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Parkrempler - Was tun? Das Wichtigste in Kürze
- 45 % aller Verkehrsteilnehmer entscheiden sich dazu, bei einem Parkschaden auf den Besitzer des Autos zu warten.
- 30 % rufen bei einem Parkrempler die Polizei.
- Jeder Vierte hinterlässt am Fahrzeug einen Zettel mit seiner Telefonnummer.
- 12 % unternehmen nichts und begehen so im Grunde Unfallflucht.
Unfall oder Parkrempler – wann sollte ich die Polizei rufen?
Grundsätzlich gilt – egal wie groß oder klein der objektive Schaden ist: Der Verursacher sollte vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Autos warten. Das bedeutet jedoch nicht, dass Autofahrer die Nacht auf dem Parkplatz verbringen zu müssen. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von „einer zumutbaren Zeit“. Gemeint ist: Auf einem Supermarkt-Parkplatz etwa muss man mindestens eine halbe Stunde warten – hier kann der Schadensverursacher davon ausgehen, dass der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nur kurz einkaufen ist. An anderen Unfallorten liegt die Zeitspanne hingegen bei einer Stunde. Kehrt der Unfallgegner nicht zeitnah zurück, sollte immer die Polizei informiert und der Unfall geschildert werden. Ansonsten macht man sich auch bei einem Parkrempler wegen Fahrerflucht strafbar. Wer nach seinem Parkrempler nur einen Zettel mit seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des Geschädigten hinterlässt, macht sich ebenfalls strafbar. Für den Verkehrsteilnehmer drohen in diesem Fall nicht nur Strafen wie Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, auch der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung wird riskiert.
Was tun, wenn ein Parkrempler ohne sichtbaren Schaden passiert?
Wird die Beschädigung eines Autos Dir zu Unrecht vorgeworfen, wende Dich am besten an einen Verkehrsjuristen. Er kann Dir zuverlässig unter die Arme greifen und im Zweifelsfall ein Gutachten am PKW des Unfallgegners beauftragen. Das Übersehen eines unbemerkten Parkremplers ist zwar keine Fahrerflucht, kann Dir im Nachhinein aber angelastet werden. Daher solltest Du gerade beim Ein- und Ausparken in engen Parklücken besonders aufmerksam sein. Kleine Dellen oder Kratzer werden manchmal schnell übersehen und Schäden, die hinter dem Blech des Autos entstehen, können auf den ersten Blick oft gar nicht erkannt werden. Solltest Du einen Parkrempler tatsächlich nicht bemerkt haben, handelst du grundsätzlich nicht vorsätzlich und begehst keine Unfallflucht. Da der Geschädigte im Nachhinein eventuell dennoch auf dich zukommt, zeige Dich am besten kooperativ und kläre Unstimmigkeiten offen mit deinem Unfallgegner und der Versicherung.
Parkrempler: Welche Versicherung deckt Parkunfälle ab?
Bevor die Schadenregulierung des Parkremplers über die Vollkasko abgewickelt wird, solltest Du klären, ob dies zur Rückstufung Deines Schadenfreiheitsrabatts führt und sich somit Dein Beitrag erhöht. Die Versicherung kann in diesem Fall prüfen, ob es für Dich günstiger ist, die Reparaturkosten selbst zu zahlen. Da es sich bei Parkremplern meist um kleinere Schäden handelt, sollten die finanziellen Folgen der Inanspruchnahme Deiner Versicherung stets mit den reinen Reparatur-Kosten abgeglichen werden.
Erklärvideo: Vergleich Vollkasko und Teilkasko
So unterstützt die Versicherung bei einem Parkrempler
Hast Du Deiner Versicherung einen Parkrempler gemeldet, wird die Schadenregulierung eingeleitet. Dein Ansprechpartner bei der Kfz-Versicherung betreut Dich bei allen Fragen rund um anfallende Reparaturen und die verbundenen Kosten. Gibt es Zweifel an der Schuldzuweisung des Parkschadens können Dir von der Versicherung außerdem Gutachter und Verkehrsjuristen zur Seite gestellt werden. Wie auch bei anderen Unfällen, ist es wichtig, dass Du den Schaden deiner Kfz-Versicherung zeitnah meldest. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Abwicklung eines Parkunfalls schnell von statten geht. Um Deinen Versicherer bestmöglich mit allen Informationen zu versorgen, solltest Du vorab mit Hilfe der Polizei einen Unfallbericht erstellen und sämtliche Kratzer und Dellen am Fahrzeug des Geschädigten per Foto dokumentieren.
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Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im November 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.
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Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Online, Version 01/26, Stand: 20.01.2026 Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen mit Vollkasko (Selbstbeteiligung 500/500 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.
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