Haus­rat­ver­si­che­rung in der Steu­er­er­klä­rung absetzen

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Häufig kommt bei der jährlichen Steuer­erklärung die Frage auf, ob Beiträge zur Hausratversicherung abge­setzt werden können. Die Haus­rat­versicherung ist eine gute Sache: ob Wasser­schaden, Dieb­stahl oder Brand – sie springt ein. Mit einer Haus­rat­versiche­rung ist dein Hab und Gut geschützt. Leider lässt sie sich jedoch nur in Ausnahme­fällen, beispiels­weise mit Ein­richtung eines Arbeits­zimmers zur beruflichen Tätigkeit, steuer­lich absetzen. Informationen zur Hausrat­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

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Versi­che­rung ist nicht gleich Versi­che­rung in der Steu­er­er­klä­rung

Bei der Einkommenssteuer können alle Versicherungen gelten gemacht werden, die der Vorsorge dienen. Beispielsweise die Haftpflichtversicherung und die BU-Versicherung. Eine Hausrat­versicherung erfüllt diese Anforderung nicht. Die Hausrat­versicherung kann nicht jeder Versicherungs­nehmer von der Steuer absetzen. Die Hausratversicherung dient nicht der Vorsorge und kann somit steuerlich nicht geltend gemacht werden. Wenn innerhalb der versicherten Räumlichkeiten aber ein Arbeitszimmer beruflich genutzt wird, sieht die Situation anders aus.

Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen. Die Privat-Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Sie schützt vor finanziellen Risiken, die das ganze Leben belasten können. Wie Du die Haftpflichtversicherung steuerlich absetzt, erfährst Du im Ratgeber Haftpflichtversicherung und Steuern.

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Wann lässt sich die Haus­rat­ver­si­che­rung absetzen?

Wer ein Büro oder ein Arbeitszimmer im eigenen Zuhause hat, kann sich bei seiner Steuererklärung freuen. Denn wer seine Police aus beruflichen Gründen benötigt, kann diese anteilig steuerlich absetzen. Die Hausratversicherung wird nicht als Vorsorgeaufwendungen angegeben, sondern als Werbungskosten. Sie gilt als Sonderausgabe, die die berufliche Existenz sichern soll. Dies gilt für berufliche Arbeitszimmer, die sich über weitere Privaträume der Wohnung erreichen lassen. Deine Angaben zur Hausratversicherung kannst du in der Anlage G tätigen. Wenn Du eine Versicherung für Büroräume abgeschlossen hast, kannst Du diese als Betriebskosten absetzen.

Fallbeispiel: Herr Müller ist Grafikdesigner und hat eine Wohnung mit 100 qm. 10 qm davon nutzt er beruflich als Arbeitszimmer. In diesem Fall darf er 10 % des jährlichen Beitrags für die Hausratversicherung von der Steuer absetzen.

Wenn Du Dein Arbeitszimmer steuerlich absetzen möchtest, solltest Du die Vorschriften beachten. Das Zimmer muss ein von der restlichen Wohnung abgetrennter Raum sein, der überwiegend für die berufliche Tätigkeit genutzt wird.

Welche Voraus­set­zungen müssen erfüllt sein?

Grundlegend müssen sich nur diejenigen Bürger darüber Gedanken machen, ob Deine Hausratversicherung über die Steuererklärung absetzbar ist, die im entsprechenden Steuerjahr steuerpflichtige Einnahmen hatten. Wenn dies der Fall ist, muss nur noch die Frage beantwortet werden, ob Du durch eine berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers in Deiner Wohnung die Hausratversicherung steuerlich absetzen kannst.

Da Du diese als Sonderausgaben bei den Werbungskosten angibst, musst Du Dir über Höchstgrenzen keine Sorgen machen. Pauschal berücksichtigt das Finanzamt bei jedem Arbeitnehmer 1.000 Euro. Wenn Du hohe Werbungskosten erwartest, kannst Du auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren nutzen. Beim Finanzamt beantragst Du einfach einen höheren Freibetrag. Danach steigt Dein monatliches Nettoeinkommen, weil Dein Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer von Deinem Gehalt einbehält. Die Werbungskosten, die Deine Steuerlast senken, werden somit sofort berücksichtigt.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du Deine Hausratversicherung absetzen kannst, empfiehlt es sich, eine kompetente Beratung aufzusuchen. Geld für eine steuerliche Beratung dürfen aber nur Menschen nehmen, die eine entsprechende Ausbildung genossen haben: Anwälte, Steuerberater und Beratungsstellenleiter in Lohnsteuerhilfevereinen gehören diesem Kreis an. Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass die Beratung fachgerecht und qualitativ ist. Aber auch die Finanzämter selber sind dazu verpflichtet, Dich gegebenenfalls zu beraten, wenn Du Dir bei einer Angabe unsicher bist.

Welche Nach­weise brauchst du?

Wenn Du als Selbstständiger aufgrund Deiner Hausratversicherung Steuern zurückerstattet bekommen möchtest, musst Du diese in der Anlage G angeben. Du kannst bei der Versicherungsgesellschaft einen Beitragsnachweis anfordern. Vielen Finanzämtern reicht als Nachweis auch eine Kopie des Versicherungsvertrags und der Kontoauszüge, damit sie sehen können, dass die Beiträge wirklich geleistet wurden. Da Du bei der Hausratversicherung nur einen Teil der Versicherungsprämie gelten machen kannst, bist Du dazu verpflichtet, eine Aufrechnung zu erstellen, die aufschlüsselt, welchen Teilbetrag du von der Gesamtsumme abgezogen hast. Diese kannst Du ganz einfach per Hand erstellen.

Wichtig: Die Hausratversicherung bezieht sich generell auf die privaten Vermögenswerte in deinem Haushalt. Wenn Du in Deiner Wohnung ein Arbeitszimmer einrichtest, brauchst Du gegebenenfalls eine Ergänzung zu Deinem bestehenden Versicherungsvertrag. Prüfe Deine Police diesbezüglich, wenn Du ein Arbeitszimmer einrichten möchtest.

Check­liste: Kann ich die Haus­rat­ver­si­che­rung absetzen?

  • Steuerpflichtiges Einkommen im betreffenden Steuerjahr vorhanden?
  • Arbeitszimmer in der Privatwohnung vorhanden, welches vorwiegend beruflich genutzt wird?
  • Hausratversicherungspolice vorhanden?
  • Nachweise verfügbar?

Fazit: Haus­rat­ver­si­che­rung absetzen ist nur in Ausnah­me­fällen möglich

Die meisten Versicherten dürfen ihre Hausratversicherung nicht von der Steuer absetzen. Erst mit der Einrichtung eines Arbeitszimmers zur beruflichen Tätigkeit wird die Hausratversicherung für die Steuer interessant.

Dennoch sollte auf eine Hausratversicherung nicht verzichtet werden – auch wenn diese als Vorsorgeaufwendung nicht steuerlich anerkannt wird. Aber wenn man schon länger einen eigenen Haushalt führt, hat man oft Vermögenswerte angesammelt, die eine Hausratversicherung rechtfertigen. Außerdem übernehmen die Versicherungen im Schadenfall je nach Leistungsspektrum auch Kosten wie die Unterbringung in Hotels, falls das eigene Heim unbewohnbar geworden ist, sowie die Entsorgung von beschädigten Dingen.

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