Das Bild zeigt ein Paar vor dem Laptop, das die BU in der Steuererklärung angibt

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in der Steuererklärung

So setzt Du die BU ab

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Die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­ver­sicherung sind begrenzt steuerlich absetz­bar. Die Freibeträge werden allerdings oft von den Kosten für Kranken- und Pflege­ver­sicherung bereits aus­geschöpft. Wer Ein­nahmen aus einer selbst­ständigen Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, muss den Ertrags­anteil versteuern. In unserem Artikel erfährst Du Weiteres zur steuer­lichen Absetz­barkeit der Berufs­unfähigkeits­ver­sicherung und welche steuerlichen Be­lastungen im Leistungs­fall auf Dich zukommen.

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Diese Begriffe solltest Du kennen

Der Betrag, den Versicherte einzahlen, um bei einer Berufsunfähigkeit Leistungen vom Versicherer zu beziehen. Die Prämie wird auf Grundlage des Berufs, des Alters, der Laufzeit und der der Rentenhöhe ermittelt.

Die Rente wird vom Versicherer im Leistungsfall ausgezahlt. Als Einkommen ist die Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig, wobei die Steuerhöhe maßgeblich von der voraussichtlichen Bezugsdauer der Rentenzahlungen abhängt.

Der zu besteuernde Anteil bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe des Ertragsanteils wird von der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung bestimmt.

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Die Beiträge zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Wie hoch die Prämien bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind, wird von Fall zu Fall individuell festgelegt. Die Versicherer schauen dabei auf den Beruf, das Alter, die Vertragslaufzeit, die Gesundheit des Antragstellers sowie die gewünschte Rentenhöhe, die im Leistungsfall ausgezahlt werden soll. Ein körperlich anspruchsvoller Beruf und ein hohes Eintrittsalter erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsnehmer im Laufe seiner Berufskarriere derart schwerwiegend erkrankt, dass er seinem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen kann. Wenn bereits ein medizinischer Befund vorliegt, kann die Versicherungsprämie ebenfalls durch einen Risikoaufschlag erhöht werden.

Allerdings hat sich das Risiko für die Berufsunfähigkeit in den vergangenen Jahrzehnten verlagert. Während früher Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates die häufigste Ursache für die Berufsunfähigkeit waren, sind es heute vor allem Nervenkrankheiten und psychische Leiden. Die Belastungen in der Arbeitswelt haben sich also verändert, und längst sind nicht mehr nur Menschen mit körperlich belastenden Tätigkeiten von der Berufsunfähigkeit betroffen. Das Risiko, durch körperliche oder psychische Beeinträchtigung nicht mehr arbeiten gehen zu können, erstreckt sich heute auf unterschiedlichste Berufsgruppen und vermehrt auch auf junge Personen.

Versicherer teilen die einzelnen Berufe in sogenannte Risikogruppen ein. Wie ein Beruf eingeteilt wird und wie sich dies auf die Beitragshöhe auswirkt, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Hier lohnt es sich, Vergleichsangebote einzuholen.

Kann man die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bei der Steuer geltend machen?

Der Gesetzgeber gibt Versicherten die Möglichkeit, die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich abzusetzen. Allerdings sind die Freibeträge begrenzt. Denn ebenso wie die Kranken- und die Pflegeversicherung gehört auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Der Freibetrag liegt für Angestellten bei 1.900 Euro jährlich, und dieser ist bei den meisten Arbeitnehmern durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entweder vollständig oder nahezu vollständig ausgeschöpft.

Diese Grenze gilt im Übrigen auch für Beamte. Dabei können Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch teilweise einbringen, um den Freibetrag bis zur Obergrenze aufzufüllen. Dazu eine Beispielrechnung:

  • Die jährlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen bei 1.730 Euro
  • Die jährlichen Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung betragen 475 Euro
  • Über die sonstigen Vorsorgeaufwendungen kann der Versicherte von den 475 Euro 170 Euro absetzen

Wer ein Bruttoeinkommen von rund 2.000 Euro hat, erreicht bereits mit den monatlichen Krankversicherungsbeiträgen die Obergrenze des Freibetrags. Die Möglichkeiten, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich abzusetzen, sind also begrenzt.

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler tätig ist, für den fällt die Antwort auf die Frage, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar ist, anders aus. Der Steuerfreibetrag liegt hier bei 2.800 Euro, weil diese Personen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine bezahlen.

Bereits 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten, das unter anderem die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung neu regelt. Ab diesem Jahr – also erstmals für die Einkommensteuererklärung 2018 – wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung um zwei Monate verlängert. Wer die Formulare selbst ausfüllt, muss sie künftig erst Ende Juli einreichen. Bisher musste die Steuererklärung bis Ende Mai fertig sein. Der letztmögliche Abgabetermin für die diesjährige Steuererklärung (für das Steuerjahr 2018) ist daher der 31.07.2019.

Nehmen Sie die Dienste eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, verlängert sich die Frist bis Ende Februar 2020. Weil der letzte Februartag ein Samstag ist, tritt die Ausnahmeregelung in Kraft: Letztmöglicher Abgabetermin ist dann Montag, 02. März 2020.

Achtung: Wer den Abgabetermin nicht einhält, kommt um einen Versäumniszuschlag nicht herum. Für jeden Monat, den die Steuererklärung zu spät eingereicht wurde, sind mindestens 25 Euro zu zahlen. Der Zuschlag wird zur Steuerschuld addiert oder von der Rückerstattung abgezogen. Liegt die Nachzahlung über mindestens 10.000 Euro, wird ein höherer Versäumniszuschlag zugrunde gelegt. Für eine Fristverlängerung sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt.

Wie kann man die Beiträge für die private Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung niedrig halten?

Wer die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung niedrig halten will, der sollte das Augenmerk vor allem auf den Zeitpunkt und die Konditionen der Police legen. Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er wegen eines guten Gesundheitszustandes eine günstige Police erhält. Zudem bieten spezielle Produkte für junge Menschen, die sich im Studium oder der Ausbildung befinden, besondere Vorteile. Je nach Modell profitieren diese zusätzlich von ermäßigten Beitragssätzen. Der Berufsunfähigkeits-Schutz von CosmosDirekt sieht für Personen unter 30 Jahren einen Stufenbeitrag vor, bei dem die volle Höhe erst mit steigendem Alter zu zahlen ist.

Junge Menschen, die am Anfang der Familienplanung und ihres Berufsweges stehen, sollten allerdings darauf achten, dass die Police flexible Konditionen bei der Anpassung der Beiträge bietet. Dabei sollte eine Erhöhung der Rente auch ohne ärztliche Untersuchung vertraglich festgehalten sein. Hier findest Du weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten.

Erklärvideo: Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten, Azubis oder Berufsanfänger

Erklärvideo zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung Studenten (Vorschaubild)

Berufsunfähigkeits­versicherung

So wird die Berufs­un­fä­hig­keits­rente besteuert

Die private Berufsunfähigkeitsrente zählt steuerrechtlich zu den abgekürzten Leibrenten und damit zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Wie hoch der zu besteuernde Anteil ausfällt, hängt vom Ertragsanteil ab, und dieser wiederum von der voraussichtlichen Bezugsdauer der Berufsunfähigkeitsrente. Bei einer Person, die mit 50 Jahren berufsunfähig geworden ist und voraussichtlich bis zum 65. Lebensjahr die Berufsunfähigkeitsrente beziehen wird, liegt der Ertragsanteil beispielsweise bei 15 Prozent. Bei einer Rentenhöhe von 1.000 Euro liegt der zu besteuernde Betrag also bei 150 Euro. Dieser muss zu den anderen steuerpflichtigen Einnahmen addiert und mit dem persönlichen Satz versteuert werden. Durch den Grundfreibetrag würden in diesem Beispiel allerdings keine Steuern anfallen, wenn sich das zu versteuernde Einkommen allein aus der Berufsunfähigkeitsrente zusammensetzt.

Die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Steuererklärung in Anlage R berücksichtigt. Diese Anlage erfasst auch die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Einnahmen aus der Rürup- und Riesterrente.

Als Zusatz bei Rürup- und Riester-Rente

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Rürup-Rente oder der Riester-Rente koppelt, wird sowohl in Einzahlungsphase als auch im Leistungsfall steuerlich anders behandelt als bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­rente in Verbin­dung mit der Rürup- und Riester-Rente

Die Rürup-Rente stellt die einzige Form der privaten Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler dar, die vom Staat gefördert wird. Dabei kann der Versicherte die Rürup-Rente auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln. Die staatliche Unterstützung erfolgt über steuerliche Vorteile, da die Beiträge zur Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Bei Einführung der Rürup-Rente in 2005 lag der Beitragsanteil, der steuerlich abgesetzt werden kann, noch bei 60 Prozent. Seitdem wird dieser jährlich um 2 Prozentpunkte erhöht und beträgt aktuell 86 Prozent – im Jahr 2025 wird der Beitrag zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sein.

Das klingt zunächst lukrativ, allerdings ist die Kopplung von Rürup- und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer sinnvoll. Denn im Leistungsfall kommt es zur nachgelagerten Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente als Zusatzversicherung im Rürup-Modell. Hier wird der zu besteuernde Anteil ebenfalls schrittweise erhöht, wobei im Jahr 2040 dann 100 Prozent der Rentenzahlung steuerpflichtig sein werden.

Auch bei Personen, welche die Riester-Rente mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verbinden, können die Beiträge zunächst vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Allerdings kommt es auch hier im Leistungsfall zur nachgelagerten Besteuerung. Dabei dürfen maximal 20 Prozent des Gesamtbeitrages in den Berufsunfähigkeitsschutz fließen. Anders als bei der Rürup-Rente müssen die Einnahmen aus der Riester-Rente in jedem Fall vollständig versteuert werden.

Den Vergünstigungen in der Ansparphase stehen also bei den Kombi-Modellen steuerliche Belastungen im Leistungsfall gegenüber. Ob sich die Kopplung von Rürup- bzw. Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsrente im Einzelfall rechnet, sollte in jedem Fall von einem Steuerberater durchgerechnet werden.

Bei der Rürup-Rente können die Versicherungsbeiträge nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung maximal 49 Prozent betragen.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Selb­stän­dige ein Muss?

Unabhängig von den steuerlichen Vorteilen ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler und Selbstständige besonders relevant, weil diese von der staatlichen Erwerbsminderungsrente ausgenommen sind. Wer als Selbstständiger seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, dem bricht in der Regel ein erheblicher Teil oder sogar das gesamte Einkommen weg. Wer dagegen privat vorsorgt, kann die Einkommensdifferenz erheblich verkleinern. Dabei tritt der Leistungsfall bei der privaten Vorsorge bei den meisten Versicherern bereits dann ein, wenn eine Person ihren Beruf zu 50 Prozent oder mehr nicht mehr ausüben kann.

Einige Versicherer versuchen den Leistungsumfang durch eine abstrakte Verweisung einzuschränken. Durch diese Klausel kann der Erkrankte auf einen anderen Beruf verwiesen werden, den er trotz der Erkrankung ausüben kann, unabhängig davon, ob es freie Stellen gibt oder nicht. Daher solltest Du darauf achten, dass die Police keine abstrakte Verweisung enthält.

Ausführliche Informationen zur abstrakten Verweisung erhältst Du hier.

Fazit: So läuft die Besteuerung der BU ab

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind nur begrenzt steuerlich absetzbar. Die Freibeträge (Angestellte 1.900 Euro und Selbstständige 2.800 Euro) werden meistens von den Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft. Anders sieht es bei der Kopplung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Rüruprente (Basisrente) und Riester-Rente aus. Der Versicherte kann die Beiträge in diesem Fall vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Ob sich die Berufsunfähigkeitsrente mit der Rüruprente oder Riester-Rente wirklich lohnt oder eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert ist, muss aufgrund der nachgelagerten Rentenbesteuerung individuell entschieden werden. Die nachgelagerte Besteuerung greift nur bei der Kombination von Rürup- und Riester-Rente mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wer dagegen Einnahmen aus einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, muss nur den Ertragsanteil mit dem persönlichen Satz versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils hängt von der voraussichtlichen Dauer des Rentenbezugs ab. Hier gilt: Je länger die Bezugsdauer, desto höher der Ertragsanteil. Ob es zur Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente kommt, hängt auch davon ab, ob das Einkommen über dem Steuerfreibetrag liegt.

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Erklärvideo zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

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