Mieter können sich nicht bei allen Schäden auf eine Versicherung des Vermieters berufen. Das gilt insbesondere für den Hausrat. In einer Mietwohnung ist das bewegliche Eigentum des Mieters nur mit einer eigenen Hausratversicherung versichert. Im Folgenden erfährst Du, welche Leistungen der Hausratversicherung für Mieter wichtig, welche Zusatz-Versicherungen sinnvoll und wer bei einer Untervermietung für die Hausratversicherung zuständig ist.
Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.
Erklärvideo: Hausratversicherung für Mietwohnung – ist das sinnvoll?

Hausratversicherung
Wann lohnt sich eine Hausratversicherung für Mieter?
Rund 23 Mio. Haushalte wohnen in Deutschland zur Miete. In vielen finden sich wertvolle Einrichtungsgegenstände: von Hightech-Hi-Fi, Smart-TVs, Designer-Kleider oder teure Fahrräder bis hin zu kostbarem Schmuck. So gut man all diese Dinge auch aufbewahren mag, Schäden sind immer möglich: Während des Urlaubs können Einbrecher die Wohnung ausräumen, ein Blitzschlag setzt das Mietshaus in Brand oder Bad und Küche stehen nach einem Rohrbruch unter Wasser. In diesen Fällen zahlt nur die Hausratversicherung. In einer Mietwohnung sind nur solche Schäden über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgesichert, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind. Für Schäden am eigenen Hausrat der Mieter selbst in der Pflicht. Daher sollte jeder Haushalt eine Hausratversicherung haben!
Stell Dir vor: Mit einem Mal verlierst Du alle Gegenstände, die sich in deiner Wohnung befinden: Tische und Stühle, Couch, Schränke, Teppiche, Fernseher, Computer, das Spielzeug Deiner Kinder – alles weg, weil ein Blitz ins Dach einschlug und Deine Wohnung ausbrannte. Kannst Du es Dir leisten, das alles wieder neuzukaufen? Wenn Du diese Frage mit ja beantwortest und Dir kaum finanzielle Verluste entstehen, dann ist eine Hausratversicherung für Deine Wohnung tatsächlich nicht zwingend erforderlich.
Anders sieht der Fall aus, wenn Du erhebliche finanzielle Einbußen durch die Neuanschaffung erleiden würdest. Dann solltest Du eine Hausratversicherung für Deine Mietwohnung abschließen, um die finanziellen Risiken ausgleichen zu können. Je wertvoller deine Inneneinrichtung ist, also je mehr du für Dein Hab und Gut ausgegeben hast, desto eher solltest Du eine Hausratversicherung abschließen. Schon bei einem geringeren Schadenfall rechnet sich die Hausratpolice. Bis zu einer bestimmten Obergrenze sind sogar Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher oder Gold versichert.
Erklärvideo zum Thema Versicherungssumme

Gilt die Hausratversicherung nur für die Mietwohnung?
Zunächst einmal sichert die Hausratversicherung in der Mietwohnung dein gesamtes bewegliches Hab und Gut ab. Dazu gehören nicht nur Möbel, Teppiche und Lampen, sondern auch Deine Bücher, das Geschirr und sämtliche Elektrogeräte. Selbst Lebensmittel in der Speisekammer oder im Gefrierschrank sind versichert. Die Hausratversicherung gilt aber nicht nur für die gemietete Wohnung, sondern auch für alle dazugehörige Nebengebäude. Dazu zählen Hobby-, Keller- und Speicherräume, sofern sie abschließbar sind. Im Versicherungsschutz enthalten sind weiterhin Schuppen und ähnliche Bauten auf dem Gelände oder im Hinterhof. Diese müssen aber mit einem Tür- oder Vorhängeschloss verschlossen sein. Unter den Versicherungsschutz fallen somit auch Rasenmäher, Werkzeuge oder Gartengeräte, sofern sich diese in einem abgeschlossenen Nebengebäude befinden. In manchen Hausrat-Tarifen sind sogar Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, wie ein Wasch- oder Trockenraum, versichert.
Außenversicherung
Ein weiterer Baustein des Versicherungsschutzes ist die sogenannte Außenversicherung. Die Außenversicherung erweitert den Versicherungsschutz der Hausratversicherung über die Mietwohnung hinaus auf alle Orte, an denen Du Dich vorübergehend aufhältst. Vorübergehend bedeutet in diesem Fall maximal drei Monate. Bei Zeiträumen von mehr als 3 Monaten erlischt der Schutz durch die Hausratversicherung.
Beachte dabei: Die Außenversicherung begrenzt den Schadenersatz auf eine bestimmte Höhe Wenn Du besonders wertvolle Gegenstände, wie beispielsweise eine teure Sportausrüstung, mit in den Urlaub nimmst, solltest Du Dich mit deiner Versicherung in Verbindung setzen oder diese extra versichern.
Welche Leistungen sind in der Hausratversicherung abgedeckt?
Die Hausratversicherung, ob bei Mietwohnung oder bewohnten Eigentum, ist eine Neuwert-Versicherung. Das bedeutet, dass Schäden immer so ersetzt werden, dass Du Dir den beschädigten oder zerstörten Gegenstand neu kaufen kannst. Bei technischen Geräten, insbesondere bei Computern, Laptops oder Notebooks, spricht man vom Ersatz in gleicher Art und Güte. Das heißt also nicht, dass Du in jedem Fall den Kaufpreis ersetzt bekommst. Bei allen folgenden Leistungen wird immer der sogenannte Wiederbeschaffungspreis für Dein bewegliches Hab und Gut angesetzt.
Eine der häufigsten Schadenursachen ist Brand. Darunter versteht man Feuer, das außerhalb eines bestimmungsgemäßen Herdes entstanden ist oder sich von diesem ausgehend allein verbreitet hat. Als Herde in diesem Sinn gelten beispielsweise der Gartengrill, der Küchenherd, ein Bügeleisen, aber auch eine Kerze. Entsteht der Schaden innerhalb des Herdes, zahlt die Hausratversicherung nicht – beispielsweise, wenn ein teures Buch in den Kamin fällt. Andersherum werden in bestimmten Fällen die Kosten ersetzt: etwa, wenn ein brennendes Holzscheit durch einen Luftzug einen Funkenflug auslöst, der den Teppich entzündet.
Schadenersatz leistet die Hausratversicherung auch dann, wenn aus der Mietwohnung Einrichtungsgegenstände gestohlen wurden. Dabei ist allerdings nur der sogenannte Einbruchdiebstahl abgesichert. Dafür muss eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der Einbrecher hat sich mit einer Brechstange, einem Dietrich oder einem ähnlichen Werkzeug Zugang in die Wohnung verschafft.
- Der Einbrecher hat sich mit einem zuvor entwendeten Haus- beziehungsweise Wohnungsschlüssel Zugang verschafft.
Wird die Wohnung von den Einbrechern zudem auch noch verwüstet (Vandalismus), dann übernimmt die Hausratversicherung auch diese Kosten. Einfacher Diebstahl ist dagegen nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Beispiel: In deine Mietwohnung lässt Du jemanden eintreten, der sich als Handwerker ausgibt. Während Du in der Küche einen Kaffee machst, durchsucht der Trickbetrüger deinen Sekretär, entwendet die Kassette mit Bargeld und verschwindet so schnell, wie er gekommen war. Der Schaden ist nicht versichert, da sich der Betrüger nicht durch Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt Zugang verschafft hat.
Dringt während eines Sturms Regenwasser durch eine undichte Terrassentür ein und ruiniert die teuren Orient-Teppiche übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Voraussetzung bei der Begleichung von Sturmschäden ist aber, dass der Wind eine Windstärke von 8 auf der Beaufort-Skala hatte. Für Sturm- und Hagelschäden direkt am Gebäude – beispielsweise abgedeckte Dächer oder abgerissene Regenrinnen – ist hingegen die Wohngebäudeversicherung Deines Vermieters zuständig.
Wie bei Brandschäden gilt auch für Wasserschäden: nicht alle sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Bei der Mietwohnung zählen ausschließlich Schäden aufgrund von Leitungswasser zu den regulierbaren Schadenfällen. Für die Kostenübernahme muss allerdings eine Bedingung erfüllt sein: Das Leistungswasser ist bestimmungswidrig ausgetreten. Deshalb fallen nur Rohrbrüche im Trinkwasser-System, Leck-Schäden an Heizungen oder kaputte Schläuche von Waschmaschine oder Geschirrspüler unter den Versicherungsschutz.
Dagegen ist die Hausratversicherung nicht zuständig, wenn Du in Deiner Mietwohnung die Badewanne überlaufen lässt. Hier übernimmt gegebenenfalls Deine Privat-Haftpflichtversicherung, sofern Du Schäden an Mietgegenständen miteingeschlossen hast. In so einem Fall bist Du auch zuständig für alle Schäden in Nachbarwohnungen.
Warum nur die Zuläufe, aber nicht die Abläufe versichert sind, erfährst Du im Ratgeber Hausratversicherung Wasserschaden.
- Blitz-, Sturm- und Hagelschäden
- Leitungswasserschäden
- Brand
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Diebstahl auf Reisen
Zusätze zur Hausratversicherung, die für Mieter sinnvoll sein können
Der Grund- oder Basis-Schutz einer Hausratversicherung deckt bereits eine Vielzahl von möglichen und in der Regel auch die häufigsten Schadenursachen ab. Darüber hinaus ist es unter bestimmten Umständen sinnvoll, den Schutz der Hausratversicherung auszuweiten. Manche Mieter wünschen beispielsweise eine höhere Abdeckung bei bestimmen Schadenereignissen, weil die zu versichernden Gegenstände besonders wertvoll sind. Andere möchten bestimmte Dinge zusätzlich von ihrer Hausratversicherung abgedeckt wissen – in der Regel, weil sie sehr teuer waren und ein bestimmtes Verlustrisiko besteht.
Fahrraddiebstahl
Wird das Fahrrad aus dem eigenen, verschließbaren Keller gestohlen, gestaltet sich die Regulierung durch die Hausratversicherung meist recht einfach. Hat die Mietwohnung aber keinen geeigneten Keller, sondern muss das Fahrrad in einem Gemeinschaftsraum untergebracht werden, sieht die Sache schon anders aus. Hier ist der Versicherungsschutz nur gegeben, wenn dieser abschließbar ist und ausschließlich von den anderen Mietparteien genutzt wird. Auch unterwegs besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
Doch wer viel und oft mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann den Fahrraddiebstahl gesondert in die Hausratversicherung aufnehmen. Mieter sollten darauf achten, ob die Police eine sogenannte Fahrradklausel enthält. In diesem Fall greift die Versicherung auch bei Diebstahl – vorausgesetzt, dass das Fahrrad mit einem entsprechend hochwertigen Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen wurde. Bei unzureichend gesicherten Fahrrädern, beispielsweise mit einem ganz einfachen Schloss, kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern.
Überspannung
Löst ein Blitzschlag ein Feuer in der Mietwohnung aus, so übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten. Doch die meisten Schäden durch Blitzschlag sind indirekter Natur. Bei ihnen handelt es sich um sogenannte Überspannungsschäden. Schlägt ein Blitz ins Stromnetz ein, verteilt sich die elektrische Energie im ganzen Netzwerk – bis hin zu den Steckdosen im Haushalt. Werden elektrische Geräte, wie zum Beispiel HiFi-Anlagen, Laptops, Mobiltelefone beim Aufladen, Heimkino-Systeme, Wäschetrockner oder Gefrierschränke von einer Stromspitze getroffen, können sie beschädigt sein und funktionieren nicht mehr.
Weitere Zusatzleistungen zur Hausratversicherung, die man als Mieter abschließen kann:
- Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
- Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit
- Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten, Wäsche auf der Leine, Waschmaschinen und Trocknern aus Gemeinschaftsräumen
- Einbruchdiebstahl aus Umkleiden
- Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen/Schlafwagenabteilen
- Diebstahl von Hausrat aus Kfz und Wassersportfahrzeugen
- Einfacher Diebstahl aus dem Krankenzimmer
- Sportausrüstung außerhalb der Wohnung gelagert
Die Hausratversicherung bei Untervermietung
Gründe für eine Untervermietung gibt es viele: Studenten machen ein Praktikum im Ausland, Berufstätige arbeiten für ein paar Monate in einer anderen Stadt. Man will die Wohnung in der Zwischenzeit nicht aufgeben oder sucht ein möbliertes Zimmer für eine bestimmte Zeit. In solchen und vielen anderen Fällen bietet sich die Untervermietung an: Die einen suchen einen Untermieter, die anderen möchten selbst einer werden. Dabei gilt: Die Hausratversicherung, die der Mieter für seine Wohnung abgeschlossen hat, gilt nicht für andere Parteien, an die ein oder mehr Zimmer weitervermietet werden. Der Untermieter muss selbst eine Versicherung für sein Zimmer abschließen.
Fazit: Die Hausratversicherung ist für Mieter eine sinnvolle Sache
Die Frage, ob für die Hausratversicherung der Mieter oder der Vermieter zuständig ist, lässt sich leicht beantworten. Für seine Hausratversicherung ist jeder Mieter selbst zuständig, der Vermieter kann allerdings den Abschluss einer Hausratversicherung im Mietvertrag verlangen. Eine entsprechende Police ist durchaus im Sinn des Mieters. Nur so kann er sich gegen die finanziellen Folgen bei Verlust oder Beschädigung seines beweglichen Eigentums absichern. Die Versicherung deckt in jedem Fall bereits Schäden ab, die aufgrund von Brand, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl entstehen. Vor Abschluss einer Police sollten Kunden verschiedene Angebote vergleichen. Die Prämie richtet sich zum einen nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Wohnort.