Nach monatelanger Planung sind die Hochzeitsfeierlichkeiten vorüber und die ersten Wochen als Ehepaar beginnen. Vielen Ehepaaren wird erst dann bewusst, dass noch einiges an bürokratischem Aufwand auf sie wartet. Was geschieht nach der Hochzeit mit Versicherungen, Steuern und Konten? Die Antwort auf diese Fragen kennen die wenigsten. So können Ehepaare sich z. B. mit einer Privathaftpflichtversicherung gemeinsam absichern und Geld sparen. Daher ist es wichtig, nach dem Eheschluss möglichst zeitnah die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit man von den Vorteilen profitieren kann. In unserem Ratgeber informieren wir Dich, was Du tun solltest.
Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.
Diese Begriffe solltest Du kennen
Beiträge durch Zusammenlegung sparen
Die Ehe bietet die Möglichkeit, bestimmte Versicherungen zusammenzulegen und auf diese Weise eine Doppelversicherung zu vermeiden und gleichzeitig Prämien zu sparen. Zu den Versicherungen, die zusammengelegt werden können, gehören vor allem die Privat-Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung.
Privat-Haftpflichtversicherung
Familientarife bieten die Möglichkeit, beide Eheleute mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern. Eine Familienhaftpflicht kostet deutlich weniger als zwei Single-Tarife. Zudem sichert die Familienhaftpflicht leibliche Kinder ebenso ab wie Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist, keinem Beruf nachgeht und in einem gemeinsamen Haushalt lebt. In der Regel sind auch Kinder, die sich in der Erstausbildung befinden, in der Familienversicherung mitversichert.
Wenn beide Partner bereits vor der Ehe eine Haftpflichtpolice hatten, haben sie nach der Eheschließung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Unabhängig von der Restlaufzeit kann in der Regel die jüngere Police aufgehoben werden. Der Versicherungsnehmer muss dabei die Eheschließung nachweisen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird bei Kündigung der Doppelversicherung anteilig zurückerstattet, ausgehend von der schriftlichen Mitteilung.

Hausratversicherung
Um beim Bezug einer gemeinsamen Wohnung eine Doppelversicherung in der Hausratversicherung zu vermeiden, sollten die Policen zusammengelegt werden. Wenn jeder Ehepartner eine eigene Hausratpolice besitzt, besteht zum Zeitpunkt des Zusammenziehen die Möglichkeit, die jüngere der beiden Policen zu kündigen. Da der Hausrat durch den Bezug einer gemeinsamen Wohnung in der Regel deutlich größer wird, solltest Du die Versicherungssumme überprüfen, um eine Unterversicherung auszuschließen. Eine Nachversicherung ist in den meisten Fällen problemlos machbar. Eine vorzeitige Kündigung ist dagegen nicht immer ohne weiteres möglich. Du solltest in jedem Fall nachfragen, welche Regelungen Dein Versicherer im Falle einer Eheschließung vorsieht. Ausführliche Informationen zur Hausratversicherung findest Du auf unserer Produktseite.
Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist wichtig, wenn die Eheleute eine Immobilie besitzen oder erwerben. Die Gebäudeversicherung sichert Schäden am Gebäude durch Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Sollte eine Immobilie vollständig zerstört werden, werden die Kosten für den Neubau eines gleichartigen Hauses übernommen. Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau deckt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht ab – dies kann über die Elementarversicherung versichert werden. Wenn eine Immobilie mit bestehender Wohngebäudeversicherung gekauft wird, übernehmen die neuen Besitzer die Police. Diese können allerdings von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ausführliche Infos zur Wohngebäudeversicherung findest Du im Ratgeber Wohngebäudeversicherung – Was ist versichert.
Autoversicherung
Wenn beide Eheleute ein Auto besitzen, kann es sich lohnen, die Kfz-Versicherung bei einem Anbieter zusammenzulegen. Unter Umständen kann die Versicherungsprämie auch gesenkt werden, indem die Schadenfreiheitsklasse getauscht wird. Alle Infos zur Zweitwagen-Versicherung findest Du in unserem Ratgeber.
Rechtsschutzversicherung
Besitzen beide Ehepartner eine Rechtsschutzversicherung, dann ist die zuletzt abgeschlossene Police zu kündigen. Dieser Vertrag kann aufgrund der Doppelversicherung sofort gekündigt werden. Der zu viel gezahlte Beitrag wird anteilig zurückerstattet, ausgehend von der schriftlichen Mitteilung.
Auslandsreisekrankenversicherung
Auch für die Auslandskrankenversicherung können Partnertarife genutzt werden, um Beiträge zu sparen. Ausführliche Informationen zur Reisekrankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Absicherung und Vorsorge ausrichten
Die Ehe ist eine Versorgungsgemeinschaft. Damit verändern sich mit der Heirat häufig auch die Anforderungen an die Vorsorge. Der Ehepartner und gegebenenfalls die Kinder müssen in der Risikoabsicherung und Vorsorge mitbedacht werden. Szenarien wie Berufsunfähigkeit und der eigene Tod müssen bedacht und Ehepartner und gegebenenfalls Kinder bei Vorsorge- und Risikolebensversicherungen berücksichtigt werden.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung bietet die preisgünstigste Möglichkeit, den Ehepartner im Falle des eigenen Todes finanziell abzusichern. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist besonders sinnvoll, wenn ein Ehepartner vom anderen finanziell abhängig ist oder ein Darlehen getilgt werden muss. Der Versicherungsnehmer legt Vertragslaufzeit, Versicherungssumme und die bezugsberechtigte Person fest. Der Versicherungsnehmer hat in der Regel die Möglichkeit, die in einer bestehenden Police genannte Bezugsperson zu ändern. Nach einer Scheidung kann somit die Police zugunsten des neuen Ehepartners geändert werden.
Eheleute haben auch die Möglichkeit, eine verbundene Lebensversicherung abzuschließen. Dabei wird eine Police für beide Partner abgeschlossen. Wenn einer der Partner stirbt, wird die Versicherungssumme gezahlt. Der große Nachteil der Partnerversicherung ist, dass die Versicherungssumme nur einmal gezahlt wird. D.h. beim Tod einer der versicherten Personen ist der Vertrag beendet. Sterben beide Versicherte gleichzeitig, zum Beispiel bei einem Autounfall, wird die Versicherungssumme ebenfalls nur einmal gezahlt. Die Versicherungssumme, die im Todesfall gezahlt wird, ist erbschaftssteuerpflichtig, allerdings gilt für Ehepartner ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Bei unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Experten sind sich einig, dass die staatliche Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuhalten und eine Familie abzusichern. Bringt einer der Eheleute bzw. bringen beide eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in die Ehe ein, sollte nach der Heirat die Versicherungssumme überprüft werden, da gerade bei Kinderwunsch ein höherer finanzieller Bedarf besteht. Falls keine Berufsunfähigkeitsabsicherung vorhanden ist, sollte in jedem Fall der Abschluss für beide Partner in Erwägung gezogen werden. Als Faustregel gilt, dass die Berufsunfähigkeitsrente etwa 75 % des jeweiligen Nettoeinkommens betragen sollte. Bei einigen Tarifen besteht nach einer Heirat die Möglichkeit zur Nachversicherung, ohne dass sich der Versicherungsnehmer einer erneuten gesundheitlichen Prüfung unterziehen muss. Besonders junge Menschen sollten daher beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung darauf achten, dass die Police einen entsprechenden Passus enthält.
Unfallversicherung
Eheleute können auch ihre Policen für eine Unfallversicherung zusammenlegen. Denn oftmals bieten die Versicherer einen Mehrpersonenrabatt bzw. Familienrabatt an. Du solltest die Gelegenheit nutzen und einen Vergleich zur Unfallversicherung machen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier jedoch nicht.
Ehe und private Altersvorsorge
Riester-Rente
Auch für den nicht-pflichtversicherten Lebens-/Ehepartner ist die Riester-Rente möglich. Sobald ein Partner pflichtversichert ist, kann der andere ebenfalls einen Vertrag abschließen und erhält die staatlichen Zulagen schon ab 5 € monatlich. So profitiert zum Beispiel auch eine Hausfrau von der Riester-Förderung. Sogar Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bekommen die Riester Förderung, wenn der Partner diese bereits erhält. Im Todesfall besteht bei Lebens-/Ehepartnern die Möglichkeit das Gesamtguthaben inklusive der Zulagen auf den bestehenden Altersvorsorgevertrag des Partners übertragen oder als lebenslange Rente an ihn ausgezahlt werden.
Basisrente
Die Ansprüche aus einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Auf Wunsch kannst Du Deinen Ehepartner/Lebenspartner mit absichern. Wenn Du in der Aufschubphase oder Rentengarantiezeit ablebst, erhält er eine lebenslange Rente.
Auf diese Aspekte solltest Du bei den jeweiligen Versicherungen achten
Vertrag | Zusammen legen | Bezugsrecht | Summe prüfen | Abschluss |
---|---|---|---|---|
Privathaftpflicht | ✓ | |||
Hausratversicherung | ✓ | ✓ | ||
Rechtsschutzversicherung | ✓ | |||
Reisekrankenversicherung | ✓ | |||
Wohngebäudeversicherung | ✓ | ✓ | ||
Risikolebensversicherung | ✓ | ✓ | ✓ | |
Berufsunfähigkeitsversicherung | ✓ | ✓ | ✓ |
Drei Konten sind meist die beste Lösung
Ehepartner, die berufstätig sind, sollten jeweils ein eigenes Gehaltskonto besitzen. Dies kann bei einer Scheidung Streitigkeiten vorbeugen, da der Gesetzgeber bei einem gemeinsamen Konto zunächst unterstellt, dass das Vermögen zur Hälfte beiden Ehegatten gehört. Für laufende Kosten wie Miete, Anschaffungen im Haushalt oder auch Urlaubsreisen kann ein drittes, gemeinschaftliches Konto eingerichtet werden.
Wenn es zu einer Namensänderung kommt
Die Namensänderungen betrifft eine ganze Reihe von Dokumenten und Einrichtungen und muss entsprechend zeitnah mitgeteilt werden. Du möchtest uns Deine Namensänderung mitteilen? Hier erhältst Du alle wichtigen Informationen zur Namensänderung .
Hier findest Du eine Aufstellung der wichtigsten Unterlagen bzw. Einrichtungen, die eine solche Namensänderung betrifft:
- Bürgeramt (wegen des Reisepasses und Personalausweises)
- Führerschein
- Zulassungsstelle für Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Universitäten und Hochschulen
- Agentur für Arbeit
- Versicherungen
- Banken
- Versorgungsunternehmen
- Telefongesellschaft
- Gebührenstelle für den Rundfunkbeitrag
Fazit: Schnell die richtigen Schritte einleiten und sparen
Es verursacht einen gewissen Aufwand, um die Vorsorge- und Versicherungsleistungen nach einer Heirat Eurer neuen Situation anzupassen. Durch die Zusammenlegung von Verträgen ergeben sich aber bei den folgenden Versicherungen Sparmöglichkeiten:
Darüber hinaus sollten Eheleute ihre Vorsorge und Risikoabsicherung in einigen Punkten abstimmen und anpassen. Der Umfang des Versicherungsschutzes und die bezugsberechtigten Personen sollten bei den folgenden Versicherungen überprüft werden: