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Zahlt die Privat-Haftpflicht bei Schäden am Handy?
Sarah hat sich ein exklusives neues Smartphone mit vielen Features geleistet. Das Gerät hatte einen stolzen Preis, und sie hütet es wie ihren Augapfel. Den Nachmittag möchte sie mit ihrem besten Freund Philipp bei ihm zu Hause verbringen. Voller Stolz präsentiert sie ihm ihr neues Telefon. Doch dann stößt Philip in einem unachtsamen Moment gegen Sarahs Arm, und das Handy fällt auf den Boden in der Küche. Das Display bricht – Totalschaden.
Der Kauf von Sarahs Smartphone ist noch nicht lange her, aber die Herstellergarantie greift nur, wenn das Telefon wegen eines Herstellungsfehlers innerhalb der Garantiezeit seinen Geist aufgibt. Selbstverursachte Schäden sind nicht abgedeckt. Für Schäden muss derjenige haften, der dafür verantwortlich ist. Wenn ein Dritter das Handy beschädigt, trägt in der Regel seine Versicherung die Kosten. Die Haftpflichtversicherung übernimmt somit in diesem Fall die Kosten für die Reparatur oder die Ersatzanschaffung.
Noch immer verfügen viele Haushalte in Deutschland nicht über eine Haftpflicht-Police oder haben einen Vertrag mit veralteten Bedingungen. Viele Menschen überblicken den Umfang der Leistungen nicht, die die Haftpflichtversicherung nicht nur beim Handy übernimmt.
Wann haftet die Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn das Handy kaputt ist. Dabei muss der Schaden durch das Einwirken Dritter verursacht werden, damit dessen Privathaftpflicht die Kosten übernimmt. Wenn das Gerät durch das Verschulden des Eigentümers beschädigt wird, bestehen keinerlei Ansprüche. Die Haftpflichtversicherung erstattet immer den Zeitwert der Sache. Der Wert des Handys wird von der Versicherung also zuerst ermittelt und erstattet. Da die Versicherer immer mehr Betrugsversuche bei technischen Geräten registrieren, fordern sie immer öfter, dass das Handy der Versicherung vorgelegt werden muss. Das Gerät wird einer Prüfung unterzogen, um festzustellen ob das geschilderte Schadenbild und der Hergang mit den tatsächlichen Schadenmerkmalen übereinstimmen. Einige Versicherungen greifen auch auf ihr Recht zurück, reparaturtaugliche Geräte zur Reparatur einzuschicken oder nur diese zu bezahlen. Im Rahmen der Haftung reicht es bei der Haftpflichtversicherung, wenn das Handy durch eine Reparatur wieder in den Zustand versetzt wird, den es vor dem Schaden hatte – Macken und Kratzer inklusive.
Erklärvideo zum Thema: Handy kaputt – zahlt die Haftpflicht?
Privat-Haftpflicht beim Handy: Fallstricke
Einige Versicherte haben bei ihrer Privathaftpflicht eine Selbstbeteiligung vereinbart. Liegt die Erstattungs- oder Reparatursumme unter diesem Betrag, erstattet die Versicherung nichts. Der Schadenverursacher muss die Kosten für den Schaden dann selber übernehmen. Es kann auch sein, dass jemand einen Schaden verursacht, diesen aber nicht bezahlen kann – weil er keine Haftpflichtversicherung hat. Die Ausfalldeckung übernimmt in diesem Fall die für Dich entstandenen Kosten – trotz Zahlungsunfähigkeit des Verursachers. Bei Handys nützt diese Leistung aber in der Regel nichts, da eine Mindestschadensumme von 2.500 Euro erreicht werden muss.
Welche Schäden übernimmt die Haftpflicht beim Handy?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei Mobiltelefonen vor allem Schäden, die häufig auftreten. Dazu gehören:
- Display- und Bruchschäden
- Schäden durch Flüssigkeiten
- Schäden durch Bedienungsfehler
- Schäden durch Internetnutzung
Ausgeschlossen von der Haftpflichtversicherung fürs Mobiltelefon sind folgende Schäden:
- Absichtlich herbeigeführte Schäden
- Selbstverursachte Schäden
Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Privat-Haftpflichtversicherern.
Alternative zur Haftpflichtversicherung fürs Handy
In bestimmten Schadenfällen trägt nicht die Haftpflichtversicherung die Kosten für das Mobiltelefon, sondern die Hausratversicherung. Mit der Hausratversicherung können Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände Deines Haushalt versichert werden. Darunter fallen Gegenstände wie Möbel, Teppiche, Waschmaschinen, Lebensmittel und Elektroartikel – damit sind auch Handys mitversichert.
Wann leistet die Hausratversicherung?
Für alle Schäden im Haushalt ersetzt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung. Solche Schäden können eintreten durch:
- Einbruch (Raub, Vandalismus)
- Feuer (Brand, Blitzschlag)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden)
Als Versicherungsort gilt bei einer Hausratversicherung die eigene Wohnung. Oft ist auch eine Außenversicherung enthalten. Dieser Versicherungsschutz deckt dann auch Schäden außerhalb Deiner vier Wände ab – zum Beispiel Terrassen, Balkone, Loggien und Geräteschuppen. Gerade bei elektrischen Geräten wie Smartphones ist das eine lohnende Ergänzung.
Lohnt sich eine Handyversicherung?
Ob sich eine Handyversicherung lohnt, hängt in erster Linie vom Kaufpreis des Smartphones ab. Insbesondere Premium-Smartphones sind in den letzten Jahren immer leistungsstärker und teurer geworden. Kommt es bei einem teuren Handy zu einem Schaden, ist dies sehr ärgerlich. Daher ist es sinnvoll für Smartphones aus der Mittel- und Premium-Klasse eine Handyversicherung abzuschließen. Somit kannst Du für wenige Euro im Monat die hohe Reparaturkosten sowie Kosten für Ersatzteile vermeiden. Denn diese werden im Schadenfall komplett oder teilweise übernommen.
Das sind die am häufigsten Handy Schäden im Überblick:
- Bruch-und Displayschäden, Bodenstürze
- Bedienungsfehler
- Flüssigkeitsschäden
- Schäden durch Feuchtigkeit oder Flüssigkeit
- Feuer und Blitzschlag
- Kurzschluss und Überspannung
- Explosion und Implosion
- Widerrechtliche Beschädigung durch Dritte und Vandalismus
- Diebstahl
Fazit: Haftpflichtversicherung fürs Handy springt nicht immer ein
Die Haftpflichtversicherung springt bei Handys nur ein, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde. Bei einigen Schadenfällen übernimmt auch die Hausratversicherung die Schadenkosten. Schäden durch eigenes Verschulden übernehmen nur spezielle Handyversicherungen, die aber „grobe Fahrlässigkeit“ ausschließen.
Bei zusätzlichen Versicherungspolicen für das Handy muss darauf geachtet werden, dass es sich nicht um Garantieerweiterungen handelt. Erstattet wird meist nur der Zeitwert des Gerätes. Aufgrund der Zunahme von Betrugsfällen bei Schadenmeldungen zu elektronischen Kleingeräten müssen Versicherte damit rechnen, dass ihre Versicherungsgesellschaft für eine genaue Prüfung der Schadenmeldung die Vorlage des Handys verlangt. Egal, welche Versicherung bei Deinem Schadenfall greift: Du solltest den Schaden immer sofort melden.
Hast Du Fragen zur Privat-Haftpflicht? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
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Wer im Aktionszeitraum bis zum 31.12.2025 (Verlängerung vorbehalten) den Aktionscode DEAL122025 bei Online-Abschluss einer Privat-Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und/oder Unfallversicherung eingibt, erhält unter den nachfolgenden Bedingungen jeweils einen 15 € Amazon.de Gutschein. Der Aktionscode ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar und nicht übertragbar. Der Amazon.de Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt (d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.01.2026 im März 2026), sofern bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand. Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Fall des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z.B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (z.B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Single-Tarif, Eintrittsalter 28 Jahre, Basis-Schutz mit 250 Euro Selbstbeteiligung, monatlicher finanzieller Aufwand bei jährlicher Zahlungsweise.
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Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern: Jahresbeitrag für eine Privat-Haftpflicht mit mindestens 5 Mio. Euro Versicherungssumme. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Beispielfall: Eintrittsalter 28 Jahre, Single-Tarif, pauschale Deckungssumme 10 Mio. €: CosmosDirekt, Münchener Verein, Ergo und Gothaer 10 Mio., Europa 5 Mio., jeweils ohne Selbstbeteiligung, Versicherungsbeginn: 01.07.2025, Zahlweise jährlich, Laufzeit 1 Jahr.
Beiträge für's beschriebene Beispiel: Münchener Verein Komfort 93,06 €, Ergo Smart 66,14 €, Gothaer Spar 39,52 €, Europa Basis 34,70 €, CosmosDirekt Basis 28,52 €.
Quelle der Daten: Angebot der Anbieter sowie Vergleichsrechner Morgen & Morgen, Stand: Juli 2025.
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Der Rabatt gilt für alle bis 30 Jahre im Single-Tarif.
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