Die unterschiedlichen Motorrad-Zulassungen
Je nachdem, ob Ihr Motorrad neu ist oder bereits angemeldet war, sind andere Dokumente erforderlich. Aus diesem Grund werden verschiedene Arten von Motorrad-Zulassungen unterschieden.
Neuzulassungen von Motorrädern
Bei Neufahrzeugen müssen Halter für die Motorrad-Zulassung zusätzlich den Besitznachweis vorlegen. Außerdem möchte die Zulassungsstelle noch den Typenschein oder den sogenannten Prüfungsbefund sehen. Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden möchte, muss zudem ein Unbedenklichkeitsdokument des zuständigen Zollamtes vorlegen.
Motorräder für Gewerbe und Vereine
Soll ein Motorrad gewerblich oder für einen Verein genutzt werden, verlangt die Zulassungsstelle entsprechende Auszüge aus dem Firmen- oder Vereinsregister. Bei geleasten Fahrzeugen muss zusätzlich eine Erklärung zur Nutzungsüberlassung vom jeweiligen Leasing-Anbieter eingeholt werden.
Gebrauchtes Motorrad anmelden
Neben den genannten Unterlagen und Dokumenten wird bei der Anmeldung alter Motorräder der aktuellste Prüfbefund zu den notwendigen Abgas- und Funktionstests eingereicht. Vom Gesetzgeber werden vier Monate Überziehung bei der Gültigkeit toleriert, beginnend ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum.
Anmeldung im Auftrag
Manchmal fehlt Motorradhaltern einfach die Zeit, um das Fahrzeug zuzulassen. Wer einen freundlichen Bekannten oder Angehörigen hat, der die Anmeldearbeit übernehmen kann, muss diesem zwei Vollmachten ausstellen. Die eine Vollmacht bestätigt, dass die Anmeldung tatsächlich im Auftrag erfolgt; die andere bezieht sich auf Zustimmung zum Lastschriftverfahren (Bankeinzug).
Neben den benötigten Dokumenten und Unterlagen spielen unter Umständen weitere Faktoren eine wichtige Rolle: Wer seine Maschine über 10 Jahre abgemeldet hatte, muss vor der Motorrad-Zulassung eine Vollabnahme beim TÜV durchführen. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung des Zollamtes erforderlich.