Leitungswasserschaden: Das Wichtigste auf einen Blick
Stell Dir vor, Du kommst morgens ins Badezimmer und entdeckst einen Wasserfleck an der Wand – ein Szenario, das in vielen Wohnungen und Häusern leider keine Seltenheit ist. Instandsetzung und Reparatur des Schadens sind mit erheblichen Kosten verbunden. Denn der unbemerkte Austritt von Leitungswasser über einen längeren Zeitraum hinweg kann gravierende Schäden verursachen. Solche Wasserschäden können sowohl die Einrichtung als auch die Bausubstanz gefährden, weshalb sie schnell behoben werden sollten.
Aber welche Versicherung zahlt Leitungswasserschäden und was genau ist versichert? In unserem Ratgeber erklären wir Dir, was ein Leitungswasserschaden ist, wer bei solchen Schäden zahlt und was Deine Hausratversicherung mit den Leitungswasserschäden zu tun hat. Informationen zur Hausratversicherung findest Du auf der Produktseite.
Erklärvideo zum Thema Wasserschaden

Was ist ein Leitungswasserschaden?
Wer zahlt bei einem Leitungswasserschaden?
Bei CosmosDirekt kannst Du eine Schadenmeldung zur Hausratversicherung unkompliziert und schnell erledigen. Mit einem praktischen Online-Formular kannst Du Deinen Schaden ganz einfach melden. Den Service kannst Du per Telefon und über die Help-App erreichen. Damit Du immer auf dem neuesten Stand bleibst, benachrichtigen wir Dich auf Wunsch auch per SMS oder E-Mail über den Stand der Bearbeitung.
Hausratversicherung
Erklärvideo zum Thema Hausrat- und Haftpflichtversicherung Kombination

Mehr Informationen zur Hausratversicherung findest Du in unserem Ratgeber: Was ist bei einer Hausratversicherung versichert?
Leitungswasserschaden: Was ist versichert?
Liegt ein Leitungswasserschaden vor, sorgt die Versicherung dafür, dass der vorherige unbeschädigte Zustand wiederhergestellt wird. Der Versicherer übernimmt dabei Reparaturkosten, die z. B. für die Instandsetzung beschädigter Wände und Böden anfallen. Auch Folgeschäden, die mit dem ausgetretenen Leitungswasser in Verbindung stehen, wie z. B. Schimmelbildung, deckt die Versicherung mit ab. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Wasserschaden als direkte Ursache nachweisen kann.
Bei der Hausratversicherung sind als Leitungswasserschäden mitversichert:
- Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Zuleitungs- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung ausgetreten ist oder den damit verbundenen Schläuchen
- Schäden durch Wasser aus den mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder aus deren Wasser führenden Teilen,
- Schäden durch Wasser aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
- Schäden durch Wasser aus Einrichtungen der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Schäden durch Wasser aus Sprinklern oder Berieselungsanlagen
Während die Gebäudeversicherung Leitungswasserschäden durch Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten i. d. R. mitversichert, kommt es bei der Hausratversicherung darauf an, welchen konkreten Tarif Du als Versicherungsnehmer gewählt hast.
Welche Leitungswasserschäden zahlt die Versicherung nicht?
Die Hausratversicherung inkl. Leitungswasserversicherung der CosmosDirekt zahlt bei folgenden Schadensfällen nicht:
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Grundwasser, Wasser aus Flüssen und Seen, Hochwasser und Regenwasser (auch aus Fallrohren) oder bei einem durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Schäden durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben
- Schäden durch Umbauten oder Reparaturen am Gebäude oder an der Anlage selbst
Einen durch einen Leitungswasserschaden hervorgerufenen Rückstau kannst Du übrigens als Elementarschaden gegen Mehrbeitrag gesondert versichern.
Wann ist eine Leitungswasserversicherung sinnvoll?
Für Leitungswasserschäden an Gebäuden ist meist der Eigentümer verantwortlich. Deshalb bist Du als Mieter i. d. R. über die Gebäudeversicherung Deines Vermieters mitversichert. Die Leitungswasserversicherung ist für Eigentümer somit sehr wichtig, denn ein hoher Schaden am Gebäude kann im schlimmsten Fall zur Unbewohnbarkeit der Immobilie führen.
Die Gebäudeversicherung kommt aber nicht für Leitungswasserschäden an Einrichtungsgegenständen auf. Daher benötigen sowohl Eigentümer als auch Mieter einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden am Hausrat – sie ist häufig eine eigenständige Komponente der Hausratversicherung.