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Neue Wohnung oder zum Partner ziehen?
Paare, die sich entscheiden zusammenzuziehen, stehen am Anfang vor der Entscheidung „Zu mir oder zu Dir?“ oder doch lieber eine neue gemeinsame Wohnung zu beziehen. Experten empfehlen Letzteres als goldenen Mittelweg. Neutraler Boden verhindert, dass man vielleicht Fremder in der Wohnung des anderen bleibt.
Angespannt kann die Situation vor allem werden, wenn in der Wohnung schon vorher ein anderer Partner gelebt hat. Fragen und Gedanken rund um die alte Partnerschaft bleiben da nicht aus. Gerade in Großstädten kann sich die Suche nach einer neuen Bleibe aber hinziehen. Für einige Paare heißt es dann am Ende doch wieder: „Zu mir oder zu Dir?“
Wer bei seinem Partner einzieht, sollte mit ihm einen Kompromiss schließen: Die bestehende Wohnung wird gemeinsam neu eingerichtet. Häufig reichen schon kleine Veränderungen: Die Wände neu streichen und Möbel umstellen sowie austauschen. Ein optischer Neustart unterstützt den Start in ein neues Leben zu zweit.
Kompromissbereit sollten Partner auch bei der Einrichtung sein, denn Geschmäcker sind verschieden. Praktische Gründe allein sind nicht immer entscheidend für die Auswahl der Einrichtung. Viele Menschen verbinden persönliche Erinnerungen mit den Dingen in der Wohnung. Wenn Partner vorher darüber reden, weshalb ein bestimmtes Möbelstück unbedingt in der Wohnung bleiben muss, fällt es leichter, sich zu einigen.
Aller Anfang: Der Mietvertrag
Vor dem Einzug in eine neue Wohnung steht der Abschluss eines Mietvertrages an – eine sehr wichtige Angelegenheit, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Der Deutsche Mieterbund berichtet, dass in Deutschland etwa 90 % der Mietverträge unwirksame Klauseln enthalten. Diese Regelungen und Vereinbarungen benachteiligen Mieter über das Normalmaß hinaus und sind deshalb unwirksam. Hinzu kommen Fallen im Mietvertrag, die zwar nicht gesetzeswidrig sind, aber finanzielle Konsequenzen für den Mieter haben können.
Klare Regelung zu Vertragsumfang und Vertragsparteien
Gerade beim Zusammenziehen ist eine Sache im Mietvertrag von besonderer Bedeutung: Nur wer einen Mietvertrag unterzeichnet, ist auch der Mieter einer Wohnung. Für Partnerschaften heißt das, dass nur derjenige für die Miete haftet, der den Vertrag auch unterschrieben hat.
Wenn beide den Vertrag unterschreiben, kann eine Seite im Fall einer Trennung aber auch nicht so leicht aus dem Mietverhältnis aussteigen, da keiner der Vertragsparteien den Mietvertrag allein kündigen kann. Zieht eine Mietpartei freiwillig aus, haftet sie weiter in voller Höhe für die Miete. Bei Ehepaaren dagegen reicht die Unterschrift eines Partners.
Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags solltest Du immer darauf achten, dass alle Vertragspartner im Mietvertrag erwähnt sind. Im Mietvertrag sollte zudem eindeutig erwähnt sein, auf welche Bereiche sich das Mietverhältnis bezieht und welche mit genutzt werden dürfen – beispielsweise Keller, Dachboden, Fahrradräume und Garten.
Adressänderung: Den Überblick behalten
Vor und nach dem Umzug solltest Du Behörden und anderen Dienstleistern sowie Deinem Arbeitgeber Deine neue Adresse mitteilen. Eine rechtzeitige Erledigung verkürzt Dir beispielsweise die Wartezeit bei Versorgern und vermeidet Strafzahlungen bei nicht fristgerechter Mitteilung.
1. Ummelden bei Behörden
Abhängig von der Lebenssituation müssen folgende Behörden über den Umzug informiert werden:
- Einwohnermeldeamt: Eine Adressänderung kann 7 Tage vor dem Umzug beim Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnsitzes vorgenommen werden. Wer dies nicht schafft, hat nach dem Umzug noch 2 Wochen Zeit, dies beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes zu erledigen. Für die An-, Ab- oder Ummeldung wird der Personalausweis und ggf. der neue Mietvertrag benötigt. Wichtig: Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.
- Finanzamt: Wer innerhalb eines Ortes umzieht, muss nicht viel machen: Das Finanzamt erfährt die neue Adresse bei der nächsten Steuererklärung. Wer den Ort wechselt, muss sein altes Finanzamt darüber in Kenntnis setzen.
- Agentur für Arbeit: Wer Leistungen von der Agentur für Arbeit erhält, sollte sich frühzeitig ummelden. Die persönliche Akte wird dann automatisch an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
- Kfz-Zulassungsstelle: Vergiss nicht, dass auch Deine Fahrzeuge umgemeldet werden müssen. Zudem solltest Du prüfen, ob Du in eine Umweltzone ziehst. Dann benötigst Du für Dein Fahrzeug noch eine Feinstaubplakette.
- Kindergeldstelle, Jugendamt, BAföG-Amt und andere Behörden: Je nach Deinen Lebensumständen gibt es noch weitere Behörden, denen Du Deinen Umzug mitteilen musst. Wenn Du Kinder hast, sind die Kindergeldstelle und gegebenenfalls wegen der staatlichen Kinderbetreuung das Jugendamt zu verständigen. Das BAföG-Amt muss, sofern Du Leistungen beziehst, auch benachrichtigt werden, da es Dir ansonsten, wie andere Behörden auch, eine Adressänderung in Rechnung stellt.
2. Ummelden bei Banken & Beitragsservice
Bezüglich Kreditinstituten solltest Du Dich mit Deinem Berater besprechen, ob es einen Umzugsservice gibt.
Als Rundfunkteilnehmer solltest Du nicht vergessen, sich beim Beitragsservice der Rundfunkanstalten (GEZ) umzumelden. Als Paar spart ihr: Die Rundfunkgebühr wird pro Haushalt erhoben.
3. Ummelden bei Versorgungsunternehmen
Eine rechtzeitige An- oder Ummeldung bei Versorgungsunternehmen ist wichtig, damit Du rechtzeitig mit Gas, Wasser, Strom und Fernwärme versorgt bist.
4. Ummelden von Telefon und Internet
Damit Du nach dem Umzug gleich erreichbar bist, solltest Du Dich rechtzeitig um eine Ummeldung von Telefon- und Internetanschluss kümmern. Als Paar könnt Ihr Euch für einen Anschluss entscheiden, wenn aktuell zwei Anschlüsse vorhanden sind. Wenn es Dir möglich ist die Verträge zu kündigen, kannst Du Dich auch nach einem neuen Dienstleister umschauen, der beispielsweise günstiger ist als Dein bisheriger.
5. Nachsendeauftrag
Ein Umzug bedeutet Stress. Da kann schon mal etwas vergessen werden. Die Post bietet deshalb einen kostenpflichtigen Nachsendeservice an. Ein halbes oder ein ganzes Jahr kannst Du Dir Briefe und Pakete an Deine neue Adresse senden lassen.
6. Ummelden bei sonstigen Geschäftspartnern
Im Laufe eines Lebens gehen Menschen viele Geschäftsbeziehungen ein. Ärzte, Zeitungen und Zeitschriftenabonnements, Krankenkasse, Versicherungen, Versandhäuser und viele mehr sollten über Deinen Umzug informiert werden.
Gemeinsam versichern & Geld sparen
Paare, die zusammenziehen, dürfen sich freuen: Bei einigen Versicherungen werden Partnerverträge angeboten – mit oder ohne Trauschein. Wo gestern noch zwei Verträge bestanden, lässt sich mit dem Umzug einer draus machen. Es klingt vielleicht nicht romantisch, aber wer seine Verträge nicht prüft, verliert unter Umständen Geld oder sogar seinen Versicherungsschutz.
Bei einigen Versicherungen lässt sich durch eine Zusammenlegung eine sogenannte Doppelversicherung vermeiden. Bei Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtschutzversicherung können Paare prüfen, wer in den Vertrag des anderen einsteigt und welcher aufgelöst werden kann. Entscheidend ist hier das Alter des Vertrages. Der ältere Vertrag muss bestehen bleiben, nur der jüngere kann gekündigt werden.
Haftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung sichert Lebenspartner gegen Schäden gegenüber Dritten ab. Im Schadenfall haftest Du unbeschränkt mit Deine, gesamten Vermögen – eine Haftungsbegrenzung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch nicht vor. Einen Partnertarif kannst Du nur abschließen, wenn Du Deinem Versicherung mitteilst, dass Dein Partner in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen wird. Für alle Schäden, die der Lebenspartner vorher verursacht hat, haftet die Versicherung nicht.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung umfasst alle Gegenstände, die sich in Deinem Haushalt befinden. Das gilt auch für die anderer Personen, die sich in Deiner Wohnung befinden. Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus (nach einem Einbruch), Leitungswasser, Sturm und Hagelschäden sind mit der Hausratpolice abgedeckt.
Wichtig ist es, nach einem Umzug der Versicherung die neue Größe der Wohnung zu melden und gegebenenfalls den Wert der Gegenstände neu zu schätzen. Liegen keine korrekten Werte vor, besteht das Risiko, dass ein Schaden nur teilweise beglichen wird, da eine Unterversicherung besteht.
Rechtsschutzversicherung
Was viele nicht wissen: Auch bei der Rechtschutzversicherung besteht die Möglichkeit, in den Vertrag des Partners aufgenommen zu werden, in vielen Tarifen ohne Mehrkosten.
Personenbezogene Versicherungen
Bei Versicherungen, die sich auf eine Person beziehen – wie zum Beispiel die Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung – bleibt häufig alles beim Alten. Allerdings bieten viele Versicherer für Paare und Verheiratete günstige Partnertarife an, bei denen Du sparen kannst. Bei Ehepartnern besteht zudem die Möglichkeit, sich kostenfrei in der Krankenversicherung mitzuversichern.
Risikolebensversicherung
Wer sich liebt, möchte den Partner nach dem eigenen Todesfall abgesichert wissen. Die preisgünstigste Absicherung bietet Dir die Risikolebensversicherung. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber Risikolebensversicherung für Paare und Partner.
Kfz-Versicherung
Sparen können Paare auch bei der Kfz-Versicherung. Wenn z. B. ein Partner einen Sonder-Tarif erhält, dann kann sein Lebens-/Ehepartner mit gleichem Wohnsitz auch davon profitieren. Zudem kann der Ehepartner ggf. auch von der Zweitwagenversicherung profitieren.
Gesparte Kosten erleichtern den Start ins gemeinsame Leben
Paare können bei einem Zusammenzug nicht nur bei den Beiträgen zur Versicherung sparen. Neben der geteilten Miete lässt sich auch bei den Nebenkosten wie Heiz- und Stromkosten und bei der Betriebskostenabrechnung sparen.
Die meisten Paare sparen auch bei den Lebensmitteln: Statistisch gesehen gibt ein Ein-Personen-Haushalt mehr für Lebensmittel aus als ein Mehr-Personenhaushalt pro Kopf. Das liegt vor allem daran, dass abgepackte Mengen im Supermarkt häufig zu groß für eine Person sind und viel weggeschmissen wird.
Damit sich in der Beziehung niemand in der gemeinsamen Wohnung finanziell benachteiligt fühlt, solltest Du für die alltäglichen Dinge ein Haushaltskonto anlegen. Doch das Schönste am Zusammenziehen: Paare sparen Kosten fürs Pendeln und haben gleichzeitig mehr Zeit für sich.
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Wer im Aktionszeitraum bis zum 30.06.2026 (Verlängerung vorbehalten) den Aktionscode FUSSBALL2026 bei Online-Abschluss einer Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz eingibt, erhält unter den nachfolgenden Bedingungen je Produkt einmalig einen 15 Euro OBI Gutschein bzw. bei FlexInvest, einer Risikolebens,- Sterbegeld- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung OBI Gutscheine im Gesamtwert von bis zu 75 Euro (5 x 15 Euro) je Produkt, verteilt über 5 Jahre. (Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen findest Du auf obi.de/geschenkkarte. OBI ist kein Sponsor dieser Aktion.) Der Aktionscode ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. OBI Gutscheine sind nur in den deutschen OBI Märkten einlösbar (nicht im Online-Shop); der Gegenwert kann nicht in bar ausgezahlt werden.
Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.
Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im November 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.
Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).
Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Für die erfolgreiche Empfehlung eines Kunden vom 01.06.2026 bis 30.06.2026 (Verlängerung vorbehalten) erhältst Du bei Empfehlung einer Risikolebensversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung jeweils die dreifache Empfehlerprämie anstelle Deiner üblichen Empfehlerprämie (150 Euro statt 50 Euro). Bei allen Haftpflichtprodukten, der Auto-, Unfall-, Wohngebäude-, Hausrat- sowie Sterbegeldversicherung und FlexInvest erhältst Du jeweils die doppelte Empfehlerprämie anstelle Deiner üblichen Empfehlerprämie. (Wohngebäudeversicherung: 100 € statt 50 €; alle anderen genannten Produkte: 50 Euro statt 25 Euro).
Für die Teilnahme am Empfehlerprogramm gelten Mindestbeiträge bei den empfohlenen Produkten. Eine Empfehlung wird nur dann gewertet, wenn der jährlich zu zahlende Beitrag mindestens 25 Euro bei allen Haftpflichtprodukten, der Auto-, Unfall-, Hausrat- sowie Sterbegeldversicherung beträgt und bei der Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Wohngebäudeversicherung mindestens 50 Euro beträgt. Bei FlexInvest gilt ein Mindestbeitrag von 25 Euro monatlich, bei Einmalbeitrag eine Einzahlung von mindestens 1.000 Euro. Alle Beiträge müssen fristgerecht gezahlt worden sein. Ausgeschlossen sind Verträge, die einen bereits bestehenden Vertrag ablösen und/oder ergänzen oder beitragsfrei gestellt sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu dem jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand.
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