Das Wichtigste zu den Gefahrengruppen der Unfallversicherung
Das Leben steckt voller Abenteuer. Du genießt Deine Freizeit in vollen Zügen und bist gerne aktiv unterwegs. Vielleicht reist du auch durch die Welt oder hängst einfach bei einer gemütlichen Grillparty mit Deinen Freunden ab. Mit einer Unfallversicherung kannst Du es Dir sorgenfrei gut gehen lassen, denn sie schützt Dich im Fall der Fälle. Ein Unfall ist leider schnell passiert und kann schwere Folgen haben. Die Unfallversicherung greift Dir dann finanziell unter die Arme. Bei Abschluss der Unfallversicherung musst Du Deinen Beruf angeben, um Dich einer Gefahrengruppe zuzuordnen. Diese bestimmt Dein Unfallrisiko. Welche Gefahrengruppen es gibt, was sie bedeuten und wie sie die Beiträge beeinflussen, erklären wir Dir in unserem Ratgeber.
Was ist eine Gefahrengruppe bei der Unfallversicherung?
Eine Gefahrengruppe ist die Risikoklasse der Unfallversicherung. Unfälle können zwar jedem jederzeit passieren, jedoch sind manche Personen einem höheren Risiko ausgesetzt als andere. Ein Grund dafür kann unter anderem der Beruf oder ein Hobby sein. Die Einstufung in eine Gefahrengruppe bei der Unfallversicherung erfolgt anhand der beruflichen Tätigkeit und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers. Gefährliche Hobbys oder Berufe mit einem besonders hohen Risiko werden meist mit einem Risikozuschlag eingestuft.
Welche Gefahrengruppen gibt es?
Die zwei Hauptgefahrengruppen der Unfallversicherung sind Gefahrengruppe A und Gefahrengruppe B. Dabei werden Personen mit einem risikoarmen Beruf in die Gefahrengruppe A eingestuft. Einige Versicherer unterscheiden bei der Unfallversicherung zudem noch zwischen Gefahrengruppe F, FZ, K und Z.
Was bedeutet bei der Unfallversicherung Gefahrengruppe A?
Ein entscheidender Faktor für die Unfallversicherung ist die Berufsgruppe, in der der Versicherungsnehmer arbeitet. In die Gefahrengruppe A werden Männer ohne körperliche oder handwerkliche Tätigkeit eingestuft. In der Regel sind das alle akademischen, verwaltenden und kaufmännischen Berufe. Aber auch männliche Rentner, Arbeitslose, Schüler und Studenten werden der Gefahrengruppe A der Unfallversicherung zugeordnet. Frauen, die einen körperlich anstrengenden oder handwerklichen Beruf ausüben, gehören ebenfalls dieser Gruppe an.
Wir nennen Dir ein paar Beispiele für Berufsgruppen, die in der Gefahrengruppe A eingestuft werden.
- Büroangestellte
- Ingenieur
- Krankenpfleger
- Lehrer
- Pfarrer
- Referendare
- Sozialarbeiter
- Techniker
Welche Personen fallen unter die Gefahrengruppe B bei der Unfallversicherung?
Männer mit einem handwerklichen und körperlich anstrengenden Beruf werden in der Regel in die Gefahrengruppe B der Unfallversicherung eingestuft, denn bei diesen Tätigkeiten ist das Unfallrisiko höher. Auch wenn der Versicherungsnehmer mit gefährlichen, ätzenden, explosiven oder giftigen Stoffen arbeitet, wird er dieser Gruppe zugeordnet.
Unter anderem diese Berufe werden in die Gefahrengruppe B eingestuft:
- Chemielaborant
- Dachdecker
- Hausmeister
- Koch
- Polizist
- Reitlehrer
- Tierarzt
- Winzer
Wer zählt zu den Gefahrengruppen F, K, Z und FZ bei der Unfallversicherung?
Manche Versicherer nehmen bei ihrer Unfallversicherung zusätzliche Gefahrengruppen zu A und B dazu. Es kann also sein, dass Du in Deinem Tarif der Unfallversicherung über weitere Gefahrengruppen stolperst. Dazu gehören die folgenden:
- Gefahrengruppe F
- Gefahrengruppe K
- Gefahrengruppe Z
- Gefahrengruppe FZ
Wir erklären Dir, was die einzelnen Gruppen bedeuten.
Welche Gefahrengruppe sollte eine Unfallversicherung abschließen?
Ob eine Unfallversicherung sinnvoll ist, hängt nicht nur von der Gefahrengruppe ab. Denn die meisten Unfälle passieren zuhause oder in der Freizeit. Der Beruf spielt dann nämlich keine Rolle mehr – die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht. Vor allem sollten sich Selbstständige, Freiberufler, Rentner und im Haushalt Tätige über eine private Unfallversicherung Gedanken machen. Denn sie sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und haben ohne eine private Versicherung gar keinen Unfallschutz. In unserem Ratgeber haben wir Dir noch einmal zusammengefasst, wann eine Unfallversicherung sinnvoll ist.
Unterscheidet sich die Leistung der Unfallversicherung je nach Gefahrengruppe?
Die Gefahrengruppe der Unfallversicherung hat keinen Einfluss auf die Leistung. Unabhängig davon, welcher Gruppe Du zugeordnet wurdest, genießt Du denselben Versicherungsschutz wie alle anderen Gefahrengruppen. Die Leistung der Unfallversicherung ist abhängig von Deinem gewählten Tarif inklusive Zusatzleistungen sowie Deinem Invaliditätsgrad nach dem Unfall. Bei CosmosDirekt kannst Du zwischen zwei Tarifen wählen, dem Basis- oder Comfort-Schutz.
Welche Auswirkungen hat die Gefahrengruppe bei der Unfallversicherung auf die Beiträge?
Je nachdem, in welche Gefahrengruppe Deine Unfallversicherung Dich einstuft, ändert sich Dein Tarif. Bei einer Einstufung in die Gefahrengruppe A fallen die Beiträge in der Regel niedriger aus, als wenn Du der Gefahrengruppe B zugeordnet wirst. Hast Du ein gefährliches Hobby, musst Du meist mit einem Risikozuschlag rechnen. Auch Berufe mit einer besonders hohen Risikoneigung, wie z. B. Profisportler, oder Berufstaucher bezahlen möglicherweise höhere Beiträge. Oftmals werden sie von Versicherern keiner Gefahrengruppe zugeordnet, sondern bekommen einen gesonderten Tarif mit Risikozuschlag .
Welche weiteren Faktoren beeinflussen die Beiträge der Unfallversicherung?
Nicht nur die Gefahrengruppe ist entscheidend dafür, wie viel Dich Deine Unfallversicherung kostet. Diese Faktoren haben ebenfalls einen Einfluss auf die Beiträge:
Versicherungssumme
Damit Du im Falle eines Unfalls mit möglicher Invalidität ausreichend versichert bist, sollte die Versicherungssumme das fünf- bis sechsfache Deines Bruttojahreseinkommens betragen. Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher ist natürlich auch der monatliche Beitrag zur Unfallversicherung. Trotzdem solltest Du hier nicht am falschen Ende sparen. Übrigens: Bei der Unfallversicherung wird die Versicherungssumme auch Grundinvaliditätssumme genannt.
Progression
Vereinbarst Du eine Progression in Deiner Unfallversicherung, erhöht sich die Auszahlungssumme im Falle eines Unfalls. Du kannst bei einer vollständigen Invalidität das 2,25-10-fache der festgelegten Versicherungssumme bekommen. Schließt Du Deinen Tarif ohne Progression ab, orientiert sich die Höhe der Auszahlung linear am Invaliditätsgrad. Das bedeutet: Wird Dein Invaliditätsgrad mit 30 % angegeben, erhältst Du auch 30 % Deiner Versicherungssumme. Ein Tarif mit Progression ist entsprechend teurer als ein Tarif mit linearer Grundinvaliditätssumme.
Risikozuschlag und zusätzliche Leistungen: Wenn Du Deine Unfallversicherung um verschiedene Leistungen erweitern möchtest, wie z. B. Genesungsgeld, ein benötigter Pflegedienst nach einem Unfall oder eine lebenslange Unfallrente, steigen die monatlichen Beiträge entsprechend an. Dasselbe gilt auch, wenn Du in Deiner Freizeit ein gefährliches Hobby ausübst. Dein Versicherer kann Dir dann einen Risikozuschlag berechnen.
Häufige Fragen zu Gefahrengruppen bei der Unfallversicherung
In welche Gefahrengruppe Dich Deine Unfallversicherung einteilt, hängt von Deinem Beruf, Deinem Geschlecht und Deinen Hobbys ab. Männer mit risikoarmem Beruf gehören zu Gefahrengruppe A. Handwerklich oder körperlich anstrengend arbeitende Männer befinden sich in Gefahrengruppe B. Frauen zählen generell zu Gefahrengruppe A – unabhängig von der Anstrengung. Teilweise nutzen die Versicherer auch zusätzliche Einteilungen.
Die Gefahrengruppe F der Unfallversicherung schließt alle Frauen ein, die nicht in der Gefahrengruppe A eingestuft werden. Teilweise gibt es auch eine eigene Gruppe für Kinder: Gefahrengruppe K. Wenn die Unfallversicherung nur Unfälle in der Freizeit einschließt, sprechen Versicherer von der Gefahrengruppe Z. Wird bei dieser Freizeit-Unfallversicherung ebenfalls zwischen Frauen und Männern unterschieden, bezeichnet Gefahrengruppe FZ die entsprechende Einteilung für Frauen.
Es kommt zwar selten vor, aber hin und wieder kann es passieren, dass Dich die Unfallversicherung in eine falsche Gefahrengruppe einstuft. Meistens liegt das an einem Jobwechsel, welcher der Versicherung nicht gemeldet wurde. In solch einem Fall kann es sein, dass Du nicht die volle Leistung von der Versicherung beziehen kannst. Denke also bei jedem Jobwechsel daran, Deiner Unfallversicherung Bescheid zu sagen.
Die private Unfallversicherung schützt Dich bei allen Unfällen, egal ob diese zuhause, im Urlaub, auf dem Weg zur Arbeit oder während der Berufstätigkeit selbst passieren. Die gesetzliche Unfallversicherung, die Dein Arbeitgeber verpflichtend abschließen muss, leistet nur bei Unfällen auf dem direkten Arbeitsweg und während der Arbeitszeit. Mit einer privaten Unfallversicherung bist Du in allen Lebenslagen bestens abgesichert.
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