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Immer wieder fegen schwere Stürme oder Orkane über Deutschland. Verheerende Sturmschäden sind die Folge: abgedeckte Dächer, in Wände gestürzte Bäume, überschwemmte Orte, Schäden an Gebäude und Hausrat. Betroffen sind Hausbesitzer und Mieter. Die Sturmschäden werden von diversen Versicherungen reguliert – je nach der Situation: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und Haftpflichtversicherung.
Informationen zur Hausratversicherung von CosmosDirekt finden Sie auf der Produktseite.
ProduktinformationenDie vergangenen Jahre haben es gezeigt: Regionale und lokale Extremwetter nehmen zu. Stürme, Regen- und Hagelschauer verursachen Kosten in Milliardenhöhe.
Gerade Hausbesitzer gehören zu den Leidtragenden. Sie müssen abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden oder zerbrochene Fenster reparieren lassen. Zudem nehmen Häufigkeit und Stärke der Stürme zu.
Die Naturgewalten haben 2017 insgesamt 2,9 Milliarden Euro Versicherungsschäden verursacht. Davon gehen rund 2,6 Milliarden Euro und damit 90 % allein auf das Konto von Sturm und Hagel. Im Vorjahr lag dieser Anteil bei 1,6 Milliarden Euro. Dies entsprach rund 65 % des Gesamtschadens. Gut 300 Millionen Euro Schäden richteten Starkregen und Hochwasser an.
Spitzengeschwindigkeiten bis 225 Kilometer pro Stunde, Sachschäden in einer Höhe von zwei Milliarden Euro allein in Deutschland – Kyrill war ein gewaltiger und schwerer Sturm. Genauer gesagt handelte es sich bei Kyrill um einen Orkan, der spielend die Windstärke 12 auf der Beaufortskala erreichte. Diese liegt bei 118 Kilometer pro Stunde. Kyrill war in der Spitze also fast doppelt so schnell. Die Grenze, ab welcher Windgeschwindigkeit Sturmschäden durch die Versicherung übernommen werden, liegt bei Windstärke 8. Zum einen orientieren sich die Versicherer bei der Schadenregulierung an den Informationen und Beobachtungen des Deutschen Wetterdienstes. Zum anderen werden auch typische Sturmschäden in der Nachbarschaft als Anhaltspunkt für die Bewertung der Sturmstärke berücksichtigt.
Windstärke | Bezeichnung | Windgeschwindigkeit | Wirkung an Land |
---|---|---|---|
8 | Stürmischer Wind | 62–74 km/h |
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9 | Sturm | 75–88 km/h |
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10 | Schwerer Sturm | 89–102 km/h |
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11 | Orkanartiger Sturm | 103–117 km/h |
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12 | Orkan | ab 118 km/h |
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Quelle: Wikipedia / Deutscher Wetterdienst
Sturmschäden können an und in Gebäuden entstehen, ebenso an Autos. Doch welche Versicherung ist wann zuständig? Wir erklären, wer zahlt. Bei Sturmschäden greifen insbesondere drei Versicherungen (Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung), doch unter bestimmten Umständen ist ein Extra-Schutz durch eine Haftpflicht- oder Zusatzversicherung notwendig.
Die meisten und teuersten Sturmschäden entstehen an Gebäuden: Das Dach wird teilweise oder ganz abgedeckt, der Schornstein stürzt um, ein Baum in der Nähe knickt um und fällt durch die große Fensterscheibe im Wohnzimmer. Solche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab. Sturm- und Hagelschäden sind im Versicherungsschutz in der Regel enthalten. Auch Nebengebäude wie eine Garage oder ein Gartenhaus sind abgesichert. Verursacht der Sturm einen Hagelschaden am Haus, ist dieser ebenfalls abgesichert.
Anders ist dies bei Überschwemmungen und Rückstau: Dringt bei starkem Regen Wasser ins Gebäude und flutet den Keller, werden die Schäden nicht durch die Wohngebäude-, sondern durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese Versicherung können Sie nicht separat abschließen, sie ist als Zusatzbaustein einer Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung verfügbar. Neben Erdrutschen oder Lawinen ist auch jener Schadenfall abgesichert, den bei Starkregen ein Rückstau in der Kanalisation verursacht, der sich durch die Abwasserleitung bis in Ihr Gebäude fortsetzt.
Ein Gebäude, das sich im Rohbau befindet, ist besonders anfällig für Sturmschäden. Mauern, Gerüste oder Dachsparren können leicht vom Wind umgeworfen werden, ebenso alles Material, das auf der Baustelle gelagert wird und nicht richtig gesichert wurde. Beschädigte oder zerstörte Bauteile und Baustoffe ersetzt eine Rohbau-Versicherung. Diese Versicherung können Sie ebenfalls als Zusatz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung abschließen.
Die Rohbauversicherung ist in der Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt von Anfang an beitragsfrei enthalten.
Für Sturmschäden am Auto und am Motorrad ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Allerdings nur bei Windstärke 8 und höher. In Vollkaskoversicherungen sind oft auch Schäden durch geringere Windstärken abgesichert. Ersetzt werden Schäden durch herumfliegende Äste oder Dachziegel. Wenn Sie allerdings während des Sturms einen Unfall verursachen, kommt für alle Schäden am eigenen Auto nur die Vollkaskoversicherung auf.
Auch als Mieter tragen Sie Verantwortung: Wird ein Blumenkasten von Ihrem Balkon geweht und trifft dieser einen Passanten, können Sie für alle Schäden, die entstehen, haftbar gemacht werden. Das reicht vom zerstörten Aktenkoffer bis zu Behandlungskosten und lebenslanger Rente – falls der Passant unglücklich am Kopf getroffen wurde und anschließend nicht mehr arbeiten kann. Ohne private Haftpflichtversicherung tragen Sie die Kosten in voller Höhe allein – der finanzielle Ruin droht.
Für Eigenheim- und Reihenhaus-Eigentümer ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung dringend angeraten. Diese übernimmt die Kosten, wenn beispielsweise während des Sturms ein Dachziegel ein neben dem Grundstück geparktes Auto trifft. Gleiches gilt für Personenschäden, die durch herumfliegende Gegenständen verursacht werden, die von Ihrem Grundstück stammen.
Schwere Stürme bedeuten zumeist auch, dass viele Bäume umgeknickt oder entwurzelt werden. Straßen werden blockiert, Häuser und Gärten sind beschädigt. Wer davon betroffen ist, will natürlich wissen, wer für den Schaden zahlt, den ein umgestürzter Baum verursacht. Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um den eigenen Baum oder den des Nachbarn handelt und in welche Richtung der Baum umgestürzt ist.
Eigenes Grundstück | Grundstück des Nachbarn | |
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Eigener Baum stürzt auf |
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Fremder Baum stürzt auf |
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Verursacht ein umgestürzter Baum Schäden am eigenen Haus, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Kosten für Reparatur und Instandsetzung. Im Versicherungsschutz enthalten sind aber auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Abtransport und der Entsorgung von entwurzelten beziehungsweise umgeknickten Bäumen stehen. Das bedeutet, dass Sie die Wohngebäudeversicherung auch dann informieren sollten, wenn der Baum keinen direkten Schaden am Wohngebäude hinterlassen, sondern „nur“ den Vorgarten verwüstet hat.
Die Haftpflichtversicherung springt hingegen ein, wenn der Hausbesitzer bei anderen einen Sturmschaden verursacht hat – wenn also der Baum auf das Nachbargrundstück gefallen ist und dort beispielsweise einen Teil des Daches heruntergerissen hat. Doch bevor sie zahlt, prüft die Versicherung erst, ob der Baumbesitzer auch wirklich haftbar gemacht werden kann. Stürme gelten als „höhere Gewalt“, das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Beispiel: Hat der Grundstückbesitzer einen morschen Baum nicht gesichert oder gefällt und dieser beschädigt bei einem Sturm das Nachbargebäude, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Handelt es sich um einen gesunden Baum, der kein Anlass für Sicherungsmaßnahmen gab, kann der Baumbesitzer nicht haftbar gemacht werden.
Hausbesitzer unterliegen einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Im juristischen Sinn versteht man darunter eine Obliegenheit. Das bedeutet: Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Haus und Grundstück in einem sicheren Zustand sind. Bauliche Mängel, die zu einer Gefährdung von Passanten führen könnten, sind umgehend zu beheben. Daher sollten auch regelmäßig alle Bäume auf dem Grundstück überprüft werden. Der GDV empfiehlt, zweimal pro Jahr eine Bauminspektion durchzuführen: einmal im belaubtem, einmal im nicht-belaubtem Zustand.
Bei Sichtkontrolle sollten Sie auf verdächtige Hinweise achten: Ist der Stamm von Fäulnis befallen? Haben sich Wurzeln gehoben? Gibt es Äste, die zu weit über das Grundstück ragen? Müssen aus der Baumkrone trockene Äste entfernt werden? Auch wenn ein Baum zu alt wird, ist womöglich die Sicherheit nicht mehr gegeben. Dann muss der Baum gefällt werden. Kann man als Hausbesitzer den Zustand nicht selbst einschätzen, sollte man einen professionellen Baumpfleger oder einen anderen Fachmann hinzuziehen.
Gibt der Deutsche Wetterdienst eine Unwetter- oder Orkan-Warnung heraus, sollten Hausbesitzer diese ernst nehmen. Das bedeutet insbesondere, das Haus richtig auf den Sturm vorzubereiten und potenzielle Gefahrenherde, die einen Sturmschaden verursachen können, zu beseitigen. Daher sollten Sie rechtzeitig vor dem Sturm alle losen Gegenstände im Garten und auf der Terrasse befestigen. Stühle und Tische sollten sicher untergestellt oder angebunden werden. Blumentöpfe und Deko-Elemente – beispielsweise Lampions im Sommer oder Lichterketten im Winter – gehören ins Haus.
Schließen sie alle Fenster im Haus. Nur so vermeiden Sie plötzlichen Durchzug, der Schäden an den Scheiben und in den Wohnräumen verursachen kann. Vorübergehend sollten Sie auch Keller- und Dachfenster schließen. Das ist besonders wichtig im Winter: Bei heftigen Stürmen können die Temperaturen abrupt abfallen. Ist das Kellerfenster trotzdem offen, besteht die Gefahr, dass Leitungen einfrieren und platzen.
Ihre Markisen fahren Sie am besten vollständig ein. Bei Rollläden lautet die Regel: Ganz oder gar nicht. Entweder lassen Sie sie vollständig hinunter oder Sie ziehen sie ganz hoch. Lassen Sie die Rollläden aber auf halber Höhe, kann der Wind leicht darunter fassen und den Rollladen aus der Führung drücken. Das gleiche gilt für Klappläden: Auch diese sollten Sie entweder ganz schließen oder ganz öffnen und dann richtig befestigen.
Das sollten Sie vor einem Sturm unbedingt tun:
Drohen Hagelschäden, lassen Sie die Rollläden am besten oben: Glas ist widerstandsfähiger als der Kunststoff, der in Rollläden verbaut ist. Zudem ist ein Kontrollgang über Ihr Grundstück angeraten: Überprüfen Sie, ob die Dachrinnen und Fallrohre frei sind. Entfernen Sie Laub, das den Abfluss des Regenwassers behindern könnte. Ansonsten läuft das Wasser direkt an der Fassade hinunter und verursacht hier Schäden an Putz und Dämmstoffen. Die Rückstauklappe im Abwasserkanal sollte ebenfalls kontrolliert werden. Sie ist Ihr Schutz vor Regenwasser, das nicht schnell genug von der Kanalisation abtransportiert werden kann. Funktioniert die Klappe nicht richtig, droht dieses Wasser durch die Abflüsse im Haus hochzusteigen.
Ist der Sturm abgezogen, beginnt das Aufräumen: Ein Inspektionsgang übers Gelände zeigt Ihnen, ob das Unwetter Schäden verursacht hat. Stellen Sie Sturmschäden fest, müssen Sie unbedingt handeln. Mehrere Aufgaben erwarten Sie dann:
Der GDV warnt in einer Studie, die in Kooperation mit Klimaforschern entstand, vor den gravierenden Folgen des Klimawandels. Demnach werden nicht nur die Schäden durch Überschwemmungen, vergleichbar den „Jahrhunderthochwassern“ von 1997, 2002 oder 2013, zunehmen. Auch die Anzahl und die Auswirkungen von extremen Stürmen werden ansteigen. Traten sie bislang alle 50 Jahre auf, drohen in Deutschland Orkane wie Christian, Xaver oder Felix bald alle 10 Jahre. Daher ist es in Zukunft umso wichtiger, sich gegen Sturmschäden mit der richtigen Versicherung abzusichern. Schon im Vorhinein sollten Sie sich Ihre Versicherungspolice genauer ansehen: Reicht der Versicherungsschutz aus? Bei älteren Policen sind beispielsweise Gartenhäuser oder Garagen nicht unbedingt mit abgesichert. Stimmen Preis und Leistung? Vergleichen Sie Ihre Versicherung mit anderen Anbietern: Womöglich gibt es einen Versicherer, der dieselben (oder mehr) Leistungen zu demselben (oder niedrigeren) Preis anbietet.
Sichern Sie Ihr Hab und Gut jetzt gut und günstig gegen Hagel-, Blitz- und Sturmschäden ab. Die Hausratversicherung von CosmosDirekt erhielt von FocusMoney die Bewertung "Top Hausratversicherung" (Ausgabe 47/2019).
Hat Ihr Haus während eines Unwetters Sturmschäden erlitten, dann melden Sie dies zur Kostenübernahme umgehend Ihrer Versicherung. Mehr erfahren, welcher Versicherung Sie Sturmschäden melden müssen
Nachdem der Schaden der Versicherung gemeldet ist, müssen die Schäden gering gehalten werden (Schadenminderungspflicht). Auf jeden Fall sollten die Schäden dokumentiert werden. Als letztes werden die Schäden behoben, in Absprache mit der Versicherung. Mehr erfahren
Ab der Windstärke 8 werden Sturmschäden durch die Versicherung übernommen. Sturmschäden können an und in Gebäuden entstehen und an Autos. Mehr erfahren
Welche Versicherung den Schaden reguliert hängt davon ab, ob der eigene Baum oder ein fremder Baum den Schaden verursacht hat. Verursacht mein Baum an meinem Haus einen Schaden, zahlt meine Wohngebäudeversicherung. Stürzt ein fremder Baum auf mein Grundstück/Gebäude, zahlt meine Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn. Mehr erfahren
Ab Windstärke 8 reguliert die Teilkaskoversicherung Sturmschäden an Ihrem Auto oder Motorrad. Schäden bei Windstärken unter 8 können über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Mehr erfahren