Eine Patientin gibt ihrem Zahnarzt ein High-Five für die Kostenerstattung über die Zahnzusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherung: Rechnung einreichen

Meinen Eigenanteil abrechnen

Die Wichtigsten Infos zur Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung

  • Rechnung einreichen: Musst Du eine Zahn­behandlung komplett selbst oder zumindest einen Eigenanteil bezahlen, schreibt Dir Dein Zahnarzt eine Rechnung. Diese kannst Du bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen und bekommst die Kosten bis zur tariflich vereinbarten Höhe erstattet.
  • Per Post oder App: Du kannst Deine Rechnung ganz klassisch per Post bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen. Mittlerweile bieten viele Versicherer auch den digitalen Weg per E-Mail, App oder Hochladen im Online-Portal an.
  • Dauer der Rückerstattung: Stellst Du zum ersten Mal einen Erstattungs­antrag, dauert die Kosten­erstattung durch die Zahn­zusatz­versicherung in der Regel etwas länger. Dein Versicherer überprüft spätestens dann Deine Angaben zu den Gesundheits­fragen und macht sich ein umfassendes Bild Deiner Zahn­gesundheit. Alle weiteren Rückerstattungen erfolgen meist binnen weniger Tage. Hast Du nach zwei oder spätestens vier Wochen nichts von Deinem Versicherer gehört, solltest Du nachhorchen.
  • Vorleistung: Dein Zahnarzt schreibt die Rechnung über die Behand­lungs­kosten an Dich. Das heißt, dass Du in der Zahlungs­pflicht bist. Die meisten Zahnärzte geben Dir jedoch 30 Tage Zeit, die Rechnung zu bezahlen. Reichst Du sie schnellstmöglich bei Deiner Zahn­zusatz­versicherung ein, kannst Du mit einer zügigen Kostenerstattung rechnen und musst nicht in Vorleistung treten.

Für schöne und gesunde Zähne ist der regelmäßige Gang zum Zahnarzt wichtig, um frühzeitig Zahnerkrankungen zu erkennen. Kommt es dann doch zu Zahnschmerzen und aufwendigeren Behandlungen, kann es schnell teuer werden. Vor allem dann, wenn die Zahnbehandlung die Regelversorgung überschreitet und die Krankenkasse maximal einen Festzuschuss leistet. Bist Du mit einer Zahnzusatzversicherung abgesichert, kannst Du Dir im besten Fall alle Kosten erstatten lassen. Doch wie geht das? Woher weiß die Zusatzversicherung, welche Behandlungskosten erstattet werden sollen? Wie kommt die Zahnzusatzversicherung an die Rechnung? Muss ich diese selbst einreichen oder schickt der Zahnarzt die Rechnung an die Versicherung weiter? Gibt es etwas Spezielles bei der Kostenerstattung zu beachten?

Wir erklären Dir, wie Du Deine Rechnung bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen kannst und wie die Kostenerstattung abläuft.

Welche Unterlagen benötige ich zur Kosten­erstattung meiner Zahn­zusatz­versicherung?

Das wichtigste Dokument, das Du für die Erstattung der Zahnarztkosten brauchst, ist die Rechnung von Deinem Zahnarzt im Original. Diese kannst Du dann bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen. Manche Versicherer haben eigene Erstattungs­formulare entwickelt, um die Abwicklung der Rückerstattung zu beschleunigen und zu vereinfachen. Ist das bei Deiner Zusatz­versicherung der Fall, findest Du die Formulare meist online zum Download oder kannst sie Dir per Post zuschicken lassen. Am besten überprüfst Du im Vorfeld selbst, ob die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen auch Deine Zahnbehandlung absichern. Dadurch kannst Du Verzögerungen bei der Rückerstattung vermeiden.

Wie läuft die Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung ab?

Dein Zahnarzt empfiehlt Dir eine Behandlung, die Du über Deine Zahnzusatzversicherung abrechnen möchtest. Wie gehst Du vor? Wir führen Dich Schritt für Schritt durch die Kostenerstattung.

Tatsächlich ist es für Dich wichtig, bereits vor der Zahnbehandlung nach den Kosten zu fragen. Denn: Sollten die Behandlungskosten 1.000 Euro überschreiten, z. B. bei einem teuren Zahnersatz, musst Du bei den meisten Zahnzusatzversicherungen einen Heil- und Kostenplan einreichen. Erst wenn Dein Versicherer diesen akzeptiert und freigegeben hat, kannst Du sicher sein, dass die Kostenerstattung reibungslos funktioniert.

Dein Zahnarzt erstellt den Heil- und Kostenplan bei nahezu jeder Behandlung und stellt ihn der Krankenversicherung zur Verfügung. Anhand dieses Plans kann die Krankenkasse berechnen, wie viel von der Rechnung übernommen wird und wie hoch Dein Eigenanteil ist. Genau diesen Heil- und Kostenplan verlangen viele Versicherer, wenn die Behandlungskosten mehr als 1.000 Euro betragen. Auch unser Partner Envivas empfiehlt das Einreichen eines Heil- und Kostenplans bei teuren Behandlungen. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt auch die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags bei Zahnersatz, Zahnkronen und Einlagefüllungen, Parodontose- und Zahnbehandlungen sowie bei kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern.

Nachdem Du den Heil- und Kostenplan eingereicht hast, solltest Du noch ein wenig Geduld haben. Hast Du die Bestätigung Deines Versicherers, dass es sich um einen Leistungsfall handelt, bekommen, kannst Du Dich in zahnärztliche Behandlung geben und sicher sein, dass Du die Kosten bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen kannst.

Bei weniger aufwendigen und vergleichsweise günstigen Zahnbehandlungen wie einer professionellen Zahnreinigung, Wurzelbehandlung oder Kunststofffüllung kannst Du direkt zum Zahnarzt gehen, ohne die Kosten vorher mit Deinem Versicherer abzusprechen. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen möchtest, kannst Du den Kostenvoranschlag vor jeder Behandlung bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen.

Ist die Behandlung vorbei und Dein Zahnarzt schickt Dir eine Rechnung, kannst Du diese bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen, um die Kostenerstattung anzustoßen. Da der Zahnarzt Dir die Rechnung stellt, musst Du sie auch bezahlen. Das bedeutet, dass Du unter Umständen in Vorleistung treten musst, wenn die Rückerstattung der Behandlungskosten nicht innerhalb der Zahlungsfrist auf Deinem Konto eingeht. Deshalb empfehlen wir Dir, die Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung so schnell wie möglich zu beantragen. Achte auch darauf, ob Dein Versicherer für den Leistungsantrag zusätzlich zur Originalrechnung noch Erstattungsformulare benötigt.

Die Kostenerstattung im Leistungsfall erfolgt auf das Konto, das Du beim Abschluss der Zusatzversicherung angegeben hast. Die Zahnzusatzversicherung verrechnet die Kosten nicht direkt mit dem Zahnarzt, sondern überweist Dir den Betrag, der erstattet wird. Das Bezahlen der Rechnung musst Du selbst übernehmen. Hast Du nach zwei bis maximal vier Wochen noch keine Rückmeldung von Deinem Versicherer erhalten, solltest Du selbst aktiv werden und nachfragen.

Wie reiche ich eine Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung ein?

Dein Zahnarzt schickt die Rechnung an Dich. Wie kannst Du diese nun bei der Zahnzusatzversicherung einreichen? Je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

  1. Du kannst den klassischen Weg per Post gehen, indem Du die Originalrechnung in einen Briefumschlag steckst, diesen an Deinen Versicherer adressierst und in den nächsten Briefkasten wirfst.
    Tipp: Um ganz sicherzugehen, dass die Rechnung bei Deiner Zahnzusatzversicherung ankommt, kannst Du sie per Einschreiben einreichen.
  2. Viele Versicherer haben ein Online-Portal eingerichtet, in dem Du Deine Rechnung ganz einfach hochladen und dadurch die Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung beantragen kannst.
  3. Bietet Dein Versicherer eine eigene App an, kannst Du die Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung darüber anstoßen. Das geht ganz einfach: Mit der App kannst Du den Code auf Deiner Zahnarztrechnung einscannen und wirst damit direkt zum Leistungsantrag weitergeleitet.

Wann muss ich den Heil- und Kostenplan bei der Zusatzversicherung einreichen?

Viele Versicherer legen vertraglich fest, dass Du ab 1.000 Euro Behandlungskosten den Heil- und Kostenplan einreichen musst – unabhängig davon, ob allein die Zahnzusatzversicherung leistet oder auch die Krankenkasse einen Teil übernimmt. Ist dieser freigegeben, kannst Du die Behandlung durchführen lassen. Selbst wenn die Behandlungskosten die 1.000 Euro nicht überschreiten, kannst Du diesen Kostenvoranschlag direkt bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen und Deinen Versicherer sozusagen auf die nächste Rechnung vorbereiten. Denn wenn Dein Versicherer den Leistungsfall bereits im Vorfeld kennt, kann die Rückerstattung der Behandlungskosten schneller durchgeführt werden.

Was würde die Krankenkasse bei einer Zahnzusatzversicherung erstatten?

Die Krankenkasse erstattet unabhängig davon, ob Du eine zusätzliche Zahnversicherung abgeschlossen hast oder nicht. Der Festzuschuss in der Regelversorgung ändert sich dadurch nicht. Lediglich mit einem regelmäßig geführten Bonusheft vom Zahnarzt kannst Du die Leistungen der Krankenversicherung positiv beeinflussen.

Lässt Du eine Zahnbehandlung durchführen, prüft als erstes die Krankenkasse, wie viel sie von den Kosten übernimmt. Der restliche Betrag gilt als Eigenanteil, den Du selbst bezahlen musst – außer, Du hast eine Zahnversicherung abgeschlossen, deren Leistungen diese Behandlung einschließt. Dann wird je nach Tarif ein bestimmter Prozentsatz des Eigenanteils von der Zusatzversicherung übernommen.

Das Einreichen der ersten Rechnung dauert am längsten

Ein älteres Ehepaar berechnet die Erstattung der Zahnzusatzversicherung anhand einer Rechnung.

Irgendwann wird der Moment kommen, in dem Du zum ersten Mal eine Rechnung bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen möchtest. Plane hierfür ein wenig Zeit ein! Denn Du musst den Ablauf der Kostenerstattung Deiner Zahnzusatzversicherung erst einmal kennenlernen. Reicht das Einreichen der Rechnung aus oder brauchst Du noch weitere Erstattungsformulare? Kannst Du die Rechnung per App hochladen oder muss sie per Post verschickt werden? Hast Du es einmal gemacht, weißt Du für die nächste Kostenerstattung Bescheid und kannst die Rechnung schneller einreichen.

Allerdings ist es nicht nur für Dich die erste Leistungsabrechnung. Auch Dein Versicherer bearbeitet erstmalig Deinen Leistungsantrag. Natürlich kennt dieser sich mit Kostenerstattungen an sich aus, die erste Abrechnung ist dennoch etwas Besonderes. Denn spätestens nachdem Du die erste Rechnung bei Deiner Zahnzusatzversicherung eingereicht hast, überprüft Dein Versicherer Deine Angaben bei den Gesundheitsfragen. Dafür bekommt er Einsicht in Deine Patientenakte und kann Deine Antworten mit den Eintragungen abgleichen. Das nimmt natürlich ein bisschen Zeit in Anspruch. Deshalb solltest Du bei der ersten Kostenerstattung damit rechnen, erst einmal in Vorleistung zu treten, bis Dein Versicherer den Leistungsantrag und Deine Zahngesundheit überprüft hat.

Moment: Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen spare ich mir die Warte­zeit, oder? So einfach ist das nicht. Selbst wenn Dein Versicherer beim Abschluss der Zusatz­versicherung keine Fragen zum Zustand Deiner Zähne stellt, überprüft er dennoch Deine Patientenakte. Denn Zahn­zusatz­versicherungen ohne Gesundheits­fragen übernehmen in der Regel keine Kosten für laufende oder angeratene Behandlungen. Um auszuschließen, dass Dein Leistungsantrag unter eine dieser ausgeschlossenen Leistungen fällt, wird Deine Zahngesundheit überprüft. Wenn Du Dir die Wartezeit bei Deiner ersten Erstattung ersparen möchtest, kannst Du mit Deinem Versicherer vereinbaren, dass Dein Zahnstatus bereits zu Beginn der Versicherung überprüft wird.

Wie lange kann man Rechnungen bei der Zahnzusatzversicherung einreichen?

In der Regel kannst Du Rechnungen innerhalb eines Versicherungsjahres bei Deiner Zahnzusatzversicherung einreichen. Ist die Kostenerstattung pro Jahr auf einen bestimmten Betrag begrenzt und Du hast diesen bereits ausgeschöpft, musst Du die nächste Rechnung innerhalb des Jahres selbst zahlen. Es ist nicht möglich, eine Rechnung mit ins neue Versicherungsjahr zu nehmen und vom wieder freigewordenen Höchstbetrag zu profitieren.

Dabei ist immer entscheidend, wann die Rechnung bei Dir eingegangen ist. Lässt Du zum Beispiel eine Behandlung im September durchführen, Dein Zahnarzt schickt Dir die Rechnung aber erst im Januar, wird die Kostenerstattung für das angefangene Jahr verbucht.

Tipp: Kostenerstattung vor dem Abschluss der Zahnversicherung genau lesen

Wenn Du Zahnzusatzversicherungen mit beispielsweise 80 Prozent Kostenübernahme vergleichst, kann die tatsächliche Kostenerstattung je nach Erstattungsmethode anders ausfallen. Es kommt nämlich drauf an, ob die Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung nach Vorleistung der Krankenkasse oder auf die Restkosten erfolgt. Dadurch verändert sich der Eigenanteil, den Du leisten musst. Bei der Erstattung nach Vorleistung der Krankenkasse ist Dein Eigenanteil höher. Wir bringen Licht ins Dunkle und erklären Dir den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen den beiden Methoden.

Erstattung nach Vorleistung der Krankenkasse

Die Höhe der Kostenerstattung durch die Zahnzusatzversicherung berechnet sich anhand des gesamten Rechnungsbetrags. Das heißt, der Festzuschuss der Krankenkasse wird von der Versicherung erst nach der Berechnung der Gesamterstattung berücksichtigt. Es wird festgelegt, wie viel Geld Du maximal erstattet bekommst, davon wird der Zuschuss der Krankenversicherung abgezogen und den Restbetrag erhältst Du von der Zusatzversicherung. Wir rechnen es einmal durch:

Zahnarztkosten für z. B. Zahnersatz

Zahnarztkosten für z. B. Zahnersatz

1.000 Euro

Erstattung Zahnzusatzversicherung (80 Prozent)

Erstattung Zahnzusatzversicherung (80 Prozent)

800 Euro

Eigenanteil

Eigenanteil

200 Euro

Gesamterstattung (Krankenkasse + Zusatzversicherung)

Gesamterstattung (Krankenkasse + Zusatzversicherung)

800 Euro

erst jetzt wird der Festzuschuss der Krankenkasse berücksichtigt

erst jetzt wird der Festzuschuss der Krankenkasse berücksichtigt

Festzuschuss Krankenkasse

Festzuschuss Krankenkasse

150 Euro

Tatsächliche Erstattung Zahnzusatzversicherung

Tatsächliche Erstattung Zahnzusatzversicherung

650 Euro

Erstattung nach Restkosten

Bei dieser Methode bezieht sich die Erstattung der Kosten durch die Zahnzusatzversicherung nicht auf den gesamten Rechnungsbetrag, sondern auf den Betrag, der nach dem Abzug des Festzuschusses der Krankenkasse noch übrigbleibt. Das heißt, die Zahnzusatzversicherung übernimmt 80 Prozent Deines Eigenanteils.

Zahnarztkosten für z. B. Zahnersatz

Zahnarztkosten für z. B. Zahnersatz

1.000 Euro

Festzuschuss Krankenkasse

Festzuschuss Krankenkasse

150 Euro

Restkosten

Restkosten

850 Euro

Erstattung Zahnzusatzversicherung (80 Prozent)

Erstattung Zahnzusatzversicherung (80 Prozent)

680 Euro

Eigenanteil

Eigenanteil

170 Euro

Du siehst, dass Dein Eigenanteil bei der Erstattung nach Restkosten 30 Euro niedriger ist als bei der Erstattung nach Vorleistung der Krankenkasse. Bei einer Behandlung mag das nicht viel sein. Musst Du jedoch mehrere Zahnbehandlungen durchführen lassen, summieren sich auch kleine Ersparnisse. Zudem wird der Unterschied zwischen den beiden Methoden immer größer, je höher die Rechnung ist.

Übrigens gibt es noch eine dritte Erstattungsmethode: die Verdoppelung des Festzuschusses der Krankenkasse. Tarife, die nach dieser Methode Kosten erstatten, sind meist recht günstig – und das hat auch seinen Grund. Der Rechnungsbetrag ist für die Zusatzversicherung irrelevant, sie schaut nur darauf, was die Krankenkasse erstattet. Wenn wir bei unserem Rechenbeispiel von oben bleiben, verdoppelt die Zahnzusatzversicherung den Festzuschuss der Krankenkasse. Das heißt, 150 Euro werden von der Krankenversicherung übernommen und die Zusatzversicherung zahlt weitere 150 Euro. Bei einer Rechnung für Deinen Zahnersatz von 1.000 Euro werden Dir also insgesamt nur 300 Euro erstattet und Du musst 700 Euro selbst zahlen.

Fazit: Schnelle Abwicklung der Rückerstattung nach Zahnbehandlungen

Es ist denkbar einfach, Deine Zahnarztkosten über Deine Zahnzusatzversicherung abzurechnen. Du musst die Rechnung und eventuell den Heil- und Kostenplan einreichen. Die Leistungsabrechnung erfolgt danach meist zügig und der Erstattungsbetrag wird auf Dein Konto überwiesen. Je schneller Du die Rechnung bei Deinem Versicherer einreichst, desto schneller bekommst Du die Erstattung und musst beim Zahnarzt nicht in Vorleistung treten. Achte jedoch vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die keine 100-prozentige Kostenübernahme bietet, auf die Erstattungsmethode. Denn dadurch ergeben sich Unterschiede im Betrag, den Du als Eigenanteil selbst zahlen musst.

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