Katzenhaftpflicht: Warum wichtig?
Als Halter eines Katers oder einer Katze haftet man für alle Schäden, die sein Haustier verursacht. Dies ist im Rahmen der allgemeinen Tierhalter-Haftung geregelt. Die entscheidende Passage steht in § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Die meisten Ansprüche, die die Privat-Haftpflicht übernimmt, wenn eine Katze involviert ist, entstehen aus der sogenannten Gefährdungshaftung. Damit ist gemeint, dass ein Tierhalter auch dann verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, wenn er persönlich unschuldig am Entstehen dieses Schadens ist. Der Grund ist, dass das Verhalten von Tieren – trotz guter Erziehung oder eines sanften Charakters – bis zu einem gewissen Grad unberechenbar bleibt.
Tierhalter sind zum Schadenersatz verpflichtet
Daher muss der Tierhalter Schadenersatz leisten: für alle körperlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, für den entstandenen Sachschaden, für Vermögensausfälle und er muss ein angemessenes Schmerzensgeld zahlen. Für diese Kosten haftet der Tierhalter in voller Höhe, sowohl mit seinem gegenwärtigen als auch mit seinem zukünftigen Vermögen.
Eine eigene Tierhalterhaftpflicht für Katzen ist nicht notwendig. Auch Hamster, Meerschwein oder ein Wellensittich sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei Hunden und Pferden ist das anders, denn sie können erhebliche Schäden verursachen. Die Gefahr, die von kleinen Haustieren wie Hamstern oder Katzen ausgeht, ist gegenüber Hunden und Pferden deutlich geringer. Auch wenn es keine bundesweite gesetzliche Pflicht ist, so empfehlen die Verbraucherschützer, für Hunde und Pferde eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen. Alles wichtige zur Tierhalterhaftpflicht erfährst Du im Ratgeber Hundehaftpflicht und Pferdehalterhaftpflicht.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Ein Beispiel: Das ältere Ehepaar fuhr über das Wochenende weg. Doch als die Rentner wiederkamen, war der Schreck groß: das Wohnzimmer war verwüstet, die Tapete zerfetzt, die Vorhänge zerrissen. Zusammengekuschelt auf dem zerkratzten Sofa lag eine Katze. Die beiden erkannten das Tier sofort, es gehörte der Mieterin aus der Wohnung über ihnen. Während der Mann die Trolleys ins Auto eingeladen hatte, musste sich der kleine Stubentiger in die Wohnung geschlichen haben. Der gesamte Schaden: 3.000 Euro.
Im Grunde ist dieser Sachschaden noch überschaubar. Es sieht aber anders aus, wenn Personen zu Schaden kommen. Die Kosten für z.B. medizinische Behandlungen, Rehabilitation, lebenslange Renten und Schmerzensgeld – all das summiert sich nach einem Unfall schnell auf einen Million. Diesen Schaden übernimmt Deine Privathaftpflicht – z. B. wenn die Katze plötzlich auf die Straße läuft und dadurch einen Unfall verursacht.
Die Stiftung Warentest empfiehlt für die Privathaftpflicht eine Mindestversicherungssumme von 10 Mio. Euro.
Welche Leistungen sollte Deine Haftpflicht haben, wenn Du eine Katze hast?
Die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gehört zu den Kernbestandteilen jeder privaten Haftpflichtversicherung. Katzen-Besitzer, die in einer eigenen Immobilie leben, kommen mit einem Grundschutz schon sehr weit, da alle elementaren Risiken dadurch abgedeckt werden. Wer in einer gemieteten Wohnung lebt, sollte zumindest Mietsachschäden mitversichern lassen.
Mietsachschäden
Mietsachschäden
Sechs Jahre lang lebte Familie Maier in der Mietwohnung. Dann stand der Umzug ins eigene Heim an. Bei der Wohnungsübergabe bemängelte der Vermieter die tiefen Kratzer im Parkett von Wohn-und Schlafzimmer. Im Lauf der Jahre hatten die beiden Katzen der Familie ihre Spuren im Holz hinterlassen. Der Vermieter bestand darauf, dass dies keine normale Abnutzung sei und dass die Mieter die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen sollten. Das bedeutete, dass Familie Maier das Parkett komplett abschleifen und neu versiegeln lassen musste. Kosten: 1.200 Euro.
Bei vielen Haftpflicht-Policen sind Schäden an gemieteten Sachen nicht abgedeckt. Doch alle festen Einrichtungen wie Waschbecken, Badewannen, Duschkabinen, aber auch Einbauküchen und Einbauschränke sind – wie die Wohnung selbst – auch Mietgegenstände. Ebenso gehören bereits verlegte Auslegware, Dielen- und Parkettböden dazu.
Normale Abnutzungserscheinungen muss der Vermieter hingegen in Kauf nehmen. Beschädigt oder zerstört deine Katze aber eine Mietsache, haftest Du für den Schaden. Muss beispielsweise das ganze Parkett in einem 30-m²-Zimmer ausgetauscht werden, summieren sich die Kosten für Material und Handwerker auf mehr als 2.000 Euro. Achte also darauf, dass Mietsachschäden in der Haftpflicht enthalten sind, wenn Du eine Katze besitzt.
Passiver Rechtsschutz
Passiver Rechtsschutz
Neben diesen Leistungen kann sich noch ein weiterer Aspekt durchaus lohnen: Die Haftpflichtversicherung bietet Katzen-Besitzern auch einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass alle Forderungen auf Schadenersatz gründlich geprüft und ungerechtfertigte Ansprüche auch abgewehrt werden: Samba ist kein Stubentiger, sondern eine Katze, die ihre Freiheit liebt. Norman, ihrem Besitzer, kommt es daher auch nicht in den Sinn, sie einzusperren. Als typischer Freigänger verbringt Samba ihre Tage damit, durch die Nachbarschaft zu stromern, auf Bäume zu klettern und gelegentlich einen Vogel zu fangen. Wenn sie eine Ruhepause braucht, gönnt sie sich diese gern auf der Motorhaube des Mercerdes SLK-Cabrios – das jedoch stört den Nachbarn von nebenan. Eines Tages steht der Nachbar vor Tür: Samba sei verantwortlich für tiefe Lackkratzer auf der Motorhaube. Norman meldet den Vorfall seiner privaten Haftpflichtversicherung. Seine Katze hält er für unschuldig. Die Versicherung prüft den Fall und gibt ihrem Kunden Recht: Der Nachbar könne nicht nachweisen, dass Samba tatsächlich den Schaden verursacht habe. Daraufhin zieht der Nachbar vor Gericht.
Im Rechtsstreit vertritt die Haftpflichtversicherung den Katzen-Besitzer und übernimmt die Gerichtskosten, aber auch die Kosten für Anwälte und Gutachter. Bei dem anstehenden Prozess um die Lackkratzer tritt nun ein Zoologe als Sachverständiger auf. Er weist plausibel darauf hin, dass Katzen so gut wie nie mit ausgefahrenen Krallen auf einer Motorhaube laufen. Sie verlieren nämlich so den Halt auf der glatten Oberfläche.
Das Gericht bewertet in diesem Fall die Aussage als Entlastungsbeweis. Der Besitzer von Samba kann nicht haftbar gemacht werden. Dafür wäre der Nachweis eines direkten Kausalzusammenhangs notwendig gewesen. Die Haftpflichtversicherung kann daher für den Katzen-Besitzer die Forderung auf Schadenersatz abwehren und ihn von der Haftungspflicht befreien.
Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Privat-Haftpflichtversicherern.
Fazit: Schließe eine Privathaftpflicht für Deine Katze ab
Wenn Du Katzenhalter bist, benötigst Du keine eigene Katzenhaftpflichtversicherung. Auch eine Tierhalterhaftpflicht ist für Deine Katze nicht notwendig. Dennoch: Als Tierhalter trägst Du die Gefährdungshaftung für Dein Tier. Das bedeutet, dass Du für alle durch Dein Tier verursachten Schäden geradestehen musst. Schließe daher eine gute private Haftpflichtversicherung ab. Darüber sind Katzen, aber auch andere kleinere Haustiere wie Hamster, Kaninchen oder Wellensittiche mit abgesichert. Verursacht Deine Katze nun einen Schaden, übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten. Ist der Anspruch auf Schadenersatz nicht gerechtfertigt, wehrt die Versicherung diesen ab – sofern es zum Rechtsstreit kommt auch vor Gericht, ohne dass weitere Kosten auf Dich zukommen.
Hast Du Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.