Arbeitsplatz nur, wenn eine Kostenübernahme durch grobe Fahrlässigkeit explizit in der Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers inkludiert ist.
Welche Schäden am Arbeitsplatz zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Die Privat-Haftpflicht zahlt nicht bei folgenden Schäden gegenüber dem Arbeitgeber:
- In bestimmten Berufen, wie als Hebamme oder Anwalt, sichert nur eine Berufshaftpflichtversicherung Schäden am Arbeitsplatz ab. Ist für die Ausübung des Berufs eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben, kommt die private Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers nicht auf.
Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Arbeitsschäden nie, wenn diese vorsätzlich oder absichtlich entstehen. Vorsatz ist bei keiner Privat-Haftpflichtversicherung für Arbeitnehmer versicherbar. In diesem Fall, musst der Arbeitnehmer selbst für die Kosten aufkommen.
Berufshaftpflichtversicherung: Bei diesen Berufen reicht eine Privat-Haftpflicht nicht aus
Nicht für alle Arbeitnehmer ist eine Privat-Haftpflichtversicherung ausreichend, um bei Schäden im Arbeitsalltag abgesichert zu sein. Für einige Berufsgruppen ist in der Berufsordnung separate Berufshaftpflicht vorgeschrieben, um den Beruf ausüben zu dürfen. Ist diese Berufshaftpflichtversicherung nicht vorhanden, kann sogar die Zulassung entzogen werden. Unter anderen ist für diese Berufe eine Berufshaftpflicht anstelle der Privat-Haftpflicht bei Schäden auf der Arbeit nötig.
- Ärzte
- Apotheker
- Rechtsanwälte
- Notare
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Architekten
- Ingenieure
- Hebammen
Schaden auf Arbeit entstanden: Was tun?
Ist Dir auf der Arbeit etwas kaputt gegangen, solltest Du diesen Schaden nicht verschweigen. Gehe stattdessen folgendermaßen vor, um sicher zu gehen, dass auch Deine Privat-Haftpflicht für Schäden auf der Arbeit und Kostenforderungen aufkommt.
- Melde den Schaden unverzüglich Deinem Arbeitgeber.
- Mach keine vorschnellen Schuldeingeständnisse oder Zusagen über Kostenübernahmen.
- Dokumentiere den Schadensablauf und fotografiere diesen.
- Melde Schäden Deiner Haftpflichtversicherung, wenn diese während der Arbeitszeit passiert sind.
Auch wenn es möglicherweise keine Forderungen gegen Dich gibt, gehst Du so sicher, dass Du alle Fristen für eine Schadensmeldung eingehalten hast.
Erklärvideo zur Privat-Haftpflichtversicherung
Häufige Fragen zu Haftpflichtversicherung & Arbeitnehmer
Haften Arbeitnehmer bei Schäden auf der Arbeit?
Haften Arbeitnehmer bei Schäden auf der Arbeit?
Nicht immer, dank des Haftungsprivilegs sind Arbeitnehmer nur eingeschränkt für Kosten haftbar. Zwar haften Arbeitnehmer für die Schäden, sie müssen aber nicht immer für diese aufkommen. So darf ein Arbeitgeber bei leichter Fahrlässigkeit die Kosten nicht an den Arbeitnehmer weitertragen.
Zahlt die Privat-Haftpflicht bei Schäden am Arbeitsplatz?
Zahlt die Privat-Haftpflicht bei Schäden am Arbeitsplatz?
Ob eine private Haftpflichtversicherung für Arbeitsschäden zahlt, ist vom Tarif abhängig. Grundsätzlich zahlt die private Haftpflichtversicherung nur für Sachschäden, die Dir auf der Arbeit entstehen. Bei Vorsatz zahlt die Privat-Haftpflicht grundsätzlich nicht.
Braucht man als Angestellter eine Berufshaftpflichtversicherung?
Braucht man als Angestellter eine Berufshaftpflichtversicherung?
Nein, nicht für jeden Beruf ist eine Berufshaftpflicht nötig. Die Verpflichtung eine separate Berufshaftpflicht abzuschließen, gibt es nur für bestimmte Berufe, wie beispielsweise bei Ärzten oder Rechtsanwälten.
Schäden im Homeoffice: Wer haftet?
Schäden im Homeoffice: Wer haftet?
Homeoffice macht die Haftungsfrage bei Schäden während der Arbeitszeit oft unklar. Entstehen bei der beruflichen Tätigkeit Schäden an Arbeitsgeräten liegt die Kostenübernahme in der Regel beim Arbeitgeber. Bei privater Nutzung von beruflichen Geräten, ist der Arbeitnehmer zuständig und für die Kosten verantwortlich.