Das Bild zeigt eine Frau, die sich darüber informiert, wie sie ihre Zahnzusatzversicherung wechseln kann.

Zahnzusatzversicherung wechseln

So funktioniert der Tarifwechsel Deiner Zahnzusatzversicherung

Das Wichtigste zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung auf einen Blick

  • Zahnzusatzversicherung: Zahnzusatzversicherungen übernehmen – ganz oder teilweise – die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. Schließt Du eine Zahnzusatzversicherung ab, bleibst Du nicht auf den Kosten für Zahnreinigung, Zahnersatz durch Implantate und Co. sitzen.
  • Wechsel: Wechselst Du Deine Zahnzusatzversicherung, kannst Du häufig von Vorteilen profitieren, z. B. von günstigeren Tarifen oder zusätzlichen Leistungen, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Achte jedoch darauf, ob Du die Gesundheitsprüfung sowie eventuelle Wartezeiten oder eine Zahnstaffel erneut durchlaufen musst.
  • Anbieter: Bei dem Wechsel Deiner Zahnzusatzversicherung kannst Du entweder beim selben Versicherer bleiben, aber in einen anderen Vertrag bzw. Tarif wechseln, oder Dich bei einem komplett neuen Versicherer gegen hohe Zahnarztkosten absichern.
  • Zeitpunkt: Schließe vor Deinem Wechsel am besten alle laufenden und empfohlenen Behandlungen ab, so werden diese laut Deines aktuellen Vertrags erstattet. Kündigst und wechselst Du Deinen Vertrag frühzeitig, kann dies dazu führen, dass weder Deine alte noch Deine neue Versicherung für die anfallenden Zahnarztkosten, wie Zahnersatz durch Implantate, aufkommt.

Ob Du mit Deiner aktuellen Zahnzusatzversicherung unzufrieden bist, die Leistungen nicht mehr Deinen Bedürfnissen entsprechen oder Dein Tarif zu teuer geworden ist: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Zahnzusatzversicherung zu wechseln. Was du vor dem Wechsel beachten solltest, damit Dir keine Nachteile entstehen, und wann Du Deinen alten Vertrag kündigen kannst, klären wir in diesem Ratgeber. Außerdem verraten wir Dir, ob es besser ist, beim selben Versicherer zu bleiben, und welche Möglichkeiten es sonst noch gibt.

In unserem Ratgeber erhältst Du die wichtigsten Fakten zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung.

Kann man eine Zahnzusatzversicherung wechseln?

Grundsätzlich kannst Du jede Versicherung wechseln, so also auch Deine Zahnzusatzversicherung. Wenn Du Deine Zahnzusatzversicherung wechseln möchtest, kannst Du bei Deinem aktuellen Anbieter in einen anderen Tarif wechseln oder zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechseln.

Du nimmst den Vertrags- oder Tarifwechsel Deiner Zahnzusatzversicherung beim selben Versicherer vor. Teils musst Du den Vertrag hierfür nicht einmal kündigen, sondern kannst direkt wechseln.

Du wechselst Deine komplette Versicherung, kündigst also Deinen Vertrag beim aktuellen Versicherer und schließt eine neue Zahnversicherung bei einem anderen Anbieter ab.

Lässt sich die erneute Wartezeit bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung umgehen?

Planst Du den Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung, willst also Deine bisherige Versicherung wechseln, musst Du bei den meisten Versicherern die Wartezeit ebenfalls neu durchlaufen. Diese beträgt häufig zwischen sechs und acht Monaten. Während dieser Zeit bist Du zwar schon versichert, kannst jedoch noch keine Erstattung für Deine Zahnarztkosten erhalten. Für Zahnarztkosten, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, z. B. für Zahnersatz, musst Du in diesem Fall selbstständig aufkommen.

Hinzu kommt die sogenannte Zahnstaffel, bei der je nach Tarif in den ersten Jahren nur bestimmte maximale Kosten pro Jahr übernommen werden, im ersten Jahr beispielsweise 600 Euro und im zweiten 1.200 Euro. Entscheidest Du Dich z. B. für eine Zahnzusatzversicherung mit 100 % Kostenübernahme, übernimmt diese in den ersten Jahren zwar 100 % Deiner Zahnarztkosten, bis der jährliche Erstattungsbetrag Deines Tarifs erreicht ist. Danach musst Du selbst für die Kosten Deiner Behandlungen aufkommen.

Solltest Du für Deine Zähne eine Zahnversicherung mit Alterungsrückstellung abgeschlossen haben, verfällt darüber hinaus der angesparte Betrag bei Deinem bisherigen Versicherungsunternehmen. Möchtest Du Deine Zahnzusatzversicherung also wechseln ohne dabei erneut die Wartezeit durchlaufen müssen, empfiehlt es sich, einen Tarifwechsel Deiner Zahnzusatzversicherung beim selben Anbieter vorzunehmen.

Zahnzusatzversicherung: Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft wechseln

Wenn Du beim selben Versicherer bleibst und nur innerhalb Deiner Zahnzusatzversicherung in einen anderen Tarif wechseln willst, wird lediglich Dein Gesundheitszustand überprüft. Hattest Du zuvor einen Vertrag mit Alterungsrückstellung, können die vom Versicherer gebildeten Rücklagen in den neuen Tarif übernommen werden.

Du denkst, dass Du mit 50 + keine Zahnzusatzversicherung mehr abschließen kannst? Erfahre in unserem Ratgeber alles über Zahnzusatzversicherungen für Senioren.

Zahnzusatzversicherung wechseln in 3 Schritten

Deine Zahnzusatzversicherung bei einem neuen Anbieter oder einem anderen Vertrag Deines bisherigen Versicherers wechselst Du in drei Schritten:

Informiere Dich darüber, wann Du Deine aktuelle Zahnzusatzversicherung kündigen kannst, und recherchiere nach einem neuen Anbieter, dessen Leistungen besser zu Deinen Anforderungen an eine Zahnzusatzversicherung entsprechen.

Entscheide Dich für die Zahnzusatzversicherung mit dem für Dich besten Preis-Leistungs-Verhältnis und prüfe, ob Du die Aufnahmekriterien erfüllen kannst.

Kündige Deine alte Zahnzusatzversicherung erst, wenn Du bereits über einen neuen Vertrag verfügst, der nahtlos an den alten anknüpft. So vermeidest Du beim Wechsel eine Lücke in Deinen Versicherungsschutz.

Wann ist ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb es sinnvoll sein kann, die eigene Zahnzusatzversicherung zu wechseln. Das kann zum Beispiel sein, wenn:

  • die Leistungen nicht mehr Deinen Bedürfnissen entsprechen
  • die Erstattungssätze für Zahnbehandlungen unter 50 % liegen
  • sowohl Wurzel- und Parodontosebehandlungen als auch die professionelle Zahnreinigung nicht mitversichert sind
  • die Monatsbeiträge für Deinen Tarif zu teuer geworden sind
  • Deine Zahnzusatzversicherung ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet
  • der Kundenservice Deines aktuellen Versicherers unbefriedigend ist oder es zu Problemen im Leistungsfall kam

Besonders wenn Dein Gebiss sich derzeit in einem guten Zustand befindet, ist ein Wechsel Deiner Zahnzusatzversicherung zu empfehlen, solltest Du ein Angebot mit besseren Leistungen zum selben Preis oder mit den gleichen Leistungen zu einem geringeren Preis finden. Beachte jedoch, dass Du in den meisten Fällen wieder die Wartezeit überbrücken und eine Zahnstaffel durchlaufen musst, es sei denn, Du schließt einen Tarif ab.

Wann Du Deine Zahnzusatzversicherung nicht wechseln solltest

Manchmal lohnt es sich nicht, die bisherige Zahnzusatzversicherung zu kündigen, da der Wechsel auch Nachteile mit sich bringen kann, z. B. wenn gerade Zahnbehandlungen bei Dir geplant sind oder bereits begonnen wurden. Hier reicht schon der Eintrag in Deiner Akte durch den Zahnarzt – in diesem Fall kommt nach einer Kündigung weder die alte noch die neue Versicherung für die Kosten oberhalb der Regelversorgung auf. Deshalb solltest Du erst alle Behandlungen abschließen und mit gesunden Zähnen in den neuen Vertrag starten.

Zuerst wechseln oder kündigen?

Du solltest zuerst eine neue Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, bevor Du den bisherigen Vertrag kündigst. So kannst Du vermeiden, dass es eine Versicherungslücke entsteht. Wann Du Deine Zahnzusatzversicherung kündigen kannst, um einen neuen Vertrag abzuschließen, erfährst Du in Deinen Vertragsbedingungen. Viele Versicherer legen zu Vertragsbeginn eine Mindestlaufzeit von zwei oder drei Jahren fest. Anschließend kannst Du Deine Versicherung bei den meisten Anbietern alle drei Monate kündigen oder jährlich kündigen.

Um Deine Zahnzusatzversicherung zu wechseln – mit oder ohne Wartezeit –, kannst Du auf zwei Arten kündigen:

  • zum Ende des Kalenderjahrs
  • zum Ende des Versicherungsjahrs

Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht: Wenn Dein Anbieter die monatlichen Beiträge erhöht, kannst Du deine Zahnzusatzversicherung innerhalb eines Monats kündigen, ohne die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist von zumeist drei Monaten einhalten zu müssen.

Mehr Informationen zur Kündigung Deiner laufenden Zahnzusatzversicherung vor einem Wechsel erfährst Du in unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung kündigen.

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