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Diese Begriffe solltest Du kennen
Die Versicherungen zusammenlegen & sparen
Nach der Hochzeit können einige Versicherungen zusammengelegt werden.
Haftpflichtversicherung
In einem Familien-Tarif können sich beide Eheleute mit einer Privat-Haftpflicht absichern. Diese kostet weniger als zwei Einzel-Tarife. Zudem können mit einer Familienhaftpflicht auch alle Kinder (leibliche, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) abgesichert werden. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist, keinem Beruf nachgeht und im gemeinsamen Haushalt lebt. In der Regel sind auch Kinder, die sich in der Erstausbildung befinden, in der Familienversicherung mitversichert.
Wenn beide Partner bereits vor der Ehe eine Privat-Haftpflicht hatten, dann besteht nach nach der Eheschließung ein außerordentliches Kündigungsrecht. In der Regel kann die zuletzt abgeschlossene Police gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer muss dabei die Eheschließung nachweisen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird bei Kündigung der Doppelversicherung anteilig zurückerstattet, ausgehend von der schriftlichen Mitteilung.
Hausratversicherung
Um beim Bezug einer gemeinsamen Wohnung eine Doppelversicherung in der Hausratversicherung zu vermeiden, sollten die Policen zusammengelegt werden. Wenn jeder Ehepartner eine eigene Hausratversicherung hat, besteht zum Zeitpunkt des Zusammenziehen die Möglichkeit, die jüngere der beiden Policen zu kündigen. Da der Hausrat durch den Bezug einer gemeinsamen Wohnung meistens größer wird, solltest Du die bestehende Versicherungssumme prüfen und anpassen, um eine Unterversicherung auszuschließen.
Gebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist wichtig, wenn die Eheleute eine Immobilie besitzen oder erwerben. Die Gebäudeversicherung sichert Schäden am Gebäude durch Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Sollte eine Immobilie vollständig zerstört werden, werden die Kosten für den Neubau eines gleichartigen Hauses übernommen.
Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau deckt die Gebäudeversicherung nicht ab – dies kann über die Elementarversicherung versichert werden.
Wenn eine Immobilie mit bestehender Wohngebäudeversicherung gekauft wird, übernehmen die neuen Besitzer die Police. Diese können allerdings von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ausführliche Infos zur Wohngebäudeversicherung findest Du im Ratgeber Wohngebäudeversicherung – Was ist versichert.
Autoversicherung
Wenn beide Eheleute ein Auto besitzen, kann es sich lohnen, die Kfz-Versicherung bei einem Anbieter zusammenzulegen. Unter Umständen kann die Versicherungsprämie auch gesenkt werden, indem die Schadenfreiheitsklasse getauscht wird. Alle Infos zur Zweitwagen-Versicherung findest Du in unserem Ratgeber.
Rechtsschutzversicherung
Besitzen beide Ehepartner eine Rechtsschutzversicherung, dann ist die zuletzt abgeschlossene Police zu kündigen. Dieser Vertrag kann aufgrund der Doppelversicherung sofort gekündigt werden. Der zu viel gezahlte Beitrag wird anteilig zurückerstattet, ausgehend von der schriftlichen Mitteilung.
Auslandsreisekrankenversicherung
Auch für die Auslandskrankenversicherung können Partnertarife genutzt werden, um Beiträge zu sparen. Ausführliche Informationen zur Reisekrankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Gemeinsame Absicherung und Vorsorge
Die Ehe ist eine Versorgungsgemeinschaft. Damit verändern sich mit der Heirat häufig auch die Anforderungen an die Vorsorge. Der Ehepartner und gegebenenfalls die Kinder müssen in der Risikoabsicherung und Vorsorge mitbedacht werden. Szenarien wie Berufsunfähigkeit und der eigene Tod müssen bedacht und Ehepartner und gegebenenfalls Kinder bei Vorsorge- und Risikolebensversicherungen berücksichtigt werden.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist die günstigste Möglichkeit, den Ehepartner im Falle des eigenen Todes finanziell abzusichern. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist besonders sinnvoll, wenn ein Ehepartner vom anderen finanziell abhängig ist oder ein Darlehen getilgt werden muss. Der Versicherungsnehmer legt die Laufzeit, Versicherungssumme, versicherte Person und den Bezugsberechtigten fest.
Eheleute haben auch die Möglichkeit, eine Risiko-Lebensversicherung für Paare abzuschließen. Dabei wird eine Police für beide Partner abgeschlossen. Wenn einer stirbt, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Der große Nachteil der Partnerversicherung ist, dass die Versicherungssumme nur einmal gezahlt wird. D.h. beim Tod einer der versicherten Personen ist der Vertrag beendet. Sterben beide Versicherte gleichzeitig, zum Beispiel bei einem Autounfall, wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt.
Die Versicherungssumme, die im Todesfall aus der Risikolebensversicherung gezahlt wird, ist grundsätzlich steuerpflichtig, allerdings gilt für Ehepartner ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro und bei unverheirateten Paaren 20.000 Euro.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Experten sind sich einig, dass die staatliche Leistung im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuhalten oder eine Familie abzusichern.
Hat einer oder beide Eheleute bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, dann sollte nach der Heirat die Versicherungssumme überprüft werden. Bei einigen Tarifen besteht nach einer Heirat die Möglichkeit zur Nachversicherung, ohne dass sich der Versicherte einer erneuten gesundheitlichen Prüfung unterziehen muss.
Falls keine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist, sollte in jedem Fall der Abschluss für beide Partner in Erwägung gezogen werden. Als Faustregel gilt, dass die Berufsunfähigkeitsrente etwa 75 % des jeweiligen Nettoeinkommens betragen sollte.
Unfallversicherung
Eheleute können auch ihre Policen für eine Unfallversicherung zusammenlegen. Denn oftmals bieten die Versicherer einen Mehrpersonenrabatt bzw. Familienrabatt an. Du solltest die Gelegenheit nutzen und einen Vergleich zur Unfallversicherung machen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nicht.
Versicherungen: Darauf solltet Ihr achten
Versicherung | Verträge | Bezugsrecht | Summen |
|---|---|---|---|
| Privathaftpflicht | |||
| Hausratversicherung | |||
| Rechtsschutzversicherung | |||
| Reisekrankenversicherung | |||
| Wohngebäudeversicherung | |||
| Risikolebensversicherung | |||
| Berufsunfähigkeitsversicherung |
Ehe und private Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente ist für die meisten die Basis der Altersvorsorge. Diese wird aber im Alter nicht ausreichen. Daher braucht Ihr eine zusätzliche private Altersvorsorge. Klassische Rentenversicherungen haben meistens schlechte Konditionen und sind unflexibel. Investiert daher lieber in eine ausgezeichnete Fondsrente wie FlexInvest. Wer wenig Erfahrung mit Fondsprodukten hat, erhält hier wichtige Infos zur privaten Altersvorsorge, die später als Einmalzahlung oder lebenslange Rente ausgezahlt werden kann.
Drei Konten sind meist die beste Lösung
Ehepartner, die berufstätig sind, sollten jeweils ein eigenes Gehaltskonto besitzen. Dies kann bei einer Scheidung Streitigkeiten vorbeugen, da der Gesetzgeber bei einem gemeinsamen Konto zunächst unterstellt, dass das Vermögen zur Hälfte beiden Ehegatten gehört. Für laufende Kosten wie Miete, Anschaffungen im Haushalt oder auch Urlaubsreisen kann ein drittes, gemeinschaftliches Konto eingerichtet werden.
Wenn es zu einer Namensänderung kommt
Die Namensänderungen betrifft eine ganze Reihe von Dokumenten und Einrichtungen und muss entsprechend zeitnah mitgeteilt werden. Du möchtest uns Deine Namensänderung mitteilen? Hier erhältst Du alle wichtigen Informationen zur Namensänderung. Hier findest Du eine Aufstellung der wichtigsten Unterlagen bzw. Einrichtungen, die eine solche Namensänderung betrifft:
- Bürgeramt (wegen des Reisepasses und Personalausweises)
- Führerschein
- Zulassungsstelle für Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Universitäten und Hochschulen
- Agentur für Arbeit
- Versicherungen
- Banken
- Versorgungsunternehmen
- Telefongesellschaft
- Gebührenstelle für den Rundfunkbeitrag
Fazit: Die richtigen Schritte einleiten & sparen
Es verursacht einen gewissen Aufwand, um die Vorsorge- und Versicherungsleistungen nach einer Heirat Eurer neuen Situation anzupassen. Durch die Zusammenlegung von Verträgen ergeben sich aber bei den folgenden Versicherungen Sparmöglichkeiten:
Darüber hinaus sollten Eheleute ihre Vorsorge und Risikoabsicherung in einigen Punkten abstimmen und anpassen. Der Umfang des Versicherungsschutzes und die bezugsberechtigten Personen sollten bei den folgenden Versicherungen überprüft werden:
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Wer im Aktionszeitraum bis zum 30.06.2026 (Verlängerung vorbehalten) den Aktionscode FUSSBALL2026 bei Online-Abschluss einer Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz eingibt, erhält unter den nachfolgenden Bedingungen je Produkt einmalig einen 15 Euro OBI Gutschein bzw. bei FlexInvest, einer Risikolebens,- Sterbegeld- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung OBI Gutscheine im Gesamtwert von bis zu 75 Euro (5 x 15 Euro) je Produkt, verteilt über 5 Jahre. (Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen findest Du auf obi.de/geschenkkarte. OBI ist kein Sponsor dieser Aktion.) Der Aktionscode ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. OBI Gutscheine sind nur in den deutschen OBI Märkten einlösbar (nicht im Online-Shop); der Gegenwert kann nicht in bar ausgezahlt werden.
Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.
Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im November 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.
Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).
Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich ausgewählter Anbieter: Jahresbeitrag für eine Privat-Haftpflicht im Comfort-Tarif ohne Selbstbeteiligung. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Beispielfall: Eintrittsalter 35 Jahre, pauschale Deckungssumme 50 Millionen €, Familien-Tarif, Versicherungsbeginn: 01.02.2026, Zahlweise jährlich.
Die Beiträge für das beschriebene Beispiel sind: Ergo Best 148,82 €, Allianz Smart 119,24 €, Europa Premium 104,93 €, DEVK Komfort 91,20 €, CosmosDirekt Comfort 85,50 €
Quelle der Daten: Angebot der Anbieter sowie Vergleichsrechner von Check24, Stand: Januar 2026.
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