Was gilt es bei einer GAP-Versicherung zu beachten?

GAP-Versicherung

So ergänzt die GAP-Deckung die Kfz-Versi­che­rung

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Das Wichtigste zur GAP-Versicherung

  • GAP-Versicherung ist bei Leasingfahrzeugen und finanzierten Fahrzeugen sinnvoll.
  • GAP-Versicherung ist ein Zusatz zur Kaskoversicherung.
  • GAP-Deckung sichert bei Totalschaden oder Diebstahl die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Restforderung, die für das Fahrzeug noch zu zahlen ist, ab.

Das Leasing von Fahrzeugen ist sehr beliebt. Doch was passiert, wenn Dein Leasingfahrzeug einen Totalschaden hat oder gestohlen wird? In diesen Fällen stellt sich schnell die Frage, wer für die Folgekosten aufkommt. Leider ist das meistens der Leasingnehmer. Deshalb lohnt sich bei Leasing oder Finanzierung die zusätzliche Absicherung mit der GAP-Versicherung. Doch was ist die GAP-Versicherung überhaupt? In unserem Ratgeber erklären wir, was man unter der GAP-Versicherung bzw. GAP-Deckung versteht, für wen sie sinnvoll ist und was diese Absicherung kostet.

Unser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zu den Autoversicherungen von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Was ist die GAP-Versi­che­rung?

Die GAP-Versicherung (englisch für „Lücke”) ist eine Zusatzversicherung zur Kaskoversicherung, die zur Absicherung von Leasingfahrzeugen dient. Die GAP-Deckung schließt bei Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem verbleibenden Restwert ab. Die Versicherung wird deshalb auch als Differenzschutz bezeichnet. Eine GAP-Deckung ist in der Regel nicht im Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag enthalten, weshalb Leasingnehmer den Versicherungsschutz ihres Leasingfahrzeugs unbedingt prüfen sollten.

Wann ist die GAP-Versi­che­rung sinn­voll?

Die GAP-Deckung ist für alle Fahrzeuge, die geleast oder finanziert werden, sinnvoll. Insbesondere aber teurere Fahrzeuge. Denn in diesem Fall ist der Wertverlust besonders hoch und der Wieder­beschaffungs­wert sinkt in den ersten Jahren deutlich schneller als die Restforderung, die im Finanzierungs- oder Leasingvertrag vereinbart wurde. Das führt dazu, dass die Lücke, die nicht von der Kaskoversicherung abgedeckt ist, im Fall eines Diebstahls oder Totalschadens sehr hoch sein kann. Für den Fahrer bedeutet das hohe Kosten.

Um das zu vermeiden, solltest Du Deinen Leasing- oder Finanzierungsvertrag unbedingt auf einen GAP-Schutz überprüfen. Denn je höher der vertraglich vereinbarte Ablösewert für das Leasingfahrzeug, desto wichtiger ist die GAP-Deckung. Ist diese in Deinem Vertrag nicht enthalten, kannst Du Deine Autoversicherung mit dem GAP-Schutz erweitern.

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Wann über­nimmt die GAP-Versi­che­rung die Kosten?

Die GAP-Versicherung übernimmt bei Leasing oder Finanzierung immer dann, wenn der laufende Vertrag vorzeitig im Schadenfall abgelöst wird. Das ist dann der Fall, wenn das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden kann und eine Rückgabe an den Leasinggeber nicht möglich ist. Am häufigsten kommt das bei den folgenden Schadenfällen vor:

  • Totalschaden: Wurde Dein Leasingfahrzeug bei einem Unfall so stark beschädigt, dass die Kosten für die Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert, handelt es sich um einen Totalschaden. Die anfallenden Kosten sind über den Schutz der GAP-Versicherung abgesichert.
  • Diebstahl: Wird das geleaste Fahrzeug gestohlen, übernimmt die GAP-Versicherung die entstehenden Folgekosten. Die Kfz-Versicherung erstattet dem Leasinggeber den Wiederbeschaffungswert und die GAP-Deckung übernimmt die Differenz zum Leasing-Ablösewert.

Hast Du beim Abschluss der GAP-Versicherung für Dein Leasing eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss diese von der Leistung der GAP-Deckung abgezogen werden. Außerdem sind auch bereits gezahlte Leasingraten nicht im GAP-Schutz enthalten.

Wie wird der GAP-Schutz beim Leasing berechnet?

Die GAP-Versicherung deckt beim Leasing die Differenz zwischen dem Wieder­beschaffungs­wert und dem Leasing­restbetrag bzw. der Restforderung bei einer Finanzierung ab. Wie sich der Anteil des GAP-Schutz beim Leasing berechnet, lässt sich einfach anhand eines Beispiels nachvollziehen: Angenommen Du schließt einen Leasingvertrag für ein Auto mit einem Neupreis von 30.000 Euro ab. Die Laufzeit beträgt 48 Monate und die monatlichen Leasingraten betragen 250 Euro. Nach 18 Monaten kommt es bei einem Unfall zu einem Totalschaden. Zu diesem Zeitpunkt hast Du 4.500 Euro investiert. Der Wertverlust des Fahrzeugs ist allerdings deutlich höher. Die GAP-Deckung berechnet sich für diesen Fall wie folgt:

Wie wird der GAP-Schutz beim Leasing berechnet?

Wurde mit der GAP-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss diese vom Differenzbetrag abgezogen werden.

Was kostet eine GAP-Versi­che­rung?

Die Kosten für die GAP-Deckung sind davon abhängig, ob sie als Zusatz zur Kfz-Versicherung oder im Rahmen des Leasingvertrages abgeschlossen wird. Ist die Differenzdeckung Teil des Leasing- oder Finanzierungsvertrags, sind die zusätzlichen Kosten im Vertrag angegeben. Schließt Du die GAP-Deckung ergänzend zur Kfz-Versicherung ab, ist die Höhe der Beiträge abhängig vom Versicherer. Neben dem Tarif werden die Kosten auch davon beeinflusst, welche Selbstbeteiligung für die Kaskoversicherung vereinbart wird.

GAP-Deckung und Neuwer­t-Ent­schä­di­gung

Die Neuwertentschädigung ist eine Zusatzleistung der Kaskoversicherung. Für einen festgelegten Zeitraum, z. B. 12 oder 24 Monate, erstattet die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl den vollen Neupreis des Fahrzeugs. Bereits gezahlte Leasingraten sind davon allerdings ausgenommen. Da ein Leasingvertrag jedoch in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren hat, bietet die Neuwertentschädigung lediglich einen zusätzlichen Schutz für die ersten 12 bis 24 Monate. Aus diesem Grund ist eine Neuwertentschädigung kein Ersatz für eine GAP-Versicherung, aber beide bieten einen sich gegenseitig ergänzenden Schutz. Denn die GAP-Versicherung springt beim Leasing letztendlich dann ein, wenn die Neuwertentschädigung nicht mehr greift.

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Häufige Fragen zur GAP-Versi­che­rung

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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