Ein Team aus Architekten arbeitet an der Planung eines Gebäudes.

Architekt Kosten

Als Bauherr hast Du verschiedene Möglichkeiten, Deinen Traum vom Haus in die Tat umzusetzen. Hast Du besondere Wünsche und Vorstellungen, wie Deine eigenen vier Wände aussehen sollen, ist der Hausbau mit einem Architekten die beste Wahl. So kannst Du Dein Zuhause ganz nach Deinen persönlichen Präferenzen entwerfen und bauen lassen. Doch was kostet ein Architekt für den Bau eines Einfamilienhauses überhaupt und welche Leistungen umfasst dessen Arbeit?

Kosten für einen Architekten

  • Kostenfaktoren
  • Honorartabelle
  • Leistungen eines Architekten

UNSERE D€ALS BIS ZUM 19.07.

  • 15 € OBI Gutschein* für jeden Abschluss einer Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz
  • Bis zu 75 € OBI Gutscheine* für jeden Abschluss eines FlexInvest, einer Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und/oder Sterbegeldversicherung

Dein Aktionscode: FUSSBALL2026

Icon Qualität garantiert

Qualität garantiert: Unsere Inhalte durchlaufen mehrere Qualitätschecks und werden nicht von einer KI erstellt.
Mehr erfahren

Das Wichtigste zum Architektenhonorar im Überblick

  • Architekt: Ein Architekt hilft Dir dabei, Deinen Traum vom individuellen Eigenheim zu verwirklichen. Er unterstützt Dich von der Planung bis hin zur Fertigstellung des Gebäudes.
  • Kosten: Das Honorar eines Architekten beträgt in der Regel zwischen 10 und 15 Prozent der Baukosten. Nebenkosten sowie Kosten für Grundstück zählen dabei nicht zu den anrechenbaren Kosten eines Architekten.
  • Einflussfaktoren: Die genaue Höhe der Architektenkosten hängt von den anrechenbaren Baukosten, dem Umfang der Leistungen des Architekten und dem Aufwand des Bauvorhabens ab.
  • Honorarordnung: Die Honorarordnung teilt das Gesamthonorar des Architekten auf einzelne Leistungsphasen auf. Früher war die Aufteilung nach der Honorarordnung verpflichtend, heute gilt sie nur noch als Empfehlung.

Wofür ist ein Architekt beim Hausbau zuständig?

Wer sich in Deutschland als Architekt bezeichnen möchte, muss in der Architektenkammer gelistet sein. Voraussetzungen dafür sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und in den meisten Fällen zwei Jahre Berufserfahrung. Die Eintragung in der Architektenkammer ermöglicht dem Architekten zudem das Einreichen von Bauanträgen – die Kosten für das Verfassen eines Bauantrags liegen bei etwa 200 bis 300 Euro. Die Leistungen des Architekten sind weitreichend – er begleitet den Bau Deines Gebäudes von der Planung bis hin zur finalen Übergabe. Um seiner Arbeit nachzukommen, benötigt der Architekt allerdings die entsprechenden Vollmachten des Bauherren. So kann der Architekt in Deinem Namen am Bau Entscheidungen treffen und unter anderem Handwerker beauftragen. Bevor es überhaupt richtig mit dem Hausbau losgeht, kümmert der Architekt sich bereits um die Vorplanung, Entwurfsplanung als auch die Genehmigungsplanung. Während des eigentlichen Baus des Gebäudes gehören das Baumanagement und die Kostenkontrolle zu den Leistungen eines Architekten.

Du bist mitten in der Planung Deines Hausbaus, aber bist Dir noch unsicher, welche Versicherungen Du abschließen solltest? Wir zeigen Dir alle wichtigen Versicherungen für den Hausbau.

Was kostet ein Architekt?

In der Regel sind die Kosten für den Hausbau mit einem Architekten höher als bei einem Fertighaus oder beim Hausbau mit Bauträger. Bei der Planung Deines Hauses kannst du als Kostenschätzung für das Honorar des Architekten mit etwa 10 bis 15 Prozent der Baukosten rechnen. Nebenkosten für den Hausbau und Kosten für das Grundstück gehören dabei nicht zu den anrechenbaren Kosten des Architekten. Legst Du hohen Wert auf ein individuell gestaltetes Architektenhaus, solltest Du die Kosten für das Bauen mit einem Architekten auf jeden Fall in der Planung berücksichtigen. Entscheidest Du Dich hingegen für den Bau eines Fertighauses, sind die Architektenkosten bereits bei den Hausbau-Kosten inkludiert. Um eine erste Einschätzung zu berechnen, wie hoch das Honorar eines Architekten für die jeweiligen Leistungen ausfällt, kann die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Hilfe genommen werden.

Die HOAI ist seit 2019 nicht mehr verbindlich. Es handelt sich bei den Werten der Honorarordnung nur noch um Empfehlungen, nicht mehr um konkrete Richtlinien für Architekten. Architekten können also von den empfohlenen Honorarsätzen der HOAI abweichen und ihr Honorar für die Planung und Betreuung Deines Bauvorhabens selbst festlegen. Dennoch empfehlen wir Dir, sofern Dein Architekt damit einverstanden ist, die HOAI als Kostengrundlage für dessen Leistungen zu nehmen. Durch die klar definierten und abgegrenzten Leistungsphasen können Missverständnisse, die den Umfang der Leistungen oder Kosten des Architekten betreffen, einfach verhindert werden.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Architektenhonorars?

Die Höhe der Architektenkosten ist abhängig von verschiedenen Faktoren – pauschal lassen sich die Kosten nicht genau beziffern. Lange Jahre galt die HAOI als verbindliche Vorlage, wie hoch die Kosten bzw. das Honorar von Architekten beim Neubau, Umbau oder Anbau ausfallen. Heutzutage gilt die Honorarordnung allerdings nur noch als Empfehlung. Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten eines Architekten sind:

  • Anrechenbare Baukosten
  • Umfang der Leistungen
  • Aufwand des Baus

Wird sich bei den Kosten an der HAOI orientiert, bezieht sich der Umfang der Leistungen auf die verschiedenen Leistungsphasen der Honorartafel. Der Aufwand des Bauvorhabens ist abhängig von Deinen Wünschen als Bauherr. Je mehr Wünsche Du hast und je ausgefallener diese sind, desto höher ist auch der Aufwand für den Architekten und somit die Kosten.

Anteile der verschiedenen Leistungsphasen an den Kosten eines Architekten

Die Leistungen eines Architekten werden in der HOAI klar definiert und in neun Leistungsphasen aufgeteilt. Werden die Kosten nach der Honorarordnung berechnet, ist der Anteil am Gesamthonorar jeder Leistungsphase genau festgelegt. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, einen Architekten nur für bestimmte Leistungen zu beauftragen. So kannst Du beispielsweise den Architekten für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragen, wenn Du nur Unterstützung bei der Planung des Gebäudes benötigst. Die Kosten für einen Architekt in den Leistungsphasen 1 bis 4 betragen dann 27 Prozent des Gesamthonorars.

Honorartabelle Architekten

LeistungsphaseAnteil am Gesamthonorar des Architekten
1. Grundlagenermittlung2 Prozent
2. Vorplanung7 Prozent
3. Entwurfsplanung15 Prozent
4. Genehmigungsplanung3 Prozent
5. Ausführungsplanung25 Prozent
6. Vorbereitung der Vergabe10 Prozent
7. Mitwirkung bei der Vergabe4 Prozent
8. Objektüberwachung32 Prozent
9. Objektbetreuung2 Prozent

Honorarzonen zur Aufwandeinschätzung von Architekten

Wie hoch der Aufwand eines Bauprojektes – und damit verbunden der Honorarsatz des Architekten –ausfällt, kann durch die Honorarzonen der HAOI festgestellt werden. Unterteilt werden Bauvorhaben in fünf Honorarzonen von I bis V, wobei der Aufwand bei Bauten in der Honorarzone I sehr gering ist und in Honorarzone V sehr hoch. Einfamilienhäuser und Wohngebäude fallen in der Regel in Honorarzone III oder IV.

Honorarzonen im Überblick:

HonorarzoneAufwand

Beispiele

I

Sehr geringEinfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung

II

GeringEinfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen

III

DurchschnittlichEinfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen

IV

ÜberdurchschnittlichEinfamilienhäuser, Wohnhäuser, Hausgruppen, Bildungszentren

V

Sehr hochLabor- oder Institutsgebäude, Universitätskliniken

Ist das Architektenhonorar steuerlich absetzbar?

Die Kosten für einen Architekten kannst Du bei einem selbstgenutzten Eigenheim prinzipiell nicht von der Steuer absetzen. Bist Du allerdings Unternehmer und das Gebäude zählt zu den Betriebsausgaben oder vermietest Du das Gebäude, kannst Du die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Fazit: Mit einem Architekten zum Traumhaus

Der Hausbau – eine Investition, die in den Leben der meisten Menschen nur einmal getätigt wird. Deshalb sollte hier nicht an den falschen Stellen gespart werden. Hast Du konkrete Wünsche und Vorstellungen, wie Dein Haus aussehen soll, die nicht in einem Fertighaus oder vom Bauträger berücksichtigt werden können, solltest Du einen Architekten engagieren. Die Kosten für einen Architekten liegen bei etwa 10 bis 15 Prozent der Baukosten. Dafür unterstützt Dich der Architekt von der Planung bis hin zur Fertigstellung Deines Hauses. Ist Dein Eigenheim dann endlich einzugsbereit, muss das gute Stück natürlich umfassend abgesichert werden. An einer Hausratversicherung und einer Wohngebäudeversicherung führt für Hausbesitzer kein Weg vorbei. Mit den Versicherungen der CosmosDirekt sicherst Du Deine eigenen vier Wände umfassend ab!

Eine Frau sitzt entspannt in ihrem Wohnzimmer, weil sie mit einer Kombi aus Hausrat- und Gebäudeversicherung geschützt ist.

TIPP: Kombi Wohn­gebäude- und Hausrat­versicherung

Wir belohnen Deine Treue! Schließe beide Versicherungen bei uns ab und erhalte jeweils 10 % Kundenbonus.

Eine Frau sitzt entspannt in ihrem Wohnzimmer, weil sie mit einer Kombi aus Hausrat- und Gebäudeversicherung geschützt ist.

Artikel teilen

  • *

    Wer im Aktionszeitraum bis zum 19.07.2026 (Verlängerung vorbehalten) den Aktionscode FUSSBALL2026 bei Online-Abschluss einer Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz eingibt, erhält unter den nachfolgenden Bedingungen je Produkt einmalig einen 15 Euro OBI Gutschein bzw. bei FlexInvest, einer Risikolebens,- Sterbegeld- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung OBI Gutscheine im Gesamtwert von bis zu 75 Euro (5 x 15 Euro) je Produkt, verteilt über 5 Jahre. (Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen findest Du auf obi.de/geschenkkarte. OBI ist kein Sponsor dieser Aktion.) Der Aktionscode ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. OBI Gutscheine sind nur in den deutschen OBI Märkten einlösbar (nicht im Online-Shop); der Gegenwert kann nicht in bar ausgezahlt werden.

    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.08.2026 im Oktober 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im August) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.08.2026 im Dezember 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im August) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

    Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.08.2026 im Oktober 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).

    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Zurück zum Text
  • **

    Für die erfolgreiche Empfehlung eines Kunden vom 01.07.2026 bis 19.07.2026 (Verlängerung vorbehalten) erhältst Du bei Empfehlung einer Risikolebensversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung jeweils die dreifache Empfehlerprämie anstelle Deiner üblichen Empfehlerprämie (150 Euro statt 50 Euro). Bei allen Haftpflichtprodukten, der Auto-, Unfall-, Wohngebäude-, Hausrat- sowie Sterbegeldversicherung und FlexInvest erhältst Du jeweils die doppelte Empfehlerprämie anstelle Deiner üblichen Empfehlerprämie. (Wohngebäudeversicherung: 100 € statt 50 €; alle anderen genannten Produkte: 50 Euro statt 25 Euro).

    Für die Teilnahme am Empfehlerprogramm gelten Mindestbeiträge bei den empfohlenen Produkten. Eine Empfehlung wird nur dann gewertet, wenn der jährlich zu zahlende Beitrag mindestens 25 Euro bei allen Haftpflichtprodukten, der Auto-, Unfall-, Hausrat- sowie Sterbegeldversicherung beträgt und bei der Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Wohngebäudeversicherung mindestens 50 Euro beträgt. Bei FlexInvest gilt ein Mindestbeitrag von 25 Euro monatlich, bei Einmalbeitrag eine Einzahlung von mindestens 1.000 Euro. Alle Beiträge müssen fristgerecht gezahlt worden sein. Ausgeschlossen sind Verträge, die einen bereits bestehenden Vertrag ablösen und/oder ergänzen oder beitragsfrei gestellt sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu dem jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand.

    Zurück zum Text
Nach oben