Stage-Bild zur Ratgeber Vermieterhaftpflichtversicherung

Vermieterhaftpflicht

Schneeglätte, rutschige Treppenstufen oder herabstürzende Dachziegel – als Vermieter haftest Du für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Unfälle auf Deinem Grundstück. Eine Vermieterhaftpflicht schützt Dich vor finanziellen Folgen. Erfahre, was die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht von der Privat-Haftpflicht unterscheidet, wann sie sinnvoll ist und worauf Du beim Abschluss achten solltest.

Haftpflichtversicherung für Vermieter

  • Schützt Haus- und Grundbesitzer
  • Ergänzt die Privat-Haftpflicht
  • Kosten steuerlich absetzbar

Haus- und Grund­besitzer-Haftpflicht

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Das Wichtigste zur Vermieterhaftpflicht in Kürze

  • Vermieterhaftpflicht ist ein anderes Wort für Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht.
  • Die Vermieter­haftpflichtversicherung ist wichtig für Personen, die Wohnungen, Häuser oder Grundstücke vermieten.
  • Die Vermieterhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Gleichzeitig beinhaltet die Vermieterhaftpflicht einen passiven Rechtsschutz und übernimmt die Kosten für den Strafverteidiger in einem Gerichtsprozess.

Was ist der Unterschied zwischen Privat- und Vermieter-Haftpflicht?

Sowohl die Privat-Haftpflichtversicherung als auch die Vermieterhaftpflicht decken Schäden von Dritten ab, für die Du verantwortlich bist. Sobald Du eine Immobilie oder ein Grundstück vermietest, benötigst Du jedoch eine Vermieterhaftpflichtversicherung.

Eine Ausnahme ist unter folgender Voraussetzung möglich: Wohnst Du als Versicherungsnehmer auch in dem Ein- oder Zweifamilienhaus, in dem die Zimmer vermietet werden, genügt die Privat-Haftpflichtversicherung – mit Ausnahme, wenn man bis zu drei einzelne Zimmer zeitweise oder dauerhaft vermietet. Dasselbe gilt, wenn Du eine Einliegerwohnung oder Wohnung in einem selbst mit bewohnten Zweifamilien­haus an Gäste vermietest. Die Privat-Haftpflicht greift auch bei der Vermietung von Parkplätzen, Garagen und Carports die zu der vermieteten Einliegerwohnung oder Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilien­haus dazugehören.

Erklärvideo zur Privat-Haftpflicht­versicherung

Gibt es einen Unterschied zwischen Vermieter- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Offiziell heißt die Versicherung Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Oftmals wird jedoch auch von Vermieterhaftpflicht gesprochen. Der Zweck ist identisch: Die Versicherung schützt Dich als Haus- oder Grundstückseigentümer. Denn wenn Du Vermieter oder Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks bist, besteht die sogenannte Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht. Diese soll sicherstellen, dass Personen Dein Grundstück oder Gebäude sicher passieren, betreten und verlassen können. Kommt es dennoch zum Schaden, hilft Dir die entsprechende Versicherung.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Du Deine Pflichten als Eigentümer vollkommen vernachlässigen kannst. Wenn Du Deine Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht grob verletzt, riskierst Du Deinen Versicherungsschutz. Die Versicherungsgesellschaft kann diesen bei schwerster Vernachlässigung vollständig aufheben.

Eine Versicherung, viele Namen – die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird nicht nur Vermieterhaftpflicht genannt. Darüber hinaus gibt es noch die Begriffe Eigentümer-Haftpflicht­versicherung, Grundbesitzer­haft­pflicht­versicherung und Gebäude­haft­pflicht­versicherung.

Wann ist eine Vermieterhaftpflicht sinnvoll?

Die Haftpflichtversicherung ist für Vermieter grundsätzlich sinnvoll – egal, ob es sich um von Dir vermietete unbebaute Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser handelt. Denn selbst, wenn Du als Vermieter die Instandhaltungspflicht beispielsweise an eine externe Verwaltung überträgst, bleibst Du weiterhin haftbar. Kommt es zu einem Unfall, können Dritte Schadenersatzforderungen stellen. Mit der Vermieterhaftpflicht schützt Du Dich vor den finanziellen Folgen.

Beispiel: Unfall durch Herbstlaub

Stell Dir nur mal vor, die Beleuchtung am Hauseingang fällt aus. Ein Hausbesucher will bei einem der Mieter klingeln und stolpert aufgrund der fehlenden Beleuchtung. Er bricht sich dabei das Fußgelenk. Für die entstandenen Behandlungskosten und den Verdienstausfall fordert er Schadenersatz und zusätzlich Schmerzensgeld von Dir als Eigentümer. Da kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Hast Du eine Vermieterhaftpflichtversicherung abgeschlossen, ist dieser Schaden abgesichert und Du musst nicht selbst für die Kosten aufkommen.

Wenn Du als Eigentümer Reinigungskräfte, Gärtner oder Hausmeister für Deine vermietete Immobilie beauftragst, sind diese über die Vermieter­haftpflicht mitversichert.

Das sollte über die Vermieterhaftpflicht versichert sein

Die Versicherungssumme ist entscheidend, wenn es um die Kosten für Deine Vermieterhaftpflicht geht. Unsere Experten empfehlen, mindestens 10 Millionen Euro abzudecken, um auch bei größeren Schäden abgesichert zu sein.

1. Photovoltaik

Immer mehr Häuser verfügen über eine eigene Photovoltaik-Anlage. Wenn das Dach Deiner vermieteten Immobilie ebenfalls mit der Solarstrom-Technik ausgerüstet ist, solltest Du beim Abschluss der Vermieterhaftpflicht auf diesen Zusatz achten. Denn wenn eines der Module beispielsweise durch einen Sturm herabfällt und ein geparktes Auto trifft, wird es schnell teuer. Bist Du versichert, greift die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

2. Bauarbeiten

Um- und Ausbauarbeiten sind keine Seltenheit bei Bestandsimmobilien. Unfälle sind währenddessen leider oftmals vorprogrammiert. Doch auch in diesem Fall schützt Dich die Vermieterhaftpflichtversicherung vor finanziellen Folgen. Bauarbeiten sind bei CosmosDirekt grundsätzlich bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro versichert. Wichtig: Schäden, die durch die Bauarbeiten entstehen, sind bis zur vereinbarten Deckungssumme (z. B. 10 Mio. Euro) versichert. Wenn der Umbau teurer wird, entfällt die Mitversicherung komplett. Das bedeutet, dass Du dann nicht mehr über die Vermieterhaftpflicht geschützt bist. Wenn Du ein Haus neu baust, greift nicht die Vermieterhaftpflicht – stattdessen solltest Du eine sogenannte Bauherrenhaftpflicht abschließen.

3. Allmäh­lichkeits­schäden

Nicht jede Haftpflichtversicherung für Vermieter kommt für sogenannte Allmählichkeitsschäden auf. Das sind Spätfolgen, die erst mit der Zeit auftreten: beispielsweise Schimmelbildung, die durch langsam eindringendes Wasser bei einem undichten Dach, verursacht wird.

4. Rechtsschutz

Nach Unfällen sind Forderungen für Schadenersatz und Schmerzensgeld typisch. Da es bei der Beteiligung von Dritten schnell zu Streitigkeiten kommen kann, sichert Dich die Vermieterhaftpflicht auch in solchen Situationen ab. Der passive Rechtsschutz beinhaltet etwa die Kostenübernahme für einen Strafverteidiger, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt – ähnlich wie bei einer Rechtsschutzversicherung.

Vermieterhaftpflicht als Miteigentümer

Auch als Besitzer einer Eigentumswohnung ist der Abschluss einer Vermieterhaftpflichtversicherung sinnvoll. Egal, ob Du selbst darin wohnst oder vermietest – nicht alle Risiken sind durch eine Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei gemeinschaftlichem Eigentum ist die Vermieterhaftpflicht notwendig. In der Regel schließt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer ab, um das Gemeinschaftseigentum abzusichern. So sind etwa Unfälle Dritter auf dem Parkplatz, im Treppenhaus oder im Fahrradkeller versichert.

Häufige Fragen zur Vermieter­haftpflicht erklärt

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  • 1

    Basis-Schutz ohne Selbstbeteiligung , vermietetes Einfamilienhaus, monatlicher Aufwand bei jährlicher Zahlungsperiode.

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  • 2

    Du bekommst jeweils 10 % Kundenbonus auf Deine Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und Unfallversicherung. Das gilt, wenn Du oder eine andere Person in Deinem Haushalt mindestens eine weitere Versicherung bei CosmosDirekt hat. Das kann eine Kfz- (Auto oder Motorrad), Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sein. Zur Lebensversicherung gehören auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungen (inkl. Flexible Vorsorge und FlexInvest) sowie Tagesgeld Plus.

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