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Eine Wohngebäudeversicherung schützt gegen Kosten, die bei Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes entstehen. Bestandteil der verbundenen Wohngebäudeversicherung ist die Feuerversicherung. Im Versicherungsschutz der Feuerversicherung sind, neben dem Gebäude selbst, auch die Bausubstanz (Fenster, Türen) und mit dem Gebäude fest verbundene Objekte (Einbauküchen, Heizungsanalagen) enthalten. Im Ratgeber erfahren Sie weiterhin, welche Leistungen Sie im Schadenfall in Anspruch nehmen können.
Informationen zur Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt finden Sie auf der Produktseite.
ProduktinformationenBegriff | Erläuterung |
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Versicherungsort | Meint den räumlichen Geltungsbereich, in dem der Versicherungsschutz besteht. Wird ein versicherter Gegenstand vom Versicherungsort dauerhaft entfernt, fällt der Versicherungsschutz weg. |
Obliegenheit | Bezeichnet Pflichten, zu denen man nicht gezwungen werden kann. Es ist aber im eigenen Interesse geboten, diese auszuführen, beispielsweise um eine Leistungskürzung durch den Versicherer zu vermeiden. |
Brände sind in Deutschland eine hohe Gefahr für Leben und Besitz. Etwa alle 2 Minuten brennt ein Haus oder eine Wohnung. Im Jahr 2017 wurden den Versicherungen rund 200.000 Schäden in der Wohngebäudeversicherung durch Feuer gemeldet. Die Gebäudeversicherung zahlte Leistungen in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro aus.
Gefahr: Feuer | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
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Anzahl Schäden | 210.000 | 230.000 | 210.000 | 200.000 |
Leistungen in Mio. Euro | 880 | 980 | 1.010 | 1.040 |
Schadendurchschnitt in Euro | 4.148 | 4.062 | 4.934 | 5.038 |
Quelle: https://www.gdv.de/de/zahlen-und-fakten/versicherungsbereiche/wohngebaeude-24080
Die Folgen von Bränden können verheerend sein. Doch wie entsteht ein Brand? Feuerwehrleute teilen Brandursachen in mehrere Kategorien ein. Feuer kann durch folgende Wege entstehen.
Ist der Mensch der Hauptverursacher von Bränden? Einen Überblick über die Verteilung liefert die Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS). Die Brandursachenstatistik gibt einen guten Einblick, welche Brandursache wie häufig auftritt. Die Statistik ist etwas genauer als die Kategorisierung der Feuerwehr, denn es werden zum Beispiel feuergefährliche Arbeiten, menschliches Fehlverhalten und Brandstiftung voneinander getrennt. Doch es gibt auch Verzerrungen, zum Beispiel bei Blitzschäden. Diese sind in den Statistiken der Feuerversicherung viel weiter oben platziert. Aber da die Brandursache in diesem Fall relativ leicht zu ermitteln ist, wird das IFS in solchen Fällen kaum zu Rate gezogen. Daher weichen die Statistiken von IFS und Versicherern voneinander ab.
Quelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.
Link: http://www.ifs-ev.org/schadenverhuetung/ursachstatistiken/brandursachenstatistik
Die Feuerversicherung kommt im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung für alle Brände auf, die sich aufgrund von Brand, Blitzschlag oder Explosion entwickelt haben. Ausnahme ist selbstverständlich die vorsätzliche Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer. Lässt sich der Brand auf eine grobe Fahrlässigkeit zurückführen, darf der Versicherer die Leistungen der Feuerversicherung kürzen. Bei leichter Fahrlässigkeit darf die Leistung nicht gekürzt werden. Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung sind dann fast schon vorprogrammiert.
Beispiel: Das Oberlandesgericht Naumburg urteilte im März 2011 über folgenden Fall: Der Versicherungsnehmer wollte zwei Katzen aus seinem Keller vertreiben. Darin lagerte er unter anderem Holzmöbel und Kleidungsstücke. Der Mann warf Feuerwerkskörper in den Kellerraum. Erst nach fünf bis zehn Minuten versicherte er sich, dass weder Holz noch Kleidung Feuer gefangen hatten. Doch die ersten Brandherde waren schon vorhanden, die später zu einem Kellerbrand führten. Das Gericht bestätigte die Leistungsverweigerung des Versicherers. Schon allein die Verwendung der Feuerwerkskörper in einem Raum, in dem leicht entzündliche Gegenstände lagerten, sei ein "schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten".
Brennt ein älteres Haus aus oder nieder, ist der Wiederaufbau heute deutlich teurer als der ursprüngliche Bau. Um diese Differenz auszugleichen, wird bei der Berechnung der Versicherungssumme der Feuerversicherung wie der Wohngebäudeversicherung im Allgemeinen der Wert 1914 als Basis genommen. Was es mit diesem fiktiven Gebäudewert auf sich hat, erfahren Sie im Ratgeber Wohngebäudeversicherung Versicherungssumme.
Als Teil der Wohngebäudeversicherung ist die Feuerversicherung elementar. Ihr Grundprinzip lässt sich schon aus dem Namen ableiten: Feuer-Versicherung. Verursacht ein Feuer am Gebäude einen Schaden, kommt die Versicherung für dessen Behebung auf. Damit handelt es sich um eine Sachversicherung. Aber nicht jedes Feuer gilt als versichert. Zu den versicherten Schäden gehören:
Der Versicherungsort der Feuerversicherung ist nicht auf das Haupt- oder Wohngebäude beschränkt. In der Regel sind auch Nebengebäude wie Garage, Carport oder Geräteschuppen kostenfrei mitversichert. Bei Gartenlauben weichen manche Versicherer von der Regelung ab und verlangen eine separate Versicherung. Ausgeschlossen sind ferner Objekte auf dem Grundstück wie Spielgeräte, Mülltonnen, Zäune oder Hundehütten. Auch Gartenhäuschen, die in einer Kleingartensiedlung stehen, werden normalerweise nicht von der Verbundenen Wohngebäudeversicherung (oder einer eigenen Feuerversicherung) des Hauptwohnsitzes geschützt.
Im Versicherungsschutz enthalten ist zum einen die gesamte Bausubstanz des Hauses, also neben dem Mauerwerk auch Fenster und Türen sowie das Dach. Zum anderen fallen darunter auch alle Objekte, die innen mit dem Gebäude fest verbunden sind. Das sind zum Beispiel Einbauküchen, Parkettfußböden oder Heizungsanlagen. Aber auch bestimmte Objekte, die von außen fest ans Gebäude angebracht sind, wie Markisen oder Antennen, sind mitunter mitversichert oder lassen sich gegen einen Mehrbetrag in die Feuerversicherung aufnehmen. Der Grund: Dies wird als Zubehör gezählt, das erst die Nutzung des Hauses ermöglicht.
Bis 1994 gehörte die Feuerversicherung in einigen Bundesländern zu den Pflichtversicherungen für Hausbesitzer. So wurde beispielsweise in Baden-Württemberg vorausgesetzt, dass jedes Wohngebäude über den Schutz einer Feuerversicherung verfügt. Seit 1994 kann jeder Immobilienbesitzer in Deutschland selbst darüber entscheiden, ob er seine Immobilie versichern möchte oder nicht. Auch wenn die Feuerversicherung nun zu den freiwilligen Versicherungen gehört: Durch die Aufnahme in die Verbundene Wohngebäudeversicherung ist die Feuerversicherung nach wie vor ein Muss für jeden Hausbesitzer.
Mehr zur Geschichte der Feuerversicherung erfahren Sie im Artikel: Wohngebäudeversicherung: Pflicht- oder freiwillige Versicherung?
Der Schutz der Wohngebäudeversicherung ist besonders wichtig. Denn Immobilien haben einen enormen Sachwert – da ist es erforderlich, über den Schutz einer Versicherung zu verfügen. Zudem muss eine Wohngebäudeversicherung nicht teuer sein – sofern Sie sich am Markt ein wenig umsehen. Der jährliche Beitrag ist dann nicht hoch und im Schadenfall wird man den Schutz sehr zu schätzen wissen.
Berechnen Sie einfach Ihren Beitrag zur Gebäudeversicherung mit dem Rechner von CosmosDirekt.
Die Feuer-Rohbauversicherung ist unverzichtbar. Sie versichert das Gebäude während der Bauphase, also vom Baubeginn bis zum Bauende. Versichert sind die Risiken Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion. Schäden durch Leitungswasser sind durch die Feuerrohbauversicherung noch nicht versichert. Erst wenn das Wohngebäude fertig ist, gilt der Versicherungsschutz auch für die Gefahren Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden – sofern diese bei Antragstellung mitversichert wurden.
Die Feuerrohbau-Versicherung wird zusammen mit der Gebäudeversicherung vor Baubeginn oder während der Bauphase abgeschlossen. Einige Versicherungen bieten einen beitragsfreien Versicherungsschutz an. Den Zeitraum der beitragsfreien Versicherung regeln die Versicherungen unterschiedlich. Hinweis: Viele Banken vergeben keinen Baukredit ohne Nachweis einer Feuer-Rohbauversicherung.
Bei CosmosDirekt ist der Feuerversicherungsschutz während der Rohbauzeit des Neubaus beitragsfrei mitversichert (maximal 12 Monate).
Im Rahmen der Verbundenen Wohngebäudeversicherung ist die Feuerversicherung nur ein Teil eines Gesamtpakets. Neben Schäden durch Feuer, Brand, Explosion oder Blitzschlag fallen auch Schäden infolge von Sturm- und Hagelereignissen unter den Versicherungsschutz. Als dritte Säule kommt die Versicherung gegen Leitungswasserschäden hinzu. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für die Reparatur von Schäden, die durch die versicherten Gefahren entstanden sind, im Extremfall auch den Abbruch und Wiederaufbau des Gebäudes. Versichert sind oft auch notwendige Aufräumarbeiten sowie die Sicherung des Grundstücks.
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung schützt gegen Schäden durch:
Zusätzlich können auch weitere Gefahren in den Versicherungsschutz aufgenommen werden:
Egal, ob der PC, der Teppich oder der ganze Keller brennt – auch wenn es schwerfällt, müssen Sie Ruhe bewahren. Denn wenn Sie in Panik geraten, können Sie nicht mehr rational handeln. Womöglich gefährden Sie dann andere Menschen oder riskieren das eigene Leben. Ist das Feuer noch klein – die Feuerwehr spricht von einem sogenannten Entstehungsbrand – können Sie versuchen, ihn mithilfe eines Feuerlöschers, eines Feuerlöschsprays oder einer Feuerdecke zu bekämpfen. Bei größeren Bränden und wenn Sie sich die Brandbekämpfung nicht zutrauen, gilt: Bringen Sie sich und alle anderen Bewohner des Hauses in Sicherheit.
Schließen Sie alle Fenster und Türen, um die Sauerstoffzufuhr zu reduzieren. Verlassen Sie das Haus auf direktem Weg. Rufen Sie schnellstmöglich die Feuerwehr über den Notruf 112 an. Geben Sie Ihren Namen und den genauen Brandort an und schildern Sie kurz, was passiert ist. Warten Sie dann auf das Eintreffen der professionellen Brandbekämpfer. Laufen Sie niemals zurück ins brennende Haus, um Ihr Eigentum zu retten. Überlassen Sie alles Weitere der Feuerwehr, sonst bringen Sie sich nur selbst in Gefahr. Sind Sie noch im Haus, legen Sie sich auf den Boden, um eine Rauchvergiftung zu vermeiden. Machen Sie sich am Fenster oder auf dem Balkon bemerkbar.
Ist der Schaden gelöscht, setzen Sie sich mit Ihrer Wohngebäudeversicherung in Verbindung. Damit diese den Schaden in voller Höhe reguliert, müssen Sie bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Ansonsten droht eine Leistungskürzung. Am besten befolgen Sie folgende drei Schritte:
1. Informieren Sie umgehend den Versicherer, am schnellsten telefonisch per Schadenhotline.
2. Dokumentieren Sie ausführlich den Feuerschaden, am besten durch Fotos aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
3. Stimmen Sie sich mit Ihrem Versicherer ab, bevor Sie Reparaturen oder Aufräumarbeiten durchführen.
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auf die Feuerversicherung zu verzichten, wäre für Hausbesitzer sehr leichtsinnig. Denn Schäden durch Feuer entstehen schnell, und gerade ein Brand kann bis zum Totalverlust des Hauses führen. Daher ist der Abschluss einer verbundenen Wohngebäudeversicherung besonders wichtig! Die Feuerversicherung ist bereits enthalten, und weitere wichtige Gefahren wie Sturm und Hagel oder Leitungswasser sind ebenfalls abgedeckt.
Wer noch eine separate Feuerversicherung abgeschlossen hat, sollte jetzt zur Verbundenen Wohngebäudeversicherung wechseln. Um eine Police mit einem großen Leistungsspektrum und einem guten Tarif zu bekommen, lohnt sich der Vergleich: Als Direktversicherer können wir unsere Wohngebäudeversicherung inklusive Feuerversicherung zu sehr niedrigen Preisen anbieten.