Gemeinsame Bankkonten
Homosexuelle Paare hatten auch schon vor der Gesetzesreform die Möglichkeit, ein gemeinsames Konto zu führen; ebenso unverheiratete heterosexuelle Paare. Doch mit der Eheschließung bekommt für Neuverheiratete das sogenannte Gemeinschaftskonto eine neue Bedeutung: Es signalisiert, dass beide Eheleute nun die gemeinsamen Ausgaben – etwa für Miete, Lebenshaltung oder Urlaub – auch zusammen schultern wollen.
Allerdings dürften die meisten Paare die bereits zuvor bestehenden Einzelkonten kaum aufgeben, sondern sie legen sich wahrscheinlich ein zusätzliches, gemeinsam geführtes „Haushaltskonto“ zu. Von diesem gehen dann die Mietzahlungen, Spritkosten, Lebensmittelkosten, Versicherungsprämien etc. ab. Wie sich das Guthaben zusammensetzt, entscheidet natürlich jedes Paar für sich. Bei manchen Paaren überweist jeder Partner denselben Betrag, bei anderen wird die Einzahlung anteilig nach Gehaltshöhe berechnet.
Bei Gemeinschaftskonten stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:
- Und-Konto: Bei dieser Form sind Transaktionen nur möglich, wenn beide Kontoinhaber zustimmen. Die Eheleute müssen sich zum Beispiel bei Überweisungen oder Auszahlungen abstimmen, einer allein kann nicht entscheiden. Ein Und-Konto lässt sich am besten als Mietkonto oder für andere feste Abbuchungen nutzen. Alltagstauglich ist es kaum: Laut Stiftung Warentest werden solche Konten deshalb auch nie mit EC- oder Kreditkarte ausgegeben.
- Oder-Konto: Bei dieser Form darf jeder Inhaber allein über das Konto verfügen. Egal ob man Geld abheben, eine Rechnung per Überweisung begleichen oder einen neuen Dauerauftrag einrichten will – eine gegenseitige Abstimmung ist zuvor nicht erforderlich. Auch ob und in welcher Höhe man einen Dispositionskredit ausnutzt, obliegt der individuellen Verantwortung. Allerdings darf kein Ehepartner allein einen Kreditvertrag zulasten des Kontos abschließen oder eine Vollmacht über das Konto ausstellen – das geht nur nach vorheriger Zustimmung des anderen Partners.
Das Oder-Konto ist aufgrund der größeren Alltagstauglichkeit die gängigere Form. Nur wenige Banken haben das Und-Konto überhaupt noch im Angebot. Gelegentlich wird es von Vereinen genutzt, welche durch die Notwendigkeit doppelter Unterschriften Missbrauch besser vorbeugen wollen. Auch im Todesfall eines Ehepartners verbindet sich mit dem Und-Konto ein hoher Verwaltungsaufwand, denn der überlebende Ehepartner darf dann alle Transaktionen nur mit Genehmigung durch die Erben(-gemeinschaft) vollziehen.