Nach einer Scheidung müssen die Ehepartner die gemeinsamen Versicherungen anpassen.

Versicherung nach Scheidung

Eine Trennung oder Scheidung ist oft mit Schmerz und Ärger verbunden. Über diesen gerät der Versicherungsschutz gerne in Vergessenheit. Geht ein Paar getrennte Wege, müssen die ehemaligen Partner jedoch einige Versicherungen anpassen lassen, um optimal abgesichert zu sein. Bei Versicherungsverträgen wie der Haftpflicht- oder Hausratversicherung kann der bisherige Schutz für einen der beiden Lebensgefährten oder Ehepartner nämlich erlöschen.

Das solltest Du wissen

  • Betroffene Versicherungen
  • Prüfen und anpassen bestehender Versicherungen

UNSERE D€ALS BIS ZUM 19.07.

  • 15 € OBI Gutschein* für jeden Abschluss einer Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz
  • Bis zu 75 € OBI Gutscheine* für jeden Abschluss eines FlexInvest, einer Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und/oder Sterbegeldversicherung

Dein Aktionscode: FUSSBALL2026

Icon Qualität garantiert

Qualität garantiert: Unsere Inhalte durchlaufen mehrere Qualitätschecks und werden nicht von einer KI erstellt.
Mehr erfahren

Versicherungen nach der Scheidung: Das Wichtigste im Überblick

  • Partner-Versicherungen: Im Rahmen ihrer Ehe schließen viele Ehe­paare gemeinsame Versicherungen ab. Einer der Partner ist der Versicherungs­nehmer, der andere ist mit­versichert. Für den Mitversicherten endet der Versicherungs­schutz meist am Tag der Scheidung.
  • Scheidung: Nach der Trennung solltest Du wichtige Versicherungen wie die Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung, Autoversicherung oder Risikolebensversicherung prüfen. Bist Du bei einer Versicherung nur mitversichert, musst Du Dich frühzeitig um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern.
  • Verfahrenskostenhilfe: Je nach Streitwert können die Kosten für eine Scheidung sehr hoch ausfallen. Wenn Du die Anwalts- und Gerichtskosten nicht aufbringen kannst, hast Du die Möglichkeit, beim zuständigen Familiengericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Welche Versicherungen sind von einer Scheidung betroffen?

Ein Paar prüft nach der Trennung, welche Versicherungen angepasst werden müssen.

Deine Ehe lässt sich leider nicht mehr retten und für Dich kommt nur noch eine Einigung vor Gericht infrage? Dann solltest Du Dich frühzeitig darüber informieren, wie es mit Euren gemeinsamen Versicherungen bei einer Trennung oder Scheidung weitergeht. Folgende Versicherungen können betroffen sein:

Kriterien zum Abschluss einer Altersvorsorge.

Krankenversicherung

Bist Du bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der Familienversicherung über Deinen Partner mitversichert, weil Du derzeit nicht berufstätig bist, musst Du Dich nach der Trennung um einen eigenen Krankenschutz bemühen. Wenn Du zu einer anderen GKV wechseln möchtest, hast Du nach der rechtskräftigen Scheidung zwei Wochen Zeit. Anderenfalls wirst Du bei der bisherigen Kasse automatisch freiwillig versichert und musst die Beiträge selbst aufbringen.

Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) verhält es sich etwas anders. Die jeweiligen
Versicherungsverträge laufen hier zunächst wie gewohnt weiter. Kehrst Du nach der Trennung von Deinem Partner ins Berufsleben zurück, hängt es von Deinem Job und der Höhe Deines Einkommens ab, ob Du in der PKV bleiben kannst. Eventuell erfolgt eine Pflichtversicherung über die GKV.

Haft­pflicht­versicherung

Eine gemeinsame Haftpflichtversicherung ist in einer Beziehung oder Ehe ebenfalls üblich. Aber was passiert mit der Versicherung nach der Scheidung? Sobald diese rechtskräftig ist, bleiben nur der Versicherungsnehmer und eventuell die gemeinsamen Kinder über die Familienhaftpflicht abgesichert. Beachte jedoch: Hat Dein Ex-Partner während der Trennung bereits einen neuen Partner und nimmt diesen in die Haftpflichtversicherung auf, erlischt Dein Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung. Deshalb ist es ratsam, bereits vor der Scheidung eine neue Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Hausratversicherung

Im Falle der Hausratversicherung kommt es darauf an, wer die gemeinsame Wohnung oder das Haus verlässt. Bleibt der Versicherungsnehmer weiterhin dort wohnen, besteht für ihn kein Handlungsbedarf. Zieht er aus, muss er lediglich seine Versicherung darüber in Kenntnis setzen, um seinen Vertrag zu behalten.

Ist jedoch der zuvor mitversicherte Partner derjenige, der das gemeinsame Haus oder die Wohnung verlässt, ist dessen Hausrat nicht mehr über die Hausratversicherung mitversichert. Er benötigt daher einen neuen Versicherungsschutz. In diesem Fall genügt es jedoch nicht, die Versicherung nach der Scheidung abzuschließen. Sie muss bereits ab dem Tag des Auszuges vorliegen.

Wohngebäudeversicherung

Du bist Besitzer eines Hauses? Dann bist Du in der Wohngebäudeversicherung in der Regel gleichzeitig als Versicherungsnehmer eingetragen. Für den Fall, dass das Haus auch Deiner früheren Ehegattin oder Deinem früheren Ehegatten gehört, ist diese bzw. dieser ebenfalls eingetragen. Nach dem offiziellen Scheidungsbeschluss läuft die Versicherung für Eure gemeinsame Immobilie weiter, ohne dass Du etwas ändern musst. Behält nur einer von Euch das Haus, geht der Versicherungsschutz automatisch auf diese Person über.

Autoversicherung

Paare, die in einer Beziehung oder Ehe zusammenleben, haben neben einem gemeinsamen Haus nicht selten auch ein gemeinsames Auto – und damit verbunden eine gemeinsame Kfz- Versicherung. Für den Versicherungsnehmer ändert sich bzgl. des Versicherungsschutzes nach der Scheidung nichts. Er behält sogar die von beiden Partnern gesammelten Schadensfreiheitsjahre. Musst Du Dich nach der Trennung nach einer neuen Versicherung umsehen, fallen die Kosten für Dich möglicherweise höher aus.

Unfallversicherung

Verheiratete schließen Unfallversicherungen häufig im Familientarif ab. Der Vertrag bleibt im Falle einer Scheidung bestehen. Allerdings kann es nach einer Trennung erforderlich werden, Inhalte des Vertrages, wie beispielsweise das Bezugsrecht, abzuändern. Dies ist jederzeit möglich. Dazu benötigt der Versicherer aber eine schriftliche Benachrichtigung des Versicherungsnehmers.

Sollten Ex-Partner ihre Risikolebensversicherung anpassen lassen?

Ja, der Versicherungsschutz kann nach der Scheidung oder einer Trennung angepasst werden. Mit einer Risikolebensversicherung ist es möglich, sich für den Todesfall mit einem Bezugsrecht gegenseitig abzusichern. Damit der ehemalige Lebenspartner die Leistung aus der Versicherung nach der Trennung nicht bekommt, ist es wichtig, das Bezugsrecht entsprechend anzupassen. Es kann eine andere bezugsberechtigte Person benannt werden. Sollte es gemeinsame Kinder geben, können sie als Begünstigte in die Versicherungspolicen aufgenommen werden. Verstirbt ein Elternteil, sind die Kinder finanziell abgesichert.

Schütze die Zukunft deines Zuhauses. © iStock - m&r kreativ GmbH

Risikolebensversicherung

  • Nur bis zum 19.07.: Bis zu 75 Euro OBI Gutscheine*. Aktionscode: FUSSBALL2026
  • Finanzielle Absicherung Deiner Liebsten
  • Bereits für 1,73 € im Monat1
  • Einer der größten Risikolebensversicherer Deutschlands
*, 1 Hinweise auf der verlinkten Seite
Schütze die Zukunft deines Zuhauses. © iStock - m&r kreativ GmbH

Zahlt die Rechts­schutz­versicherung bei einer Trennung?

Scheidungskosten können sehr hoch ausfallen. Diese Kosten orientieren sich am Verfahrenswert. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Scheidung nur sehr eingeschränkt oder gar nicht, da dies meist ein Risikoausschluss ist. Meistens werden lediglich die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung abgedeckt, die oft auf eine bestimmte Höchstsumme begrenzt sind.

In Deutschland wird die im Familienrecht als Verfahrenskostenhilfe bezeichnete Prozesskostenhilfe häufig gewährt. Insbesondere Frauen erhalten häufig diese Hilfsleistung, da sie oft ihren eigenen Beruf zugunsten der Kinderbetreuung aufgegeben haben oder nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen konnten. Die Antragstellung erfolgt über ein Antragsformular, das der gewählte Anwalt beim zuständigen Familiengericht einreicht.

Bei einer einvernehmlichen Trennung ist es im Übrigen sinnvoll, dass die betroffene Ehegattin oder der betroffene Ehegatte mit der Prozesskostenhilfe den Scheidungsantrag stellt, da bei der Gewährung der Beihilfe die Verfahrenskosten entfallen. So lassen sich für beide Seiten die Kosten senken.

Bei der Rechtsschutzversicherung im Familien-Tarif unseres Partners ADVOCARD werden Kosten in Scheidungsverfahren bis 2.000 Euro übernommen (Wartezeit 12 Monate). Auf Wunsch kannst Du online eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Dabei kannst Du Deinen Anwalt frei wählen oder Dir einen empfehlen lassen.

Fazit: Gemeinsame Versicherungen nach der Scheidung prüfen und anpassen

Ob im Guten oder Bösen, einvernehmlich oder einseitig – wenn eine Ehe auseinanderbricht, ist das für beide Ehepartner belastend und kann im Ernstfall sogar vor Gericht enden. Neben dem emotionalen Schmerz müssen sich die Eheleute auch um die bürokratische Seite der Scheidung kümmern – von der Regelung der Finanzen über die Klärung des Sorgerechts bis hin zur Aufteilung des Eigentums.

Ein wichtiger Teil davon ist es, den Versicherungsschutz zu prüfen und ggf. beim Versicherer anzupassen. In vielen Fällen schließen Eheleute Partnerverträge ab, bei denen die Mitversicherung nach der Auflösung des gemeinsamen Hausstandes entfällt. Zu den wichtigsten Versicherungen, die bei einer Scheidung davon betroffen sein können, zählen unter anderem die Kranken- und Hausratversicherung, Haftpflichtversicherungen oder die Autoversicherung. Um auch nach Deiner Scheidung einen guten Versicherungsschutz zu haben, ist es sinnvoll, Dich rechtzeitig zu informieren.

Artikel teilen

  • *

    Wer im Aktionszeitraum bis zum 19.07.2026 (Verlängerung vorbehalten) den Aktionscode FUSSBALL2026 bei Online-Abschluss einer Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz eingibt, erhält unter den nachfolgenden Bedingungen je Produkt einmalig einen 15 Euro OBI Gutschein bzw. bei FlexInvest, einer Risikolebens,- Sterbegeld- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung OBI Gutscheine im Gesamtwert von bis zu 75 Euro (5 x 15 Euro) je Produkt, verteilt über 5 Jahre. (Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen findest Du auf obi.de/geschenkkarte. OBI ist kein Sponsor dieser Aktion.) Der Aktionscode ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. OBI Gutscheine sind nur in den deutschen OBI Märkten einlösbar (nicht im Online-Shop); der Gegenwert kann nicht in bar ausgezahlt werden.

    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.08.2026 im Oktober 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im August) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.08.2026 im Dezember 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im August) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

    Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.08.2026 im Oktober 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).

    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Zurück zum Text
  • **

    Für die erfolgreiche Empfehlung eines Kunden vom 01.07.2026 bis 19.07.2026 (Verlängerung vorbehalten) erhältst Du bei Empfehlung einer Risikolebensversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung jeweils die dreifache Empfehlerprämie anstelle Deiner üblichen Empfehlerprämie (150 Euro statt 50 Euro). Bei allen Haftpflichtprodukten, der Auto-, Unfall-, Wohngebäude-, Hausrat- sowie Sterbegeldversicherung und FlexInvest erhältst Du jeweils die doppelte Empfehlerprämie anstelle Deiner üblichen Empfehlerprämie. (Wohngebäudeversicherung: 100 € statt 50 €; alle anderen genannten Produkte: 50 Euro statt 25 Euro).

    Für die Teilnahme am Empfehlerprogramm gelten Mindestbeiträge bei den empfohlenen Produkten. Eine Empfehlung wird nur dann gewertet, wenn der jährlich zu zahlende Beitrag mindestens 25 Euro bei allen Haftpflichtprodukten, der Auto-, Unfall-, Hausrat- sowie Sterbegeldversicherung beträgt und bei der Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Wohngebäudeversicherung mindestens 50 Euro beträgt. Bei FlexInvest gilt ein Mindestbeitrag von 25 Euro monatlich, bei Einmalbeitrag eine Einzahlung von mindestens 1.000 Euro. Alle Beiträge müssen fristgerecht gezahlt worden sein. Ausgeschlossen sind Verträge, die einen bereits bestehenden Vertrag ablösen und/oder ergänzen oder beitragsfrei gestellt sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu dem jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand.

    Zurück zum Text
Nach oben