Die Privat-Haftpflicht schützt Mieter
Ein klassischer Fall für die Privat-Haftpflicht: Der Sohn von Familie Müller fährt übers Wochenende mit seinen Freunden weg zum Zelten. Am Sonntagabend klingelt es an der Haustür, da der Sohn den Schlüssel von der Eingangstür des Mehrfamilienhauses verloren hat. Was tun?
Am nächsten Morgen informiert Frau Müller den Vermieter. Dieser beschließt, dass das Risiko, der Schlüssel könne in fremde Hände gelangen, groß ist. Der Vermieter beauftragt daher einen Schlüsseldienst, die zentrale Schließanlage auszutauschen. Alle Mieter im Haus erhalten nach dem Austausch einen neuen Haustürschlüssel. Auf rund 5.000 Euro belaufen sich dann die Kosten, die Familie Müller nun in Rechnung gestellt werden.
Zum Glück hat Familie Müller eine Privat-Haftpflicht inklusive der Leistung "Privater Schlüsselverlust" abgeschlossen. Die Versicherung schützt sie davor, die gesamten Kosten allein tragen zu müssen. Übernommen werden die in Rechnung gestellten Aufwendungen für den Austausch der zentralen Schließanlage für alle Mieter.
Was versichert die Privat-Haftpflicht?
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen, auch finanziell. Das bedeutet aber auch, dass Du bei Schäden, die Du womöglich unabsichtlich oder versehentlich herbeigeführt hast, zum Schadenersatz verpflichtet bist.
Diese Forderungen übernimmt die Privathaftpflicht. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Während Sachschäden zerstörte, beschädigte oder anderweitig nicht mehr zu gebrauchende Gegenstände umfassen, sind bei Personenschäden immer Menschen betroffen. Die auftretenden Kosten umfassen hier nicht nur medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen, sondern auch Verdienstausfälle. Ein Vermögensschaden ist zum Beispiel der entgangene Gewinn eines Selbstständigen oder einer Firma.
Das sichert die Privathaftpflicht ab
- Kosten für Ersatz oder Reparatur beschädigter Gegenstände
- Kosten für finanzielle Folgeschäden (zum Beispiel Nutzungsausfall oder entgangene Gewinne)
- Kosten für Bergung, Behandlung und Rehabilitation verletzter Personen (inklusive Schmerzensgeld und gegebenenfalls lebenslange Rente)
- Genaue Prüfung aller Schadenersatz-Forderungen
- Abwehr unberechtigter Schadenersatz-Forderungen („passiver Rechtsschutz“)
Diese Schäden werden NICHT von der Privat-Haftpflicht übernommen
Versicherte erhalten keine Leistungen für Schäden, die sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Vom Schutz der Haftpflichtversicherung sind auch beispielsweise ausgeschlossen:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Reine Vertragsverpflichtungen wie z. B. der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden, die während einer Straftat entstanden sind
Für spezielle Risiken, wie zum Beispiel Kraftfahrzeuge, müssen eigene Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden.
Einschluss von Mietsachschäden
Schäden in der Mietwohnung passieren schnell und sind nicht ungewöhnlich. Die Mietsachschäden umfassen sowohl die Beschädigungen am Wohnraum als auch Beschädigungen an allen fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen, die im Rahmen des Mietvertrags zur Nutzung überlassen wurden. Das betrifft sanitäre Anlagen (Waschbecken, Toilette, Dusche, Badewanne) und auch sämtliche Einbauten, die der Vermieter veranlasst hat. Auch wenn ein Parkett- oder ein Laminatfußboden verlegt wurde.
Der Versicherungsschutz durch die Privat-Haftpflichtversicherung für die gemietete Wohnung besteht nur, wenn Mietsachschäden in der Privat-Haftpflicht enthalten sind. Diese sind dann oftmals bis zu 1 Mio. Euro versichert, je nach Tarif sind aber auch höhere Summen abgesichert.
Erklärvideo zum Thema Mietschäden

Die richtige Versicherungssumme
Hohe Beiträge solltest Du vermeiden, doch am falschen Ende zu sparen, lohnt sich auch nicht. Daher sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung möglichst hoch sein, damit auch besonders schwere Personenschäden versichert sind.
Als Deckungssumme in der Privathaftpflicht empfiehlt die Stiftung Warentest eine Summe von mindestens 5 bis 10 Mio. Euro. Gegen einen geringen Aufpreis bieten einige Versicherer deutlich höhere Versicherungssummen an.
Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen
Wenn Du im Urlaub ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung mietest, enthält diese nicht nur fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände, sondern Du mietest vieles mit, das Deinem Hausrat zu Hause entspricht (z. B. Bett, Sofa, Tisch, TV, Stühle, Lampen, Vasen usw.).
Schäden am gemieteten Hausrat werden von der Privat-Haftpflicht nicht übernommen – Du kannst dieses Risiko aber in Deinen Hafpflichtschutz mit einschließen. Abgesichert sind dann Schäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen üblicherweise bis 25.000 Euro, bei leistungsstarken Tarifen sogar bis 50.000 Euro.
Zusatzleistungen für Familien mit Kindern
Grundsätzlich sind Kinder bis zur Volljährigkeit über die private Familien-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Altersunabhängig bleibt der Versicherungsschutz bestehen, solange das Kind noch zur Schule geht, seine erste Berufsausbildung macht (Ausbildung oder Studium) oder sich in den üblichen Wartezeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes ist es durch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern geschützt. Im Normalfall endet der Versicherungsschutz, wenn das Kind ins Berufsleben eintritt. Nimmt es eine zweite Lehre oder ein Zweitstudium auf, muss es sich selbst versichern. Auch sobald das Kind heiratet, endet die Mitversicherung automatisch.
In welchem Alter haften Kinder?
- Bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
Keine Haftung, da das Kind als deliktunfähig gilt. - Ab vollendetem 7. Lebensjahr
Haftung möglich, da das Kind als einsichtsfähig gilt – nur wenn die erforderliche Einsicht fehlt, kann eine Haftung entfallen. Dies muss aber im Einzelfall nachgewiesen werden. - Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
Keine Haftung bei Schäden im bewegten Straßenverkehr, Haftung bei Schäden im unbewegten Verkehr (parkendes Auto etc.) möglich. - Ab vollendetem 10. Lebensjahr
Haftung für alle Schäden, die im bewegten und unbewegten Straßenverkehr verursacht wurden.
Ein Beispiel: Stößt ein 5-jähriges Kind ein Rotweinglas um und ruiniert die Couch der Bekannten, kann er dafür nicht haftbar gemacht werden. Und weder die Eltern noch die Haftpflichtversicherung müssen zahlen, da das Kind nach § 828 BGB deliktunfähig ist.
Absicherung für Hunde- und Katzenhalter
Wer eine Katze oder einen Hund hält, hat es oft nicht leicht, eine Mietwohnung zu finden. Der Grund: Nachbarn haben Angst, dass das Tier tagsüber Lärm verursacht oder stören sich am Geruch. Vermieter befürchten Beschädigungen an der Wohnung und Mietminderungen von Nachbarn, die sich gestört fühlen. Zwar können sich Tierhalter grundsätzlich gegen Beschädigungen versichern, die von ihren Tieren verursacht werden. Die sogenannte spezifische Tiergefahr tritt zum Beispiel dann auf, wenn ein Hund sich von der Leine befreit und einen Radfahrer anspringt. Als problematisch erweisen sich aber solche Fälle, die nicht nur durch ein plötzliches Ereignis hervorgerufen werden.
Für Abnutzungsschäden kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf. In der Mietwohnung können aber durch wiederholtes Kratzen oder Urinieren beträchtliche Schäden am Fußboden oder am Mauerwerk entstehen. Werden z. B. bei Tapeten und Türen sogenannte Langwierigkeitsschäden festgestellt, springt die Versicherung nicht ein. Generell werden in Verträgen Ansprüche wegen "Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung" ausgeschlossen. In solchen Fällen steht der Tierhalter in der Pflicht, sein Tier richtig zu erziehen, um solche Beschädigungen zu verhindern.
Fazit: Für eine gemietete Wohnung ist die Privathaftpflicht ein Muss
Wer in eine Mietwohnung zieht, sollte spätestens jetzt eine Haftpflichtversicherung abschließen. Der Vermieter darf den Mieter dazu zwar nicht mehr per Mietvertrag zwingen, doch der Abschluss steht ganz im eigenen Interesse des Mieters. Denn nur auf diese Weise schützt er sich gegen Forderungen auf Schadenersatz, wenn er unabsichtlich, leichtsinnig oder fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Dabei müssen Mieter in der Regel keine Zusatzversicherung abschließen. Eine normale Privat-Haftpflichtversicherung umfasst auch die Mietwohnung: Abgesichert sind feste Einrichtungsgegenstände wie Waschbecken, Badewanne oder Einbauschränke.
In den vergangenen Jahren haben viele Versicherer ihre Leistungen erheblich verbessert, ohne dass die Kosten dafür gestiegen wären. Diese Leistungen werden von alten Haftpflichtpolicen nicht abgedeckt. Um den bestmöglichen Schutz zu bekommen, insbesondere wenn der Abschluss der Haftpflichtversicherung schon etwas zurückliegt, sollten Mieter die auf dem Markt verfügbaren Tarife vergleichen. In der Regel findest Du Angebote mit einem deutlich größeren Leistungsspektrum und einer viel höheren Versicherungssumme als in Deinem bestehenden Vertrag. Da der Aufpreis oft minimal ist – manchmal wird’s sogar billiger – lohnt sich oft ein Wechsel zu einer neuen Haftpflichtversicherung.
Mit der Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt profitierst Du von sehr günstigen Beiträgen und einem Top Preis-Leistungs-Verhältnis. Zudem ist unsere Haftpflichtversicherung fit für die Zukunft: Bereits im Basis-Tarif ist eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 10 Mio. Euro enthalten. Damit sind neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstehen, sofort mitversichert.
Hast Du Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.