Stage-Bild für den Artikel „Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung“

Gründe für eine Reise­rücktritts­versicherung

Fällt der gebuchte Urlaub aufgrund einer plötzlichen Erkrankung, beruflichen Gründen oder eines Todesfalls in der Familie aus, fallen häufig hohe Kosten für die Stornierung an. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist es möglich, sich finanziell gegen diese Aufwendungen abzusichern. Die Reise­rücktritts­versicherung zahlt bei zahlreichen Gründen, aus denen ein Reiserücktritt erforderlich ist.

Reiserücktrittsversicherung

  • Leis­tungen bei Reise­rück­tritt­
  • Leis­tungen bei Reise­ab­bruch­
  • Unvor­her­ge­se­hene Ereig­nisse sind versi­cherbar
Dein weltweiter Schutz, ab 41 Euro im Jahr1.
Icon Qualität garantiert

Qualität garantiert: Unsere Inhalte durchlaufen mehrere Qualitätschecks und werden nicht von einer KI erstellt.
Mehr erfahren

Wann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten?

Welche Rücktrittsgründe für eine Kostenübernahme abgesichert sind, ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherung übernimmt die Kosten bei Gründen, die beim Versicherten sowie in der Regel seiner nahen Angehörigen zutreffen. Bei diesen nahen Angehörigen handelt es sich zunächst einmal um die Familie. Zu dieser gehören in erster Linie:

  • Eltern und Schwiegereltern
  • Kinder und Enkelkinder
  • Geschwister
  • Ehe- oder Lebenspartner

Bei der Reiserücktrittsversicherung von CosmosDirekt sind im Versicherungsumfang auch Betreuungspersonen und einige weitere Familienangehörige eingeschlossen. Dadurch können Versicherte die Reise zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie oder einer schweren Erkrankung stornieren, ohne dass sie für die Stornokosten selbst aufkommen müssen.

Schwere Erkran­kungen, Todes­fälle & Unfälle

Häufig ist eine schwere Erkrankung oder ein Unfall für einen Reiserücktritt verantwortlich. In diesem Fall kannst Du Deine Reise nicht antreten. Der Reiseantritt ist meistens auch nicht möglich, wenn einer Deiner nahen Angehörigen von den genannten Ereignissen betroffen ist. Und bei einem Todesfall in der Familie rückt der Urlaub natürlich erst recht in den Hintergrund. Deshalb stellen die geschilderten Fälle wichtige Gründe für einen Reiserücktritt dar, bei denen Du die Stornokosten vom Versicherer erstattet bekommst.

Ein Beispiel: Du hast eine Reise über 2.000 Euro gebucht. Zwei Wochen vor Reiseantritt kommt es zu einem Unfall und Dein Ehepartner muss im Krankenhaus behandelt werden. Dieser wollte zwar nicht mitreisen, muss aber nun von Dir gepflegt werden. Deshalb wird ein Reiserücktritt erforderlich. Die Stornokosten betragen in diesem Fall 50 % des Reisepreises, also 1.000 Euro. Diese Kosten werden von Deiner Reiserücktrittsversicherung erstattet. Kurz vor dem Reiseantritt erhöhen sich die Stornokosten erheblich. Erfolgt die Stornierung erst am Tag des Reisebeginns, können die Kosten 100 Prozent des Reisepreises betragen.

Verlust oder Neuauf­nahme eines Arbeits­platzes

Änderungen des Arbeitsverhältnisses sind auch wichtige Gründe für die Stornierung einer Reise. Dies trifft auch auf den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes zu. Wurde die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen, kannst Du die Stornierungskosten in einigen Fällen vom Versicherer zurückerhalten. Bei einer Eigenkündigungen oder einer Kündigung aufgrund eines Fehlverhaltens sind jedoch nicht versichert.

Zudem kannst Du durch einen Arbeitsplatzwechsel vor der bereits gebuchten Reise überrascht werden. Kannst Du dadurch Deinen Urlaub nicht antreten, ist ein Rücktritt erforderlich. In einigen Fällen übernimmt der neue Arbeitgeber die Kosten für die Stornierung. Ist die Kostenübernahme durch den neuen Arbeitgeber jedoch nicht möglich, erstattet die Reise­rücktritts­­versicherung oftmals die Kosten. In der Reise­rücktritts­versicherung von CosmosDirekt, sind diese Gründe mitversichert.

Bist Du auf der Suche nach einer neuen beruflichen Anstellung. Bei Buchung der Reise hattest Du noch kein Jobangebot vorliegen. Erst nach der Buchung wird Dir ein Angebot unterbreitet und Du möchtest dies annehmen. Der bereits gebuchte Urlaub fällt jedoch in die Probezeit Deiner neuen Beschäftigung, in der kein Urlaub genommen werden kann. Deshalb musst Du von der Reise zurücktreten und erhältst die Stornierungskosten von der Reiserücktrittsversicherung erstattet.

Schäden am Eigentum

Ein Brand oder ein Einbruch in die Wohnung können auch kurz vor Reiseantritt auftreten und die Urlaubspläne durchkreuzen. Insbesondere dann, wenn es sich um schwere Schäden handelt, stellt dies einen wichtigen Grund dar. Aber auch bei Ereignissen, die Deine Anwesenheit erforderlich machen, wie beispielsweise zur Feststellung des Schadens, kannst Du mit einer Kostenerstattung durch die Reiserücktrittsversicherung rechnen. Die Schäden am Eigentum können unter anderem durch folgende Ereignisse hervorgerufen werden:

  • Feuer
  • Elementarereignisse (wie beispielsweise Sturm oder Blitzeinschlag)
  • Straftaten Dritter

Beson­dere Ereig­nisse bei Schü­lern & Studenten

Bei Schülern und Studenten können besondere Ereignisse dafür sorgen, dass eine Reise nicht angetreten werden kann.

Selbst wenn eine Prüfung bereits abgelegt wurde, kann es unter Umständen vorkommen, dass diese wiederholt werden muss. Wurde der neue Prüfungstermin erst nach Buchung der Reise vergeben, dann kann diese aus diesem wichtigen Grund abgesagt werden.

Bei Schülern kann auch ein Schulwechsel dazu führen, dass es nicht mehr möglich ist, an der gebuchten Schülerreise teilzunehmen. Dies kann ebenso der Fall sein, wenn der Schüler nicht in die nächste Klasse versetzt wird. Schülerreisen werden innerhalb eines Klassenverbandes durchgeführt. Tritt der Schüler aus diesem aus, kann er nicht an der Schülerreise teilnehmen.

Bei der Reiserücktritt­versicherung von CosmosDirekt sind diese Ereignisse versichert. Dies ist nicht nur dann möglich, wenn der neue Prüfungs­termin in die Reise­zeit fällt, sondern auch darüber hinaus. Bei einem Prüfungs­termin bis zu 14 Tage nach Reiseende ist eine Stornierung möglich.

Gibt es weitere Gründe für einen Reise­rück­tritt?

Noch viele weitere Gründe können dazu führen, dass Du die Reise stornieren musst. Die Kostenübernahme kann je nach Wahl der Reiserücktrittversicherung zum Beispiel auch aus folgenden wichtigen Gründen erfolgen:

  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit
  • Verpassen des Hinflugs aufgrund Verspä­tung von ÖPNV oder Shuttle Services
  • Erheb­li­cher Eigen­tums­schaden durch Dritte – auch für versi­cherte Mitrei­sende
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Einberufung zur Wehrübung
  • Arbeits­platz­ver­lust oder Arbeits­platz­wechsel
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung vom Test­sieger
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung vom Test­sieger

Die Reiserücktrittsversicherung unseres Partners Europ Assistance hat im aktuellen Test der Stiftung Warentest als Testsieger abgeschnitten – Jahres­verträge für Einzel­personen und Familien.

Unvor­her­ge­se­hene Ereig­nisse sind versi­cherbar

Wichtig für die Kostenübernahme ist, dass der jeweilige Grund für die Stornierung unvorhergesehen auftritt. Somit darf nicht schon im Voraus bekannt gewesen sein, dass zum Beispiel eine Erkrankung wieder ausbrechen könnte. Deshalb ist es wichtig, den Versicherer bei Stornierung direkt zu informieren und den Vorfall mit entsprechenden Dokumenten zu belegen. Je nach Ereignis können verschiedene Dokumente in Frage kommen. Musst Du den gebuchten Urlaub aufgrund einer Erkrankung oder Unfallverletzung stornieren, kannst Du dies mit einem ärztlichen Attest belegen. Das Attest muss die Diagnose und die Behandlungsdaten enthalten. Diese Unterlagen werden ebenso bei einer Schwangerschaft benötigt. Liegt eine psychische Erkrankung vor, dient ein ausführliches Attest des Facharztes als Nachweis. Ein Beleg über einen Schaden am Eigentum kann durch eine Kopie des Polizeiprotokolls oder der Schadenmeldung der Versicherung erfolgen. Bei anderen Ereignissen können zum Beispiel folgende Dokumente als Belege dienen:

  • Kopie einer Sterbeurkunde bei Todesfall
  • Bestätigungsschreiben der Schule oder Universität bei Prüfungswiederholung
  • Kündigungsschreiben bei Verlust des Arbeitsplatzes
  • Arbeitgeberbescheinigung bei Wechsel des Arbeitsplatzes

In jedem Fall werden zur Erstattung der entstandenen Kosten Belege sowie die Buchungsunterlagen und eine Rechnung benötigt, die die Stornierungskosten ausweist.

Reise­bu­chung: Mit Reise­­rück­tritts­­ver­si­che­rung absichern!

Viele Gründe können dafür sorgen, dass der geplante Urlaub nicht stattfinden kann. Die meisten dieser Ereignisse lassen sich auch durch Vorsichtsmaßnahmen nicht abwenden. Ein Praxisbeispiel ist ein Verkehrsunfall, der sich ereignen kann, obwohl Du selbst vorausschauend fährst. Die Unverträglichkeit einer Impfung stellt ein weiteres Risiko dar, welches sich zuvor nicht abschätzen lässt und zum Hindernis werden kann. Einen noch geringeren Einfluss auf schwerwiegende Ereignisse haben Reisende bei nahen Angehörigen. Schadenfälle innerhalb der Familie können ebenfalls dazu führen, dass es notwendig wird, zu Hause zu bleiben. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung erhalten Reisende die Möglichkeit, sich zumindest vor der finanziellen Belastung abzusichern.

Tritt einer der wichtigen Gründe auf, dann können zunächst die Kosten für die Stornierung der Reise übernommen werden. Diese richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 20 % und 100 % der Reisekosten. Neben einer gesamten Stornierung sind auch die Kosten mit inbegriffen, die durch einen verspäteten Antritt der Reise oder eine verspätete Rückfahrt entstehen. Eine Umbuchung, die aufgrund eines wichtigen Grundes erforderlich ist, kann ebenso im Versicherungsumfang inbegriffen sein. Der Versicherungsschutz setzt dabei mit der Buchung ein und endet mit Reiseantritt.

Stage-Bild Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­si­che­rung

Reise­rück­tritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung­

  • Erstattung Stornierungs- und Um­buch­ungs­kosten bei Nicht­antritt der Reise
  • Kostenerstattung bei notwendigem Reise­abbruch
  • Umfassender Pandemie-Schutz
  • Zusätzliche Kosten bei Verspätung eines Transport­mittels versichert
Stage-Bild Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­si­che­rung

Artikel teilen

Nach oben