Das Bild zeigt ein Kind unter sieben Jahren, das als deliktunfähig gilt.

Deliktunfähigkeit

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Das Wichtigste zur Deliktunfähigkeit auf einen Blick

  • Deliktunfähigkeit: Deliktunfähig ist eine Person, der die geistigen Fähigkeiten fehlen, sich verantwortlich für die eigenen Handlungen zu zeigen und beispielsweise für Schäden Verantwortung zu übernehmen.
  • Kinder: Nicht deliktfähig sind Kinder unter sieben Jahren. Im Straßen- und Schienenverkehr gilt die Deliktunfähigkeit sogar für Kinder unter zehn Jahren.
  • Erwachsene: Eine erwachsene Person ist nur bei geistigen oder psychischen Krankheiten deliktunfähig. Zudem können auch gesunde Menschen bei Bewusstlosigkeit als deliktunfähig gesehen werden.

Du hast Kinder unter dem siebten Lebensjahr, die gern die Welt erkunden oder eine erwachsene Person, für die Du verantwortlich bist, weil sie sich aufgrund von psychischen oder geistigen Einschränkungen nicht um sich kümmern kann? Dann hast Du Dich sicherlich schon mal gefragt ob die Privathaftpflichtversicherung die Kosten übernimmt, wenn die deliktunfähige Person einen Schaden verursacht hat.

In diesem Ratgeber erfährst Du, was Deliktunfähigkeit bedeutet, wer für die Schäden einer deliktunfähigen Person aufkommt und wie diese versichert ist. Allgemeine Informationen zur Privat-Haftpflichtversicherung findest Du auf unserer Produktseite.

Deliktunfähigkeit: Was ist das?

Deliktunfähig sind Personen, die nicht in der Lage sind, die Folgen ihres Tuns zu erkennen. Im gesetzlichen Verständnis ist ein Delikt eine Verfehlung. Laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind deliktfähige Personen für Schäden verantwortlich und haftbar und müssen dem Geschädigten Schadenersatz leisten. Deliktunfähigkeit wird einer Person zugesprochen, der die geistigen Fähigkeiten fehlen, ihre Handlungen und die daraus resultierenden Konsequenzen zu erkennen und für diese Verantwortung zu tragen. In solch einem Fall hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Verursacher, denn auch die Privat-Haftpflichtversicherung einer deliktunfähigen Person übernimmt den Schaden nicht.

Welche Personen gelten als deliktunfähig?

Deliktunfähige Kinder haben beim Ballspielen einen Schaden am Fenster verursacht.

Deliktunfähige Personen sind Kinder im Alter bis zu sieben Jahren, Erwachsene mit geistigen Einschränkungen, sowie Erwachsene im bewusstlosen Zustand.

Bei Erwachsenen ist es schwierig, eine Deliktunfähigkeit festzustellen. Laut Paragraph 827 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verursachen geistige und psychische Krankheiten sowie Bewusstlosigkeit bei gesunden Erwachsenen Deliktunfähigkeit. Bei Hirnabbauprozessen wie Demenz nehmen die geistigen und intellektuellen Fähigkeiten ab, sodass zunächst deliktunfähige Personen in lichten Momenten deliktfähig sein können. Minderjährige bis sieben Jahre sind grundsätzlich deliktunfähig.

Deliktunfähigkeit bei Erwachsenen

Erwachsene Personen können deliktunfähig sein, wenn sie schwere psychische Störungen aufweisen oder eine geistige Behinderung vorliegt. Deliktunfähigkeit bei Erwachsenen liegt ebenfalls bei Bewusstlosigkeit vor.

Ist beispielsweise die erwachsene Person während einer Schadensverursachung alkoholisiert oder steht unter Drogen, ist sie nur dann nicht deliktfähig, wenn sie sich nicht selbst in diesen Zustand gebracht hat. Bei einem selbst herbeigeführten Rausch liegt keine Deliktunfähigkeit vor. Hier greift die Haftpflichtversicherung, da ein Schaden als Fahrlässigkeit behandelt wird, bei dem man deliktfähig und haftbar ist.

In welchen Fällen die Haftpflichtversicherung greift und welche Leistungen sie bieten sollte, erfährst Du in unserem Ratgeber Leistungen der Haftpflichtversicherung.

Deliktunfähigkeit bei Kindern

Kinder im Alter von unter sieben Jahren sind deliktunfähig. Im Straßenverkehr gelten Kinder unter zehn Jahren als nicht deliktfähig. Das heißt, dass Kinder in diesem Alter nicht für verursachte Schäden haften müssen. Auch ihre Eltern müssen nur dann haften, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Auch bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss ein Gericht die Deliktunfähigkeit prüfen. Hierfür wird nach Paragraph 828 Bürgerliches Gesetzbuch abgewogen, ob die Erkenntnis, für einen Schaden verantwortlich zu sein, vorliegt. Fehlt diese Erkenntnis, kann das Gericht das Kind für deliktunfähig erklären.

Im Fall einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern sind diese bei einem durch ihr Kind verursachten Schaden verantwortlich, sodass bei einer Deliktunfähigkeit die Haftpflichtversicherung der Eltern greift. Sind die Eltern oder andere verantwortliche Personen ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, müssen den Schaden nur aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie nicht über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.

In der Regel sind Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Volljährige Kinder bleiben mitversichert, wenn sie unverheiratet sind, noch bei den Eltern wohnen, zur Schule gehen, studieren, den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Ausbildung absolvieren. Je nach Versicherer dürfen sie ein bestimmtes Alter nicht übersteigen. In den meisten Fällen liegt dies bei 25 bis 30 Jahren.

Beispiel für einen Deliktunfähigkeitsschaden

Beispiel für einen Schaden, der durch Deliktunfähigkeit entstanden:

Ein fünf Jahre altes Kind wirft die Kamera eines Freundes vom Tisch. In diesem Fall könnten die Eltern durch ihre Aufsichtspflichtverletzung in die Haftung genommen werden und müssten den Schaden des Freundes aus eigener Tasche bezahlen, sofern sie nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügen, über die auch Kinder in der Regel mit abgesichert sind.

Erfahre in unserem Ratgeber, für welche Schäden Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sind.

Erklärvideo zum Thema Privat-Haftpflichtversicherung: Darauf musst Du achten!

Wer haftet für die Schäden von deliktunfähigen Personen?

Deliktunfähige Personen können nicht für die von ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht werden. Eltern haften beispielsweise für deliktunfähige Kinder nur bei einer Aufsichtspflichtverletzung.

Ebenso kann bei Deliktunfähigkeit eine erwachsene Person bei Schäden nicht haftbar gemacht werden. Auch hier kann eine deliktunfähige Person je nach Versicherer und Tarif über die Familienhaftpflicht mitversichert oder über die Haftpflichtversicherung für Singles abgesichert sein. Informiere Dich am besten direkt bei Deinem Versicherer.

Wie sind Schäden von deliktunfähigen Personen versichert?

Sofern keine Haftpflichtversicherung für Deliktunfähigkeit besteht, können deliktunfähige Personen für die von ihnen verursachten Schäden nicht haftbar gemacht werden. In der Regel enthält die Haftpflichtversicherung eine Klausel für deliktunfähige Personen, die die Kosten im Schadensfall bis zur vereinbarten Höhe übernimmt.

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Kinder versichern: Kinder sind neugierig und lieben es, die Welt zu erkunden. Eine Kinderunfallversicherung schützt Dein Kind bei Unfällen. Doch Kinder können auch Schäden verursachen und müssen nicht dafür haften, wenn sie das siebte Lebensjahr nicht überschritten haben und somit deliktunfähig sind. Oft ist es der Fall, dass Eltern deliktunfähiger Kinder bei Schäden privat für den Schaden aufkommen, um persönliche Beziehungen mit den Geschädigten nicht zu belasten. Daher empfiehlt es sich zu überprüfen, ob in der Privathaftpflicht eine Klausel für Deliktunfähigkeit enthalten ist. Auch für Großeltern, die ihre Enkelkinder häufig betreuen, ist es sinnvoll, die Klausel für Deliktunfähigkeit in die Haftpflichtpolice mitaufzunehmen.

Erwachsene versichern: Deliktunfähigkeit kann auch Erwachsene betreffen. In Deutschland haben mehr als 1,5 Millionen Menschen Demenz, was ihr Risiko erhöht, durch verändernde Lebensumstände wie Vergesslichkeit oder Orientierungslosigkeit einen Schaden zu verursachen. Im fortgeschrittenen Stadium kann Demenz zu Deliktunfähigkeit führen.

Fazit: Mit der Haftpflicht bei Deliktunfähigkeit umfassend abgesichert

Deliktunfähigkeit schützt nicht vor Schäden und betrifft nicht nur Kinder unter sieben Jahren, sondern auch Erwachsene mit psychischen oder geistigen Einschränkungen. Verursacht eine deliktunfähige Person einen Schaden, kann sie dafür nicht haftbar gemacht werden, sodass der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt. Da durch Deliktunfähigkeit verursachte Schäden oftmals im Bekanntenkreis vorkommen, kann die Beziehung zwischen Geschädigtem und Verursacher bzw. der Aufsichtspersonen gestört werden. Um das zu verhindern, bist Du mit der Privat-Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt inkl. Deliktunfähigkeitsklausel umfassend abgesichert.

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