Was macht die Überschussbeteiligung in der Risikolebensversicherung aus?
Lebensversicherer sind dazu verpflichtet, die Beiträge ihrer Kunden vorsichtig zu kalkulieren. Da aber auch die besten Statistiken keine exakte Vorhersage treffen können, wie hoch die tatsächliche Sterblichkeit innerhalb des Versichertenkollektivs zukünftig sein wird, müssen Versicherer bei der Beitragsermittlung mit einem ausreichenden Sicherheitspuffer kalkulieren. Dadurch werden in der Regel jährliche Überschüsse erwirtschaftet, die an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden müssen. Denn bei langfristigen Personenversicherungsverträgen, wie zum Beispiel Lebensversicherungen, sieht die Gesetzgebung eine Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft des Versicherers vor (Mindestzuführungsverordnung).
Wann und in welcher Höhe Überschüsse anfallen, wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst:
1. Die Zahl der eintretenden Versicherungsfälle ist niedriger, als bei der Kalkulation angenommen (weniger Versicherte als kalkuliert versterben).
2. Die Versicherung wirtschaftet kostengünstiger als kalkuliert.
3. Die Kapitalanlage bringt höhere Erträge, als dies kalkuliert wurde
In welcher Form bei der Risikolebensversicherung die Überschussbeteiligung dem Versicherungsnehmer zufließt, ist in der Police beziehungsweise den Versicherungsbedingungen zur Risikolebensversicherung geregelt. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich informieren, welche Überschussbeteiligung die Risikolebensversicherung vorsieht. Die verschiedenen Modelle haben unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Tipp
Im Ratgeber Was ist eine Risikolebensversicherung finden Sie alle wichtigen Informationen, sowie Vor- und Nachteile zur Risikolebensversicherung.
Was lohnt sich mehr: Todesfall-Bonus oder Sofortrabatt?
Wer Angebote vergleicht, um die beste Risikolebensversicherung zu finden, sollte darauf achten, wie die Überschüsse dem Vertrag gutgeschrieben werden. Die Art der Überschussverwendung hat Einfluss auf die Verssicherungssumme.
Bei dem sogenannten Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung der Risikolebensversicherung direkt mit den Beiträgen verrechnet. Dadurch ist die vereinbarte Versicherungssumme garantiert. Die Auszahlung im Todesfall wird damit durch ein späteres Absenken- oder Anheben der Überschussbeteiligung nicht beeinflusst. Das ist wichtig, wenn Hinterbliebene die Versicherungssumme benötigen, um beispielsweise ein Haus abzuzahlen. Durch die sofortige Verrechnung der Überschüsse zahlen Sie anstatt dem Bruttobeitrag nur den Nettobeitrag – dieser kann sich allerdings während der Laufzeit.
Beim Todesfall-Bonus wird der Überschuss zur Erhöhung der Versicherungssumme verwendet. Der Beitrag bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Sinkende Überschüsse verringern dann jedoch die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wenn der Versicherte stirbt, bekommen die Begünstigten der Versicherung weniger Geld.
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Warum ist die Überschussbeteiligung in der Risikolebensversicherung in den letzten Jahren stabil geblieben?
Die Niedrigzinspolitik und Garantiezinssenkung haben einen relativ geringen Einfluss auf die Risikolebensversicherung und ihre Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung in der Risikolebensversicherung basiert vielmehr auf Risiko- und Kostengewinnen.
Die Höhe der Risikogewinne hängt von der Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle ab. Überschüsse entstehen, wenn die Sterblichkeit niedriger ist als bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegt wurde. In diesem Fall muss das Versicherungsunternehmen weniger Leistungen für Todesfälle als kalkuliert zahlen und kann daher die Versicherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen.
Kostengewinne ergeben sich daraus, dass Versicherungsunternehmen die Prämien und damit den Kostenanteil mit hoher Vorsicht kalkulieren. Wenn die tatsächlichen Kosten für Abschluss, Verwaltung, Inkasso und Stornofälle niedriger ausfallen als angenommen, ergibt sich ein sogenannter Kostengewinn. Dieser wird den Kunden über die Überschussbeteiligung zurückgegeben.
Dabei müssen die Versicherunternehmen die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung beachten. Nach der derzeitigen Fassung müssen die Versicherungsnehmer mindestens 90 Prozent an den Risikogewinnen und mindestens 50 Prozent an den Kostengewinnen beteiligt werden.
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Fazit: Bei Risikolebensversicherung auf Sofortverrechnung setzen
Eine Risikolebensversicherung ist für Hinterbliebene eine wichtige finanzielle Stütze. Da keine Versicherungsgesellschaft vorher exakt berechnen kann, wie viele Versicherte wirklich „Gebrauch“ von der Police machen, müssen die Anbieter die Beiträge vorsichtig kalkulieren. Die hierdurch erwirtschaften Überschüsse müssen – gesetzlich garantiert – den Versicherten entsprechend gutgeschrieben werden. Experten, etwa Stiftung Warentest, empfehlen zukünftigen Versicherungsnehmern, sich für Policen mit Sofortrabatt zu entscheiden – besonders dann, wenn mit der Versicherungssumme nach einem Todesfall ein Kredit beglichen werden soll. Im Gegensatz zum Todesfall-Bonus verändert sich bei einer direkten Verrechnung die Versicherungssumme nicht. Hinterbliebene können mit dem vereinbarten Betrag rechnen.