Auf dem Bild ist ein Fahrlehrer zu sehen, der eine Fahrschülerin einweist.

Die beste Fahr­schule

Worauf es bei der Wahl der Fahrschule ankommt

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Es ist wichtig, eine Fahrschule zu finden, die zu Dir passt, denn Du wirst einige Zeit mit ihr verbringen. Wir helfen Dir die richtige Fahrschule zu finden und versorgen Dich mit allem Wissenswerten. Übrigens: Über eine Autoversicherung musst Du Dir jetzt noch keine konkreten Gedanken machen, allerdings können Informationen zu der Führerscheinprüfung bereits weiteren Aufschluss bringen. Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Daran erkennst Du eine gute Fahrschule

Welche Erfahrungen haben Freunde und Bekannte gemacht? Wenn sie sich wohl gefühlt und viel gelernt haben, ist das schon einmal positiv. Gibt es vielleicht Bewertungen im Internet? Aber Achtung, nicht hinter jedem Lob bzw. jeder Kritik steckt auch die Wahrheit. Welchen Eindruck macht die Fahrschule, wenn es um die Preise geht? Ist sie offen und transparent und informiert über alle Kosten von Anfang bis Ende, sodass man Zuhause selber durchrechnen kann, was auf einen zukommt? Das macht einen seriösen Eindruck. Oder lockt sie vielleicht mit Billigangeboten, die im Nachhinein gar keine sind?

Finden bei den Fahrstunden Vor- und Nachbesprechungen statt? Das bedeutet, dass der Fahrlehrer sich Zeit nimmt und man ihm als Fahrschüler wichtig ist. Steht für Fahrschülerinnen auf Wunsch auch eine Fahrlehrerin zur Verfügung? Darf man vielleicht einmal zur Probe bei einem anderen Fahrschüler mitfahren oder an einer Theoriestunde teilnehmen? Dabei kann man sich einen guten ersten Eindruck über Pädagogik und Qualität verschaffen. Je offener und transparenter Fahrschulen sind, umso sicherer kann man sein, dass man als Fahrschüler geschätzt ist.

Wie funktioniert die Terminvergabe? Kann man seine Terminplanung mit der der Fahrschule vereinbaren oder muss man die Termine nehmen, die der Fahrlehrer anordnet? Eine gute Fahrschule reagiert flexibel und bietet geeignete Alternativtermine.

Am Ende ist es der eigene Eindruck und das Gefühl. Nimmt sich die Fahrschule Zeit für alle Fragen, die man hat? Ist man offen für Probleme oder Ängste? Stimmt die Chemie in der Fahrschule? Immerhin wird man viele Stunden mit dem Fahrlehrer auf engstem Raum zusammensitzen. Wie wirken die Räume? Hell und freundlich? Qualmt hingegen irgendwo eine Zigarette im Aschenbecher, deutet das auf wenig Rücksichtnahme hin.

Wie viele Stunden dauert es bis zum Führer­schein?

Als erstes ist die Theorie dran. Das sind 14 Doppelstunden, die jeweils 90 Minuten dauern. Parallel dazu beginnen viele Fahrschüler schon mit ihren ersten Übungsfahrstunden. Hier lernen sie, wie man mit dem Auto umgeht, fährt, ein- und ausparkt und auf die anderen Verkehrsteilnehmer achtet. Hat der Fahrlehrer das Gefühl, dass sein Schüler so weit ist, folgen die 12 festgelegten Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten. Fünf Fahrstunden davon sind Überlandfahrten, weitere vier gehen auf die Autobahn und drei sind Nachtfahrten.

Wie viele Fahr­stunden braucht man wirk­lich?

Das ist unterschiedlich. Ob ein Fahrschüler schon bereit ist für seine Fahrprüfung, entscheidet der Fahrlehrer. Das hängt davon ab, wie gut der Schüler das Auto beherrscht und den Verkehr meistert. Es gilt: Lieber ein bisschen mehr üben, als durchfallen und dann noch einmal die Prüfungsgebühren bezahlen. Durchschnittlich treten Fahrschüler nach 30 bis 35 Fahrstunden inklusive der Sonderfahrten ihre Fahrprüfung an.

Wie viel kostet ein Führer­schein?

Eine Fahrerlaubnis der Klasse B kostet bis zu 3.500 Euro. Die Kosten für den Führerschein setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:

  • Zwölf Sonderfahrten: Fahrschüler müssen je 45 Minuten vier mal über die Autobahn, fünf mal über Land und drei mal nachts Auto fahren üben. Diese Fahrstunden sind Pflicht. Die Kosten belaufen sich hier auf 65 Euro bis 95 Euro je nach Region, Bundesland und Fahrschule.
  • Zusätzliche Übungsstunden zu je 45 Minuten: Hier wird das allgemeine Fahren geübt. Die Anzahl hängt vom persönlichen Talent ab und macht am Ende den größten Unterschied bei den Gesamtkosten des Führerscheins aus. Hier liegen die Kosten pro Stunde wischen 55 Euro und 75 Euro.
  • Grundgebühr der Fahrschule: Das sind die Kosten für die Verwaltung und den theoretischen Unterricht. Diese liegt zwischen 350 Euro und 500 Euro.
  • Lernmaterialien: Für die theoretische Prüfung sind Online-Zugänge zu Führerschein-Apps, Büchern und Online-Medien nötig. Die Kosten liegen bei 60 bis 80 Euro.
  • Prüfungskosten: Die Gebühr für die theoretische Prüfung beträgt 22,49 Euro. Die Gebühr für die praktische Prüfung beträgt 116,93 Euro. Hier fallen aber nicht nicht nur die Kosten der Prüforganisation an, auch die Fahrschulen stellen diese Leistung in Rechnung. Im Durchschnitt liegen diese Kosten für die Theorieprüfung bei 50 Euro bis 100 Euro. Die Kosten für die Praxisprüfung liegen bei rund 150 Euro bis 250 Euro. Auch hier sind die Preise von der Fahrschule, dem Bundesland und der Region abhängig.

Zusätzliche Kosten für den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde:

  • Sehtest: Laut Gesetz kostet dieser 6,43 Euro und wird bei jedem Optiker angeboten.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Kostet zwischen 14,50 Euro und 40 Euro.
  • Passbilder: Preis circa fünf Euro bis zehn Euro.
  • Führerscheinantrag der Straßenverkehrsbehörde: 40 Euro bis 70 Euro, je nach Behörde.
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Kann man die Fahr­schule wech­seln?

Grundsätzlich ist es vollkommen in Ordnung, die Fahrschule zu wechseln. Vielleicht reicht aber auch schon ein neuer Fahrlehrer oder ein klärendes Gespräch. Wer dennoch geht, lässt sich auf jeden Fall alle absolvierten Theorie- und Praxisstunden bescheinigen. Diese werden in der neuen Fahrschule angerechnet und müssen in der Regel nicht noch einmal gemacht werden.

Welche Voraus­set­zungen braucht es für einen Führer­schein?

Man muss mindestens 18 Jahre alt sein, obwohl man sich schon ein paar Monate vorher bei der Fahrschule anmelden und mit dem Unterricht beginnen kann – das Mindestalter für Begleitetes Fahren ist 17 Jahre. Man muss in Deutschland wohnen, sowie körperlich und geistig in der Lage sein, ein Auto sicher zu fahren. Außerdem muss der Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis bewilligt worden sein, was nicht in allen Fällen selbstverständlich ist. Stichwort: Bei der Polizei bekannt gewordener Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Außerdem: Einen Führerschein zu machen, braucht Zeit und Geld. Abhängig von der persönlichen Situation, kann es bis zu einem Jahr dauern.

Was gehört alles zu einem Führer­schein?

Um die Fahrprüfungen abzulegen, muss ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Dazu braucht man die Bescheinigungen für den bestandenen Sehtest und für den Erste-Hilfe-Kurs, beides kann oft in der Fahrschule selbst absolviert werden. Zusätzlich benötigt man ein biometrisches Passbild und die Anmeldung bei der Fahrschule. Ist die Erteilung einer Fahrerlaubnis bewilligt und hat man alle notwendigen Stunden absolviert, warten noch die Theorie- und dann die Praxisprüfung.

Wie lange ist der Antrag auf Ertei­lung einer Fahr­er­laubnis bei der Führer­schein­stelle gültig?

Bevor man zu seinen Führerscheinprüfungen antritt, muss der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Hat man diese Erlaubnis erhalten, muss man innerhalb von zwölf Monaten seine Theorie-Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung muss dann in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung abgelegt werden.

Führer­schein mit 17 Jahren möglich?

Ja, es gibt eine Sonderregelung für Fahranfänger. Unter Auflagen darf man schon mit 17 Jahren seinen Führerschein (Klasse B) machen und ein Auto fahren. Dazu muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson dabei sein. Diese muss über 30 Jahre alt sein, ihren Führerschein (Klasse B) länger als fünf Jahre besitzen und sie darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrsregister angesammelt haben. Diese oder mehrere Begleitpersonen sind vorher zu bestimmen und amtlich einzutragen. Einfach spontan jemandem die Aufsicht übertragen, geht nicht. Sobald der Fahranfänger dann endlich 18 Jahre alt ist, bekommt er seinen normalen Führerschein.

Wer seinen Führerschein mit 17 Jahren gemacht hat und ein Jahr Begleiteten Fahren, ohne einen Unfall, hinter sich hat kann bei der Autoversicherung sparen. Viele Kfz-Versicherungen bieten dann einen Rabatt an. Mehr Infos zum Begleiteten Fahren findest Du im Ratgeber Günstiger versichert durch Begleitetes Fahren.

Wer haftet bei einem Unfall in der Fahr­stunde?

Der Fahrlehrer haftet bei einem Unfall während der Fahrstunde. Er und nicht der Fahrschüler ist für das Auto verantwortlich. Um im Notfall die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten, verfügt der Fahrlehrer auf seiner Beifahrerseite über ein zusätzliches Set an Bremse, Gas und Kupplung. Außerdem darf er dem Fahrschüler ins Lenkrad greifen, um Unfälle zu vermeiden. Handelt der Fahrschüler aber fahrlässig und hätte einen Unfall verhindern können, kann er mithaftbar gemacht werden.

Wie und wann melde ich mich zu meinen Prüfungen an?

Hat man seine 14 Theorie-Stunden absolviert und ausreichend mit dem Online-Lernsystem geübt, kann man in seiner Fahrschule den Theorie-Prüfungstest absolvieren. Besteht man diesen, händigt die Fahrschule die Ausbildungsbescheinigung aus. Mit dieser geht man zu seiner zuständigen Dekra- oder TÜV-Prüfungsstelle. Ausweis und Prüfungsgebühren für beide Prüfungen sind nicht zu vergessen. Um die Anmeldung zur praktischen Prüfung kümmert sich in den meisten Fällen die Fahrschule.

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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