Katzenhaftpflichtversicherung

Katzenhaftpflichtversicherung: Schutz vor finanziellem Risiko

Katzen spielen für viele Menschen eine wichtige Rolle. Doch Katzen können auch Schäden ver­ur­sachen. Ruiniert die Katze die Woh­nungs­ein­rich­tung an­derer oder verursacht einen Unfall, haftet der Besitzer. Um sich finan­ziell abzu­sichern, ist eine eigene Haftpflicht für Katzen nicht not­wendig, denn eine Privat-Haftpflicht reicht aus. Welche Leis­tungen hier ein­ge­schlossen werden sollten, erfährst Du hier.

Katzen-Haftplichtversicherung

  • Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter
  • Katzenbesitzer brauchen eine Privathaft­pflicht­
  • Absicherung Personen- Sach- und Vermögens­schäden

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Katzenhaftpflicht: Warum wichtig?

Als Halter eines Katers oder einer Katze haftet man für alle Schäden, die sein Haustier verursacht. Dies ist im Rahmen der allgemeinen Tierhalter-Haftung geregelt. Die entscheidende Passage steht in § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Die meisten Ansprüche, die die Privat-Haftpflicht übernimmt, wenn eine Katze involviert ist, entstehen aus der sogenannten Gefährdungshaftung. Damit ist gemeint, dass ein Tierhalter auch dann verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, wenn er persönlich unschuldig am Entstehen dieses Schadens ist. Der Grund ist, dass das Verhalten von Tieren – trotz guter Erziehung oder eines sanften Charakters – bis zu einem gewissen Grad unberechenbar bleibt.

Tier­halter sind zum Scha­den­er­satz verpflichtet

Daher muss der Tierhalter Schadenersatz leisten: für alle körperlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, für den entstandenen Sachschaden, für Vermögensausfälle und er muss ein angemessenes Schmerzensgeld zahlen. Für diese Kosten haftet der Tierhalter in voller Höhe, sowohl mit seinem gegenwärtigen als auch mit seinem zukünftigen Vermögen.

Eine eigene Tierhalterhaftpflicht für Katzen ist nicht notwendig. Auch Hamster, Meerschwein oder ein Wellensittich sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei Hunden und Pferden ist das anders, denn sie können erhebliche Schäden verursachen. Die Gefahr, die von kleinen Haustieren wie Hamstern oder Katzen ausgeht, ist gegenüber Hunden und Pferden deutlich geringer. Auch wenn es keine bundesweite gesetzliche Pflicht ist, so empfehlen die Verbraucherschützer, für Hunde und Pferde eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen. Alles wichtige zur Tierhalterhaftpflicht erfährst Du im Ratgeber Hundehaftpflicht und Pferdehalterhaftpflicht.

Wie hoch sollte die Versi­che­rungs­summe sein?

Ein Beispiel: Das ältere Ehepaar fuhr über das Wochenende weg. Doch als die Rentner wiederkamen, war der Schreck groß: das Wohnzimmer war verwüstet, die Tapete zerfetzt, die Vorhänge zerrissen. Zusammengekuschelt auf dem zerkratzten Sofa lag eine Katze. Die beiden erkannten das Tier sofort, es gehörte der Mieterin aus der Wohnung über ihnen. Während der Mann die Trolleys ins Auto eingeladen hatte, musste sich der kleine Stubentiger in die Wohnung geschlichen haben. Der gesamte Schaden: 3.000 Euro.

Im Grunde ist dieser Sachschaden noch überschaubar. Es sieht aber anders aus, wenn Personen zu Schaden kommen. Die Kosten für z.B. medizinische Behandlungen, Rehabilitation, lebenslange Renten und Schmerzens­geld – all das summiert sich nach einem Unfall schnell auf einen Million. Diesen Schaden übernimmt Deine Privathaftpflicht – z. B. wenn die Katze plötzlich auf die Straße läuft und dadurch einen Unfall verursacht.

Die Stiftung Warentest empfiehlt für die Privathaftpflicht eine Mindest­versicherungs­summe von 10 Mio. Euro.

Bei der Privat-Haftpflicht von CosmosDirekt sind Mietsachschäden immer mit abgesichert.

Welche Leis­tungen sollte Deine Haft­pflicht haben, wenn Du eine Katze hast?

Die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gehört zu den Kernbestandteilen jeder privaten Haftpflichtversicherung. Katzen-Besitzer, die in einer eigenen Immobilie leben, kommen mit einem Grundschutz schon sehr weit, da alle elementaren Risiken dadurch abgedeckt werden. Wer in einer gemieteten Wohnung lebt, sollte zumindest Mietsachschäden mitversichern lassen.

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Fazit: Schließe eine Privathaft­pflicht für Deine Katze ab

Wenn Du Katzenhalter bist, benötigst Du keine eigene Katzenhaftpflichtversicherung. Auch eine Tierhalterhaftpflicht ist für Deine Katze nicht notwendig. Dennoch: Als Tierhalter trägst Du die Gefährdungshaftung für Dein Tier. Das bedeutet, dass Du für alle durch Dein Tier verursachten Schäden geradestehen musst. Schließe daher eine gute private Haftpflichtversicherung ab. Darüber sind Katzen, aber auch andere kleinere Haustiere wie Hamster, Kaninchen oder Wellensittiche mit abgesichert. Verursacht Deine Katze nun einen Schaden, übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten. Ist der Anspruch auf Schadenersatz nicht gerechtfertigt, wehrt die Versicherung diesen ab – sofern es zum Rechtsstreit kommt auch vor Gericht, ohne dass weitere Kosten auf Dich zukommen.

Mehr zu den Kosten für die Privat-Haftpflicht erfährst Du im Ratgeber: Haftpflichtversicherung – Kosten.

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