Tipps, Muster und mehr zum Kaufvertrag fürs Auto

Kaufvertrag fürs Auto

Alles Wissens­werte für Käufer und Verkäufer

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Das Wichtigste zum Kfz-Kaufvertrag in Kürze

  • Du solltest Dein Fahrzeug nur mit einem schriftlichem Vertrag kaufen.
  • Der Kaufvertrag muss wahrheitsgemäß von Käufer und Verkäufer ausgefüllt werden. Hierbei insbesondere auf Schäden/Mängel achten.
  • Verzichte vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht auf eine Probefahrt.
  • Achte im Kaufvertrag auf Zusätze, wie z. B. „Auto gekauft wie gesehen“.
  • Käufer und Verkäufer sollten das Fahrzeug schnellstmöglich bei der Zulassungsstelle ab- bzw. ummelden.
Maximaler Schutz für Dich – mit dem richtigen Vertrag für Deinen Autokauf

Du benö­tigst einen Vertrag für Deinen Auto­kauf?

Wir bieten Dir hier einen sicheren Kfz-Kaufvertrag mit allen wichtigen Bestand­teilen, die Käufer und Verkäufer berück­sich­tigen sollten.

Früher oder später benötigt man ein neues Auto und macht sich entweder privat oder beim Händler auf die Suche nach dem passenden Auto. Hat man eine Auswahl getroffen und eventuell bereits die ersten Probefahrten hinter sich gebracht, wird langsam vor allem eins wichtig: der Kaufvertrag fürs neue Kfz. Dies gilt für den Käufer und auch für den Verkäufer – denn der Kaufvertrag sollte beide Parteien beim Kauf absichern und die wichtigsten Fakten wie Kaufpreis und Unfallschäden schriftlich bestätigen. Findest Du Dich gerade in dieser Situation, haben wir hier das Wichtigste für Dich auf den Punkt gebracht.

Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, solltest Du Dich um Deinen Versicherungsschutz kümmern. CosmosDirekt bietet Dir bereits bei der Autoversicherung mit Basis-Schutz alle von der Stiftung Warentest empfohlenen Leistungen! Mehr Infos zu unserer Autoversicherung findest Du auf der Produktseite.

Vor der Unter­zeich­nung des Kauf­ver­trags

Neben dem richtigen Kaufvertrag sind für Deinen Autokauf weitere Punkte für den Gebrauchtwagenkauf relevant. Obgleich die Unterzeichnung des Kaufvertrags für ein Auto recht einfach erscheint, sollte man sich für die folgenden Punkte ausreichend Zeit einplanen, um später nicht von der Entscheidung enttäuscht zu sein. Kaufst Du Deinen Gebrauchtwagen beim Händler, sind viele Schritte fester Bestandteil des Kauf­prozesses und müssen daher nicht von Dir bedacht werden. Erfolgt der Kaufvertrag für das Auto jedoch im privaten Rahmen, lohnt es sich, den Ablauf zu prüfen und eine Checkliste in Angriff zu nehmen.

Zustand des Gebraucht­wa­gens über­prüfen

Abgesehen vom offensichtlichen optischen Zustand des Fahrzeugs, sollten auch technische Aspekte eingehend überprüft werden. Es empfiehlt sich daher generell, Fachleute mit einem offiziellen Gutachten zu beauftragen und so sämtliche Schäden schriftlich bestätigen zu lassen. So schützt Du Dich als Käufer außerdem vor einer Täuschung. Geschulte Gutachter erkennen Unfallschäden und Mängel meist binnen weniger Minuten. Wurden sie vom Verkäufer im ersten Gespräch verschwiegen, sollte man kritisch nachfragen und den Auto-Kaufvertrag überdenken. Die professionelle Einschätzung des Kfz-Zustands kann außerdem später bei Fragen der Gewährleistung oder Sachmängelhaftung unterstützen.

Unbe­dingt Probe­fahrt verein­baren

Eine Probefahrt mag einen gewissen Zeitaufwand in Anspruch nehmen, dennoch kann sie Dich in Deiner Entscheidung zum Autokauf unterstützen und zusätzlich auf gewisse Mängel oder Schäden am Fahrzeug hinweisen. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten zur Probefahrt eine Vereinbarung treffen. Der Verkäufer ist außerdem dazu verpflichtet, Volljährigkeit und Führerschein des potentiellen Käufers zu überprüfen. Um beiden Parteien die größtmögliche Sicherheit zu bieten, sollte die Probefahrt stets gemeinsam vor Unterzeichnung des Kfz-Kaufvertrags durchgeführt werden. Achte während der Fahrt vor allem auf ungewöhnliche Geräusche, eine saubere Lenkung, die Kupplung und Schaltung, die Bremsen sowie die einwandfreie Funktionalität der Elektronik des Autos.

Probefahrt-Vereinbarung downloaden und absichern

Gewähr­leis­tungs­an­sprüche abklären

Gewährleistung und Garantie stehen meist eher beim Geschäft mit einem Händler im Vordergrund. Kaufst Du Dein Fahrzeug im Autohaus, solltest Du daher am besten direkt vor Ort nachfragen, welche Garantieleistungen noch bestehen oder gegebenenfalls mit erworben werden können. Doch auch dann, wenn der Kaufvertrag für Dein Auto privat zustande kommt, sind einfache Tipps zu Deinen Ansprüchen oft hilfreich. Wickelst Du den Gebrauchtwagenkauf privat ab, bestehen grundsätzlich meist keine Gewährleistungsansprüche.

Aus diesem Grund werden im Kaufvertrag fürs Auto oft Zusätze wie „ohne Garantie und Gewährleistung vereinbart. Für Käufer und Verkäufer wird an dieser Stelle schriftlich festgehalten, dass keine Gewährleistungsansprüche bestehen. Darüber hinaus wird so außerdem die Haftung des Verkäufers für Mängel ausgeschlossen.

Kauf­ver­trag für Dein Auto: Was muss rein?

Grundsätzlich sollten im Kaufvertrag fürs Auto unbedingt Name, Anschrift und Geburtsdatum von Käufer und Verkäufer stehen. Auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer, das amtliche Kennzeichen und die exakte Marken- und Modellbezeichnung sind wichtig, um dem Vertrag zu 100 % das richtige Auto zuordnen zu können.

Zusätzlich gibt es jedoch auch weitere relevante Punkte, die Dich im Auto-Kaufvertrag absichern. Hierzu zählen beispielsweise das Datum der Erstzulassung des Autos, der genaue Kilometerstand, Informationen über bekannte Schäden oder Mängel sowie auch der vereinbarte Kaufpreis. Darüber hinaus kannst Du im Vertrag bereits die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2, also dem Kfz-Brief, und die Personalausweis-Nummern aufnehmen. Umso mehr detaillierte Informationen zu den beiden Vertragsparteien und dem Fahrzeug im Kaufvertrag auftauchen, umso besser.

Die wich­tigsten Punkte zum Kauf­ver­trag im Überblick

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Käufers
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Verkäufers
  • Personalausweis-Kopien beider Vertragspartner
  • Marken- und Modellbezeichnung des Autos
  • Fahrzeug-Identifikationsnummer
  • Amtliches Kennzeichen
  • Erstzulassungsdatum
  • Kilometerstand
  • Unfallfreiheit
  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Datum der nächstfälligen Hauptuntersuchung
  • Informationen über Schäden und Mängel
  • Sondervereinbarungen
  • Exakter Kaufpreis des Autos
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Pflichten des Käufers

Der Käufer des Fahrzeugs sollte dafür sorgen, dass das Auto innerhalb kürzester Zeit umgemeldet wird. Ist der Ablauf unklar, solltest Du Dich hierüber mit dem Verkäufer abstimmen. Zusätzlich kann außerdem eine Vereinbarung im Fahrzeug-Kaufvertrag aufgenommen werden. Wurde der fällige Kaufpreis gezahlt und die Unterlagen des Kfz sind in den Besitz des Käufers übergegangen, so ist er dazu verpflichtet, die Ummeldung schnellstmöglich abzuwickeln. Andernfalls zahlt der Verkäufer weiterhin für Kfz-Steuer und Versicherung.

Je nach Absprache der Bezahlung beim Autokauf, zum Beispiel Banküberweisung oder Barzahlung, sollte man die jeweilige Zeitspanne der Übertragung mitbedenken und daher zuvor am besten genau abklären, wann das Auto umgemeldet wird. Ist die Übereinkunft fester Bestandteil des Kaufvertrags für ein gebrauchtes Auto, werden beide Vertragsparteien über den Kfz-Kaufvertrag abgesichert und haben eine schriftliche Bestätigung.

Von essentiellen Unterlagen wie der Zulassungsbescheinigung bis hin zur Vollmacht oder einem Formular für Dein Wunschkennzeichen, benötigst Du bei der Zulassungsstelle eine Vielzahl von Unterlagen, um Deinen neuen PKW umzumelden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Kfz-Kennzeichen
  • HU-Bescheinigung
  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung

Falls Du die Ummeldung nicht selbst vornimmst, benötigt Deine Vertretung außerdem zwingend eine von Dir unterzeichnete Vollmacht sowie eine Personalausweiskopie von Dir als Käufer. Diese wird sowohl für den Ummelde-Prozess als auch für die Abwicklung der Kfz-Steuer relevant.

Pflichten des Verkäu­fers

Als Verkäufer bist Du vor allem dafür verantwortlich, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet. Somit trägt der Verkäufer auch die Verantwortung für die Sachmängelhaftung und darüber, den Zustand – inklusive sämtlicher Mängel oder Schäden – genaustens im Kfz-Kaufvertrag anzugeben. Bist Du Dir unsicher, in welcher Form dies am besten geschehen sollte, schadet es nicht, eine Vorlage für den Kaufvertrag vom Auto zu verwenden. Ein Muster bietet Dir den Vorteil, nichts Wichtiges außer Acht zu lassen.

Wird im Kaufvertrag der Satz „Auto privat gekauft wie gesehen“ vereinbart, so wird der Verkäufer von der späteren Erfüllung diverser Sachmängel entbunden. Der Käufer kauft das Auto also mit allen sichtbaren und im Kaufvertrag angegebenen Mängeln, und erklärt sich hiermit einverstanden.

Im eigenen Interesse und zur Sicherheit beider Vertragsparteien empfiehlt es sich außerdem, die Zahlungsmodalitäten für das Auto genau festzulegen. Auch Regelungen über den Rücktritt vom Vertrag sowie Ausschluss von Gewährleistung oder Garantie liegen als Verkäufer in Deiner Hand und müssen daher vorab sorgfältig überprüft werden. Zur Absicherung können im Kaufvertrag für Dein Auto auch festgelegte Klauseln, wie z. B. „ohne Garantie und Gewährleistung“ genutzt werden.

Fazit: Kein Auto kaufen ohne Kauf­ver­trag

Wenn Käufer und Verkäufer sich über den Besitzerwechsel einigen, sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag fürs Fahrzeug abgeschlossen werden. Der Vertrag schützt beide Parteien vor unverbindlichen Zusagen und sorgt darüber hinaus für eine bestehende Rechtsgrundlage. Er dient als Schutz bei Täuschung oder Nicht-Erfüllung und sollte daher stets im Interesse aller Beteiligten sein.

Auch wenn man sich auf Anhieb sympathisch finden mag, schadet der Kaufvertrag fürs Auto nicht. Freundschaftliche Absprachen sind in diesem Fall zwar gut – doch Deine schriftliche Sicherheit ist noch besser. Zögere daher nicht, auch eventuelle Sondervereinbarungen in den Vertrag mit aufzunehmen.

Erklärvideo zur Autoversicherung

Häufige Fragen rund um den Kauf­ver­trag für Dein gebrauchtes Auto

Erklärvideo zur Kfz-Zulassung

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    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2023“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 31 Filial- und Direktversicherer, www.disq.de, August 2023.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 01.02.2024, Erwerb: 01.02.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 01.02.2024.

    Quelle: Werte HUK24, Ergo, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.01; Stand: 30.01.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 30.01.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. Ergo und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

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