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Tipps & Sparen

Tipps für die Steuererklärung – So sparst Du bei den Versicherungsbeiträgen!

Wir verraten Dir, wie Du clever Deine Steuererklärung machst und Deine Versicherungen absetzt.

Schon an die Steuer gedacht? Den 2. August 2021 solltest Du Dir fett im Kalender markieren, denn bis dahin musst Du Deine Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt spätestens eingereicht haben. Zwar kann der Gedanke an den ganzen Papierkram ganz schön überfordernd sein, aber wenn Du Deine Steuererklärung clever machst, kannst Du im besten Fall eine Stange Geld zurückbekommen. Im Jahr 2016 wurden Menschen, die ihre Steuererklärung abgegeben hatten, durchschnittlich mit mehr als 1.000 Euro Steuerrückerstattungen belohnt.* Dafür musst Du Dir aber zunächst mal im Dschungel von Freibeträgen und Höchstgrenzen, Pauschalen und Aufwendungen einen Überblick verschaffen. Also nichts wie ran an die Steuer! Was Du dabei vielleicht noch nicht wusstest: Auch Versicherungsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden.

Kann ich meine Versicherung von der Steuer absetzen?

Klar! Grundsätzlich kannst Du alle Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen, die der Vorsorge dienen – also der Sicherung Deiner Gesundheit und Deines Vermögens. Wichtig ist für Dich dabei, die Versicherungen an der richtigen Stelle einzutragen. Wenn Du Deine Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen im Teil der Sonderausgaben abrechnen möchtest, solltest Du zunächst anhand Deiner Lohnsteuerbescheinigung nachrechnen, wie hoch Deine Abzüge für die gesetzlichen Versicherungen (Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen) waren. Die bekommst Du nämlich bis zu einem Betrag von 1.900 Euro pro Jahr bei Angestellten und Beamten sowie 2.800 Euro bei Selbstständigen erstattet. Kommst Du genau auf Deinen zutreffenden Höchstbetrag oder bist Du sogar schon darüber, dann kannst Du keine weiteren Versicherungen zur gesundheitlichen Vorsorge abrechnen. Schöpfst Du den Höchstbetrag nicht ganz aus, kannst Du weitere Versicherungen unter Versicherungen als Vorsorgeaufwendung als Teil der Sonderausgaben anmelden. Hier lohnt es sich also, genau nachzurechnen!

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Auf einen Blick: Diese Versicherungen kannst Du potenziell als Vorsorgeaufwendungen abrechnen:

In der Anlage Vorsorgeaufwand (082) kannst Du Angaben zu Vorsorgeaufwendungen machen. Hier machst Du also Deine gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen steuerlich geltend und bist in der Lage, zusätzlich folgende Vorsorgeaufwendungen abzusetzen, sofern der Höchstbetrag nicht bereits erreicht wurde:

Die Riester-Rente stellt einen Sonderfall dar und lässt sich über die Anlage AV (020) absetzen. Hier kannst Du maximal gezahlte Beiträge in Höhe von bis zu 2.100 Euro in der Steuererklärung eintragen.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsrente beziehe?

Du beziehst aktuell eine Berufsunfähigkeitsrente? Dann kommt auch hier das Finanzamt ins Spiel. Denn die Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den zeitlich begrenzten Leibrenten. Weil aber Deine Versicherungsbeiträge in der Regel aus Deinem Einkommen stammen, das Du sowieso schon versteuert hast, bist Du für die Berufsunfähigkeitsrentenleistungen selbst nicht in voller Höhe steuerpflichtig. Den sogenannten Ertragsanteil, also die in den Rentenzahlungen enthaltenen Zinsen, musst Du aber schon noch versteuern. Dabei ist die Höhe Deiner abzugebenden Steuerzahlungen abhängig von der beschlossenen Rentenlaufzeit: Je länger die Zahlung der Rente vereinbart wird, desto höher ist der zu versteuernde Anteil. Wird Dir die Rente beispielsweise für zehn Jahre bewilligt, sind zwölf Prozent steuerpflichtig. Ist die voraussichtliche Leistungsdauer Deiner Berufsunfähigkeitsrente dagegen sehr lang, z. B. 40 Jahre, liegt der steuerpflichtige Anteil bei 39 Prozent, also sind 61 Prozent immer noch steuerfrei. Außerdem wird erst das zu versteuernde Einkommen, das über dem Grundfreibetrag für das Jahr 2020 von 9.408 Euro für Alleinstehende und 18.816 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt, versteuert!

Welche Versicherungen sind in der Regel nicht von der Steuer absetzbar?

Versicherungen, die Dinge oder Gegenstände schützen, sogenannte Sachversicherungen, sind in der Regel nicht von der Steuer absetzbar. Dazu gehören:

  • Privat-, Miet- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen
  • Hausratversicherungen
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge (BAV): Wird schon vor einer Besteuerung vom Bruttolohn abgezogen.

Steuerspartipps für Versicherungen: Das Fazit

Wer sich die Mühe macht und sich mit der eigenen Steuer auseinandersetzt, kann bares Geld sparen – unter anderem auch bei den Versicherungsbeiträgen der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Du willst noch mehr Expertentipps zum Sparen? Dann schau am besten hier vorbei!

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    Quelle: Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html

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Über die Autorin
Sabrina

Seit 2006 bei CosmosDirekt. Hat nach einer Ausbildung zur Versicherungskauffrau ein berufsintegriertes BWL-Studium absolviert und ist nun als Online Marketing Managerin für Suchmaschinenmarketing zuständig.