Altersvorsorge für Selbstständige

Die Rente in die eigenen Hände nehmen

Monatliche Sparanlage sicher & unkompliziert online festlegen!

Was haben Handwerker, Journalisten und Hebammen gemeinsam? Sie arbeiten meistens als Selbstständige, sind aber in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert. Andere selbstständig Tätige sind obligatorisch in einem berufs­ständischen Ver­sorgungs­werk renten­versichert. Diese Regelungen zur Alters­vorsorge gelten aber längst nicht für alle; die meisten Selbst­ständigen müssen selbst für das Alter vorsorgen. Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Altersvorsorge für Selbständige. Produktdetails zu FlexInvest findest Du hier.

Welche Selbst­stän­digen sind gesetzlich pflicht­ver­si­chert?

Was wenig bekannt ist: Viele Selbständige sind automatisch durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Auf folgende Berufsgruppen trifft dies zu:

  • Lehrer und Erzieher
  • Pflegeberufe
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Seelotsen (im öffentlichen Auftrag tätig)
  • Küstenschiffer und Küstenfischer
  • Künstler und Publizisten
  • Hausgewerbetreibende
  • Selbstständige mit einem Arbeitgeber
  • Handwerker (sofern sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausführen)

Wer mehrere selbstständige Tätigkeiten ausübt, kann in jeder versicherungspflichtig sein. Die Mehrfachversicherungspflicht kann sich auch ergeben, wenn man neben einer Beschäftigung als Arbeitnehmer zusätzlich einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden dann für jede versicherungspflichtige Tätigkeit fällig, insgesamt aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_Inhalt.html

Berufs­stän­di­sche Versor­gungs­werke als Pflicht­ver­si­che­rung

Die Altersvorsorge einiger Berufsgruppen ist unabhängig von der staatlichen Rentenversicherung. Sie nutzen vergleichbare private Einrichtungen, sogenannte berufsständische Versorgungswerke. In den meisten Fällen handelt es sich nicht um eine freiwillig gewählte Alternative, sondern um eine Pflichtversicherung. Diese ist an die jeweilige Berufskammer gebunden. Zu den entsprechenden Berufsgruppen gehören unter anderem:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Psychotherapeuten
  • Wirtschaftsprüfer

Die Beiträge an Versorgungswerke zur Altersvorsorge sind für Selbstständige, aber auch für Angestellte dieser Berufsgruppen verpflichtend. Letztere sind jedoch ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Um eine doppelte Belastung durch Beitragszahlungen zu verhindern, können sich diese aber von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt immer nur für die jeweilige Beschäftigung. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss die Befreiung erneut beantragt werden.

Optionen für nicht pflicht­ver­si­cherte Selbstständige

Sind sie nicht bereits pflichtversichert oder Mitglied einer Berufskammer, haben Selbstständige bei der Altersvorsorge mehrere Optionen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • Private Rentenversicherung

Beiträge zur gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung

Auch Selbstständige können in die Rentenversicherung einzahlen. Entweder beantragst du die Versicherungspflicht oder du versicherst dich freiwillig. Bei der freiwilligen Versicherung kannst du die monatliche Beitragshöhe stufenlos zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro festsetzen (Stand: 2020). Dabei handelt es sich um den Mindest- bzw. Höchstbeitrag. Die freiwillige Versicherung kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden. Die Pflichtversicherung ist weniger flexibel, es gelten bestimmte Beiträge. Zudem ist sie nur in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit eine Option. Ebenfalls zu beachten: Nur bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit erlischt die Versicherungspflicht.

Für beide Varianten gilt: Selbstständige können einen Teil ihrer Beiträge in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Damit unterstützt der Staat diese Art der Altersvorsorge.

Rürup-Rente: Für Selbst­stän­dige ein Basis-Schutz

Bei der Rürup-Rente, benannt nach dem früheren „Wirtschaftsweisen“ Bert Rürup, handelt es sich um eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Sie wird auch als Basisrente bezeichnet. Man unterscheidet zwei Formen:

  • Klassische Basisrente: Durch die Garantieverzinsung weißt du schon bei Vertragsabschluss, wie hoch deine Rente mindestens ausfallen wird. Durch die eingeschränkten Anlagemöglichkeiten sind die Renditechancen aber gering.
  • Fondsgebundene Basisrente: Durch die Anlage in Fonds sind die Renditechancen höher. Dank einer Kapital- bzw. Beitragsgarantie bleibt mindestens das angesparte Kapital für die Rente erhalten.

Die Rürup-Rente basiert auf einem flexiblen Einzahlungsmodell. Es sind feste monatliche Beiträge und auch Einmalzahlungen möglich, zum Beispiel am Jahresende. Der Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass Selbstständige mehr einzahlen können.

Die steuerliche Förderung in der Einzahlphase funktioniert so: Im Jahr 2021 kannst du 92 % deines Jahresbeitrags als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Du kannst somit bis zu 47.448 Euro von der Steuer absetzen (gemeinsam veranlagte Ehepartner/Lebenspartner). Deine Steuer­ver­günstigung steigt pro Jahr um 2 %. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt 100 % deiner Basisrenten-Beiträge als Sonderausgaben. Deinen Beitrag zur Basisrente kannst du flexibel gestalten. Du zahlst den laufenden Beitrag und können für deinen optimalen Steuer-Spar-Effekt jährlich bis zu drei Zuzahlungen leisten.

Der steuerpflichtige Anteil in der Auszahlphase erhöht sich jährlich um 2 Prozent und ab 2020 um 1 Prozent. Maßgeblich ist der Rentenbeginn.

Die Rürup-Rente hat für Selbstständige auch gewisse Nachteile: Policen lassen sich weder übertragen noch beleihen, vererben oder veräußern. Auch die Kündigung ist nicht möglich. Es ist lediglich möglich, die Zahlungen ruhen zu lassen.

Steu­er­liche Behand­lung in der Anspar- und Auszah­lungs­phase

Jahr

Ansparphase: Absetzbare Sonderausgaben

Auszahlphase: Steuerpflichtiger Rentenanteil

200560 %50 %
201070 %60 %
201580 %70 %
202090 %80 %
2025100 %85 %
2030100 %90 %
2040100 %100 %

Private Alters­vor­sorge: Für Selbst­stän­dige ein zusätz­li­cher Schutz

Die private Rentenversicherung ist als zusätzliche Altersvorsorge für Selbstständige zu verstehen. Sie funktioniert etwas anders als die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisrente. In der Ansparphase profitieren Selbstständige nicht von Steuervorteilen. Im Gegenzug wird die Rente später geringer versteuert. Mit einer privaten Rentenversicherung kannst du deine Altersvorsorge optimieren. Vorteilhaft ist etwa, dass du den Vertrag als Sicherheit zum Beispiel an eine Bank abtreten kannst oder ein Policendarlehen in Anspruch nehmen kannst, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Noch gilt keine Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige. Entsprechende Pläne des Bundesarbeitsministeriums wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Vernachlässigen sollte man das Thema trotzdem nicht. Warum die Altersvorsorge sinnvoll ist, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Fazit zur Alters­vor­sorge für Selbst­stän­dige

Möchtest du als Selbstständiger fürs Alter vorsorgen, ist eine risikoarme Basisvorsorge zu empfehlen. Diese schaffst du mit Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und/oder einer Rürup-Rente. Selbstständige, die zusätzlich vorsorgen möchten, sind mit einer privaten Rentenversicherung gut beraten.

Die flexible All-ln-One Vorsorge

Die flexible All-ln-One Vorsorge

  • Sicherheit und Rendite ganz einfach regeln
  • Ab 25 Euro monatlich
  • Guthaben monatlich verfügbar
  • Kostenfreie Umschichtungen

Artikel teilen

Inhalt
  • Welche Selbst­stän­digen sind gesetzlich pflicht­ver­si­chert?
  • Berufs­stän­di­sche Versor­gungs­werke als Pflicht­ver­si­che­rung
  • Optionen für nicht pflicht­ver­si­cherte Selbstständige
  • Beiträge zur gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung
  • Rürup-Rente: Für Selbst­stän­dige ein Basis-Schutz
  • Private Alters­vor­sorge: Für Selbst­stän­dige ein zusätz­li­cher Schutz
  • Fazit zur Alters­vor­sorge für Selbst­stän­dige