Diese Begriffe sollten Sie kennen
Begriff | Erklärung |
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Fahrlässigkeit | Beschreibt den Umstand, dass die Folgen einer Tat voraussehbar waren. Mit deren Eintreten konnte aber nicht gerechnet werden, darum mangelte es an der notwendigen Sorgfalt. Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist sogar die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. |
Schadenersatz | Der Schädiger ist gesetzlich dazu verpflichtet, den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen. Der Schädiger haftet in voller Höhe mit seinem gesamten Vermögen für den Schaden. |
Schmerzensgeld | Eine Form von Schadenersatz bei körperlicher und psychischer Schädigung. Die Höhe wird im Einzelfall entschieden, sogenannte Schmerzensgeld-Tabellen geben nur einen Richtwert an. |
Ein Besuch mit fatalen Folgen: Der junge Mann war zum ersten Mal bei den Eltern seiner Verlobten eingeladen. Während Mutter und Tochter in der Küche den Kaffee zubereiteten, führte ihn der Vater durchs Wohnzimmer. Auf dem Kamintresen stand, schön in Szene gesetzt, eine Rolex Submariner aus dem Jahr 1967. Ob es die Aufregung wegen des Familientreffens war oder weil es sich bei der Uhr um ein Modell handelte, das schon James Bond am Handgelenk getragen hatte, ließ sich hinterher nicht mehr sagen. Das Ergebnis war dasselbe: die Rolex rutschte dem jungen Mann aus der Hand, schlug auf den Fliesenboden und zersprang in hundert Einzelteile.
Private Haftpflichtversicherung: Welche Kosten werden abgedeckt?
Wer einen Schaden verursacht, muss dafür Ersatz leisten. So lautet die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Hinzu kommt, dass man in voller Höhe für den Schaden haftet. Bei der Rolex Submariner von 1967 sind das rund 15.000 Euro, die der junge Mann dem Schwiegervater in spe zahlen müsste. Geht die fragliche Summe in die Millionenhöhe, kann der Schadenersatz zur Lebensaufgabe werden. Die private Haftpflichtversicherung deckt solche Kosten ab, sowohl Sach- als auch Personen- und Vermögensschäden. Dabei werden nur solche Schäden abgesichert, die man unbeabsichtigt herbeigeführt hat. Hätte der junge Mann vorsätzlich gehandelt, würde seine Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen.
Die Haftpflichtversicherung ersetzt aber nicht nur die Schäden, die ein Versicherungsnehmer einem Dritten zugefügt hat. Eine ihrer Leistungen ist auch der passive Rechtsschutz. Das bedeutet, dass sie unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehrt, notfalls vor Gericht. Daher prüft der Versicherer immer im ersten Schritt, ob der Versicherungsnehmer auch tatsächlich den Schaden zu verantworten hat. Kommt es zum Rechtsstreit, wird die Verhandlung von der Haftpflichtversicherung übernommen. Sie trägt auch die Kosten für den Prozess.
Welche Versicherungssumme ist optimal?
Die Höhe der Versicherungssumme zählt zu den zentralen Aspekten einer Haftpflicht-Police. Sie sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen, um alle Forderungen abdecken zu können. Viele Versicherer bieten mittlerweile 5 Millionen Euro als Mindestdeckung an. Alte Versicherungsverträge beinhalten oft eine Versicherungssumme von 1 Millionen Euro. Doch bei Personenschäden reicht diese Deckung unter Umständen nicht aus und Sie sind im Fall der Fälle nicht ausreichend abgesichert – also unterversichert
Hinweisbox Beispiel
Faktor | Kosten |
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Medizinische Behandlung | 250.000 Euro |
Rehabilitationsmaßnahmen | 25.000 Euro |
Schmerzensgeld | 350.000 Euro |
Verdienstausfall / lebenslange Rente durch Erwerbsunfähigkeit | 1.100.000 Euro |
Pflegekosten bis zum Tod | 1.000.000 Euro |
Behindertengerechter Umbau von Haus und Auto | 700.000 Euro |
Summe | 3.425.000 Euro |
Stiftung Warentest empfiehlt 10 Millionen Euro
Für einen geringen Aufpreis können Sie in vielen Fällen die Versicherungssumme noch weiter anheben. Die Stiftung Warentest empfiehlt für die Privat-Haftpflichtversicherung eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Mit diesem Betrag gehen Sie angesichts der Behandlungs- und Folgekosten auf Nummer sicher. Weiterer Vorteil für den Versicherungsnehmer: Für den umfassenderen Schutz mit der Haftpflichtversicherung berechnen die Versicherer nur einen geringen Aufschlag.
Pauschalbeträge
Nicht zu empfehlen ist eine Haftpflichtversicherung, in der die Kosten für Sach- und Personenschäden genau aufgeschlüsselt werden. Bei solchen Policen steht für jeden Schadentyp dann nur der entsprechende Betrag zur Verfügung. Stattdessen sollten Sie bei Vertragsabschluss darauf achten, eine Pauschalsumme für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen bei jedem Schaden die gesamte Versicherungssumme zur Verfügung.
Zusatzleistungen der Haftpflichtversicherung
Neben Personen- und Sachschäden sollten noch weitere Schadenarten abgedeckt werden. Bei einigen Versicherern sind die folgenden Leistungen bereits im Grundschutz enthalten, bei anderen müssen Sie in einen höheren Tarif wechseln oder diese gegen Mehrbeitrag einschließen. Bei den Zusatzleistungen zur Privat-Haftpflichtversicherung werden auch eigene Deckungssummen vereinbart.
Vermögensschäden
Ein Vermögensschaden besteht, wenn der Geschädigte aufgrund des Schadens wirtschaftliche Einbußen hinnehmen muss. Beispielsweise ein verpasster Flug, weil das Fahrzeug des Geschädigten zugeparkt war. Auch eine Taxifahrt, auf die der Geschädigte zurückgreifen muss, da sein zugeparkter Pkw nicht benutzt werden kann. Bei vielen Versicherungen sind solche Vermögensschäden in der pauschalen Versicherungssumme bereits abgedeckt. Manche Haftpflichtversicherung führt den Punkt aber separat auf. Achten Sie daher auf eine möglichst hohe Abdeckung. Weniger als 250.000 Euro sollte sie auf keinen Fall betragen.
Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Sachen waren früher bei den Police oft ausgeschlossen. Mittlerweile werden „Mietsachschäden“ oft mitversichert, da ein Großteil der Versicherungsnehmer in einer Mietwohnung lebt. Die entsprechende Versicherungssumme sollte an den Wert der gemieteten Sachen abgepasst werden. Für normale Mietwohnungen ist ein Betrag von 500.000 Euro ausreichend. Bei luxuriösen Apartments sollte die Deckung etwas höher ausfallen, da der Austausch beziehungsweise die Reparatur von Fußboden, Einbauküche, Badkeramik, Badewanne oder Fliesen mit größeren Aufwendungen verbunden ist.
Tipp
Vermieter sollten für die vermietete Immobilie eine Wohngebäudeversicherung sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Über die Nebenkosten-Abrechnung wird in den meisten Fällen die Zahlung an die Mieter übertragen.
Schlüsselschäden
Verlieren Sie den Schlüssel Ihrer Mietwohnung, wird dies oft durch die Hausratversicherung abgedeckt. Doch wenn der Schlüssel Teil der zentralen Schließanlage war, ist das nicht der Fall. Muss die gesamte Anlage ausgetauscht werden, wird das sehr teuer. Die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten aber nur, wenn Schlüsselschäden gesondert versichert sind. Die Deckung ist bei den meisten Versicherern beschränkt und es gilt meistens eine Selbstbeteiligung.
Schäden durch Internetnutzung
Der Umgang mit E-Mails und der Austausch von Daten via Internet gehört für die meisten fest zum Alltag. Was viele nicht wissen: Verbreiten Sie fahrlässig Viren, Würmer, Trojaner oder einen anderen Vertreter aus der Fauna der Internetschädlinge und wird dadurch ein Dritter geschädigt, können Sie haftbar gemacht werden. Deshalb enthalten neue Versicherungspolicen in der Regel eine Deckung für solche Schadenfälle. Die Versicherungssumme sollte mindestens 250.000 Euro betragen, um Ausfälle von Hard- und Software sowie Folgekosten abzudecken.
Auf einen Blick: Leistungen der Haftpflichtversicherung und ihre jeweilige Deckungssumme
Leistung | Mindest-Deckungssumme | Empfohlene Deckungssumme |
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Personen- und Sachschäden | 3 Millionen Euro | 10 Millionen Euro |
Vermögensschäden | 250.000 Euro | 10 Millionen Euro |
Mietsachschäden | 250.000 Euro | 1 Million Euro |
Schlüsselschäden | 5.000 Euro | 15.000 Euro |
Schäden durch Internetnutzung | 50.000 Euro | 1 Million Euro |
Private Haftpflichtversicherung: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Neben der Höhe der Versicherungssumme spielt der Familienstand eine wichtige Rolle, um die Versicherungskosten zu bestimmen. Der Single-Tarif ist in der Regel der günstigste, da hier nur der Versicherungsnehmer abgedeckt ist. Beim Partner-Tarif werden schon die Risiken zweier Menschen abgesichert und der Beitrag fällt daher höher aus. Der Familien-Tarif schließt auch Schäden ein, die durch alle Kinder verursacht werden, die im Haushalt leben. Dazu gehören sowohl leibliche als auch Adoptiv- oder Pflegekinder. Daher sind bei diesem Haftpflicht-Tarif die Kosten am höchsten.
Bei CosmosDirekt erhalten Sie eine Privat-Haftpflicht zu den folgenden günstigen Beiträgen:
Tarif | Partner mitversichert1 | Kinder mitversichert | Jährlicher Beitrag2 |
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Single bis 30 Jahre | | | 24,70 Euro |
Single ab 31 Jahren | | | 32,94 Euro |
Paar | | | 45,79 Euro |
Alleinerziehend | | | 51,05 Euro |
Paar mit Kind/Kindern | | | 51,05 Euro |
Tipp
Alleinstehende Familienmitglieder wie Eltern oder Großeltern, die ebenfalls mit im Haushalt leben, benötigen eine eigene Versicherung oder können durch eine Erweiterung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Der Tarif entscheidet
Bei den Kosten ist entscheidend, für welchen Tarif des Versicherers Sie sich entscheiden. Am günstigsten sind in der Regel die Basis-Tarife. Hier erhalten Sie einen Grundschutz, der bereits viele Alltagsrisiken abdeckt. Die Versicherungssumme liegt meistens zwischen 5 und 10 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Bei einigen Versicherern sind auch Vermögensschäden inklusive.
Bei den Premium-/Comfort-Tarifen erhalten Sie einen Rundum-Schutz. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet in der Regel eine deutliche höhere Versicherungssumme gegenüber dem Grundschutz. Auch weitere Extras sind enthalten: Privater Schlüsselverlust, Forderungsausfalldeckung oder Sachschäden am Arbeitsplatz. Abgerundet werden die Comfort-Tarife durch zusätzlichen Versicherungsschutz. Sind sind beispielsweise abgesichert, wenn Ihre Tochter gelegentlich auf die Nachbarskinder aufpasst.
| BasisUmfassende Grundabsicherung | ComfortTop-Schutz mit vielen Extras |
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Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 10 Mio. € | 50 Mio. € |
Vorsorgeversicherung | 10 Mio. € | 10 Mio. € |
Mietsachschäden (ausgenommen Glasschäden) | 1 Mio. € | 50 Mio. € |
Baumaßnahmen bis zur Bausumme von | 100.000 € | 500.000 € |
Schäden aus Datenaustausch und Internetnutzung | 1 Mio. € | 5 Mio. € |
Betriebspraktikum / fachpraktischer Unterricht | 10.000 € | 50.000 € |
Auslandsaufenthalt weltweit | 3 Jahre | 3 Jahre |
Allmählichkeitsschäden | | |
Schäden durch häusliche Abwässer | | |
Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit | | |
Vermietung Einliegerwohnung / Wohnräume | | |
Hüten fremder Hunde | | |
Selbstbewohntes Ein- / Zweifamilienhaus | | |
Absicherung von Gewässerschäden durch Kleingebinde | | |
Schäden durch Heizöltanks im selbstbewohnten Ein- / Zweifamilienhaus | | |
Privater Schlüsselverlust | | |
Beruflicher Schlüsselverlust | | |
Forderungsausfalldeckung | 10 Mio. € | 50 Mio. € |
Sachschäden am Arbeitsplatz | | 50.000 € |
Gefälligkeitsschäden | | |
Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels / Ferienwohnungen | | 50.000 € |
Kaution bei Schäden im europäischen Ausland | | 50.000 € |
Tätigkeit als Tagesmutter | | |
Eigene Surfbretter und Modellfahrzeuge | | |
Schäden aus Betrieb einer Photovoltaik- / Solaranlage | | |
Motorboote bis 15 PS | | |
Schäden aus Benachteiligung (Diskriminierung) | | |
Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz | | |
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Deliktunfähige Kinder bis 7 bzw. 10 Jahre | 10.000 € | 50.000 € |
Volljährige Kinder bei Arbeitslosigkeit | | |
Au-pair / Austauschschüler | 1 Jahr | 1 Jahr |
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Familienangehörige im Haushalt | | |
Tipp
Finden Sie jetzt den richtigen Tarif für Ihre Haftpflicht: Unser Rechner zeigt bei jeder Anfrage beide Varianten.
Einsparung durch Zusammenlegung
Wenn zwei Menschen zusammenziehen, brauchen sie nur noch eine Privathaftpflicht-Police. Es reicht aus, wenn einer die Versicherung hat. Voraussetzung ist aber, dass der mitversicherte Partner namentlich in den Vertrag aufgenommen wird. Gekündigt wird die jüngere Police – eine Kündigungsfrist muss man dafür nicht einhalten. Mit einer Partner-Versicherung sind aber nur Schäden abgedeckt, die Dritten zugefügt werden.
Hinweis
Die Privat-Haftpflicht umfasst keine Schäden, die Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen sich gegenseitig zufügen.
Soll ich eine Selbstbeteiligung mit einschließen?
Die Selbstbeteiligung lässt sich bei so gut wie jeder Haftpflichtversicherung vereinbaren, um den Beitrag zu senken. Die Funktionsweise: Schäden, die unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegen, zahlt der Versicherungsnehmer. Geht der Schaden über diese Grenze hinaus, zahlt er nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Je nach Police liegt sie in etwa zwischen 150 Euro und 1.000 Euro. Bei der Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, ist für alle Versicherungsnehmer interessant, die bei ihrer Police Kosten sparen möchten und daher Bagatellschäden selbst zahlen wollen. Dabei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger ist auch Ihr Versicherungsbeitrag.
Beispielrechnung:
Privat-Haftpflicht1 | Basis-Tarif | Comfort-Tarif |
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Ohne Selbstbeteiligung | 51,05 Euro | 74,03 Euro |
250 Euro Selbstbeteiligung | 39,82 Euro | 57,74 Euro |
Ersparnis pro Jahr | 11,23 Euro | 16,29 Euro |
Tipp
Wenn Sie die Prämie für Ihre Haftpflichtversicherung senken möchten, einfach im Rechner die gewünschte Selbstbeteiligung auswählen.
Fazit: Was sollte eine gute Haftpflichtversicherung kosten?
Die Privathaftpflichtversicherung ist besonders günstig. Familien-Tarife kosten ab 30 Euro und Single-Tarife unter 25 Euro pro Jahr. Sie sollten unbedingt auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung achten. "Comfort-Policen" verschaffen Ihnen durch umfangreichere Leistungen mehr Sicherheit und kosten oft nur einen geringen Mehrbetrag. Tarifoptionen bei der Privat-Haftpflicht sind nützlich, denn diese erweitern den Personenkreis der Mitversicherten und gewähren zum Beispiel auch Schutz bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. Wenn Sie die Leistungen vergleichen, wählen Sie einen Tarif, der Ihrer Lebenssituation am besten entspricht und eine möglichst umfassende Absicherung bietet. So erhalten Sie den besten Schutz.
Tipp
Überprüfen Sie in Ihren Alt-Verträgen, ob der Versicherungsschutz noch den aktuellen Anforderungen entspricht und ob auch neue Risiken, wie Schäden durch Internet-Nutzung, abgesichert sind. Mehr zum Thema erfahren Sie in im Ratgeber Haftpflichtversicherung wechseln.