Diese Begriffe sollten Sie kennen
Begriff | Erklärung |
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Zulassungsbehörde | Die Zulassungsbehörden verwalten die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Für die meisten Verwaltungsvorgänge müssen Fahrzeughalter oder Bevollmächtigte dort vorstellig werden. Die Zulassungsstellen gehören meist zur Verwaltung der Landkreise. Ihre Zuständigkeitsbereiche werden als Zulassungsbezirke bezeichnet. |
Unterscheidungszeichen | Das Unterscheidungszeichen besteht aus bis zu 3 Buchstaben. Diese stehen für den Landkreis der Stelle, die die Zulassung vorgenommen hat. |
Schadenrisiko | Für die Prämien einer Versicherung wird ein Schadenrisiko ermittelt. Bei Kfz Versicherungen werden dafür verschiedene Faktoren wie die Erfahrung und Schadenbilanz des Fahrzeughalters, der Typ des Wagens und der Hauptwohnsitz des Halters herangezogen. |
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Keine Bindung an den Wohnort des Fahrzeughalters
Bisher war die Sache eindeutig. Jeder wusste bei einem „B“, dass der Wagen aus Berlin kommt. Das ist seit dem 1. Januar 2015 anders. Ein Fahrzeughalter kann seitdem mit seinem bisherigen Kfz Kennzeichen umziehen. Gerade in Städten mit hohem Zuzug wird die Kennzeichenvielfalt auf den Straßen deutlich zunehmen. Der Vorteil: Man spart Kosten, muss kein neues Nummernschild prägen lassen. Die Bürokratie sinkt aber nur geringfügig: Sie müssen nach dem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk weiterhin auf die Zulassungsstelle und es wird eine Verwaltungsgebühr von circa 26 Euro fällig. Da die Prägung neuer Kfz Kennzeichen entfällt, sparen Sie in etwa 35 Euro.
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Das ist bei der Zulassungsstelle zu beachten
Wie erwähnt, steht nach einem Umzug in einen anderen Verwaltungskreis weiterhin der Gang zur Zulassungsstelle an. Fahrzeughalter müssen sich hier ummelden und der Behörde ihre Anschrift mitteilen. Vor Ort wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit den aktuellen Halterdaten ausgestellt, die alte Zulassungsbescheinigung ist in jedem Fall mitzubringen. Sie sollten so schnell wie möglich nach dem Umzug ihr Auto ummelden. Bei einer übermäßigen Verzögerung droht Ihnen nämlich ein Bußgeld.
Außerdem überprüfen die Mitarbeiter, ob der Fahrzeughalter bei der Zahlung von Gebühren und der Kraftfahrzeugsteuer in Verzug ist. Bei einem Rückstand von mehr als 30 Euro wird die Kfz-Zulassung verwehrt. Liegt der Betrag darunter, hängt es vom Einzelfall ab, wie die Zulassungsstelle entscheidet. Bei der Ummeldung ist weiterhin eine geringe Gebühr zu entrichten. Wie hoch diese ausfällt, hängt letztlich von der Zulassungsstelle und dem genauen Verwaltungsaufwand ab. Auch bei mehreren Umzügen bleibt die Möglichkeit der Kfz Kennzeichen-Mitnahme bestehen.
Diese Unterlagen sind bei der Zulassungsstelle vorzulegen, wenn Sie ein Kennzeichen mitnehmen wollen:
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung
- Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag stellt
- SEPA-Lastschriftmandat und elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Für Firmenwagen eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug
- Kfz Kennzeichen
Viele Zulassungsbehörden bieten auf ihren Seiten Online-Formulare zum Ausdruck an.
Hinweis
Wenn ein unleserliches Kennzeichen ausgetauscht werden muss, bleiben die Erkennungszeichen und die Unterscheidungsnummer unverändert. Das neu geprägte Kennzeichen erhält von der Zulassungsstelle aber eine neue Zulassungs- und HU-Plakette.
Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks
Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks den Wohnort wechseln, bleibt das Kfz Kennzeichen erhalten. Der Verwaltungsaufwand fällt zwar nicht vollkommen weg, ist aber deutlich geringer als bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Die Zulassungsstelle muss über die neue Anschrift in Kenntnis gesetzt werden und diese muss auch in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Oftmals können dies auch die Bürgerämter übernehmen, sodass nur ein Behördengang notwendig ist.
Auch hierbei sind neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Personalausweis ein Prüfbericht der Hauptuntersuchung und die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer mitzubringen. Ob eine Adressumschreibung im Bürgeramt möglich ist, sollten Sie im Vorfeld abklären. Wenn ein Fahrzeughalter an einem Haupt- und einem Nebenwohnsitz gemeldet ist, ist die Zulassung immer am Hauptwohnsitz vorzunehmen.
Info
Kommt es zu einem Halterwechsel eines zugelassenen Fahrzeugs, teilen die Zulassungsbehörden meistens neue Kfz Kennzeichen zu. Innerhalb des Zulassungsbezirk kann das bisherige Kennzeichen übernommen werden, sofern der vorherige Besitzer das Kennzeichen nicht reserviert hat.
Tipp
Die Anmeldung eines Kfz muss der Fahrzeughalter nicht selbst vornehmen. Es ist aber eine schriftliche Vollmacht erforderlich, damit eine dritte Person das Auto anmelden kann. Alles weitere erfahren Sie im Ratgeber Vollmacht zur Kfz-Zulassung.
Individualität auf dem Kfz Kennzeichen
Bei den Zulassungsstellen können Sie sich gegen eine Gebühr von 10,20 Euro ein Wunschkennzeichen ausstellen lassen – vorausgesetzt es ist nicht vergeben. Außerdem haben Sie im Vorfeld die Möglichkeit, ein Kennzeichen online oder telefonisch zu reservieren. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr von 2,60 Euro berechnet. Ein Wunschkennzeichen mit vorheriger Reservierung kostet somit 12,80 Euro extra. Auf den Webseiten der Zulassungsstellen können Sie prüfen, welche Nummernschilder noch frei sind. Wie lange die Reservierung eines Kennzeichens möglich ist, hängt ganz von der Zulassungsstelle ab. Einige erlauben nur wenige Wochen und andere gewähren eine Zeitspanne von mehreren Monaten.
Info
Vor einigen Jahrzehnten wurden Kreisgebietsreformen durchgeführt, bei denen Landkreise zusammengeschlossen und dadurch einige Erkennungszeichen abgeschafft wurden. Viele Zulassungsstellen haben diese Kennzeichen als Altkennzeichen wieder eingeführt.
Umzüge und Kfz Versicherung
Wer seinen Wohnort wechselt, ist aufgrund der Anzeigepflicht (§ 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) verpflichtet, den Versicherer möglichst schnell zu informieren. Ein Umzug kann auch den Versicherungsbeitrag für Ihr Auto ändern, da gegebenenfalls die Regionalklasse angepasst wird. In der Berechnung der Regionalklasse werden die zugelassenen Fahrzeuge, Unfallstatistiken und regulierte Schadenfälle berücksichtigt. Die Regionalklassen werden für die Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung festgelegt.
Jeweils am 1. Oktober aktualisiert der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) die Zuordnung der Zulassungsbezirke zu den Regionalklassen. Der Regionalklassenzuordnung liegt immer ein Zeitraum von 5 Jahren zugrunde, sodass ein übermäßig hohes oder niedriges Unfallaufkommen innerhalb eines Jahres nur eingeschränkt in die Gesamtrechnung eingeht. Wenn eine veränderte Regionalklasse höhere Versicherungsprämien bedingt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Im Ratgeber Regionalklassen und Kfz-Typklassen finden Sie weitere Infos.
Info
Es entsteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Fahrzeughalter in einen Zulassungsbezirk mit einer höheren Regionalklasse umzieht und der Beitrag dadurch steigt.
Fahrzeug-Abmeldung nach einem Umzug
Bei der Kfz-Abmeldung machen es die Zulassungsbehörden den Fahrzeughaltern besonders leicht: Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland durchgeführt werden. Als Unterlagen werden beide Teile der Zulassungsbescheinigung zur Vorlage verlangt. Seit dem 1. März 2007 müssen sich Halter nicht mehr entscheiden, ob sie das Fahrzeug nur zwischenzeitlich oder endgültig abmelden wollen. Wer aber von vornherein weiß, dass der Wagen endgültig stillgelegt werden soll, muss einen Verwertungsnachweis einer zertifizierten Annahmestelle vorlegen. Die Kfz Kennzeichen sind bei der Abmeldung mitzubringen. Diese werden vor Ort entwertet und auf Wunsch entsorgt. Auch für die Abmeldung können Fahrzeughalter eine dritte Person bevollmächtigen.
Tipp
Sie suchen nach der zuständigen Zulassungsbehörde? Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt diese Information als Download bereit: Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden
Das ortsunabhängige Online-Verfahren
Das Jahr 2015 hat Fahrzeughaltern eine weitere Erleichterung gebracht. Die Fahrzeug-Abmeldung ist der erste Vorgang, der vollständig online erledigt werden kann. Allerdings ist die Abmeldung nur dann online durchführbar, wenn das Auto ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden ist. Nur diese Fahrzeuge sind mit der für das Verfahren notwendigen Zulassungsbescheinigung Teil I und Siegelplakette ausgestattet. Diese sind mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen. Sie können den Code in der Zulassungsbescheinigung und auf dem Kennzeichen freirubbeln und abschreiben oder mit dem Smartphone über eine QR-Code-App auslesen. Die Codes können Fahrzeughalter auf einer für die Abmeldung eingerichteten Internetseite eingeben. Außerdem benötigen Sie für das Verfahren den neuen Personalausweis mit Lesegerät für die Identifikation über das Internet. In Zukunft soll es auch möglich sein, die Zulassung über das Internet vorzunehmen.
Tipp
Wie Sie ein Auto anmelden erfahren Sie im Ratgeber Auto anmelden - So geht´s.
Fazit: Kosten und Zeit sparen
Wer bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk das Nummernschild mitnimmt, spart die Kosten für die Neuprägung. Allerdings muss der Fahrzeughalter sich weiterhin zur neuen Zulassungsbehörde begeben, um die Ummeldung vorzunehmen. Es müssen die gleichen Unterlagen wie bei einer Ummeldung mit Kennzeichenwechsel vorgelegt werden. Auch die Kennzeichen sind zur Zulassungsstelle mitzubringen. Im Zweifel sollten Sie auf der Homepage der Zulassungsstelle nachsehen, welche Unterlagen mitzubringen sind. Die Verwaltungsgebühr beträgt circa 26 Euro. Sie sollten außerdem Ihrer Versicherung die neue Anschrift schnellstmöglich mitteilen.
Info
Ein gültiger Versicherungsschutz ist Voraussetzung zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens. Ihre eVB-Nummer erhalten Sie im Anschluss an den Online-Abschluss oder unter 0681 / 9 66 6800.