Das Wichtigste in Kürze zu Räum- und Streupflicht und Haftpflichtversicherung
Was bedeuten Schneeräumpflicht und Winterdienst?
Die Räum- und Streupflicht ist Teil der Verkehrssicherungspflicht, die Wohnungs-, Haus- und Grundstückseigentümer haben. Diese ist zwar nicht explizit im Gesetz geregelt, ergibt sich aber aus vergangenen Rechtsprechungen und dem § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dieser sieht Schadensersatz bei Verletzung dieser Pflichten vor. Die Verkehrssicherungspflicht regelt, dass Eigentümer öffentlich begehbare Wege auf ihrem Grundstück und angrenzende Wege sicher begehbar machen müssen.
Die Schneeräumpflicht sieht daher vor, dass Eigentümer die Wege von Schnee und Eis befreien. Wer diesem Winterdienst nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Eine bundesweit geltende Regelung zur Schneeräumpflicht gibt es nicht. Diese wird von Kommunen und Gemeinden geregelt.
Was muss beim Winterdienst geräumt werden?
Die Räum- und Streupflicht gilt für das eigene Grundstück und angrenzende öffentliche
Wege. Konkret gilt für folgende Bereiche die Schneeräumpflicht:
- Eigenes Grundstück bis zur Haustür
- Angrenzende Gehwege und Zufahrten
- Wege zur Mülltonne
- Wege zu Parkplätzen
- Wege zu Briefkästen
- Öffentlich genutzte Treppen
Wichtig: Die Schneeräumpflicht gilt auch für unbebaute Grundstücke. Hast Du einen
Bauplatz mit einem vorbeiführenden Gehweg, musst Du auch hier Deiner Streupflicht
nachkommen.
Wann gilt die Schneeräumpflicht?
Von wann bis wann die Streupflicht gilt, ist nicht einheitlich geregelt. Kommunen und Gemeinden legen dies individuell fest. Um den Winterdienst richtig auszuführen, frag an Deinem Wohnort bei der Gemeinde nach der Regelung. Meist sehen die Vorgaben so aus:
- An Werktagen gilt die Räum- und Streupflicht meist zwischen 7 und 20 Uhr.
- An Sonntagen und Feiertagen gilt die Schneeräumpflicht meist zwischen 8 Uhr und 20 Uhr.
- Schneit es den ganzen Tag, ist wiederholtes Räumen und Streuen vorgeschrieben. Einmal täglicher Winterdienst reicht dann nicht aus.
- Über Nacht gibt es in der Regel keine Nachräumpflicht. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits am Vorabend für die Nacht Glatteis angesagt ist. In diesem Fall gilt eine präventive Streupflicht.
Wie muss Schnee geräumt und gestreut werden?
Auch hier gibt es keine bundeseinheitliche Vorgabe, die regelt, wie Du streuen darfst oder musst. Es ist lediglich festgelegt, dass die Wege sicher begehbar sein müssen. Das bedeutet, dass Du geeignete Streumittel nutzen musst. Als geeignet gelten Kies, Sand oder Splitt. Salz als Streumittel ist in vielen Kommunen aus Umweltschutzgründen für Privatpersonen nicht erlaubt. Lediglich in Ausnahmefällen, wie bei Eisregen, kann die Gemeinde eine Lockerung des Verbots vorsehen. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Vorgaben der Gemeinde Deines Wohnortes.
Was passiert, wenn ich trotz Schneeräumpflicht keinen Winterdienst mache?
Welche Konsequenzen drohen, wenn Du Deine Schneeräumpflicht ignorierst, hängt davon
ab, was aufgrund dessen passiert. Folgende Beispiele zeigen, welche Folgen die
Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht haben kann:
- Bußgelder durch die Gemeinde von bis zu 50.000 Euro sind möglich – unabhängig davon, ob sich jemand verletzt oder nicht. Bußgelder sind nicht Teil einer Haftpflichtversicherung und müssen daher selbst bezahlt werden.
- Schadensersatzforderungen sind möglich, denn bei Unfällen durch mangelndes Schneeräumen greift die gesetzliche Haftpflicht.
- Zivilrechtliche Klagen nach § 823 BGB Abs. 1, wenn sich jemand verletzt und Schmerzensgeld fordert.
Welche Versicherung schützt bei Winterdienst-Schäden?
Kommt es aufgrund der Verletzung der Schneeräumpflicht zu einem Unfall, bist Du über die Haftpflichtversicherung geschützt. Welche Haftpflichtversicherung beim Winterdienst greift, hängt davon ab, ob Du Mieter oder Eigentümer bist.
- Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt bei Schneeräum-Schäden, wenn Du Mieter bist oder im Eigenheim wohnst.
- Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht schützt, wenn Du als Vermieter die Immobilie nicht selbst bewohnst oder ein unbebautes Grundstück hast.
Welche Schäden durch die Räum- und Streupflicht zahlt die Haftpflicht?
Die Haftpflichtversicherung schützt beim Winterdienst, wenn wegen mangelndem
Schneeräumen die gesetzliche Haftpflicht eintritt. Sowohl die private
Haftpflichtversicherung als auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
übernehmen folgende Schäden:
- Schmerzensgeld bei Personenschäden, wenn beispielsweise eine Person auf Deinem Grundstück bei Glätte ausrutscht und sich den Arm bricht.
- Schadensersatzforderungen bei Sachschäden, wenn beispielsweise eine Person auf dem Gehweg vor Deinem Grundstück aufgrund von Glätte ausrutscht und dabei ihr Smartphone herunterfällt und kaputt geht.
- Vermögensschäden, wenn eine selbstständige Person auf Deinem Grundstück ausrutscht und sich verletzt. Infolgedessen verpasst sie einen Arbeitstermin und erhält einen Auftrag nicht. Sie fordert, dass Du diesen Vermögensschaden ausgleichst.
- Passiver Rechtsbeistand, wenn eine Person zu Unrecht von Dir Schadensersatz fordert. Deine Haftpflichtversicherung hilft, unbegründete Ansprüche abzuwehren.
- Forderungsausfalldeckung, wenn Du auf einem fremden Grundstück stürzt und Dir Schadensersatz zusteht. Kann die Person nicht zahlen, kannst Du den Schaden Deiner eigenen Privat-Haftpflichtversicherung melden und diese übernimmt die Kosten des Schuldners, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und z.B. ein vollstreckbares Urteil vorliegt.
Erklärvideo zur Privat-Haftpflichtversicherung
Wer ist für die Schneeräumpflicht verantwortlich – Mieter oder Vermieter?
Der Grundstückseigentümer ist für die Verkehrssicherung und die Schneeräumpflicht verantwortlich. Doch der Vermieter kann diese Pflicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung an den Mieter übertragen. Voraussetzungen dafür sind:
- Eine schriftliche Pflichtübertragung ist im Mietvertrag oder der damit verbundenen Hausordnung geregelt.
- Der Vermieter bleibt kontrollpflichtig. Das heißt, er muss sicherstellen, dass der Mieter der Schneeräumpflicht nachkommt.
Kommt ein Mieter der Schneeräumpflicht nicht nach, ist eine Abmahnung möglich. Zudem darf der Vermieter kostenpflichtig ein externes Unternehmen beauftragen und die Kosten an den Mieter weitergeben. Bei wiederholter Pflichtverletzung ist sogar die Kündigung möglich.
Häufige Fragen zu Winterdienst & Haftpflichtversicherung
Muss ich der Schneeräumpflicht auch während der Arbeit nachkommen?
Muss ich der Schneeräumpflicht auch während der Arbeit nachkommen?
Ja, die Räum- und Streupflicht gilt den ganzen Tag – auch, wenn Du auf der Arbeit bist. Kannst Du in dieser Zeit der Streupflicht nicht selbst nachkommen, musst Du eine Vertretung organisieren, welche für die Verkehrssicherheit sorgt.
Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?
Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?
Ja, in der Regel kannst Du die Kosten für den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung in Deiner Steuererklärung angeben.
Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Räum- und Streupflicht?
Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Räum- und Streupflicht?
Ja, die Haftpflichtversicherung kommt für Schneeräum-Schäden und Forderungen durch die Verletzung der Schneeräumpflicht auf. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt beim Winterdienst Mieter oder Eigenheimbewohner. Die Haushaftpflicht schützt Vermieter.
Muss ich als Mieter Schnee räumen?
Muss ich als Mieter Schnee räumen?
Das kommt darauf an, was in Deinem Mietvertrag zur Schneeräumpflicht geregelt ist. Ist dort festgeschrieben, dass Du als Mieter für die Räum- und Streupflicht verantwortlich bist, musst Du dieser Pflicht nachkommen. Bei Verletzung der Pflicht – wie mangelndem Schneeräumen – greift die gesetzliche Haftpflicht und Du kannst für die Schäden haftbar gemacht werden. Dein Vermieter ist aber verantwortlich, die korrekte Ausführung regelmäßig zu kontrollieren.