Versicherungen nach der Scheidung: Das Wichtigste im Überblick
- Partner-Versicherungen: Im Rahmen ihrer Ehe schließen viele Ehepaare gemeinsame Versicherungen ab. Einer der Partner ist der Versicherungsnehmer, der andere ist mitversichert. Für den Mitversicherten endet der Versicherungsschutz meist am Tag der Scheidung.
- Bei Scheidung: Nach der Trennung solltest Du wichtige Versicherungen wie die Kranken-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Auto- oder Lebensversicherung überprüfen. Bist Du bei einer Versicherung nur mitversichert, musst Du Dich frühzeitig um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
- Verfahrenskostenhilfe: Je nach Streitwert können die Kosten für eine Scheidung sehr hoch ausfallen. Nicht immer kommt die Rechtsschutzversicherung für die Anwalts- und Gerichtskosten auf. Kannst Du diese nicht aufbringen, hast Du die Möglichkeit, beim zuständigen Familiengericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Eine Trennung oder Scheidung ist oft mit Schmerz und Ärger verbunden. Über diesen gerät der Versicherungsschutz gerne in Vergessenheit. Geht ein Paar getrennte Wege, müssen die ehemaligen Partner jedoch einige Versicherungen anpassen lassen, um optimal abgesichert zu sein. Bei Versicherungsverträgen wie der Haftpflicht- oder Hausratversicherung kann der bisherige Schutz für einen der beiden Lebensgefährten oder Ehepartner nämlich erlöschen. Hier erfährst Du, welche Versicherungen bei einer Scheidung angepasst werden müssen.
In diesem Ratgeber erhältst Du die wichtigsten Informationen zum Thema Versicherungen bei einer Trennung. Produktdetails zu den Versicherungen von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.
Welche Versicherungen sind von einer Scheidung betroffen?

Deine Ehe lässt sich leider nicht mehr retten und für Dich kommt nur noch eine Einigung vor Gericht infrage? Dann solltest Du Dich frühzeitig darüber informieren, wie es mit Euren gemeinsamen Versicherungen bei einer Trennung oder Scheidung weitergeht. Folgende Versicherungen können betroffen sein:

Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Unfallversicherern.
Sollten Ex-Partner ihre Risikolebensversicherung anpassen lassen?
Ja, der Versicherungsschutz kann nach der Scheidung oder einer Trennung angepasst werden. Mit einer Risikolebensversicherung ist es möglich, sich für den Todesfall mit einem Bezugsrecht gegenseitig abzusichern. Damit der ehemalige Lebenspartner die Leistung aus der Versicherung nach der Trennung nicht bekommt, ist es wichtig, das Bezugsrecht entsprechend anzupassen. Es kann eine andere bezugsberechtigte Person benannt werden. Sollte es gemeinsame Kinder geben, können sie als Begünstigte in die Versicherungspolicen aufgenommen werden. Verstirbt ein Elternteil, sind die Kinder finanziell abgesichert.
Zahlt der Rechtsschutz bei einer Trennung?
Scheidungskosten können sehr hoch ausfallen. Diese Kosten orientieren sich dabei am
Verfahrenswert. Anhand des Streitwerts werden die Anwaltskosten und die Gerichtskosten
berechnet. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten nach einer Trennung übernimmt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und hängt u. a. vom gewählten Tarif ab.
In Deutschland wird die im Familienrecht als Verfahrenskostenhilfe bezeichnete Prozesskostenhilfe häufig gewährt. Insbesondere Frauen erhalten häufig diese Hilfsleistung, da sie oft ihren eigenen Beruf zugunsten der Kinderbetreuung aufgegeben haben oder nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen konnten. Die Antragstellung erfolgt über ein Antragsformular, das der gewählte Anwalt beim zuständigen Familiengericht einreicht.
Bei einer einvernehmlichen Trennung ist es im Übrigen sinnvoll, dass die betroffene Ehegattin oder der betroffene Ehegatte mit der Prozesskostenhilfe den Scheidungsantrag stellt, da bei der Gewährung der Beihilfe die Verfahrenskosten entfallen. So lassen sich für beide Seiten die Kosten senken.
Fazit: Gemeinsame Versicherungen nach der Scheidung prüfen und anpassen
Ob im Guten oder Bösen, einvernehmlich oder einseitig – wenn eine Ehe auseinanderbricht, ist das für beide Ehepartner belastend und kann im Ernstfall sogar vor Gericht enden. Neben dem emotionalen Schmerz müssen sich die Eheleute auch um die bürokratische Seite der Scheidung kümmern – von der Regelung der Finanzen über die Klärung des Sorgerechts bis hin zur Aufteilung des Eigentums.
Ein wichtiger Teil davon ist es, den Versicherungsschutz zu prüfen und ggf. beim Versicherer anzupassen. In vielen Fällen schließen Eheleute Partnerverträge ab, bei denen die Mitversicherung nach der Auflösung des gemeinsamen Hausstandes entfällt. Zu den wichtigsten Versicherungen, die bei einer Scheidung davon betroffen sein können, zählen unter anderem die Kranken- und Hausratversicherung, Haftpflichtversicherungen oder die Autoversicherung. Um auch nach Deiner Scheidung einen guten Versicherungsschutz zu haben, ist es sinnvoll, Dich rechtzeitig zu informieren.
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