Haus­rat­ver­si­che­rung für die Miet­woh­nung

Für Mieter eine sinn­volle Sache

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Mieter können sich nicht bei allen Schäden auf den Ver­mieter berufen. Das gilt insbesondere für den Haus­rat. In einer Miet­wohnung ist das bewegliche Eigen­tum des Mieters nur mit einer eigenen Hausratversicherung versichert. In unserem Ratgeber erfährst Du, welche Leistungen der Haus­rat­versicherung für Mieter wichtig sind und welche Zusatz-Ver­sicherungen sinnvoll sind. Informationen zur Hausrat­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Erklärvideo: Hausratversicherung für Mietwohnung – ist das sinnvoll?

Erklärvideo zum Thema Hausratversicherung Mietwohnung (Vorschaubild)

Wann lohnt sich eine Haus­rat­ver­si­che­rung für Mieter?

Rund 23 Mio. Haushalte wohnen in Deutschland zur Miete. In vielen finden sich wertvolle Einrichtungsgegenstände: von Hightech-Hi-Fi, Smart-TVs, Designer-Kleider oder teure Fahrräder bis hin zu kostbarem Schmuck. So gut man all diese Dinge auch aufbewahren mag, Schäden sind immer möglich: Während des Urlaubs können Einbrecher die Wohnung ausräumen, ein Blitzschlag setzt das Mietshaus in Brand oder Bad und Küche stehen nach einem Rohrbruch unter Wasser. In diesen Fällen zahlt nur die Hausratversicherung. In einer Mietwohnung sind nur solche Schäden über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgesichert, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind. Für Schäden am eigenen Hausrat der Mieter selbst in der Pflicht. Daher sollte jeder Haushalt eine Hausratversicherung haben!

Stell Dir vor: Mit einem Mal verlierst Du alle Gegenstände, die sich in deiner Wohnung befinden: Tische und Stühle, Couch, Schränke, Teppiche, Fernseher, Computer, das Spielzeug Deiner Kinder – alles weg, weil ein Blitz ins Dach einschlug und Deine Wohnung ausbrannte. Kannst Du es Dir leisten, das alles wieder neuzukaufen? Wenn Du diese Frage mit ja beantwortest und Dir kaum finanzielle Verluste entstehen, dann ist eine Hausratversicherung für Deine Wohnung tatsächlich nicht zwingend erforderlich.

Anders sieht der Fall aus, wenn Du erhebliche finanzielle Einbußen durch die Neuanschaffung erleiden würdest. Dann solltest Du eine Hausratversicherung für Deine Mietwohnung abschließen, um die finanziellen Risiken ausgleichen zu können. Je wertvoller deine Inneneinrichtung ist, also je mehr du für Dein Hab und Gut ausgegeben hast, desto eher solltest Du eine Hausratversicherung abschließen. Schon bei einem geringeren Schadenfall rechnet sich die Hausratpolice. Bis zu einer bestimmten Obergrenze sind sogar Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher oder Gold versichert.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Hausratversicherung sein? Welche Möglichkeiten gibt es, um den Wert des Hausrats zu bestimmen? Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber Hausratversicherung: Versicherungssumme.

Gilt die Haus­rat­ver­si­che­rung nur für die Miet­woh­nung?

Hausrat ist alles was Du in Deine Wohnung selbst mit eingebracht bzw. Du Dir an beweglichen Dingen angeschafft hast. Dazu zählen z.B. Möbel, Kleidung, elektronische Geräte, Schmuck, Bücher, Spielzeug oder sogar Haustiere. Selbst Lebensmittel in der Speisekammer oder im Gefrierschrank sind versichert.

Der Hausrat kann sich dabei auch in Nebenräumen, im Keller oder auch in der Garage befinden. Kraftfahrzeuge, für die Du eine eigene Versicherung benötigst, gehören nicht dazu.

Außen­ver­si­che­rung

Ein weiterer Baustein des Versicherungsschutzes ist die sogenannte Außenversicherung. Die Außenversicherung erweitert den Versicherungsschutz der Hausratversicherung über die Mietwohnung hinaus auf alle Orte, an denen Du Dich vorübergehend aufhältst. Vorübergehend bedeutet in diesem Fall meistens drei Monate. Bei Zeiträumen von mehr als 3 Monaten erlischt bei vielen Versicherern der Schutz durch die Hausratversicherung.

Bei uns sind Deine versicherten Gegenstände weltweit versichert, wenn sich diese außerhalb Deiner Wohnung befinden. Der Schutz gilt im Basis-Tarif für 6 Monate und im Comfort-Tarif für 12 Monate.

Die Außenversicherung begrenzt den Schadenersatz auf eine bestimmte Höhe. Wenn Du besonders wertvolle Gegenstände, wie zum Beispiel eine teure Sportausrüstung, mit in den Urlaub nimmst, solltest Du Dich mit Deiner Versicherung in Verbindung setzen.

Bei uns beträgt die maximale Leistung der Außen­ver­sicherung im Basis-Tarif 20.000 Euro und im Comfort-Tarif 40.000 Euro.

Welche Leis­tungen sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt?

Die Hausratversicherung, ob bei Mietwohnung oder bewohnten Eigentum, ist eine Neuwert-Versicherung. Das bedeutet, dass Schäden immer so ersetzt werden, dass Du Dir den beschädigten oder zerstörten Gegenstand neu kaufen kannst.

Bei technischen Geräten, insbesondere bei Computern, Laptops oder Notebooks, spricht man vom Ersatz in gleicher Art und Güte. Das heißt also nicht, dass Du in jedem Fall den Kaufpreis ersetzt bekommst. Bei allen folgenden Leistungen wird immer der sogenannte Wiederbeschaffungspreis für Dein bewegliches Hab und Gut angesetzt.

Bei den folgenden Leistungen wird der sogenannte Wiederbeschaffungspreis für Dein bewegliches Hab und Gut angesetzt.

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Zusätze zur Haus­rat­ver­si­che­rung, die für Mieter sinn­voll sein können

Der Grund- oder Basis-Schutz einer Hausratversicherung deckt bereits eine Vielzahl von möglichen und in der Regel auch die häufigsten Schaden­ursachen ab. Darüber hinaus ist es unter bestimmten Umständen sinnvoll, den Schutz der Hausratversicherung auszuweiten. Manche Mieter wünschen beispielsweise eine höhere Abdeckung bei bestimmen Schadenereignissen, weil die zu versichernden Gegenstände besonders wertvoll sind. Andere möchten bestimmte Dinge zusätzlich von ihrer Hausratversicherung abgedeckt wissen – in der Regel, weil sie sehr teuer waren und ein bestimmtes Verlustrisiko besteht.

1. Fahr­rad­dieb­stahl

Wird das Fahrrad aus dem eigenen, verschließbaren Keller gestohlen, gestaltet sich die Regulierung durch die Hausratversicherung meist recht einfach. Hat die Mietwohnung aber keinen geeigneten Keller, sondern muss das Fahrrad in einem Gemeinschaftsraum untergebracht werden, sieht die Sache schon anders aus. Hier ist der Ver­sicherungs­schutz nur gegeben, wenn dieser abschließbar ist und aus­schließlich von den anderen Mietparteien genutzt wird. Auch unterwegs besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Doch wer viel und oft mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann den Fahrraddiebstahl gesondert in die Hausratversicherung aufnehmen. Mieter sollten darauf achten, ob die Police eine sogenannte Fahrradklausel enthält. In diesem Fall greift die Versicherung auch bei Diebstahl – vorausgesetzt, dass das Fahrrad mit einem entsprechend hochwertigen Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen wurde. Bei unzureichend gesicherten Fahrrädern, beispielsweise mit einem ganz einfachen Schloss, kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern.

2. Überspan­nung

Löst ein Blitzschlag ein Feuer in der Mietwohnung aus, so übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten. Doch die meisten Schäden durch Blitzschlag sind indirekter Natur. Bei ihnen handelt es sich um sogenannte Überspannungsschäden. Schlägt ein Blitz ins Stromnetz ein, verteilt sich die elektrische Energie im ganzen Netzwerk – bis hin zu den Steckdosen im Haushalt. Werden elektrische Geräte, wie zum Beispiel HiFi-Anlagen, Laptops, Mobiltelefone beim Aufladen, Heimkino-Systeme, Wäschetrockner oder Gefrierschränke von einer Stromspitze getroffen, können sie beschädigt sein und funktionieren nicht mehr.

Wie Du Dich gegen Überspannungsschäden richtig schützen kannst, erfährst Du im Ratgeber Überspannungsschutz.

3. Weitere Zusatz­leis­tungen

  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
  • Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit
  • Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten, Wäsche auf der Leine, Waschmaschinen und Trocknern aus Gemeinschaftsräumen
  • Einbruchdiebstahl aus Umkleiden
  • Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen/Schlafwagenabteilen
  • Diebstahl von Hausrat aus Kfz und Wassersportfahrzeugen
  • Einfacher Diebstahl aus dem Krankenzimmer
  • Sportausrüstung außerhalb der Wohnung gelagert

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Unter­ver­mie­tung

Gründe für eine Untervermietung gibt es viele: Studenten machen ein Praktikum im Ausland, Berufstätige arbeiten für ein paar Monate in einer anderen Stadt. Man will die Wohnung in der Zwischenzeit nicht aufgeben oder sucht ein möbliertes Zimmer für eine bestimmte Zeit. In solchen und vielen anderen Fällen bietet sich die Untervermietung an: Die einen suchen einen Untermieter, die anderen möchten selbst einer werden. Dabei gilt: Die Hausrat­versicherung, die der Mieter für seine Wohnung abgeschlossen hat, gilt nicht für andere Parteien, an die ein oder mehr Zimmer weitervermietet werden. Der Untermieter muss selbst eine Versicherung für sein Zimmer abschließen.

Für eine Untervermietung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Bei einem berechtigten Interesse deinerseits – und solange die Wohnung dadurch nicht überbelegt wird oder besondere Gründe gegen den Untermieter sprechen – darf dein Vermieter die Einwilligung nicht verweigern.

Fazit: Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist für Mieter eine sinn­volle Sache

Die Frage, ob für die Hausratversicherung der Mieter oder der Vermieter zuständig ist, lässt sich leicht beantworten. Für seine Hausratversicherung ist jeder Mieter selbst zuständig, der Vermieter kann allerdings den Abschluss einer Hausratversicherung im Mietvertrag verlangen. Eine entsprechende Police ist durchaus im Sinn des Mieters. Nur so kann er sich gegen die finanziellen Folgen bei Verlust oder Beschädigung seines beweglichen Eigentums absichern. Die Versicherung deckt in jedem Fall bereits Schäden ab, die aufgrund von Brand, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl entstehen. Vor Abschluss einer Police sollten Kunden verschiedene Angebote vergleichen. Die Prämie richtet sich zum einen nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Wohnort.

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