Ein Hausbrand.

Versicherung bei Wohnungs- oder Hausbrand

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Wohnungs- oder Hausbrände können dazu führen, dass man sein gesamtes Hab und Gut verliert. Aber welche Brandversicherungen brauchen Eigentümer oder Mieter? Und welchen Schutz bieten diese genau? Weiterhin erfährst Du hier, was im Notfall zu tun ist und welche Präventionsmaßnahmen helfen. Informationen zur Hausrat­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Erklärvideo zum Thema Hausratversicherung und Schadenmeldung

Wohnungs- und Haus­brand: Versi­che­rungen schützen Dein Vermögen

Kerzen gehören für viele zur Advents- und Weihnachtszeit dazu. Aber Vorsicht: Mit Beginn der Adventszeit nimmt auch die Zahl der Brände zu. Meistens liegt die Zahl der Brände rund um Weihnachten und Silvester im Schnitt um 35 bis 50 % höher als im Rest des Jahres. Aber auch in den anderen Monaten ist das Risiko, Opfer eines Wohnungs- oder Hausbrandes zu werden, hoch. Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohn­gebäude­versicherer für rund 280.000 Feuer­schäden im Jahr 2022 rund zwei Milliarden Euro5.

Diese Kosten haben die Betroffenen dann selbst zu tragen, wenn sie keine Versicherung haben. Doch welche Brandversicherungen brauchen Eigentümer oder Mieter? Und welchen Schutz bieten diese genau?

Versicherungen bei Wohnungsbrand: Wer zahlt für was?

Brandschäden werden von den Versicherern danach unterschieden, ob sie Einrichtungsgegenstände oder die Immobilie selbst betreffen. Für Ersteres ist die Hausratversicherung zuständig, für Letzteres die Wohngebäudeversicherung. Beide ersetzen bestimmte Kosten nach einem Haus- oder Wohnungsbrand: Wer was übernimmt, hängt daher davon ab, wo die Schäden entstanden sind.

Versi­che­rungs­schutz: kompakt & über­sicht­lich

Versicherung

Versicherungsschutz

HausratversicherungSchäden durch Feuer und Löschwasser am Mobiliar, Elektrogeräten.
WohngebäudeversicherungSchäden durch Feuer und Löschwasser direkt an Bausubstanz.
Privat-HaftpflichtSchäden durch Feuer sowie Folgeschäden, von denen Dritte betroffen sind (zum Beispiel Nachbarn).

Haus­rat­ver­si­che­rung

Ist die Wohnung ausgebrannt, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung des beweglichen Hab und Guts. Dazu gehören Einrichtungsgegenstände, aber auch Computer, Fernseher, Musikanlagen, Kleidung, Sportgeräte, Musikinstrumente, Werkzeuge, Haushalts- und Sportgeräte sowie bis zu bestimmten Obergrenzen auch Schmuck, Bargeld und Wertpapiere.

Die Hausratversicherung ersetzt nach einem Wohnungs- beziehungsweise Hausbrand den vereinbarten Versicherungswert. Dabei handelt es sich in der Regel um den Wiederbeschaffungswert, um neuwertigen Ersatz zu besorgen. Bei reparaturfähigen Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturkosten übernommen. Sind die Gegenstände weiterhin in einem nutzbaren Zustand, haben aber Spuren des Feuers oder der Feuerbekämpfung davon getragen, wird eine Wertminderung ausgezahlt.

Die Hausratversicherung ersetzt zumeist auch die Kosten für die Feuerwehr, wenn sie wegen eines Brandschadens gerufen werden muss. Doch nicht in jedem Fall droht eine Rechnung von der Kommune. Die Feuerwehrgesetze der Bundesländer regeln jeweils die gültigen Kostenordnungen. Darin wird auch genau aufgeführt, für welche Einsätze die Verursacher zur Kasse gebeten werden. Müssen Menschen gerettet werden, ist der Feuerwehreinsatz in der Regel kostenfrei.

Eine Hausrat­versicherung, die den Neuwert des Hausrats pauschal nach Quadrat­metern berechnet, ist oft günstiger als eine, bei der die exakte Versicherungs­summe zugrunde gelegt wird. Mehr dazu im Ratgeber Hausratversicherung – Beitrag berechnen.

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Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Schäden an der Bausubstanz eines Gebäudes deckt die Wohngebäudeversicherung ab. Ist also das eigene Haus abgebrannt oder teilweise zerstört, ersetzt diese Versicherung die Reparatur- und Wiederaufbaukosten. Dies umfasst neben Mauerwerk, Dachsteinen und ähnlichem auch Teile, die unmittelbar im Gebäude verbaut sind, wie Fenster, Türen oder Fliesen.

Abgesichert sind nach einem Hausbrand das versicherte Wohngebäude und auch bestimmte Nebengebäude auf Deinem Grundstück. Wurden Carport oder Garage, Gartenhaus oder Geräteschuppen in Mitleidenschaft gezogen, werden Brandschäden auch durch die Wohngebäude­versicherung ersetzt. Ebenfalls versichert sind: sanitäre Installationen wie Dusche, Badewanne, Toilette samt Leitungssystem, elektrische Anlagen, Zentralheizungsanlagen.

Achtung: Haus- und Wohnungseigentümer sollten unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Hauses entspricht.

Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert hat, geht ein erhöhtes Brandrisiko ein. Versichere daher die Photovoltaik-Anlage gegen einen geringen Aufpreis in der Wohngebäudeversicherung mit.

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Privat-Haft­pflicht

Ist das eigene Haus abgebrannt, sind oft auch Gebäude in Mitleidenschaft gezogen, die sich in der Nähe befinden. Auch Nachbarwohnungen sind bei einem Wohnungsbrand oft von Ruß- oder Rauchschäden betroffen. Für Brandschäden, die infolge eines Übergreifens des Feuers entstehen, haften Eigentümer, Mieter oder derzeitige Bewohner des Hauses, in dem der Brand entstanden ist. Das gleiche gilt auch für Wohnungen.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem richtungsweisenden Urteil entschied, gilt die Haftung nicht nur bei Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, sondern auch, wenn der Brand aufgrund eines technischen Defekts entstand (BGH-Urteil vom 1. April 2011, Az. V ZR 193/10). Die Folge: Zwar regulieren zunächst Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung den Schaden, doch der Versicherer kann den Verursacher in Regress nehmen. In diesem Fall übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten.

Die Stiftung Warentest empfiehlt, dass die Versicherungssumme bei der Privat-Haftpflicht mindestens 5 Mio. Euro betragen sollte.

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Welche Bedin­gungen sind zu beachten?

Nach einem Wohnungs- oder Hausbrand übernimmt die Versicherung in der Regel alle Kosten, sofern der Brandschaden unabsichtlich entstanden ist. Bei Vorsatz – also Brandstiftung zahlt keine Versicherung. Als Brand versteht man dabei ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder sich aus eigener Kraft ausbreitet. Bestimmungsgemäße Herde sind beispielsweise Gas- und Elektroherde in der Küche, Kamine und Öfen im Wohnzimmer, Kerzen auf dem Tisch oder Grills auf der Terrasse.

Sengschäden, wie z. B. Löcher im Sofa, die durch eine Wunderkerze entstanden sind, sind keine Brandschäden im eigentlichen Sinn. Viele Versicherer schließen einen Versicherungsschutz für diese Schäden aus. Seng- und Schmorschäden sind in der Hausratversicherung von CosmosDirekt versichert (im Comfort-Tarif).

Die Definition eines „bestimmungsgemäßen Herdes“ hat Konsequenzen in der Schadenregulierung: Fällt ein teures Buch in den Kamin, wird die Hausratversicherung diesen Schaden nicht ersetzen. Schließlich hat sich das Feuer am bestimmungsgemäßen Ort befunden. Andererseits kann ein Holzscheit, das sich im Kamin befindet, Funkenflug verursachen. Dieser entzündet den Teppich und führt zu einem Wohnungsbrand, der von der Versicherung auch reguliert wird.

Die volle Kostenübernahme ist aber nur dann gewährleistet, wenn Unverschulden oder leichte Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers besteht. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, die Leistungen zu kürzen.

Ob bei einem Brandschaden einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist häufig schwer zu entscheiden. Im Zweifel muss ein Gericht über die Sachlage befinden. Profitiere von den Vorteilen des Comfort-Tarifs von CosmosDirekt: Wir verzichten auf eine Prüfung, welche Form von Fahrlässigkeit vorliegt und regulieren den Schaden.

Welche Ursa­chen führen zu einem Wohnungs- oder Haus­brand?

Warum ein Haus- oder Wohnungsbrand entsteht, kann auf ganz unterschiedliche Ursachen zurückgeführt werden. Das größte Risiko geht dabei von der Elektrik aus: Defekte Bauteile, die Kurzschlüsse verursachen, überlastete Stromkabel oder elektrische Geräte in Stand-by-Funktion, die sich überhitzen und dann Feuer fangen, gehören zu den häufigsten Brand-Verursachern. Dabei spielt leichtsinniger Umgang eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn zu viele elektrische Geräte an einer Steckdose hängen.

Zu den weiteren Gefahrenquellen zählen leicht brennbare Stoffe wie Papier, Grill-Spiritus oder Feuerzeuggas. Bei ihnen führen entweder eine unsachgemäße Behandlung oder die Missachtung notwendiger Sicherheitsabstände zu Bränden. Das gleiche gilt für Fette und Öle, die in der Küche verwendet werden. Wenn Öl in der Pfanne unbeaufsichtigt erhitzt wird, kann es sich selbst entzünden. Wer nun in der Aufregung versucht, das Feuer mit Wasser zu löschen, riskiert eine gewaltige Stichflamme. Brennendes Öl sollte man beispielsweise mit einem Deckel ersticken oder einen Feuerlöscher verwenden, der mit Löschpulver arbeitet.

Handwerkliche Tätigkeiten sind ebenfalls eine Gefahrenquelle. Eine falsche Handhabung von Lötgeräten, Schweißgeräten oder Trenngeräten kann zu unkontrollierbarem Funkenflug führen. Auch bei der Verwendung von Klebstoffen, Lacken oder Verdünnern besteht in schlecht gelüfteten Räumen eine hohe Explosionsgefahr.

Nicht zuletzt stellt der Zigarettenkonsum ein Brand-Risiko dar, angefangen von Bettwäsche, die sich beim Rauchen im Bett entzündet, bis hin zur achtlos entsorgten Kippe, die den Mülleimer in Brand setzt.

Die Top Brand­ur­sa­chen

  1. Elektrizität
  2. Menschliches Fehlverhalten
  3. Überhitzung
  4. Feuergefährliche Arbeiten
  5. Offenes Feuer

Wohnungs- oder Haus­brand: Was tun im Notfall?

Das beste Mittel gegen Brandschäden ist, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Für Hausbauer gehört dazu die Wahl nicht brennbarer oder schwer entflammbarer Dämm- und Baustoffe. Der Einbau von Brandschutz- bzw. Rauch­schutz­türen oder die Installation von Lüftungs­anlagen mit Brand­schutz­klappen erhöht die Sicherheit zusätzlich. Doch auch bei der besten Prävention kann es passieren, dass ein Brand entsteht. Was zu tun ist, lässt sich in 5 Schritten zusammenfassen:

  1. Bekämpfe kleine Brandherde direkt selbst. Dafür empfehlen sich ein Feuerlöscher oder eine Löschdecke.
  2. Rufe die Feuerwehr, wenn der Brand zu groß ist. Europaweite Notrufnummer: 112. Halte folgende Infos bereit: Dein Name, was ist passiert, Ort, Anzahl der Verletzten.
  3. Schließe Fenster und Türen, um ein weiteres Ausbreiten des Feuers zu verhindern.
  4. Bringe alle Bewohner und Haustiere in Sicherheit.
  5. Verlasse das Gebäude, am besten über einen gekennzeichneten Fluchtweg – nie über den Aufzug. Falls das nicht möglich ist: Gehe in ein Zimmer, dichte die Tür mit Tüchern ab und mache am Fenster auf Dich aufmerksam. Dringt Rauch ins Zimmer ein, lege Dich auf den Boden und halte Dir ein feuchtes Tuch vor Mund und Nase. Warte auf die Feuerwehr.

Diese tech­ni­schen Geräte helfen im Notfall

90 Prozent der Brandopfer sterben nicht durch die Flammen selbst, sondern durch Rauchvergiftung. Der Rauchmelder warnt Dich bei aufkommendem Brandrauch, der sich viel schneller als die Flammen ausbreitet. Das Warnsignal ertönt daher bereits frühzeitig. Hilfreich ist der Rauchmelder insbesondere, wenn der Wohnungsbrand in der Nacht ausbricht. Schlafende merken vom Brandgeruch nichts, da dieser Sinn während des Schlafs ruht.

Im Notfall können Feuerlöscher für den Hausgebrauch von jedem verwendet werden. Sie sind leicht zu bedienen und können bei vielen Bränden im Haushalt eingesetzt werden. Weit verbreitet sind Schaum- und Wasserlöscher, die sich bei brennendem Holz, Papier, Textilien oder Ölen beziehungsweise Lösungen verwenden lassen. An zentralen und schnell erreichbaren Stellen angebracht, können Feuerlöscher helfen, Wohnungs- und Hausbrände schon frühzeitig zu bekämpfen beziehungsweise einzugrenzen.

Die sogenannte Brandschutzdecke ist vor allem für recht kleine Brandherde ein gutes Bekämpfungsmittel. Sie bietet sich vor allem bei Fettbränden im Küchenbereich an, da sie das Feuer einfach durch Drüber werfen erstickt. Schäden durch Löschmittel sind dann nicht zu befürchten. Die Löschdecke solltest Du daher in der Nähe Deiner Küche aufbewahren.

Mehr als nur Aufräumen: Was tun nach einem Hausbrand?

Ist der Brand gelöscht und die Wohnung von der Polizei freigegeben, beginnen die Aufräumarbeiten und die Schadenregulierung.

  1. Setze Dich mit Deiner Hausratversicherung in Verbindung. Je nach Situation musst Du auch die Wohngebäudeversicherung informieren. Als Mieter musst Du zusätzlich den Vermieter benachrichtigen. Dokumentiere alle Schäden – am besten durch Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven, damit sich Deine Hausratversicherung ein gutes Bild vom Ausmaß des Schadens machen kann. Erstelle eine Schadenliste mit den betroffenen Gegenständen (mit Anschaffungs­datum und Kaufpreis). Sofern vorhanden, lege die Belege bei.
  2. Dichte Bereiche und Räume, die nicht von Ruß betroffen sind, mit Tüchern ab. Lüfte Haus oder Wohnung gründlich, damit der Rauchgeruch schnell verfliegt. Verwende in betroffenen Bereichen keine elektrischen Geräte, insbesondere keine Ventilatoren.
  3. Kontaktiere Fachleute, welche die entsprechende Sanierung übernehmen: Beseitigung von Ruß und giftigen Schadstoffen, Reparatur von defekten Gas- und Wasseranschlüssen, Behebung von Schäden an der Elektrik.
  4. Reinige alle Gegenstände, die in Kontakt mit dem Rauch gekommen sind. Kinderspielzeug aus Holz und Kleidung solltest Du besser entsorgen. Kleidungsstücke müssen bei mindestens 60 °C gewaschen werden. Bei der Reinigung solltest Du unbedingt einen Schutzanzug mit Atemschutzmaske und Handschuhe tragen, um Dich vor giftigen Schadstoffen zu schützen. Vorsicht auch beim Umgang mit dem Reinigungswasser, da dieses die Schadstoffe enthält. Entsorge alle Lebensmittel, die vom Rauch direkt oder indirekt betroffen sind, beispielsweise im Vorratsschrank oder Kühlschrank. Das gilt insbesondere für alle offenen Lebensmittel und solche in Kunststoff- und Papierverpackungen. Dosen und Glasverpackungen solltest Du nur dann verwenden, wenn diese Lebensmittel keiner Hitze ausgesetzt waren.

Wer zahlt die Folge­kosten?

Die Hausratversicherung kommt auch für viele Folgekosten auf, die nach einem Wohnungs- oder Hausbrand entstehen können. So ist zum Beispiel die Einlagerung von Möbeln abgesichert, sollte es durch bestehenden Rauchgeruch unmöglich sein, dass diese in der Wohnung verbleiben können. Gegebenenfalls ist auch der Schlüsselaustausch abgesichert, ebenso alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen in der Wohnung und am Haus.

Sind Deine Räumlichkeiten unbewohnbar, beispielsweise wenn die Wohnung oder das Haus ausgebrannt ist, ersetzt die Versicherung die Kosten für die Übernachtung im Hotel. Allerdings mit Einschränkungen: So darf der Zimmerpreis einen bestimmten Betrag nicht übersteigen und die Versicherung trägt die Hotelkosten meistens für einen Zeitraum von maximal 100 Tagen.

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Fazit: Finanziellen Folgen mit der Brandversicherung vorbeugen

Kleine und große Brandschäden am Hab und Gut werden von der Hausratversicherung abgedeckt, Schäden an der Immobilie von der Wohngebäudeversicherung. Wichtig für die Kostenübernahme ist, dass es sich tatsächlich um einen Brand im versicherungstechnischen Verständnis handelt und keine grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Versicherungsnehmers vorliegt. Im ersten Fall ist die Versicherung dafür nicht zuständig, im zweiten droht eine anteilige Kürzung der Versicherungsleistung.

Sichere Dich also gegen die finanziellen Folgen, die bei einem Wohnungs- oder Hausbrand drohen, mit der richtigen Brandversicherung optimal ab – ob das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt, zeigt der Vergleich verschiedener Angebote. Stelle vor Abschluss der entsprechenden Versicherung sicher, dass das Paket an Leistungen auch zu Deiner Situation passt – und Du den besten Preis zahlst. So bist Du rundum abgesichert, auch bei einem Wohnungs- oder Hausbrand.

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    https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/vorsicht-in-der-adventszeit-brandgefahr-nimmt-wieder-zu--157688

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