Eine Hausratversicherung sichert den gesamten Hausrat ab. Der benötigte Leistungsumfang kann sich allerdings im Laufe der Zeit ändern. Häufig reicht dann die bestehende Police nicht mehr aus. Außerdem stellen viele Verbraucher bei einem Vergleich unterschiedlicher Angebote fest, dass sie für ihre Hausratversicherung zu viel Prämie bei zu wenig Leistung zahlen. Dann ist es sinnvoll, den Vertrag zu kündigen und eine neue Hausratversicherung zu besseren Konditionen abzuschließen. Der folgende Artikel klärt darüber auf, wann Du Deine Hausratversicherung kündigen kannst, welche Fristen zu beachten sind und wie Du dabei am besten vorgehst.
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Vor der Kündigung Vertragsbedingungen und -leistungen prüfen
Ein Dach über dem Kopf braucht jeder Mensch. Zum Schlafen, Wohlfühlen, kurz: zum Leben. Auch, um die schönsten Erinnerungsstücke an ein erfülltes und ereignisreiches Leben anzusammeln. Dinge, die wir ins Herzen geschlossen haben. Im Haus oder in der Wohnung befinden sich zudem die Gebrauchsgegenstände, die wir zum alltäglichen Leben einfach brauchen. Damit der Hausrat und die Wertsachen nach einem Schadenfall wie beispielsweise einem Einbruch, Vandalismus, Diebstahl, Wasserrohrbruch oder ähnlichem ersetzt werden können, solltest Du über eine Hausratversicherung verfügen.
Lebensumstände können sich aber im Laufe eines Versicherungsverhältnisses ändern: Umzug in eine größere Wohnung, ins Ausland, Heirat oder einfach ein besseres Angebot von einer anderen Versicherungsgesellschaft. Die Angebote für Hausratversicherungen auf dem Versicherungsmarkt sind sehr unterschiedlich.
Worauf sollte bei einem Leistungsvergleich geachtet werden?
Die Bandbreite von möglichen Schäden wird von den meisten Versicherern in ähnlicher Weise abgedeckt. Andere gehören nicht zum üblichen Leistungsumfang oder müssen extra abgesichert werden. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich allemal, um die passende Police für Hab und Gut sowie für das eigene Sicherheitsbedürfnis zu finden. Welche Leistungen man als Versicherungsnehmer braucht, kann sich von Person zu Person immens unterscheiden. Ein besseres Angebot zu attraktiveren Konditionen und einem günstigerem Preis-Leistungsverhältnis ist ein guter Grund, seine Hausratversicherung zu kündigen. Außerdem solltest Du als Versicherter regelmäßig prüfen, ob Dein Versicherer eine Änderung des Leistungsumfangs vorgenommen hat und damit sein Angebot wohlmöglich verbessert oder gar verschlechtert hat. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist heutzutage schnell und einfach gemacht.
Wer einen Versicherungsvergleich plant, sollte prüfen, welche möglichen Schäden er absichern möchte. Für viele reicht eine Grundsicherung. Eine erweiterte Absicherung benötigst Du, wenn zusätzliche Leistungen abgesichert sein sollen. Hier einige Beispiele:
- Absicherung von Fahrrädern
- Absicherung gegen Elementarschäden wie Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen etc.
- Sturm-/Hagelschäden
- Erweiterungen der Außenversicherung (z. B. höhere Sachentschädigungssumme, Einbruchdiebstahl in Umkleiden)
- Sportausrüstung außerhalb der Wohnung gelagert
- Diebstahl von Hausrat aus Kfz und Wassersportfahrzeugen
- Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten, Wäsche auf der Leine, aus Waschmaschinen und Trocknern aus Gemeinschaftsräumen
- Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit
- Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
- Vorsorgeversicherung für Kinder bei Umzug in die eigene Wohnung
- Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen
- Rauch- und Ruß- sowie Implosionsschäden
- Schmor- und Sengschäden
Auch der Wunsch nach mehr Komfort kann ein Grund sein, bei der Hausratversicherung eine Kündigung einzureichen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Beispielsweise eine höhere Beteiligung bei den Hotelkosten, wenn die Wohnung durch einen Schaden zwischenzeitlich nicht mehr bewohnbar ist. Welchen Versicherungsschutz Du brauchst, um Dich ausreichend zu schützen, musst Du letztlich selbst entscheiden. Es ist aber ratsam, genau zu prüfen, welchen Schutz Du benötigst und was alles durch das Versicherungsangebot abgesichert werden kann, bevor die Hausratversicherung gekündigt wird.
Hausratversicherung
Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
Wie bei anderen Versicherungen besteht auch bei der Hausratversicherung eine Kündigungspflicht. Wenn Du Deine Hausratversicherung nicht rechtzeitig kündigst, verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr. Im Regelfall wird die Police für ein Jahr abgeschlossen. Allerdings belohnen einige Versicherungsgesellschaften mit Beitragsrabatten von 5 bis 10 Prozent den Versicherungsnehmer für eine längere Versicherungsdauer. Die Verträge laufen dann über beispielsweise drei, fünf oder zehn Jahre und können erst nach einer festgelegten Laufzeit gekündigt werden.
Du hast zwei Möglichkeiten, Deine Hausratversicherung zu kündigen: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.
Stichtagsregelungen für eine ordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung | Zeitpunkt | Verlängerung | Kündigungsfrist |
---|---|---|---|
Einjahresvertrag | nach 1 Jahr zum Vertragsende | automatisch | 3 Monate |
Mehrjahresvertrag | nach 3 Jahren zum Vertragsende | automatisch | 3 Monate |
Die ordentliche Kündigung
Wie bei jedem anderen Versicherungsvertrag hast Du das Recht, Deine Hausratversicherung ordentlich zu kündigen. Bei einem Jahresvertrag kannst Du regulär zum Ende der Versicherungslaufzeit kündigen. Falls Du den erstmaligen Kündigungstermin verpasst hast und sich Deine Police zwangsläufig verlängert hat, kannst Du wieder jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Anbietern drei Monate. Wenn Dein Vertrag beispielsweise zum 30. Juli ausläuft, musst Du bis zum 30. April eine Kündigung bei Deinem Versicherer eingereicht haben, damit diese rechtskräftig ist.Falls Du einen Vertrag über drei Jahre oder mehr abgeschlossen hast, kannst Du diesen auch erst zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls drei Monate. Wenn Du es nach den drei Jahren verpasst, für Deine Hausratversicherung eine Kündigung einzureichen, dann bindest Du Dich automatisch um ein weiteres Jahr.
Die außerordentliche Kündigung
Für Versicherungsnehmer besteht neben der regulären Kündigung ein Sonderkündigungsrecht. Wird dieses genutzt, ändert sich auch die Kündigungsfrist.
Beitragserhöhung
Versicherte können ihre Hausratversicherung vorzeitig kündigen, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht. Dann kannst Du innerhalb eines Monats, nachdem Dir die Beitragserhöhung angekündigt wurde, fristlos kündigen.
Schadenfall
Jedem Versicherer steht es frei, nach einem Versicherungsfall zu kündigen. Wenn die Versicherung den Schaden abgewickelt hat, hast Du das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Mit einer Frist von einem Monat kann nach der Auszahlung oder bei einer ungerechtfertigten Ablehnung gekündigt werden.
Wenn Du nach einem Schadenfall mit „sofortiger Wirkung“ Deine Hausratversicherung kündigst, darf das Versicherungsunternehmen den gesamten Jahresbetrag einbehalten. Im Gegenzug erhältst Du aber nur einen Versicherungsschutz bis zur Kündigung. Aus diesem Grund ist es ratsam, immer erst zum Ende eines Versicherungsjahres die Kündigung einzureichen.
Kündigung aus besonderem Anlass
Eine weitere Möglichkeit bei der Hausratversicherung auf das Sonderkündigungsrecht zurückzugreifen, sind besondere Anlässe. Es gibt folgende Szenarien, die als besonderer Anlass gelten:
Ziehen Paare in eine gemeinsame Wohnung und bilden eine eheähnliche Gemeinschaft oder heiraten, bringen häufig beide die üblichen Versicherungen mit. Die Hausratversicherung zu kündigen wegen eines Zusammenzugs ist möglich, aber dabei müssen zwei Regeln beachtet werden: Aus besonderem Anlass gekündigt werden darf der Versicherungsvertrag, dessen Versicherungssumme unter 10 000 Euro liegt. Wenn beide Policen diese Summe überschreiten, kann der jüngere Vertrag gekündigt werden. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Paare den Umzug ihrer jeweiligen Versicherung sofort melden.
Zweifacher Schutz kann jederzeit gekündigt werden. Wer nicht wusste, dass er doppelt versichert ist, kann die später abgeschlossene Hausratversicherung kündigen. Bemerkt der Versicherungsnehmer die Doppelversicherung, muss er das sofort dem Versicherer melden.
Häufig tritt dieser Fall auf, wenn Studenten oder Auszubildende von der Wohnung ihrer Eltern in eine Wohngemeinschaft oder ein Studentenwohnheim ziehen. Solange man keinen eigenen Hausstand hat, ist man in der Regel über die Eltern mitversichert. Das gilt auch für den Hausrat im WG- oder Wohnheimzimmer. Erst wenn Studenten oder Azubis eine eigene Wohnung beziehen, sollten sie darüber nachdenken, sich selbst zu versichern. Wohnt man in einem WG-Zimmer mit viel eigenem oder wertvollem Hausrat, sollte man sich jedoch erkundigen, ob die Hausratversicherung der Eltern diesen noch mit deckt. Auf der ganz sicheren Seite bist Du auf jeden Fall mit einer eigenen Hausratversicherung.
Wen es in die Ferne zieht, der soll keine Nachteile haben. Möchtest Du Deine Hausratversicherung kündigen, weil ein Umzug ins Ausland ansteht, musst Du dies Deiner Versicherung sofort melden. Zwei Monate nach dem Umzug ist die Wohnung in Deutschland noch versichert. Danach endet die Hausratversicherung. Bei einer Kündigung können Versicherte die nicht in Anspruch genommenen Beträge für das Versicherungsjahr anteilig zurückfordern.
Wer seine Hausratversicherung wegen einer Haushaltsauflösung kündigen möchte, genießt ein Sonderkündigungsrecht. Da die Wohnung oder das Haus aufgegeben wird, besteht auch keine Notwendigkeit einer Versicherung mehr, da das Risiko des Schadenfalls wegfällt.
Der Umzug in ein Seniorenheim ist beispielsweise ein Anlass, um bei der Hausratversicherung eine Kündigung einzureichen.
Verstirbt der Versicherungsnehmer, so endet die Hausratversicherung automatisch zwei Monate nach dessen Tod. Die Erben müssen den Vertrag nicht kündigen. Der Tod des Versicherten sollte nur sofort der Versicherung gemeldet werden. Denn nicht der Sterbetag, sondern der Tag, an dem der Versicherer über den Tod in Kenntnis gesetzt wird, gilt als Berechnungsgrundlage für etwaige Rückzahlungen aus dem Jahresbeitrag. Erben sollten deshalb nicht zu lange mit der Meldung warten.
Tritt ein Schadenfall ein, hat auch der Versicherer das Recht, die Hausratversicherung zu kündigen. Die wenigsten Gesellschaften machen von diesem Recht Gebrauch. Unter besonderen Umständen ist es aber möglich.
Der Versicherer kann nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zudem kündigen oder zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer die Erst- oder Folgeprämie, also seinen Beitrag, nicht bezahlt hat.
Versicherern stehen neben diesen Kündigungsrechten noch weitere Optionen zu, eine Hausratversicherung zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Diese treten ein, wenn der Versicherungsnehmer folgende Bestimmungen verletzt:
- gesetzlich oder vertraglich bestimmte Versicherungspflichten
- seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt (z. B. Wechsel des Wohnortes oder Zahlungsweges, Gefahrenumstände)
- fahrlässig handelt, arglistig oder vorsätzlich täuscht
In diesen Fällen kann der Versicherer mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen vom Vertrag zurücktreten oder dem Versicherten die Kündigung erklären. Dies muss dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Der Versicherer muss darin erklären, auf welche Umstände er seine Rechtsausübung stützt. Wenn im Nachhinein weitere Gründe bezüglich des Sachverhaltes bekannt werden, ist der Versicherer verpflichtet, sie dem Versicherten innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
Nach einer fünfjährigen Vertragslaufzeit erlöschen diese Rechte des Versicherers. Wird ein Versicherungsfall aus der Fünfjahresfrist erst nach deren Ablauf bekannt, gilt die Regel nicht. Jedoch verlängert sich die Frist auf zehn Jahre, wenn der Versicherte oder sein Vertreter die Anzeigenpflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kann bei einer Hausratversicherung die Kündigung oder der Rücktritt von Seiten des Versicherers erklärt werden.
Wie kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
Es gibt nur wenige Dinge, die Du beachten musst, wenn Du Deine Hausratversicherung kündigen möchtest. Die folgenden fünf Schritte zeigen Dir, was Du beachten musst. Auf eins sollte jeder Versicherungsnehmer achten: Schließe zuerst eine neue Versicherung für Deinen Hausrat ab. Wenn Du Deine Hausratversicherung kündigst, besteht ansonsten kein kontinuierlicher Versicherungsschutz. Falls Dein Antrag beim neuen Versicherer abgelehnt wird, stehst Du womöglich ohne Versicherungsschutz da.
Bei einer ordentlichen Kündigung wird kein Kündigungsgrund benötigt.
Eine außerordentliche Kündigung hingegen ist nur in folgenden Fällen möglich:
- Beitragserhöhung (ohne Leistungsanhebung)
- Schadenfall
- Umzug ins Ausland
- Zusammenzug von Paaren
- Haushaltsauflösung
- Doppelt versichert
- Tod des Versicherungsnehmers
Bei einer ordentlichen Kündigung musst Du Dich bei den meisten Verträgen an eine Kündigungsfrist von drei Monaten halten.
Bei einer außerordentlichen Kündigung können die Fristen je nach Grund oder Anlass für die Auflösung des Vertrages sehr unterschiedlich sein. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei besonderen Anlässen muss keine Frist eingehalten werden, sondern der Anlass sofort gemeldet werden.
Für die Hausratversicherung gilt das Gleiche wie bei anderen Versicherungsarten: Ein Vergleich der verschiedenen Angebote auf dem Markt lohnt sich. Der Leistungsumfang, die Serviceleistungen und die Beiträge der Hausrat-Policen unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander. Um das passende Angebot zu finden, solltest Du einige Fragen bei Deiner Suche berücksichtigen:
- Wie hoch ist die Versicherungssumme? Reicht sie für den Wert meines Hausrats?
- Werden alle Leistungen abgesichert?
- Gibt es für meine Berufsgruppe einen besonderen Tarif?
- Gibt es eine Zufriedenheitsgarantie?
Eins solltest Du niemals tun: Deine Hausratversicherung zuerst kündigen und dann eine neue Versicherung suchen. Warte immer erst das Schreiben des neuen Anbieters ab, in dem der Abschluss Deines neuen Vertrags bestätigt wird, bevor Du die alte Hausratversicherung kündigst. Nur dann ist Dir ein nahtloser Übergang beim Versicherungsschutz garantiert. Der Versicherer ist bei freiwilligen Versicherungen nicht verpflichtet, Dich als Neukunden aufzunehmen.
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Fazit: Hausratversicherung kündigen kann sich lohnen
Den Deutschen ist ihr Hab und Gut wichtig. In vielen Fällen lohnt sich daher ein Versicherungswechsel, um dieses bestens zu schützen. Lebensumstände oder Versicherungsbedingungen können sich ändern. Das sind gute Gründe, um seine Hausratversicherung zu kündigen, denn ansonsten besteht die Gefahr einer Unterversicherung.
Der Kostenfaktor kann bei der Suche nach einer neuen Versicherung eine ebenso große Rolle spielen. Wenn keine außerordentlichen Gründe Anlass zur Kündigung geben, solltest Du regelmäßig prüfen, ob der Versicherungsschutz noch ausreicht.
Wie Du am besten die Versicherungssumme berechnest, erfährst Du in unserem Ratgeber Hausratversicherung: Beitrag berechnen.
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Erklärvideo: Welchen Schutz bietet eine Hausratversicherung?
