Warum sollte man nach einem Hauskauf die Wohngebäudeversicherung wechseln?
Wer ein bereits genutztes Haus kauft, erwirbt automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung mit. Die entsprechende Regelung findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der Hintergrund ist, dass für den Käufer keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen soll. Dies betrifft insbesondere ältere Häuser ab 20 Jahren, deren Elektrik zunehmend störanfällig wird. Gerade bei betagten Häusern ab 40 Jahren ist der Kunststoffmantel um die Stromleitungen bereits brüchig geworden. Die Folge: Kurzschlüsse, Stromschläge, Kabelbrände. Im schlimmsten Fall brennt das gerade gekaufte Haus ein paar Tage später bis auf die Grundmauern nieder, weil während eines Sturms ein Blitz einschlägt und eine Überspannung in der Elektrik verursacht.
Doch als Hauskäufer müssen Sie die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht behalten. Sie dürfen die Gebäudeversicherung wechseln, indem Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Allerdings gilt es, bei der Kündigung ein paar Formalien einzuhalten. Nachdem Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurden, dürfen Sie die Versicherung innerhalb eines Monats kündigen. Doch relevant ist nur die endgültige Eintragung, eine Auflassungsvormerkung, die dazu dient, die Eigentumsansprüche des Hauskäufers zu schützen, zählt nicht. Als Stichtag dient das Datum, an dem Ihnen die Grundbucheintragung schriftlich mitgeteilt wird. Vorher dürfen Sie nicht kündigen, mit der Bekanntgabe aber sofort per Sonderkündigungsrecht oder – alternativ – ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres.