Günstiger als Du denkst.

Zum Beispiel: |
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Einzelperson-Tarif |
Eintrittsalter bis 64 Jahre |
Reisepreis bis zu 1.000 Euro |
Jahresschutz |
Mit Selbstbeteiligung |
Ab 93 Euro im Jahr1 |
Die Reiserücktrittsversicherung unseres Partners Europ Assistance hat im Test der Stiftung Warentest als Testsieger abgeschnitten – Jahresverträge für Einzelpersonen und Familien.
Dein Rundum Schutz.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz tritt in Kraft, wenn Du Deine Reise aus folgenden Gründen stornieren musst:
- Erkrankung (z.B. Covid-19 oder andere pandemische oder epidemische Infektion), Unfallverletzung, Tod
- Schwangerschaft
- Terroranschlag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit (mindestens 3 Monate)
- Erheblicher Schaden an Deinem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten
- Ablehnung Visumsantrag
- Verlust oder Diebstahl wichtiger Reisedokumente
- Adoption
- Aufnahme Pflegekind
Was leistet die Europ Assistance?
- Bei voraussichtlichem Nichtantritt der Reise: Stornoberatung (Unterstützung bei der Entscheidung, ob Du Deine Reise antreten kannst)
- Bei Nichtantritt der Reise: Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten
- Bei Reiseabbruch: Ersatz der erforderlichen Mehrkosten durch die Rückreise. Erstattung des Reisepreises bei Abbruch in der 1. Reisehälfte (max. 8 Tage).
- Bei notwendiger Aufenthaltsverlängerung, Nichtantritt der Reise oder Reiseunfähigkeit, Erstattung der Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise.
- Bei Verspätung oder Umbuchung: Mehrkostenersatz und Reiseplanungshilfe
- In Notsituationen: Beratung zum weiteren Reiseverlauf
Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
Neu! Teleconsultation:
Individuelle medizinische Beratung auf Wunsch durch qualifizierte Fachkräfte per Telefon oder Video. Gerne vereinbaren wir für Dich ein Gespräch mit einem unserer Ärzte.
Was ist versichert?
- Du erkrankst (auch an einer pandemischen Infektion, z.B. Covid-19), erleidest einen Unfall oder verstirbst während einer Reise im Ausland,
- Du hast eine Komplikation in der Schwangerschaft oder entbindest vor Beginn der 37. Schwangerschaftswoche,
- Dein Kind ist im Krankenhaus oder ohne Betreuung.
Was leistet die Europ Assistance?
Wir übernehmen die Kosten:
- für die Wiederherstellung Deiner Gesundheit nach Krankheit, Unfall oder einer Schwangerschaftskomplikation, auch bei alternativen Heilmethoden
- wenn Du für die medizinische Behandlung im Ausland transportiert werden musst,
- wenn Du aus dem Ausland nach Hause transportiert wirst (Krankenrücktransporte, wenn medizinisch sinnvoll, bei medizinischer Unterversorgung oder bei langer Behandlungsdauer),
- für eine Überführung zur Bestattung in Deutschland oder für eine Bestattung im Ausland,
- für die Behandlung frühgeborener Kinder,
- für die Unterbringung einer Begleitperson für Kinder im Krankenhaus,
- für die Betreuung von Kindern, um die Du Dich nicht selbst kümmern kannst.
Reisegepäck-Schutz
Reisegepäck-Schutz
Die Europe Assistance erstattet Dir entstehende Kosten bei Eintritt insbesondere eines der folgenden Ereignisse:
- Dein Gepäck wird auf einer Reise in Folge einer Straftat, eines Unfalls eines Transportmittels oder eines Elementarereignisses bzw. Feuer beschädigt oder es kommt abhanden,
- Dein Gepäck erreicht mehr als 12 h nach Dir den Bestimmungsort.
Premium-Schutz
Premium-Schutz
Überraschungs-Schutz
Was ist versichert? Wir erstatten die Mietkosten, wenn Du die Annahme des Mietobjekts verweigerst, weil es bestimmte zugesicherte Ausstattungsmerkmale nicht aufweist.
Was leistet die Europ Assistance? Die Mietkosten und Buchungskosten des Mietobjekts werden erstattet.
Krankenrücktransport und Bergung in Deutschland
Was ist versichert? Du verreist in Deutschland und:
- musst nach einem Unfall gesucht, gerettet oder geborgen werden,
- benötigst einen Krankenrücktransport.
Was leistet die Europ Assistance?
Es werden die Kosten übernommen:
- für Deine Suche, Rettung und Bergung bis zu 15.000 Euro
- für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit Begleitperson
Urlaubsservice
Was leistet die Europ Assistance?
Auf Anforderung wird Dir für die Zeit Deines Urlaubs einen Dienstleister aus dem Netzwerk für Urlaubservice (wie z. B. Briefkasten-Leerung) vermittelt.
Wen versichert welcher Tarif?
Einzelperson-Tarif
Einzelperson-Tarif
Du bist alleine versichert.
Paar-Tarif
Paar-Tarif
Zwei Personen sind versichert. Dies ist unabhängig von einer Verwandtschaft oder einem gemeinsamen Wohnsitz.
Familien-Tarif
Familien-Tarif
Ein oder zwei erwachsene Personen und maximal sieben Kinder (bis 27 Jahre) sind versichert. Dies ist unabhängig von einer Verwandtschaft oder einem gemeinsamen Wohnsitz.
Einzige Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Jahresschutz oder Einmalschutz?
Jahresschutz:
- Für beliebig viele Reisen im Jahr.
- Reisedauer maximal 60 Tage.
- Das ganze Jahr abgesichert.
Einmalschutz:
- Für eine Reise.
- Reisedauer maximal 60 Tage.

Preisbeispiele zum Jahresschutz.
- Ein Erwachsener (bis 64 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.000 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
93 Euro im Jahr für alle Reisen
- Zwei Erwachsene (bis 64 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.500 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
140 Euro im Jahr für alle Reisen
- 2 Erwachsene (bis 64 Jahre) und bis zu 7 Kinder (bis 27 Jahre)
- Reisepreis bis zu 1.500 Euro
- Mit Selbstbeteiligung
178 Euro im Jahr für alle Reisen
Alles inklusive.
Krankheits- und Unfallschutz
Krankheits- und Unfallschutz
Du bist weltweit krankenversichert. Solltest Du Dich verletzen oder krank werden, leistet die Europ Assistance sofortige Hilfe, vermittelt einen Arzt und übernimmt die Behandlungskosten. Wir können auch gerne für Dich ein Gespräch mit einem unserer Ärzte vereinbaren (Teleconsultation).
- Übernahme der anfallenden Kosten für Behandlungen (ambulant und stationär) und Arzneimittel, auch bei Zahnbehandlungen.
- Organisation und Bezahlung des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportes.
- Organisation und Bezahlung des Krankentransportes.
- Kostenerstattung bis zu 15.000 Euro, wenn Du einen Unfall erleidest und gesucht, gerettet oder geborgen werden musst.
- Kostenübernahme des Besuchs einer nahestehenden Person aus Deutschland bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen.
Reiserücktritt
Reiserücktritt
Deine Reise steht kurz bevor, die Koffer sind gepackt – und dann das: Du wirst krank oder bekommst eine unerwartete Zusage bei einem neuen Arbeitgeber? Was auch passiert, wir sind in all diesen Fällen für Dich da und lösen mit Dir das Problem:
- Erkrankung (auch bei Pandemie – z.B. Covid-19)
- Psychische Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Unfall
- Prothesen & Implantate Prothesenbrüche oder Lockerung implantierter Gelenke.
- Impfkosten bis maximal 150 Euro pro Person.
- Haustiererkrankung oder Unfallverletzung eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
- Verpassen des Hinflugs aufgrund Verspätung von ÖPNV oder Shuttle Services.
- Kosten für Visum.
- Terroranschlag in einem Umkreis von 100 km der gebuchten Unterkunft.
- Erheblicher Eigentumsschaden durch Dritte – auch für versicherte Mitreisende.
- Arbeitsplatzverlust
- Arbeitsplatzwechsel oder Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses.
- Wiederholungstermin für eine nicht bestandene Prüfung.
- Wehrübung, zu der Du einberufen wirst.
- Tod
Reiseabbruch
Reiseabbruch
Du hast Dich lange auf Deinen Urlaub gefreut und genießt nun die Auszeit. Aber was, wenn Du diese frühzeitig beenden musst? Dann sind wir sofort zur Stelle. Wir übernehmen Deine Mehrkosten und unterstützen Dich in folgenden Situationen:
- Erkrankung (inkl. Pandemie-Schutz – z.B. für Covid-19)
- Psychische Erkrankung
- Unfall oder Versterben
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Prothesen & Implantate Prothesenbrüche oder Lockerung implantierter Gelenke.
- Arbeitsplatzverlust
- Arbeitsplatzwechsel oder Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses
- Verpassen des Rückflugs wegen ÖPNV-Verspätung.
- Naturgewalten wie Feuer am Urlaubsort.
- Erhebliche Eigentumsbeschädigung durch die Straftat Dritter.
- Terroranschlag in einem Umkreis von 100 km von einer gebuchten Unterkunft.
- Erstattung des Reisepreises bei Abbruch in der 1. Reisehälfte (max. 8 Tage).
- Bei notwendiger Aufenthaltsverlängerung, Nichtantritt der Reise oder Reiseunfähigkeit, Erstattung der Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise.
Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherung
Bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung Deines Reisegepäcks sorgt Europ Assistance für Kostenerstattung im Tarif „Einzelperson“ bis 2.500 Euro, im Tarif „Paar“ und im Tarif „Familie“ bis 5.000 Euro bei folgenden Ursachen:
- Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder mörderischer Erpressung.
- Unfall eines Transportmittels.
- Feuer oder Elementarereignisse.
- Gepäckverlust durch Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieb oder Gepäckaufbewahrung.
- Beförderungsverspätung
Premium-Schutz
Premium-Schutz
Überraschungs-Schutz
Was ist versichert? Wir erstatten die Mietkosten, wenn Du die Annahme des Mietobjekts verweigerst, weil es bestimmte zugesicherte Ausstattungsmerkmale nicht aufweist.
Was leisten die Europ Assistance? Die Mietkosten und Buchungskosten des Mietobjekts werden erstattet.
Urlaubsservice
Was leisten die Europ Assistance? Auf Anforderung wird Dir für die Zeit Deines Urlaubs einen Dienstleister aus dem Netzwerk für Urlaubservice (wie z. B. Briefkasten-Leerung) vermittelt.
Wenn Du in Deutschland verreist, bietet der Premium-Schutz zusätzliche Vorteile:
- Übernahme der Kosten, wenn Du auf einer Reise in Deutschland wegen einer Erkrankung einen Krankenrücktransport benötigst.
- Übernahme der Kosten, wenn Du auf einer Deutschlandreise nach einem Unfall gesucht, gerettet oder geborgen werden musst.
Verspätungsschutz
Verspätungsschutz
Lass Dich von verspäteten Transportmitteln nicht aufhalten.
- Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels/Zubringer-flugs, bei einer Panne/einem Unfall mit dem Privatfahrzeug auf der Hinreise: Erstattung Transportkosten gleicher Art und Qualität, der anteiligen Kosten für ungenutzte Reiseleistungen sowie Beteiligung an Verpflegungs- und Unterkunftskosten bis 150 Euro pro Person.
- Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels/Zubringer-flugs, bei einer Panne/einem Unfall mit dem Privatfahrzeug auf der Rückreise: Erstattung Transportkosten gleicher Art und Qualität bis maximal 1.000 Euro pro Person, der anteiligen Kosten für ungenutzte Reiseleistungen sowie Beteiligung an Verpflegungs- und Unterkunftskosten bis 150 Euro pro Person.
Service und Notfälle
Service und Notfälle
Von Anfang an gut organisiert: Vor der Reise, bei Problemen während des Reiseverlaufs und auch in Krisensituationen – wir unterstützen Dich in jeder Lage und bieten Dir für spezielle Fälle folgende Leistungen:
- Reisewarnungen und Sicherheitshinweise
- Reiseumbuchung
- Informieren von Angehörigen und Arbeitgebern bei Änderung des Reiseablaufs.
- Finanzielle Notlage (Geldtransfer-Organisation oder zinsloses Darlehen).
- Ersatz von Reisedokumenten.
- Kartensperrung (Kredit-, EC- oder SIM-Karte)
- Drohende Haft: Vermittlung eines Anwalts und Dolmetschers sowie zinsloses Darlehen für entstehende Kosten.
- Informationen zur Auslandsvertretung.
Terrorschutz
Terrorschutz
Leider kann der unerwartete Fall eines Terroranschlags heute überall und für jeden schnell ein Thema werden. Solltest Du davon betroffen sein, hilft Dir die Europ Assistance vor und während der Reise mit den folgenden Maßnahmen:
- Beratung zu geeigneten Erstmaßnahmen und richtigem Verhalten.
- Erste psychologische Hilfestellung via Telefon durch medizinisches Fachpersonal.
- Kontakt zu deutschen Behörden für Sicherheit.
- Betreuung durch Behörden im Urlaubsland – sofern möglich.
- Auf Wunsch: Informieren nahestehender Personen und Angehöriger.
- Auf Wunsch: Vermittlung von Sicherheitsdienstleistern vor Ort.
Wann bist Du nicht versichert?
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Bei der Reiserücktrittsversicherung sind Schadenfälle nicht versichert, wenn zum Beispiel:
Dir das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder für Dich vorhersehbar war,
die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird,
das Auswärtige Amt wegen kämpferischen Auseinandersetzungen vor Reisen in das Urlaubsland bzw. die Gegend der gebuchten Unterkunft gewarnt hatte.
eine Anordnung allgemeiner Quarantänemaßnahmen vorliegt für ein geografisches Gebiet (z. B. Bundesland), für ein Transportmittel (z. B. Kreuzfahrtschiff) oder für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet.
- der Schaden durch außergewöhnliche Ereignisse wie Kernenergie, ionisierende Strahlung, Meteoriteneinschlag, Sonnenstürme oder den Einsatz von CBRN-Waffen verursacht wurde,
- der Schaden im Zusammenhang mit einem Streik oder behördlichen Anordnungen steht,
- sich ein Terroranschlag mehr als 30 Tage vor Reisebeginn und über 100 km vom Urlaubsort entfernt ereignet hat,
- die Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines Zubringerfluges weniger als zwei Stunden beträgt.
Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
Bei der Auslandskrankenversicherung sind Schadenfälle nicht versichert, wenn zum Beispiel:
Du ausschließlich oder auch zum Zwecke der Behandlung ins Ausland gereist bist,
vor Reiseantritt ein Arzt festgestellt hat, dass Du während der Reise behandelt werden musst oder Medikamente benötigst,
Du die Rückreise in absehbarer Zeit mit gewöhnlichen Verkehrsmitteln antreten kannst oder nicht transportfähig bist, leisten wir keinen Krankenrücktransport,
Du schwanger bist und nicht dem Rat Deines Arztes folgst, eine Reise nicht anzutreten oder ein bestimmtes Transportmittel nicht zu wählen,
Du schwanger bist und nach Beginn der 36. Schwangerschaftswoche entbinden oder zu einer regelmäßigen Untersuchung musst.
Das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Warnung für das Reiseziel wegen kämpferischer Auseinandersetzungen, Epidemie bzw. Pandemie oder radioaktiver Strahlung ausgesprochen hat.
Reisegepäckschutz
Reisegepäckschutz
Bei der Reisegepäckversicherung sind z. B. folgende Schadenfälle nicht versichert:
Abhandenkommen von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten, Prothesen, Geld, Wertpapieren, Fahrkarten und Dokumenten aller Art. Ausnahme: amtliche Ausweise und Visa.
wenn Du Dein Gepäck vergisst, nicht beaufsichtigst oder verlierst,
wenn Du außerhalb offizieller Campingplätze campst,
wenn Dein Kraftfahrzeug nicht abgeschlossen ist,
wenn Schmuck oder Kostbarkeiten nicht in einem Safe eingeschlossen sind.
Überraschungs-Schutz
Überraschungs-Schutz
Kein Versicherungsschutz besteht:
- wenn der Schaden durch Betrug bei der Anmietung entstanden ist,
- bei Vermögensfolgeschäden,
- wenn Du mit dem Vermieter verwandt sind,
- wenn die Ausstattungsmerkmale saisonbedingt nicht zur Verfügung stehen.
Bist Du da? Wir schon!
Wir sind im Schadenfall immer erreichbar. In allen anderen Fällen erreichst Du uns Montag - Freitag von 6 - 22 Uhr und Samstag - Sonntag von 6 - 20 Uhr.
Über das E-Mail Formular erhältst Du in kurzer Zeit Antwort auf Deine Fragen.
Schau Dir unser Angebot online gemeinsam mit unserem Experten an und kläre dabei Schritt für Schritt Deine Fragen am Telefon.
GEPRÜFT & AUSGEZEICHNET
Rund 1,7 Mio. begeisterte Kunden.
Das solltest Du wissen.
Was musst Du bezüglich einer Coronavirus-Erkrankung (Covid-19) beachten?
Was musst Du bezüglich einer Coronavirus-Erkrankung (Covid-19) beachten?
Pandemische oder epidemische Infektionen sind Krankheiten. Unser umfassender Schutz leistet bei folgenden Ereignissen:
Auslandskrankenversicherung:
- Wenn Du auf Reisen an einer pandemischen oder epidemischen Infektion erkrankst, bist Du versichert. Wir kümmern uns unter anderem um Deine Behandlung und übernehmen die Kosten dafür.
Reiserücktrittsversicherung:
- Wenn Du vor oder während Deiner Reise an einer pandemischen oder epidemischen Infektion (z. B. Covid-19) erkrankst, übernehmen wir die Stornokosten bzw. die Mehrkosten der Rückreise.
- Wenn Du die Reise innerhalb der ersten Hälfte abbrichst (maximal 8 Tage), erstatten wir den Reisepreis. Wenn Du die Reise in der zweiten Hälfte abbrichst (ab dem 9. Tag), übernehmen wir die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen.
- Wir übernehmen die Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise, wenn Du die Rückreise nicht antreten kannst, weil Du an einer pandemischen oder epidemischen Infektion (z. B. Covid-19) erkrankt bist und medizinisch behandelt werden musst oder stirbst.
- Wir übernehmen die Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise, wenn Du die Rückreise nicht antreten kannst, weil Du an einer pandemischen oder epidemischen Infektion erkrankt bist und medizinisch behandelt werden musst oder stirbst.
- Bei Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Dein Reiseziel besteht und Du trotzdem reist.
- Eine Anordnung allgemeiner Quarantänemaßnahmen vorliegt für ein geografisches Gebiet (z. B. Bundesland), für ein Transportmittel (z. B. Kreuzfahrtschiff) oder für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet,
- Du Dich am Reiseziel in Quarantäne begeben musst. In diesem Fall erstatten wir keine ungenutzten gebuchten Reiseleistungen.
Wann musst Du die Versicherung spätestens abschließen?
Wann musst Du die Versicherung spätestens abschließen?
Für die volle Absicherung der Reiserücktrittsversicherung musst Du Deine Versicherung bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Solltest Du eine kurzfristigere Reise gebucht haben, muss der Vertragsabschluss spätestens 5 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Welche Reisen sind versichert?
Welche Reisen sind versichert?
Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 60 Tagen pro Reise.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Du ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht hast.
Fahrten zwischen Deinem ständigen Wohnsitz und Deiner Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Wann benötigst Du eine Bescheinigung über eine bestehende Auslandskrankenversicherung?
Wann benötigst Du eine Bescheinigung über eine bestehende Auslandskrankenversicherung?
Für die Einreise in bestimmte Länder ist der Nachweis über eine bestehende Auslandskrankenversicherung erforderlich – meistens schon bei der Beantragung des Visa.
Aktuell gilt dies für die folgenden Länder:
- Ecuador
- Kuba
Es wird kein Versicherungsschutz in den folgenden Ländern und Regionen gewährt:
- Afghanistan
- Belarus (Weißrussland)
- Burma (Myanmar)
- Cherson
- Donezk und Luhansk Region
- Iran
- Krim-Region
- Nordkorea
- Russische Föderation
- Saporischschja
- Syrien
- Venezuela
Mehr Informationen findest Du hier.
Wie bekommst Du den Nachweis für die Auslandskrankenversicherung?
Deine Versicherungsbestätigung kannst Du ganz einfach online anfordern. Du benötigst folgende Daten: Vertragsnummer (Name), Aufenthaltsdauer, Reiseziel.
Wie erhalte ich aktuelle Sicherheitshinweise?
Auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts gibt es die Möglichkeit, per E-Mail einen Newsletter zu abonnieren.
Für wie viele Tage besteht die Auslandskrankenversicherung maximal?
Versichert sind alle Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 60 Tagen (Einmalschutz und Jahresschutz). Bei längeren Reisen besteht nur für die ersten 60 Tage Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn ich am 60. Tag erkranke?
Der Versicherungsschutz verlängert sich über die vorgenannte Reisezeit hinaus, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat.
Wann und wie erhältst Du Deine Versicherungsunterlagen?
Wann und wie erhältst Du Deine Versicherungsunterlagen?
Du erhältst Deine Versicherungsunterlagen unmittelbar nach Abschluss der Buchung an die von Dir angegebene E-Mail-Adresse.
Bitte prüfe im Zweifel alle Eingangsordner Ihres E-Mail-Kontos. Ggf. wurde die E-Mail fälschlicherweise als Spam gekennzeichnet.
Solltest Du selbst dort keine E-Mail von Europ Assistance auffinden, wende Dich bitte per E-Mail an vertrag@europ-assistance.de.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung der Premium Reiseversicherung findest Du in den Produktinformationen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wann und wie zahlst Du den Versicherungsbeitrag?
Wann und wie zahlst Du den Versicherungsbeitrag?
Der Versicherungsbeitrag wird sofort nach Abschluss der Buchung fällig. Dieser wird aber ggf. erst im Folgemonat vom angegebenen Konto abgebucht.
Grundsätzlich steht Dir unser SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung.
Den Einmalschutz kannst Du alternativ auch per Sofort-Überweisung bezahlen.
Folgebeiträge bitten wir Dich zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres zu zahlen.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ab dem gewählten Versicherungsbeginn – frühestens jedoch ab Buchung der Reise.
Der Versicherungsschutz endet mit der Reiserückkehr – spätestens jedoch 60 Tage im Einmalschutz und 60 Tage für die jeweilige Reise nach Reisebeginn im Jahresschutz.
Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Du den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt hast.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Bei Reiserücktritts- und Reiseabbruch- und Überraschungs-Schutz beträgt die Selbstbeteiligung 20 % der anerkannten Stornokosten, aber mindestens 25 Euro pro Person.
Beim Reisegepäck-Schutz beträgt die Selbstbeteiligung 100 Euro pro Schadenfall.
Ob Du eine Selbstbeteiligung wünschst, kannst Du bei Vertragsabschluss selbst entscheiden.
Wenn Du eine Selbstbeteiligung wählst, bewirkt dies eine Senkung der Versicherungsprämie.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Dir im Versicherungsvertrag. Diese entspricht Deiner versicherten Reisepreisstufe.
- Bei der Auslandskrankenversicherung ist die Versicherungssumme unbegrenzt.
Gilt der Jahresversicherungsschutz bei Familien / Paaren für getrennte Reisen?
Gilt der Jahresversicherungsschutz bei Familien / Paaren für getrennte Reisen?
Ja, verreisen die versicherten Personen unabhängig voneinander, besteht Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was ist ein Paar-Tarif bzw. Familien-Tarif?
Was ist ein Paar-Tarif bzw. Familien-Tarif?
Im Paar-Tarif sind zwei Personen versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Im Familien-Tarif sind ein oder zwei erwachsene Personen und bis zu 7 Kinder versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Einzige Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Wie kannst Du einen Schadenfall melden?
Wie kannst Du einen Schadenfall melden?
Unter der weltweit erreichbaren 24-Stunden-Notruf und Sofort-Hilfe +49 681 - 966 55 66 wird Dir geholfen. Am besten notierst Du Dir die Nummer und nimmst sie auf allen Reisen mit.
Alternativ kannst Du uns Deinen Schadenfall auch online melden.
Was machst Du bei Krankheit oder Unfall während der Reise?
Was machst Du bei Krankheit oder Unfall während der Reise?
Um Dir vor Ort sofort zu helfen und um Deinen Anspruch auf Leistung nicht zu gefährden, rufe im Schadenfall bitte unverzüglich in unserer Notrufzentrale an. Diese erreichst Du täglich und rund um die Uhr unter: +49 (0)681 - 966 55 66. Wir helfen Dir gerne - kompetent und schnell!
Was bedeutet "medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport"?
Was bedeutet "medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport"?
Wenn Du auf Deiner Reise krank wirst oder einen Unfall hast, steht Deine rasche Genesung im Vordergrund. Dafür wird nach sorgfältiger medizinischer Untersuchung abgewogen, ob Du medizinisch vor Ort versorgt werden kannst, oder ob ein Rücktransport medizinisch sinnvoller und vertretbar ist. Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport bedeutet, dass an Deinem Wohnort eine bessere medizinische Versorgung zu erwarten ist. Dies gilt auch, wenn die Rückkehr an Deinen Wohnort wegen der gewohnten Umgebung und besserer Verständigung zu einer schnelleren Gesundung führen kann.
Welche Verpflichtungen hast Du?
Welche Verpflichtungen hast Du?
Du musst die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen.
Sollten sich die Angaben ändern, die Du uns zu Vertragsbeginn gemacht hast, teile uns dies bitte sofort mit. So können wir den Versicherungsvertrag anpassen.
Im Schadenfall bitten wir Dich mitzuwirken: Teile uns jede sachdienliche Information wahrheitsgemäß mit und bringe entsprechende Nachweise. So können wir Deinen Leistungsanspruch schnellstmöglich abklären.
Wie und wann kannst Du den Vertrag kündigen?
Wie und wann kannst Du den Vertrag kündigen?
Du kannst den Versicherungsvertrag bis zu einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform kündigen.
Für Dich besteht außerdem die Möglichkeit, den Vertrag in bestimmten Fällen vorzeitig zu kündigen.
Mehr zur Vermittlung durch CosmosDirekt und zur Europ Assistance
Vermittlung durch CosmosDirekt
Vermittlung durch CosmosDirekt
Informationen zur Vermittlung durch die Cosmos Finanzservice GmbH
Firma und Anschrift:
Cosmos Finanzservice GmbH
Halbergstraße 50-60, 66121 Saarbrücken
Geschäftsführer: Christian Rosen, Iris Margenfeld, Jochen Lieblang
Registergericht Saarbrücken – HRB 9350
Umsatzsteuer-Ident-Nummer: DE 811233757
Beratung:
Im Rahmen der Vertriebstätigkeit wirst Du entweder durch die Cosmos Finanzservice GmbH oder die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen befragt und beraten.
Vergütung:
Die Angestellten der Cosmos Finanzservice GmbH und der Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland verlangen keine Vergütung und auch keine Nebenentgelte von den Versicherungsnehmern, sondern erhalten vom Arbeitgeber ein festes Gehalt. Abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien erhalten sie darüber hinaus jährlich ggf. zusätzlich eine Sondervergütung.
Produktgeber Europ Assistance
Produktgeber Europ Assistance
Informationen zum Produktgeber Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Nördliche Münchner Straße 27A
82031 Grünwald
So erreichst Du die Europ Assistance:
Tel: 089-55 987 0
Fax: 089-55 987 177
Hauptbevollmächtigter: Tim Schmidt
Dein Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsverfahren:
Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, kannst Du Dich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls Du mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein sollten, steht Dir immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Schlichtung findet auf Grundlage der Verfahrensordnung vor dem Ombudsmann statt und ist für Dich kostenlos.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Tel: 0800 / 369 60 00
Fax: 0800 / 369 90 00
Im Falle der Auslandskrankenversicherung wendest Du Dich bitte an den:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel: 0800 / 2 55 04 44
Fax: 030 / 20 45 89 31
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungen), Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn
Registergericht: München HRB 61 405
Umsatzsteuernummer: DE811261052
Versicherungssteuernummer: 9116/802/00124
Wenn Du es ganz ganz genau wissen möchtest
Mach Dich zum Experten in Sachen Reiseversicherung.

Immer sicher unterwegs
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