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Eine Haftpflichtversicherung übernimmt bei Handys nur Schäden durch Dritte. Bei bestimmten Schadenfällen übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Schäden durch eigenes Verschulden übernehmen nur Handyversicherungen. Hierbei ist die „grobe Fahrlässigkeit“ aber nicht versichert. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles zur Versicherung Ihres Handys bzw. Smartphones.
Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails finden Sie hier.
ProduktinformationenBegriff | Erklärung |
---|---|
Selbstbeteiligung | Anteil, den der Versicherte im Versicherungsfall selber tragen muss. |
Grobe Fahrlässigkeit | Die erforderliche Sorgfalt im rechtlichen Verkehr wurde im hohen Maße verletzt, ohne naheliegende Überlegungen anzustellen. Wann grobe Fahrlässigkeit anfängt und wann es sich noch um leichte Fahrlässigkeit handelt, ist gesetzlich nicht definiert. |
Sarah hat sich ein exklusives neues Smartphone mit vielen Features geleistet. Das Gerät hatte einen stolzen Preis, und sie hütet es wie ihren Augapfel. Den Nachmittag möchte sie mit ihrem besten Freund Philipp bei ihm zu Hause verbringen. Voller Stolz präsentiert sie ihm ihr neues Telefon. Doch dann stößt Philip in einem unachtsamen Moment gegen Sarahs Arm, und das Handy fällt auf den Boden in der Küche. Das Display bricht – Totalschaden.
Der Kauf von Sarahs Smartphone ist noch nicht lange her, aber die Herstellergarantie greift nur, wenn das Telefon wegen eines Herstellungsfehlers innerhalb der Garantiezeit seinen Geist aufgibt. Selbstverursachte Schäden sind nicht abgedeckt. Für Schäden muss derjenige haften, der dafür verantwortlich ist. Wenn ein Dritter das Handy beschädigt, trägt in der Regel seine Versicherung die Kosten. Die Haftpflichtversicherung übernimmt somit in diesem Fall die Kosten für die Reparatur oder die Ersatzanschaffung.
Noch immer verfügen viele Haushalte in Deutschland nicht über eine Haftpflicht-Police oder haben einen Vertrag mit veralteten Bedingungen. Viele Menschen überblicken den Umfang der Leistungen nicht, die die Haftpflichtversicherung nicht nur beim Handy übernimmt.
Welche Leistungen die Haftpflichtversicherung neben Handy-Schäden noch übernimmt, erfahren Sie im Ratgeber Haftpflichtversicherung: Leistungen.
Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn das Handy kaputt ist. Dabei muss der Schaden durch das Einwirken Dritter verursacht werden, damit dessen Privathaftpflicht die Kosten übernimmt. Wenn das Gerät durch das Verschulden des Eigentümers beschädigt wird, bestehen keinerlei Ansprüche. Die Haftpflichtversicherung erstattet immer den Zeitwert der Sache. Der Wert des Handys wird von der Versicherung also zuerst ermittelt und erstattet. Da die Versicherer immer mehr Betrugsversuche bei technischen Geräten registrieren, fordern sie immer öfter, dass das Handy der Versicherung vorgelegt werden muss. Das Gerät wird einer Prüfung unterzogen, um festzustellen ob das geschilderte Schadenbild und der Hergang mit den tatsächlichen Schadenmerkmalen übereinstimmen. Einige Versicherungen greifen auch auf ihr Recht zurück, reparaturtaugliche Geräte zur Reparatur einzuschicken oder nur diese zu bezahlen. Im Rahmen der Haftung reicht es bei der Haftpflichtversicherung, wenn das Handy durch eine Reparatur wieder in den Zustand versetzt wird, den es vor dem Schaden hatte – Macken und Kratzer inklusive.
Einige Versicherte haben bei ihrer Privathaftpflicht eine Selbstbeteiligung vereinbart. Liegt die Erstattungs- oder Reparatursumme unter diesem Betrag, erstattet die Versicherung nichts. Der Schadenverursacher muss die Kosten für den Schaden dann selber übernehmen. Es kann auch sein, dass jemand einen Schaden verursacht, diesen aber nicht bezahlen kann – weil er keine Haftpflichtversicherung hat. Die Ausfalldeckung übernimmt in diesem Fall die Ihnen entstandenen Kosten – trotz Zahlungsunfähigkeit des Verursachers. Bei Handys nützt diese Leistung aber in der Regel nichts, da eine Mindestschadensumme von 2.500 Euro erreicht werden muss.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei Mobiltelefonen vor allem Schäden, die häufig auftreten. Dazu gehören:
Ausgeschlossen von der Haftpflichtversicherung fürs Mobiltelefon sind folgende Schäden:
Viele schließen einen Haftpflichtvertrag ab und beschäftigen sich bis zum Schadenfall nicht mehr mit dem Vertrag. Damit Sie sicher sein können, dass Sie nicht unterversichert oder zu teuer versichert sind, sollten Sie Ihren Vertrag alle zwei Jahre überprüfen. Wie Sie einen Versicherungs-Check durchführen, erfahren Sie im Ratgeber Haftpflichtversicherung Vergleich.
In bestimmten Schadenfällen trägt nicht die Haftpflichtversicherung die Kosten für das Mobiltelefon, sondern die Hausratversicherung. Mit der Hausratversicherung können Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände Ihres Haushalt versichert werden. Darunter fallen Gegenstände wie Möbel, Teppiche, Waschmaschinen, Lebensmittel und Elektroartikel – damit sind auch Handys mitversichert.
Für alle Schäden im Haushalt ersetzt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung. Solche Schäden können eintreten durch:
Als Versicherungsort gilt bei einer Hausratversicherung die eigene Wohnung. Oft ist auch eine Außenversicherung enthalten. Dieser Versicherungsschutz deckt dann auch Schäden außerhalb Ihrer vier Wände ab – zum Beispiel Terrassen, Balkone, Loggien und Geräteschuppen. Gerade bei elektrischen Geräten wie Smartphones ist das eine lohnende Ergänzung.
Im Ratgeber Hausratversicherung - Was ist versichert? erfahren Sie worauf Sie achten müssen.
Ob sich eine Handyversicherung lohnt, hängt in erster Linie vom Kaufpreis des Smartphones ab. Insbesondere Premium-Smartphones sind in den letzten Jahren immer leistungsstärker und teurer geworden. Kommt es bei einem teuren Handy zu einem Schaden, ist dies sehr ärgerlich. Daher ist es sinnvoll für Smartphones aus der Mittel- und Premium-Klasse eine Handyversicherung abzuschließen. Somit können Sie für wenige Euro im Monat die hohe Reparaturkosten sowie Kosten für Ersatzteile vermeiden. Denn diese werden im Schadenfall komplett oder teilweise übernommen.
Mehr zur Handyversicherung erfahren Sie in unserem Ratgeber Mit einer Handyversicherung das teure Smartphone absichern.
Die Haftpflichtversicherung springt bei Handys nur ein, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde. Bei einigen Schadenfällen übernimmt auch die Hausratversicherung die Schadenkosten. Schäden durch eigenes Verschulden übernehmen nur spezielle Handyversicherungen, die aber „grobe Fahrlässigkeit“ ausschließen.
Bei zusätzlichen Versicherungspolicen für das Handy muss darauf geachtet werden, dass es sich nicht um Garantieerweiterungen handelt. Erstattet wird meist nur der Zeitwert des Gerätes. Aufgrund der Zunahme von Betrugsfällen bei Schadenmeldungen zu elektronischen Kleingeräten müssen Versicherte damit rechnen, dass ihre Versicherungsgesellschaft für eine genaue Prüfung der Schadenmeldung die Vorlage des Handys verlangt. Egal, welche Versicherung bei Ihrem Schadenfall greift: Sie sollten den Schaden immer sofort melden.
Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung finden hier:
Dann sollten Sie über eine Haftpflichtversicherung nachdenken.