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Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Kosten für Schäden direkt am Gebäude, verursacht durch Brand, Blitz-, Sturm- und Hagelschäden oder Leitungswasser. Die Kostenerstattung reicht von Reparatur über Instandsetzung bis zum Wiederaufbau nach Totalverlust.
Im Artikel lesen Sie detailliert, welche Leistungen versichert werden und wie die Versicherungssumme berechnet wird. Weiterhin erklären wir, wann sich die Ergänzung einer Gebäudeversicherung durch eine Elementarschadenversicherung lohnt.
Informationen zur Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt finden Sie auf der Produktseite.
ProduktinformationenWas ist eigentlich ein Wohngebäude? Das Statistische Bundesamt definiert den Begriff wie folgt:
„Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt werden (ohne Wohnheime). Das können Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäuser sein, aber auch Gebäude, in denen sich neben Wohnungen zum Beispiel auch Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder Geschäfte befinden.“
Quelle: www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund/Begriffserlaeuterungen/Wohngebaeude.html
Die Wohngebäudeversicherung deckt mindestens drei Risiken ab: Schäden durch Brand, durch Leitungswasser und durch Sturm. Diese drei Basis-Deckungen lassen sich noch genauer fassen. Die Feuerversicherung zahlt bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, die Leitungswasserversicherung bei Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser oder durch Frost oder Rohrbruch entstehen, die Sturmversicherung bei Schäden, die durch einen Sturm (Windstärke 8 und höher) oder Hagel verursacht werden. Auch Überspannungsschäden werden mittlerweile von der Gebäudeversicherung abgedeckt.
Über die Basis-Leistungen hinaus können zahlreiche weitere Risiken in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden. Die sogenannte Deckungserweiterung vergrößert den Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine. Diese können in der Regel nur in Kombination mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Neben der Versicherung gegen Elementarschäden gehört auch die Glasbruchversicherung dazu. Dies ist vor allem für Hausbesitzer mit sehr großen Fensterfronten interessant. Auch wer auf Sonnenlicht und Erdwärme setzt, muss entsprechende Photovoltaik oder Geothermie-Anlagen gesondert versichern.
Generell sichert die Wohngebäudeversicherung nur solche Schäden ab, die direkt am Wohngebäude entstehen. Dazu gehören das Dach, das Mauerwerk und das Fundament. Auch fest installiertes Inventar wie die Heizungsanlage, die Badewanne oder der Parkett-Fußboden ist in der Regel im Versicherungsschutz enthalten. Außenanlagen und Nebengebäude werden von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt: Bei einigen Anbietern gehören Garagen, Carports oder Werkstätten bereits zum normalen Versicherungspaket, bei anderen müssen sie eigens aufgenommen werden. Das gleiche gilt auch für Müllboxen, Zäune, Gartenmauern oder Markisen. Der gesamte bewegliche Besitz, also auch Terrassenmöbel und Gartenstühle, muss hingegen immer über die Hausratversicherung versichert werden.
Feuerversicherung | Sturmversicherung | Leitungswasserversicherung |
---|---|---|
Ein Kurzschluss der Lichterkette am Tannenbaum verursacht einen Zimmerbrand. | Ein Orkan deckt das Dach komplett ab. | Die Wasserleitung bricht und durchfeuchtet das Mauerwerk. |
Das Haus brennt infolge einer Brandstiftung komplett nieder. | Ein Sturm wirft einen Baum um, der die Außenmauer des Hauses beschädigt. | Durch Vereisung platzt in einem Nebenraum ein Heizungsrohr, das nah an einer Außenwand entlangläuft. |
Ein Blitz trifft einen benachbarten Baum, der auf das Dach fällt. | Nach einem starken Hagelschauer ist die Hälfte der Dachziegel zerstört. |
Neben der reinen Schadenregulierung werden noch weitere Kosten übernommen. Die Gebäudeversicherung zahlt in mehreren Fällen:
Anspruch auf die Neuwerterstattung haben Sie nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird.
Auch wenn die Wohngebäudeversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – sinnvoll ist sie für Hausbesitzer in jedem Fall. Denn die Kosten für eine Instandsetzung oder einen Wiederaufbau nach einem Feuer oder einem schweren Sturm sind immens – die allerwenigsten Menschen können solche Ausgaben aus eigenen Mitteln bestreiten. Bei einem Totalschaden ist man sogar dem Risiko eines finanziellen Ruins ausgesetzt. Um solche Gefahren vorzubeugen, ist es unbedingt zu empfehlen, eine Gebäudeversicherung abzuschließen.
Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ist der Nachweis einer Gebäudeversicherung Pflicht. Denn sollte das Haus beschädigt oder gar zerstört werden, hat die Bank keine Sicherheit mehr, dass das Darlehen im Zahlungsausfall getilgt werden kann. Mit der Absicherung über eine Gebäudeversicherung erhält die Bank in der Regel die Schadensumme von der Versicherungsgesellschaft.
Wer in einer Eigentumswohnung lebt oder eine solche vermietet hat, braucht in der Regel keine eigene Police. Hier schließt die Eigentümergemeinschaft eine gemeinsame Gebäudeversicherung ab – ist eine Hausverwaltung eingesetzt, obliegt es in der Regel ihrer Verantwortung, sich um eine entsprechende Versicherung zu kümmern. Der jeweilige Anteil wird dann über das Hausgeld eingezogen. Die Leistungen der Gebäudeversicherung für ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen sollten der Wohngebäudeversicherung für ein Eigenheim entsprechen. Unbedingt enthalten sein sollte die Absicherung gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden. Empfehlenswert ist auch die Aufnahme von Nebengebäuden auf dem Grundstück wie gemeinschaftlich genutzte Fahrradschuppen und ähnliches.
Besitzer eines / einer … | Art der Gebäudeversicherung |
---|---|
Einfamilienhauses | Wohngebäudeversicherung |
Reihenhauses | Wohngebäudeversicherung |
Doppelhaushälfte | Wohngebäudeversicherung |
Mehrfamilienhauses | Wohngebäudeversicherung |
Eigentumswohnung | Gemeinschaftliche Wohngebäudeversicherung |
Ausgangspunkt ist der Neuwert des Eigenheims. Wie hoch die notwendige Versicherungssumme sein muss, kann auf drei Wegen ermittelt werden:
Je nach Anbieter und Tarif steigt die Prämie der Wohngebäudeversicherung aufgrund von Deckungserweiterungen und Zusatzleistungen weiter an. Rabatte gibt es dagegen bei langfristiger Bindung an das Versicherungsunternehmen oder bei Einschluss einer Selbstbeteiligung. Diese Option sehen aber nicht viele Versicherer vor.
In den Standard-Tarifen sind Schäden infolge von Elementarereignissen in der Regel nicht enthalten. Dazu zählen Erdbeben, Erdrutsche, Sturmfluten oder auch Schneelawinen und Schlammlawinen. Oftmals wird auch Starkregen nur von der Elementarschadenversicherung abgedeckt. Abgesichert sind dann zum Beispiel auch solche Schäden, die durch eine ungewöhnlich hohe Schneelast am Dach des Hauses verursacht werden.
Zunächst sollten alle, die in einer Risikozone für Elementarschäden wohnen, über den Einschluss der entsprechenden Zusatz-Police nachdenken. Dazu gehören insbesondere Regionen entlang von Rhein, Donau, Elbe, Weser oder Ems, da hier die Wahrscheinlichkeit besonders hoch ist, dass ein Hochwasser den Keller flutet. Aber auch wer im Alpenraum oder in den Mittelgebirgen lebt, sollte sich verlässlich gegen die Folgen von Schnee und Eis versichern.
In stark gefährdeten Gebieten kann der Versicherer aber auch bauliche Veränderungen verlangen, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Schließlich sollen Ausmaß und Kosten des Schadens möglichst niedrig gehalten werden – was durchaus auch im Sinne des Versicherten ist. So können in Hochwassergebieten bestimmte Sicherungssysteme für Kellerfenster, Türen und Lichtschächte notwendig sein. Dazu gehören beispielsweise wasserdichte Leibungsfenster, Montageplatten, die Druckwasser standhalten können, oder auch Rückstauverschlüsse für Abwasserleitungen. In besonderen Fällen kann auch die Aufbewahrung von Wertgegenständen und elektrischen Geräten allein in den oberen Stockwerken vorgeschrieben werden.
Wer außerhalb einer ausgewiesenen Gefahrenzone wohnt, ist dennoch nicht gefeit vor den Gefahren. Das Haus kann genauso von einem heftigen Wintersturm wie von einem kräftigen Sommergewitter getroffen werden – mit vergleichbaren Folgen. Infolge des Klimawandels und des Temperaturanstiegs gehen Meteorologen davon aus, dass sich die Wetterlage in Mitteleuropa langfristig verändern wird. Die Folge: In den meisten Regionen werden Häufigkeit und Stärke von Gewittern zunehmen. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau treten dann vermehrt auf. Aus diesem Grund sollte jeder Hauseigentümer rechtzeitig seine Immobilie schützen.
Auch Schäden durch einen steigenden Grundwasserspiegel werden durch die Elementarschadenversicherung nicht abgedeckt.
Wer ein Heim sein Eigen nennt, möchte es auch umfassend schützen – am besten vom Fundament bis zum Dachfirst. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Kosten für Schäden direkt am Gebäude, die durch Brand, Blitz-, Sturm- und Hagelschäden oder Leitungswasser verursacht werden. Die Kostenerstattung reicht von der Reparatur über die Instandsetzung bis zum Wiederaufbau nach Totalverlust. Um Schäden infolge einer Überschwemmung oder eines Starkregens zu kompensieren, braucht man hingegen eine Elementarschadenversicherung. Diese ist auch außerhalb der Gefährdungsregionen sinnvoll.
Die Gebäudeversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Leistungen und Preise der privaten Anbieter weichen teilweise erheblich voneinander ab. Daher sollten Hausbesitzer vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung die Anbieter auf dem Markt genau vergleichen. Wer bereits vor vielen Jahren eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, sollte von Zeit zu Zeit überprüfen, ob die Versicherung noch den aktuellen Anforderungen genügt. Haben Sie eine Solarthermie- oder Wärmepumpen-Anlage installiert, sollte diese in den Versicherungsschutz unbedingt mit aufgenommen werden. Auch sollten Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis aktueller Tarife mit dem bestehenden vergleichen. Gerade Direktversicherer wie CosmosDirekt bieten ihren Kunden dieselbe oder umfangreichere Leistungen zu günstigeren Konditionen an.
Neubauten und Wohngebäude, die jünger als 10 Jahre sind, können in der Regel zu besonders günstigen Konditionen versichert werden. Bei der Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt erhalten Sie in den ersten 4 Jahren, nachdem Ihr Haus bezugsfertig gestellt wurde, einen Rabatt von 34 Prozent!