Paare brauchen nur eine Haftpflichtversicherung, um sich umfassend abzusichern – egal, ob verheiratet oder nicht. Dabei sparen sie Geld, denn der Partner- bzw. Familientarif ist günstiger als zwei Single-Verträge.
In unserem Ratgeber informieren wir Dich rund um die Haftpflichtversicherung für Partner.
Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Warum überhaupt eine Privathaftpflicht?
Kurz gesagt: Eine Privathaftpflicht schützt Dich vor den Folgen, wenn Du einen Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden bei Dritten verursacht hast. Denn wer einen Schaden verursacht, haftet nach dem Gesetz mit seinem gesamten Vermögen. Diese Regelung kann schlimmstenfalls im finanziellen Ruin enden und die weitere Lebensplanung gefährden. Eine Privat-Haftpflichtversicherung für Partner schützt beide Partner mit einer Police. Auch Deine gegebenenfalls vorhandenen Kinder genießen einen entsprechenden Schutz.
Vorsatz ausgeschlossen
Eine Haftpflichtversicherung deckt nur unabsichtlich – also fahrlässig verursachte – Schäden ab. Bei Vorsatz – also bei absichtlich verursachten Schäden – greift der Versicherungsschutz nicht. Das gilt bei einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung für Ehepartner und unverheiratete Paare genauso wie bei einer privaten Haftpflichtversicherung für Singles.
Besonders wichtig bei Personenschäden
Die Privat-Haftpflichtversicherung leistet bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden.
Die Sachschäden beziehen sich auf Gegenstände, die beschädigt oder zerstört werden. Im Leistungsfall begleicht die Haftpflichtversicherung die Reparatur oder zahlt dem Geschädigten den Zeitwert der beschädigten Sache. Die meisten Sachschäden liegen unter 5.000 Euro.
Ein Vermögensschaden entsteht, wenn der Geschädigte einen finanziellen Schaden erleidet, der kein Personen- oder Sachschaden ist.
Besonders wichtig ist der Haftpflichtschutz bei Personenschäden. Denn wer die Gesundheit anderer Personen schädigt, verletzt oder deren Tod verschuldet, haftet dafür unbegrenzt und ein Leben lang. Dann kommen an Schadenersatzforderungen nicht nur Schmerzensgeld und hohe Behandlungskosten auf Dich zu, sondern womöglich auch ein Verdienstausfall, den Du als Verursacher ausgleichen musst. Bei bleibenden Unfallfolgen drohen zudem hohe, lebenslange Zahlungen. Im Todesfall stehen sogar Forderungen in Millionenhöhe der Hinterbliebenen im Raum. Schütze Dich und Deinen Partner daher umfassend vor existenziellen Risiken.
Welche Schäden sind in der Privathaftpflicht nicht versichert?
Neben absichtlich verursachten Schäden sind üblicherweise folgende Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- selbst verursachte Verletzungen am eigenen Körper
- Schäden, die aus strafbaren Handlungen entstehen
- Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen
- Schäden, die die Kfz-Haftpflicht bereits abdeckt
- Schäden durch Fehler im Beruf
Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Privat-Haftpflichtversicherern.
Erklärvideo zur Privat-Haftpflichtversicherung
Zwei Haftpflicht-Verträge? Kein Problem!
Wenn Du und Dein Partner jeweils eine eigene Haftpflicht-Police haben, heißt das nicht, dass Du auch beide Verträge weiterlaufen lassen musst. Eine Police für Euch beide reicht meist vollkommen aus. Praktischerweise kannst Du in diesem Fall den älteren der beiden Verträge einfach in eine Paarversicherung umwandeln. Den jüngeren Vertrag kannst Du einfach kündigen. Das ist sogar fristlos möglich. Informiere den entsprechenden Versicherungsanbieter lediglich darüber, ab wann Deine neue Haftpflichtversicherung für Paare gilt. Fortan erspart Ihr Euch eine doppelte Beitragslast und profitiert vom gemeinsamen Versicherungsschutz. Natürlich kannst Du auch beide Versicherungen kündigen, wenn diese nicht mehr Euren Bedürfnissen entsprechen, und eine neue Haftpflichtversicherung für Partner abschließen. Beachte in diesem Fall die jeweilige Kündigungsfrist.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Ihr möchtet Euch umfassend gegen hohe finanzielle Forderungen Dritter im Fall von durch Euch verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern? Dann empfehlen wir Euch, einen Partner-Haftpflicht-Tarif zu wählen, der Euch im Schadenfall mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro schützt.
Umfassender Schutz zu geringen Kosten
Was für viele andere Versicherungen gilt, trifft auch auf eine Partner-Haftpflicht zu: Dem umfassenden Schutz und der Absicherung hoher finanzieller Risiken stehen oft nur geringe Beiträge gegenüber, die jährlich oder monatlich zahlbar sind. Wie kann das sein? Was zunächst widersprüchlich klingt, ist im Fall der Haftpflichtversicherung für Partner ebenso wie bei anderen Versicherungen nur deshalb möglich, weil die Gemeinschaft der Versicherten mit der Gesamtheit ihrer Beiträge die Schäden des Einzelnen deckt. Mit Deinen Beiträgen stärkst Du also auch die solidarische Absicherung aller und genießt im Schadenfall den gemeinschaftlichen Schutz.
Darauf solltest Du bei Partner-Tarifen achten
Die folgenden Aspekte solltest Du bei der Anbieter- und Tarifwahl Deiner Haftpflichtversicherung für Partner berücksichtigen:
Regressansprüche der Partner untereinander
Du kannst Dich zusätzlich für den Fall absichern, dass Du Deinen Partner unabsichtlich schädigst oder umgekehrt. Ansonsten können im Rahmen der Partnerversicherung keine Schadenersatzansprüche gegeneinander geltend gemacht werden.
Eine zentrale Frage lautet hier: Seid ihr verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartner oder nicht? Bei Unverheirateten kommen bei Personenschäden schnell die Krankenkasse oder andere Sozialversicherungsträger mit ins Spiel. Schadenersatzansprüche innerhalb einer nichtehelichen Gemeinschaft gehen dann direkt auf den Sozialversicherungsträger über, denn der jeweilige Versicherungsträger wird ab dem Unfallzeitpunkt zum Anspruchsinhaber. Die unverheirateten Partner werden in diesem Fall als "fremde Personen" angesehen. Der Versichsicherungsträger ist dadurch gesetzlich verpflichtet, die entstandenen Kosten beim Verursacher geltend zu machen.
Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern stellt sich dies hingegen anders dar: Hier darf der jeweilige Sozialversicherungsträger den Partner nicht in Regress nehmen. Ist ein solcher Regressanspruch beim Anbieter Deiner Wahl nicht möglich, entscheide Dich einfach für zwei getrennte (Single) Privathaftpflicht-Policen.
Forderungsausfalldeckung
Auch ein Forderungsausfallschutz sollte in Deinem Partner-Haftpflicht-Tarif enthalten sein. Stell Dir vor, Du erleidest einen schweren Schaden, den eine andere Person verursacht. Doch diese Person kann Deinen Schaden nicht begleichen – zum Beispiel, weil ihr die finanziellen Mittel fehlen oder sie nur unzureichend oder gar nicht versichert ist. Damit Du nicht selbst auf hohen Kosten sitzen bleibst, die schlimmstenfalls Deine finanzielle Existenz gefährdet, springt in diesem Fall Deine eigene Haftpflichtversicherung ein – sofern Du eine Forderungsausfalldeckung vereinbart hast. Dieser Aspekt ist für eine Single-Versicherung ebenso wichtig wie bei einer Haftpflichtversicherung für Paare und Familien. Wichtig: Die Forderungsausfalldeckung ist bei Verträgen, die älter als 5 Jahre sind, meistens nicht enthalten!
Mit einer Haftpflichtversicherung für Paare umfassend geschützt
Unfälle lassen sich auch bei aller Vorsicht nicht immer vermeiden. Jeder sollte deshalb eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung besitzen. CosmosDirekt sichert Dich und Deinen Partner umfassend ab.
- Nur ein adäquater Versicherungsschutz schützt im Schadenfall vor existenzbedrohenden Kosten.
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können auf getrennte Policen verzichten und Beiträge sparen.
- Du solltest auf einen Forderungsausfallschutz im Vertrag achten.
- Für unverheiratete Paare ist eine Regressvereinbarung wichtig.
- Achte auf eine möglichst hohe Deckungssumme, damit Du im Schadenfall abgesichert bist.
- Besitzen beide Partner einen Vertrag, lässt sich der jüngere Vertrag fristlos kündigen und der ältere Vertrag in eine gemeinsame Partnerhaftpflicht abändern.
Hast Du Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.