Sturm­schäden

Welche Versi­che­rung zahlt Unwetterschäden?

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Immer wieder fegen schwere Stürme oder Orkane über Deutsch­land. Ver­heerende Sturm­schäden sind die Folge: abgedeckte Dächer, in Wände gestürzte Bäume, über­schwemmte Orte, Schäden an Gebäude und Haus­rat. Betroffen sind Haus­besitzer und Mieter. Die Sturmschäden werden von diversen Ver­sicherungen reguliert – je nach der Situation: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Elementar­schaden­ver­sicherung, Kfz-Kasko­ver­sicherung und Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Informationen zur Hausrat­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Erklärvideo zum Thema Sturmschäden: Was zahlt die Versicherung?

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Sturm­schäden: Wann zahlt die Versi­che­rung?

Die vergangenen Jahre haben es gezeigt: Regionale und lokale Extremwetter nehmen zu. Stürme, Regen- und Hagelschauer verursachen Kosten in Milliardenhöhe. Gerade Hausbesitzer gehören zu den Leidtragenden. Sie müssen abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden oder zerbrochene Fenster reparieren lassen. Zudem nehmen Häufigkeit und Stärke der Stürme zu.

Sturm, Hagel und Starkregen haben im Jahr 2022 für Schäden in Höhe von 4,3 Milliarden Euro gesorgt. „Nach der Hochwasserkatastrophe 2021 war das Jahr 2022 wieder ein durchschnittliches Naturgefahrenjahr: mit vielen Versicherungsfällen, allerdings ohne ein solches Extremereignis wie die Sturzflut Bernd“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Die schwersten Schäden verursachten die Orkane Ylenia, Zeynep, Antonia im Februar. „Mit insgesamt 1,4 Milliarden Euro liegt die Sturmserie auf Platz drei der schwersten Winterstürme seit 2002“, sagt Asmussen.

Auswir­kungen von Winden an Land

Windstärke (Beaufort)

Bezeichnung

Geschwindigkeit
(km/h)

Wirkung

8Stürmischer Wind62–75Große Bäume werden bewegt, Zweige brechen ab.
9Sturm75–88Äste brechen, Ziegel werden vom Dach gelöst.
10Schwerer Sturm89–102Bäume werden entwurzelt, Häuser werden beschädigt.
11Orkanartiger Sturm103–117Größere Schäden an Häusern und in Wäldern.
12Orkanab 118Schwere Schäden und Verwüstungen.

Wer zahlt bei Sturm­schäden?

Sturmschäden können an und in Gebäuden entstehen, ebenso an Autos. Doch welche Versicherung ist wann zuständig? Wir erklären, wer zahlt. Bei Sturmschäden greifen insbesondere diese Versicherungen:

Unter bestimmten Umständen ist jedoch ein Extra-Schutz durch eine Haftpflicht- oder Zusatzversicherung notwendig.

An Gebäuden

Die meisten und teuersten Sturmschäden entstehen an Gebäuden: Das Dach wird teilweise oder ganz abgedeckt, der Schornstein stürzt um, ein Baum in der Nähe knickt um und fällt durch die große Fensterscheibe im Wohnzimmer. Solche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab. Sturm- und Hagelschäden sind im Versicherungsschutz in der Regel enthalten. Auch Nebengebäude wie eine Garage oder ein Gartenhaus sind abgesichert. Verursacht der Sturm einen Hagelschaden am Haus, ist dieser ebenfalls abgesichert.

Anders ist dies bei Überschwemmungen und Rückstau: Dringt bei starkem Regen Wasser ins Gebäude und flutet den Keller, werden die Schäden nicht durch die Wohngebäude-, sondern durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese Versicherung kannst Du nicht separat abschließen, sie ist als Zusatzbaustein einer Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung verfügbar. Neben Erdrutschen oder Lawinen ist auch jener Schadenfall abgesichert, den bei Starkregen ein Rückstau in der Kanalisation verursacht, der sich durch die Abwasserleitung bis in Dein Gebäude fortsetzt.

Ein Gebäude, das sich im Rohbau befindet, ist besonders anfällig für Sturmschäden. Mauern, Gerüste oder Dachsparren können leicht vom Wind umgeworfen werden, ebenso alles Material, das auf der Baustelle gelagert wird und nicht richtig gesichert wurde. Beschädigte oder zerstörte Bauteile und Baustoffe ersetzt eine Rohbau-Versicherung. Diese Versicherung kannst Du ebenfalls als Zusatz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung abschließen.

Die Rohbauversicherung ist in der Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt beitragsfrei enthalten.

Am Auto

Für Sturmschäden am Auto und am Motorrad ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Allerdings nur bei Windstärke 8 und höher. In Vollkasko­versicherungen sind oft auch Schäden durch geringere Windstärken abgesichert. Ersetzt werden Schäden durch herumfliegende Äste oder Dachziegel. Wenn Du allerdings während des Sturms einen Unfall verursachst, kommt für alle Schäden am eigenen Auto nur die Vollkaskoversicherung auf.

Wenn du einen Schaden bei anderen verur­sa­chst

Auch als Mieter trägst Du Verantwortung: Wird ein Blumenkasten von Deinem Balkon geweht und trifft dieser einen Passanten, kannst Du für alle Schäden, die entstehen, haftbar gemacht werden. Das reicht von Behandlungskosten bis zu einer lebenslanger Rente – falls der Passant unglücklich am Kopf getroffen wurde und nicht mehr arbeiten kann. Ohne Privat-Haftpflichtversicherung trägst Du die Kosten in voller Höhe allein – der finanzielle Ruin droht.

Für Eigentümer von vermieteten Häusern und Wohnungen ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung wichtig. Diese übernimmt die Kosten, wenn z. B. während eines Sturms ein Dachziegel ein neben dem Grundstück geparktes Auto trifft. Gleiches gilt für Personenschäden, die durch herumfliegende Gegenständen verursacht werden, die von Deinem Grundstück stammen.

Sturmschäden: Diese Versicherungen zahlen

  • Wohngebäudeversicherung
  • Elementarschadenversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Umge­stürzter Baum: Welche Versi­che­rung kommt für die Kosten auf?

Schwere Stürme bedeuten zumeist auch, dass viele Bäume umgeknickt oder entwurzelt werden. Straßen werden blockiert, Häuser und Gärten sind beschädigt. Wer davon betroffen ist, will natürlich wissen, wer für den Schaden zahlt, den ein umgestürzter Baum verursacht. Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um den eigenen Baum oder den des Nachbarn handelt und in welche Richtung der Baum umgestürzt ist.

Eigenes Grundstück

Grundstück des Nachbarn

Eigener Baum stürzt aufEigene Wohngebäudeversicherung.Eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.
Fremder Baum stürzt aufEigene Wohngebäudeversicherung oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn.Wohngebäudeversicherung des Nachbarn.

Verursacht ein umgestürzter Baum Schäden am eigenen Haus, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Kosten für Reparatur und Instandsetzung. Im Versicherungsschutz enthalten sind aber auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Abtransport und der Entsorgung von entwurzelten beziehungsweise umgeknickten Bäumen stehen. Das bedeutet, dass Du die Wohngebäudeversicherung auch dann informieren solltest, wenn der Baum keinen direkten Schaden am Wohngebäude hinterlassen, sondern „nur“ den Vorgarten verwüstet hat.

Die Haftpflichtversicherung springt hingegen ein, wenn der Hausbesitzer bei anderen einen Sturmschaden verursacht hat – wenn also der Baum auf das Nachbargrundstück gefallen ist und dort beispielsweise einen Teil des Daches heruntergerissen hat. Doch bevor sie zahlt, prüft die Versicherung erst, ob der Baumbesitzer auch wirklich haftbar gemacht werden kann. Stürme gelten als „höhere Gewalt“, das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Beispiel: Hat der Grundstückbesitzer einen morschen Baum nicht gesichert oder gefällt und dieser beschädigt bei einem Sturm das Nachbargebäude, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Handelt es sich um einen gesunden Baum, der kein Anlass für Sicherungsmaßnahmen gab, kann der Baumbesitzer nicht haftbar gemacht werden.

Die gesetz­liche Verkehrs­si­che­rungs­pflicht

Hausbesitzer unterliegen einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Im juristischen Sinn versteht man darunter eine Obliegenheit. Das bedeutet: Du musst dafür Sorge tragen, dass Dein Haus und Grundstück in einem sicheren Zustand sind. Bauliche Mängel, die zu einer Gefährdung von Passanten führen könnten, sind umgehend zu beheben. Daher sollten auch regelmäßig alle Bäume auf dem Grundstück überprüft werden. Der GDV empfiehlt, zweimal pro Jahr eine Bauminspektion durchzuführen: einmal im belaubtem, einmal im nicht-belaubtem Zustand.

Bei Sichtkontrolle solltest Du auf verdächtige Hinweise achten: Ist der Stamm von Fäulnis befallen? Haben sich Wurzeln gehoben? Gibt es Äste, die zu weit über das Grundstück ragen? Müssen aus der Baumkrone trockene Äste entfernt werden? Auch wenn ein Baum zu alt wird, ist womöglich die Sicherheit nicht mehr gegeben. Dann muss der Baum gefällt werden. Kann man als Hausbesitzer den Zustand nicht selbst einschätzen, sollte man einen professionellen Baumpfleger oder einen anderen Fachmann hinzuziehen.

Sturm­schäden vermeiden: Was Haus­be­sitzer vor einem Orkan tun können

Gibt der Deutsche Wetterdienst eine Unwetter- oder Orkan-Warnung heraus, sollten Hausbesitzer diese ernst nehmen. Das bedeutet insbesondere, das Haus richtig auf den Sturm vorzubereiten und potenzielle Gefahrenherde, die einen Sturmschaden verursachen können, zu beseitigen. Daher solltest Du rechtzeitig vor dem Sturm alle losen Gegenstände im Garten und auf der Terrasse befestigen. Stühle und Tische sollten sicher untergestellt oder angebunden werden. Blumentöpfe und Deko-Elemente – beispielsweise Lampions im Sommer oder Lichterketten im Winter – gehören ins Haus.

Schließe alle Fenster im Haus. Nur so vermeidest Du plötzlichen Durchzug, der Schäden an den Scheiben und in den Wohnräumen verursachen kann. Vorübergehend solltest Du auch Keller- und Dachfenster schließen. Das ist besonders wichtig im Winter: Bei heftigen Stürmen können die Temperaturen abrupt abfallen. Ist das Kellerfenster trotzdem offen, besteht die Gefahr, dass Leitungen einfrieren und platzen.

Deine Markisen fährst Du am besten vollständig ein. Bei Rollläden lautet die Regel: Ganz oder gar nicht. Entweder lässt Du sie vollständig hinunter oder ziehst sie ganz hoch. Lässt Du die Rollläden aber auf halber Höhe, kann der Wind leicht darunter fassen und den Rollladen aus der Führung drücken. Das gleiche gilt für Klappläden: Auch diese solltest Du entweder ganz schließen oder ganz öffnen und dann richtig befestigen. Das solltest Du vor einem Sturm unbedingt tun:

  • Lose Gegenstände befestigen
  • Fenster schließen
  • Rollläden ganz hoch- oder runterlassen
  • Fallrohre und Dachrinnen überprüfen
  • Rückstauklappe überprüfen

Drohen Hagelschäden, solltest Du die Rollläden am besten oben lassen. Zudem solltest Du prüfen, ob die Dachrinnen und Fallrohre frei sind. Ansonsten läuft das Wasser direkt an der Fassade hinunter und verursacht Schäden an Putz und Dämm­stoffen. Auch die Rück­stau­klappe im Abwasser­kanal sollte kontrolliert werden. Sie ist Dein Schutz vor Regen­wasser, das nicht schnell genug von der Kanalisation ab­transportiert werden kann.

Sturm­schaden am oder im Haus: Was soll ich tun?

Ist der Sturm vorbei, beginnt das Aufräumen. Ein Inspektionsgang zeigt Dir, ob das Unwetter Schäden verursacht hat. Stellst Du Sturmschäden fest, musst Du unverzüglich handeln. Bei Gebäudebeschädigungen ist unverzüglich der Gebäudeversicherer und bei beschädigten beweglichen Sachen der Hausratversicherer zu informieren. Wichtig: Für einen versicherten Sturmschaden ist mindestens Windstärke 8 (Beaufort) erforderlich.

Versuche bitte, den Schaden so gering wie möglich zu halten:

  • Bei einer sturmbedingten Dachabdeckung sofort eine Notreparatur veranlassen.
  • Wenn nötig, Wasser abpumpen bzw. abschöpfen; bei starker Überschwemmung die Feuerwehr zum Abpumpen rufen.
  • Soweit möglich, Möbel aus den wassergeschädigten Räumen entfernen oder alternativ mit Klötzen unterlegen. Holzflächen sind umgehend mit Tüchern zu trocknen.
  • Falls das Wasser aus der Decke läuft, Holzböden und Möbel mit Folie abdecken oder Möbel aus diesen Räumen entfernen.
  • Insbesondere Metallgegenstände vom Boden bzw. vom Mobiliar entfernen, da Rostgefahr.
  • Teppiche zum Trocknen entfernen. Nicht aufhängen oder zusammenrollen, da die Farben verlaufen! Können die Teppiche aufgrund der Größe nicht von ihrem Platz entfernt werden, muss eine Folie darunter gelegt werden, um eine Verfärbung des unteren Bodens zu vermeiden.
  • Fußbodenheizung unter Teppichböden abstellen, da ansonsten der Bodenbelag geschädigt wird.
  • Elektrische Anlagen dürfen nicht auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Anlagen generell abschalten oder ausgeschaltet lassen und die Stromzufuhr unterbrechen!
  • Um die hohe Luftfeuchtigkeit aus den Räumen zu bekommen, sind die Fenster zu öffnen und die Heizung höher zu drehen.

Bei einer Schadenhöhe von mehr als 1.000 Euro erfolgt in der Regel eine Besichtigung durch einen Schadenregulierer. Daher musst Du den Schaden unverzüglich melden. Sofern nichts anderes mit der Versicherung vereinbart wurde, bewahre bitte die beschädigten sowie die schadenverursachenden Teile bis zum Abschluss des Schadenfalls auf.

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