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Wann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten?
Welche Rücktrittsgründe für eine Kostenübernahme abgesichert sind, ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherung übernimmt die Kosten bei Gründen, die beim Versicherten sowie in der Regel seiner nahen Angehörigen zutreffen. Bei diesen nahen Angehörigen handelt es sich zunächst einmal um die Familie. Zu dieser gehören in erster Linie:
- Eltern und Schwiegereltern
- Kinder und Enkelkinder
- Geschwister
- Ehe- oder Lebenspartner
Bei der Reiserücktrittsversicherung von CosmosDirekt sind im Versicherungsumfang auch Betreuungspersonen und einige weitere Familienangehörige eingeschlossen. Dadurch können Versicherte die Reise zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie oder einer schweren Erkrankung stornieren, ohne dass sie für die Stornokosten selbst aufkommen müssen.
Schwere Erkrankungen, Todesfälle & Unfälle
Häufig ist eine schwere Erkrankung oder ein Unfall für einen Reiserücktritt verantwortlich. In diesem Fall kannst Du Deine Reise nicht antreten. Der Reiseantritt ist meistens auch nicht möglich, wenn einer Deiner nahen Angehörigen von den genannten Ereignissen betroffen ist. Und bei einem Todesfall in der Familie rückt der Urlaub natürlich erst recht in den Hintergrund. Deshalb stellen die geschilderten Fälle wichtige Gründe für einen Reiserücktritt dar, bei denen Du die Stornokosten vom Versicherer erstattet bekommst.
Verlust oder Neuaufnahme eines Arbeitsplatzes
Änderungen des Arbeitsverhältnisses sind auch wichtige Gründe für die Stornierung einer Reise. Dies trifft auch auf den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes zu. Wurde die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen, kannst Du die Stornierungskosten in einigen Fällen vom Versicherer zurückerhalten. Bei einer Eigenkündigungen oder einer Kündigung aufgrund eines Fehlverhaltens sind jedoch nicht versichert.
Zudem kannst Du durch einen Arbeitsplatzwechsel vor der bereits gebuchten Reise überrascht werden. Kannst Du dadurch Deinen Urlaub nicht antreten, ist ein Rücktritt erforderlich. In einigen Fällen übernimmt der neue Arbeitgeber die Kosten für die Stornierung. Ist die Kostenübernahme durch den neuen Arbeitgeber jedoch nicht möglich, erstattet die Reiserücktrittsversicherung oftmals die Kosten. In der Reiserücktrittsversicherung von CosmosDirekt, sind diese Gründe mitversichert.
Schäden am Eigentum
Ein Brand oder ein Einbruch in die Wohnung können auch kurz vor Reiseantritt auftreten und die Urlaubspläne durchkreuzen. Insbesondere dann, wenn es sich um schwere Schäden handelt, stellt dies einen wichtigen Grund dar. Aber auch bei Ereignissen, die Deine Anwesenheit erforderlich machen, wie beispielsweise zur Feststellung des Schadens, kannst Du mit einer Kostenerstattung durch die Reiserücktrittsversicherung rechnen. Die Schäden am Eigentum können unter anderem durch folgende Ereignisse hervorgerufen werden:
- Feuer
- Elementarereignisse (wie beispielsweise Sturm oder Blitzeinschlag)
- Straftaten Dritter
Besondere Ereignisse bei Schülern & Studenten
Bei Schülern und Studenten können besondere Ereignisse dafür sorgen, dass eine Reise nicht angetreten werden kann.
Selbst wenn eine Prüfung bereits abgelegt wurde, kann es unter Umständen vorkommen, dass diese wiederholt werden muss. Wurde der neue Prüfungstermin erst nach Buchung der Reise vergeben, dann kann diese aus diesem wichtigen Grund abgesagt werden.
Bei Schülern kann auch ein Schulwechsel dazu führen, dass es nicht mehr möglich ist, an der gebuchten Schülerreise teilzunehmen. Dies kann ebenso der Fall sein, wenn der Schüler nicht in die nächste Klasse versetzt wird. Schülerreisen werden innerhalb eines Klassenverbandes durchgeführt. Tritt der Schüler aus diesem aus, kann er nicht an der Schülerreise teilnehmen.
Gibt es weitere Gründe für einen Reiserücktritt?
Noch viele weitere Gründe können dazu führen, dass Du die Reise stornieren musst. Die Kostenübernahme kann je nach Wahl der Reiserücktrittversicherung zum Beispiel auch aus folgenden wichtigen Gründen erfolgen:
- Unfall
- Impfunverträglichkeit
- Verpassen des Hinflugs aufgrund Verspätung von ÖPNV oder Shuttle Services
- Erheblicher Eigentumsschaden durch Dritte – auch für versicherte Mitreisende
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Einberufung zur Wehrübung
- Arbeitsplatzverlust oder Arbeitsplatzwechsel
Die Reiserücktrittsversicherung unseres Partners Europ Assistance hat im aktuellen Test der Stiftung Warentest als Testsieger abgeschnitten – Jahresverträge für Einzelpersonen und Familien.
Unvorhergesehene Ereignisse sind versicherbar
Wichtig für die Kostenübernahme ist, dass der jeweilige Grund für die Stornierung unvorhergesehen auftritt. Somit darf nicht schon im Voraus bekannt gewesen sein, dass zum Beispiel eine Erkrankung wieder ausbrechen könnte. Deshalb ist es wichtig, den Versicherer bei Stornierung direkt zu informieren und den Vorfall mit entsprechenden Dokumenten zu belegen. Je nach Ereignis können verschiedene Dokumente in Frage kommen. Musst Du den gebuchten Urlaub aufgrund einer Erkrankung oder Unfallverletzung stornieren, kannst Du dies mit einem ärztlichen Attest belegen. Das Attest muss die Diagnose und die Behandlungsdaten enthalten. Diese Unterlagen werden ebenso bei einer Schwangerschaft benötigt. Liegt eine psychische Erkrankung vor, dient ein ausführliches Attest des Facharztes als Nachweis. Ein Beleg über einen Schaden am Eigentum kann durch eine Kopie des Polizeiprotokolls oder der Schadenmeldung der Versicherung erfolgen. Bei anderen Ereignissen können zum Beispiel folgende Dokumente als Belege dienen:
- Kopie einer Sterbeurkunde bei Todesfall
- Bestätigungsschreiben der Schule oder Universität bei Prüfungswiederholung
- Kündigungsschreiben bei Verlust des Arbeitsplatzes
- Arbeitgeberbescheinigung bei Wechsel des Arbeitsplatzes
In jedem Fall werden zur Erstattung der entstandenen Kosten Belege sowie die Buchungsunterlagen und eine Rechnung benötigt, die die Stornierungskosten ausweist.
Reisebuchung: Mit Reiserücktrittsversicherung absichern!
Viele Gründe können dafür sorgen, dass der geplante Urlaub nicht stattfinden kann. Die meisten dieser Ereignisse lassen sich auch durch Vorsichtsmaßnahmen nicht abwenden. Ein Praxisbeispiel ist ein Verkehrsunfall, der sich ereignen kann, obwohl Du selbst vorausschauend fährst. Die Unverträglichkeit einer Impfung stellt ein weiteres Risiko dar, welches sich zuvor nicht abschätzen lässt und zum Hindernis werden kann. Einen noch geringeren Einfluss auf schwerwiegende Ereignisse haben Reisende bei nahen Angehörigen. Schadenfälle innerhalb der Familie können ebenfalls dazu führen, dass es notwendig wird, zu Hause zu bleiben. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung erhalten Reisende die Möglichkeit, sich zumindest vor der finanziellen Belastung abzusichern.
Tritt einer der wichtigen Gründe auf, dann können zunächst die Kosten für die Stornierung der Reise übernommen werden. Diese richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 20 % und 100 % der Reisekosten. Neben einer gesamten Stornierung sind auch die Kosten mit inbegriffen, die durch einen verspäteten Antritt der Reise oder eine verspätete Rückfahrt entstehen. Eine Umbuchung, die aufgrund eines wichtigen Grundes erforderlich ist, kann ebenso im Versicherungsumfang inbegriffen sein. Der Versicherungsschutz setzt dabei mit der Buchung ein und endet mit Reiseantritt.