Das Bild zeigt eine junge Frau bei ihrem Praktikum.

Versicherungen im Praktikum

Für viele steht während der schulischen oder universitären Ausbildung ein Praktikum auf dem Programm. Praktika dienen dazu, einen ersten Einblick in Berufe zu erlangen. Aus diesem Grund wird z. B. neben einem theoretischen Studium oft ein Pflichtpraktikum von Studenten verlangt. Aber brauche ich Versicherungen im Praktikum? Macht es einen Unterschied, ob Du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvierst? Und bin ich versicherungspflichtig, wenn ich im Praktikum nicht vergütet werde?

Absicherung im Praktikum

  • Welche Versicherungen sind nötig?
  • Was gibt es bei einem Auslandspraktikum zu beachten?
  • So bist Du rundum im Praktikum abgesichert

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Versicherungen im Praktikum: Das Wichtigste in Kürze

  • Wie man sich als Praktikant versichern muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B., ob es sich um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Auch die Höhe der Vergütung und Dein Alter spielen eine Rolle.
  • Wichtigste Versicherungen für Praktikanten: Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung.
  • Viele Schüler und Studenten sind bei einem Praktikum noch über die Versicherung ihrer Eltern versichert und müssen daher keine Versicherungsbeiträge aus eigener Tasche zahlen.

Welche Versicherungen brauche ich als Praktikant?

Als Praktikant bist Du generell versicherungspflichtig. Zu den wichtigsten Versicherungen, die Du im Praktikum benötigst, zählen:

  • Krankenversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Ein Pflichtpraktikum, das während des Studiums absolviert werden muss, nennt man auch Zwischenpraktikum.
  • Sieht die Studienordnung ein Praktikum vor, noch bevor das Studium begonnen hat, bzw. wenn es bereits abgeschlossen ist (d.h. Du bist nicht immatrikuliert), wird dies als Vor- bzw. Nachpraktikum bezeichnet.
  • Zudem gibt's freiwillige Praktika, die nicht im Zuge einer Studienordnung absolviert werden.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gehört zu den sozialversicherungspflichtigen Abgaben und wird bei Arbeitnehmern automatisch vom Gehalt abgezogen. Doch wie ist das bei der Versicherung für Studenten, die nur für kurze Zeit während eines Praktikums in einem Unternehmen sind?

Bei Zwischenpraktika gibt es keine Versicherungspflicht – egal, ob Du dafür ein Entgelt erhältst oder wie lange das Praktikum dauert. Bis 25 Jahre bist Du sowieso bei Deinen Eltern mit in der Familienversicherung krankenversichert. Danach musst Du Dich selbst versichern. Die Versicherung über die Eltern gilt jedoch nur, wenn Du nicht mehr als 535 Euro im Monat verdienst. Verdienst Du mehr, hast Du keinen Anspruch auf Familienversicherung. Meistens werden dann die Beiträge automatisch vom Gehalt abgezogen.

Wenn das Praktikum vergütet ist, solltest Du folgendes beachten:

  • Bis 535 Euro: Du bist über die gesetzliche Krankenkasse versichert und der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag
  • Ab 536 Euro: Der Pflichtbeitrag wird anteilig von Dir und dem Arbeitgeber übernommen

Haftpflichtversicherung

Machst Du ein Praktikum, bist Du in der Regel über die private Haftpflichtversicherung Deiner Eltern versichert. Dies gilt, solange Du Dich in Deiner ersten Ausbildung befindest und Dein Praktikum nicht länger als 6 Monate dauert. In diesem Fall ist beispielsweise eine Haftpflichtversicherung für Studenten möglich.

Absolvierst Du ein Pflichtpraktikum im Zuge Deiner (schulischen) Ausbildung oder Deines Studiums, bist Du in der Regel über die Betriebshaftpflichtversicherung von Schule oder Uni versichert. Bei einem freiwilligen Praktikum kannst Du Dich selbst versichern, wenn Du nicht bei Deinen Eltern mitversichert bist. Eine Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht, es kann jedoch teuer werden, solltest Du im Schadenfall eine Reparatur o. ä. aus eigener Tasche zahlen müssen.

Unfallversicherung

Um die Unfallversicherung brauchst Du Dir während Deines Praktikums keine Gedanken zu machen. Du bist in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung Deines Arbeitgebers versichert.

Bei einem Pflichtpraktikum kann es sein, dass Du über Deine Uni oder Hochschule unfallversichert bist. Ähnliches gilt für ein Schülerpraktikum: Während der Schulzeit sind Praktikanten gesetzlich für den Weg hin zur Arbeit bzw. den Heimweg versichert. Willst Du sowohl bei Unfällen im privaten als auch im beruflichen Umfeld abgesichert sein, kannst Du eine private Unfallversicherung abschließen.

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Weitere Versicherungen, die für Praktikanten wichtig sein können

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Pflicht für Praktikanten. Obwohl Du vermutlich recht jung bist, wenn Du ein Praktikum absolvierst, heißt das nicht, dass Du nicht auch berufsunfähig werden kannst. Es ist also nie zu früh, um eine BU abzuschließen.

Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind erst zu zahlen, wenn man mehr als 450 Euro verdient. Dies ist auch während eines Praktikums so. Die Beiträge der beiden Versicherungen werden dann in diesem Fall zwischen dem Arbeitgeber und Dir als „Arbeitnehmer“ aufgeteilt.

Für den Fall, dass es während Deines Praktikums zu einem Rechtsstreit mit Deinem Arbeitgeber kommt, kannst Du vorab eine Rechtsschutzversicherung abschließen. So bleibst Du im Falle eines Rechtsstreits nicht auf den Kosten sitzen. Bist Du unverheiratet und hast keine Einkünfte, bist Du noch im Familientarif Deiner Eltern mitversichert.

Welche Versicherungen brauche ich im Auslandspraktikum?

In der Regel bist Du auch bei einem Praktikum im Ausland über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet jedoch nur Schutz für Arbeitsstellen in Deutschland. Einen noch umfassenden Schutz bieten privat abgeschlossene Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen fürs Ausland, die für die Dauer des Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden können.

Tipps zum Berufsstart & Ausbildung

Fazit: Auch als Praktikant rundum abgesichert

Generell spielen folgende Faktoren eine Rolle, ob Versicherungsbeiträge fällig werden oder nicht und wenn ja, ob Du diese selbst zahlen musst:

  • Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum
  • Vergütetes oder nicht vergütetes Praktikum
  • Höhe der Entlohnung
  • Dauer des Praktikums
  • Alter des Praktikanten

Ein Großteil der Praktikanten, die während ihrer Schulzeit oder ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, ist über die elterliche Familienversicherung kranken- und haftpflichtversichert. Auch die gesetzliche Unfallversicherung schützt in der Regel beim Praktikum. In besonderen Fällen – z. B. beim Auslandspraktikum – kann der gesetzliche Schutz mit privaten Versicherungen ergänzt werden.

Hier findest Du alle Praktikumsarten und die Versicherungen, die Du dafür benötigst, auf einen Blick:

Krankenversicherung

Haftpflichtversicherung

Unfallversicherung

Zwischen-/Pflicht-praktikum
  • unter 25 Jahre und unter 450 Euro: gesetzliche oder private Familienversicherung
  • über 25 Jahre und/oder über 450 Euro: Beiträge werden vom Gehalt abgezogen
Familienversicherung oder über Versicherung von Schule/UniÜber Versicherung des Arbeitgebers oder von Schule/Uni
Freiwilliges Praktikum
  • unter 450 Euro: Arbeitgeber zahlt Pauschalbetrag
  • über 450 Euro: Pflichtbetrag anteilig von Praktikant und Arbeitgeber
  • kürzer als 6 Monate und erste Ausbildung: über die private Haftpflicht der Eltern
  • länger als 6 Monate und nicht erste Ausbildung: eigene Haftpflichtversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers
SchülerpraktikumGesetzliche oder private FamilienversicherungFamilienversicherungprivate Versicherung
Auslands-praktikumGesetzliche oder private Versicherung, ggf. Auslandskrankenversicherung sinnvollEigene oder Familienversicherung, ggf. zusätzliche Auslandsversicherung sinnvollPrivate Versicherung, ggf. zusätzliche Auslandsversicherung sinnvoll

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Häufige Fragen zum Thema Versicherung im Praktikum

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    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.08.2026 im Oktober 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im August) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.08.2026 im Dezember 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im August) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

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    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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