Eine Wohngebäudeversicherung schützt gegen Kosten, die bei Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes entstehen. Bestandteil der verbundenen Wohngebäudeversicherung ist die Feuerversicherung. Im Versicherungsschutz der Feuerversicherung sind, neben dem Gebäude selbst, auch die Bausubstanz (Fenster, Türen) und mit dem Gebäude fest verbundene Objekte (Einbauküchen, Heizungsanalagen) enthalten. Im Ratgeber erfährst Du, welche Leistungen Du im Schadenfall in Anspruch nehmen kannst.
Informationen zur Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Diese Begriffe solltest Du kennen
Schäden durch Feuer in der Wohngebäudeversicherung
Brände sind in Deutschland eine hohe Gefahr für Leben und Besitz. Etwa alle 2 Minuten brennt ein Haus oder eine Wohnung. Im Jahr 2021 wurden den Versicherungen rund 160.000 Schäden in der Wohngebäudeversicherung durch Feuer gemeldet. Die Gebäudeversicherung zahlte Leistungen in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro aus.
Gefahr: Feuer | 2019 | 2020 | 2021 |
---|---|---|---|
Anzahl Schäden | 180.000 | 160.000 | 160.000 |
Leistungen in Mio. | 1.170 € | 1.240 € | 1.230 € |
Schadensdurchschnitt | 6.639 € | 7.660 € | 7.688 € |
Quelle: https://www.gdv.de/gdv/medien/zahlen-und-daten/wohngebaeude-und-hausratversicherung |
Brandursachen
Die Folgen von Bränden können verheerend sein. Doch wie entsteht ein Brand? Feuerwehrleute teilen Brandursachen in mehrere Kategorien ein. Feuer kann durch folgende Wege entstehen.
Kategorien der Brandursachen
- Natürliche Entstehung
- Tiere als Verursacher
- Selbstentzündung von Materialien
- Technische Defekte und Störungen
- Mensch als Verursacher
Verteilung der Brandursachen
Ist der Mensch der Hauptverursacher von Bränden? Einen Überblick über die Verteilung liefert die Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS). Die Brandursachenstatistik gibt einen guten Einblick, welche Brandursache wie häufig auftritt. Die Statistik ist etwas genauer als die Kategorisierung der Feuerwehr, denn es werden zum Beispiel feuergefährliche Arbeiten, menschliches Fehlverhalten und Brandstiftung voneinander getrennt. Doch es gibt auch Verzerrungen, zum Beispiel bei Blitzschäden. Diese sind in den Statistiken der Feuerversicherung viel weiter oben platziert. Aber da die Brandursache in diesem Fall relativ leicht zu ermitteln ist, wird das IFS in solchen Fällen kaum zu Rate gezogen. Daher weichen die Statistiken von IFS und Versicherern voneinander ab.
Brandursachenstatistik 2021

Versicherer kann bei grober Fahrlässigkeit die Leistungen der Feuerversicherung kürzen
Die Feuerversicherung kommt im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung für alle Brände auf, die sich aufgrund von Brand, Blitzschlag oder Explosion entwickelt haben. Ausnahme ist selbstverständlich die vorsätzliche Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer. Lässt sich der Brand auf eine grobe Fahrlässigkeit zurückführen, darf der Versicherer die Leistungen der Feuerversicherung kürzen. Bei leichter Fahrlässigkeit darf die Leistung nicht gekürzt werden. Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung sind dann fast schon vorprogrammiert.
Beispiel: Das Oberlandesgericht Naumburg urteilte im März 2011 über folgenden Fall: Der Versicherungsnehmer wollte zwei Katzen aus seinem Keller vertreiben. Darin lagerte er unter anderem Holzmöbel und Kleidungsstücke. Der Mann warf Feuerwerkskörper in den Kellerraum. Erst nach fünf bis zehn Minuten versicherte er sich, dass weder Holz noch Kleidung Feuer gefangen hatten. Doch die ersten Brandherde waren schon vorhanden, die später zu einem Kellerbrand führten. Das Gericht bestätigte die Leistungsverweigerung des Versicherers. Schon allein die Verwendung der Feuerwerkskörper in einem Raum, in dem leicht entzündliche Gegenstände lagerten, sei ein "schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten".
Welche Leistungen deckt die Feuerversicherung ab?
Als Teil der Wohngebäudeversicherung ist die Feuerversicherung elementar. Ihr Grundprinzip lässt sich schon aus dem Namen ableiten: Feuer-Versicherung. Verursacht ein Feuer am Gebäude einen Schaden, kommt die Versicherung für dessen Behebung auf. Damit handelt es sich um eine Sachversicherung. Aber nicht jedes Feuer gilt als versichert. Zu den versicherten Schäden gehören:
- Feuer
- Explosion und Implosion
- Brand
- Blitzschlag
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
Welche Objekte werden von der Feuerversicherung geschützt?
Der Versicherungsort der Feuerversicherung ist nicht auf das Haupt- oder Wohngebäude beschränkt. In der Regel sind auch Nebengebäude wie Garage, Carport oder Geräteschuppen kostenfrei mitversichert. Bei Gartenlauben weichen manche Versicherer von der Regelung ab und verlangen eine separate Versicherung. Ausgeschlossen sind ferner Objekte auf dem Grundstück wie Spielgeräte, Mülltonnen, Zäune oder Hundehütten. Auch Gartenhäuschen, die in einer Kleingartensiedlung stehen, werden normalerweise nicht von der Verbundenen Wohngebäudeversicherung (oder einer eigenen Feuerversicherung) des Hauptwohnsitzes geschützt.
Im Versicherungsschutz enthalten ist zum einen die gesamte Bausubstanz des Hauses, also neben dem Mauerwerk auch Fenster und Türen sowie das Dach. Zum anderen fallen darunter auch alle Sachen, die innen mit dem Gebäude fest verbunden sind. Das sind zum Beispiel Einbauküchen, Parkettfußböden oder Heizungsanlagen. Aber auch bestimmte Sachen, die von außen fest ans Gebäude angebracht sind, wie Markisen oder Antennen, sind mitunter mitversichert oder lassen sich gegen einen Mehrbetrag in die Feuerversicherung aufnehmen. Der Grund: Dies wird als Zubehör gezählt, das der Nutzung des Hauses dient.
Ist die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung?
Bis 1994 gehörte die Feuerversicherung in einigen Bundesländern zu den Pflichtversicherungen für Hausbesitzer. So wurde beispielsweise in Baden-Württemberg vorausgesetzt, dass jedes Wohngebäude über den Schutz einer Feuerversicherung verfügt. Seit 1994 kann jeder Immobilienbesitzer in Deutschland selbst darüber entscheiden, ob er seine Immobilie versichern möchte oder nicht. Auch wenn die Feuerversicherung nun zu den freiwilligen Versicherungen gehört: Durch die Aufnahme in die Verbundene Wohngebäudeversicherung ist die Feuerversicherung nach wie vor ein Muss für jeden Hausbesitzer.
Warum die Gebäudeversicherung nicht fehlen darf
Der Schutz der Wohngebäudeversicherung ist besonders wichtig. Denn Immobilien haben einen enormen Sachwert – da ist es erforderlich, über den Schutz einer Versicherung zu verfügen. Zudem muss eine Wohngebäudeversicherung nicht teuer sein – sofern Du Dich am Markt ein wenig umsiehst. Der jährliche Beitrag ist dann nicht hoch und im Schadenfall wird man den Schutz sehr zu schätzen wissen.
Wohngebäudeversicherung
Feuerversicherung für den Rohbau
Die Rohbauversicherung (auch Feuerrohbauversicherung genannt) ist unverzichtbar. Sie versichert das Gebäude während der Bauphase, also vom Baubeginn bis zum Bauende. Versichert sind die Risiken Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion. Schäden durch Leitungswasser sind durch die Rohbauversicherung noch nicht versichert. Erst wenn das Wohngebäude fertig ist, gilt der Versicherungsschutz auch für die Gefahren Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden – sofern diese bei Antragstellung mitversichert wurden.
Die Rohbauversicherung wird zusammen mit der Gebäudeversicherung vor Baubeginn oder während der Bauphase abgeschlossen. Einige Versicherungen bieten einen beitragsfreien Versicherungsschutz an. Den Zeitraum der beitragsfreien Versicherung regeln die Versicherungen unterschiedlich. Hinweis: Viele Banken vergeben keinen Baukredit ohne Nachweis einer Rohbauversicherung.
Verbundene Wohngebäudeversicherung: Feuerversicherung
Im Rahmen der Verbundenen Wohngebäudeversicherung ist die Feuerversicherung nur ein Teil eines Gesamtpakets. Neben Schäden durch Feuer, Brand, Explosion oder Blitzschlag fallen auch Schäden infolge von Sturm- und Hagelereignissen unter den Versicherungsschutz. Als dritte Säule kommt die Versicherung gegen Leitungswasserschäden hinzu. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für die Reparatur von Schäden, die durch die versicherten Gefahren entstanden sind, im Extremfall auch den Abbruch und Wiederaufbau des Gebäudes. Versichert sind oft auch notwendige Aufräumarbeiten sowie die Sicherung des Grundstücks.
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung schützt gegen Schäden durch:
- Feuer, Brand
- Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Sturm (ab Windstärke 8), Hagel
- Leitungswasser
- Überspannung
Zusätzlich können auch weitere Gefahren in den Versicherungsschutz aufgenommen werden:
- Elementarschutzversicherung: sichert gegen Schäden infolge Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Erdbeben, Vulkanausbruch, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Rückstau.
- Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpen-Anlagen: müssen aufgrund ihres Wertes und ihres Gefahrenpotenzials ebenfalls separat versichert werden
Was tun im Schadenfall?
Egal, ob der PC, der Teppich oder der ganze Keller brennt – auch wenn es schwerfällt, musst Du Ruhe bewahren. Denn wenn Du in Panik gerätst, kannst Du nicht mehr rational handeln. Womöglich gefährdest Du dann andere Menschen oder riskierst das eigene Leben. Ist das Feuer noch klein – die Feuerwehr spricht von einem sogenannten Entstehungsbrand – kannst Du versuchen, ihn mithilfe eines Feuerlöschers, eines Feuerlöschsprays oder einer Feuerdecke zu bekämpfen. Bei größeren Bränden und wenn Du Dir die Brandbekämpfung nicht zutraust, gilt: Bring Dich und alle anderen Bewohner des Hauses in Sicherheit.
Schließe alle Fenster und Türen, um die Sauerstoffzufuhr zu reduzieren. Verlass das Haus auf direktem Weg. Rufe schnellstmöglich die Feuerwehr über den Notruf 112 an. Gib Deinen Namen und den genauen Brandort an und schildere kurz, was passiert ist. Warte dann auf das Eintreffen der professionellen Brandbekämpfer. Laufe niemals zurück ins brennende Haus, um Dein Eigentum zu retten. Überlasse alles Weitere der Feuerwehr, sonst bringst Du Dich nur selbst in Gefahr. Bist Du noch im Haus, lege Dich auf den Boden, um eine Rauchvergiftung zu vermeiden. Mache Dich am Fenster oder auf dem Balkon bemerkbar.
Wohngebäudeversicherung informieren – die Feuerversicherung reguliert dann den Schaden
Ist der Schaden gelöscht, setze Dich mit Deiner Wohngebäudeversicherung in Verbindung. Damit diese den Schaden in voller Höhe reguliert, musst Du bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Ansonsten droht eine Leistungskürzung. Am besten befolgst Du folgende drei Schritte:
1. Informiere umgehend den Versicherer, am schnellsten telefonisch per Schadenhotline.
2. Dokumentiere ausführlich den Feuerschaden, am besten durch Fotos aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
3. Stimme Dich mit Deinem Versicherer ab, bevor Du Reparaturen oder Aufräumarbeiten durchführst.
Fazit: Feuerversicherung unbedingt in die Wohngebäudeversicherung einschließen
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auf die Feuerversicherung zu verzichten, wäre für Hausbesitzer sehr leichtsinnig. Denn Schäden durch Feuer entstehen schnell, und gerade ein Brand kann bis zum Totalschaden des Hauses führen. Daher ist der Abschluss einer verbundenen Wohngebäudeversicherung besonders wichtig! Die Feuerversicherung ist bereits enthalten, und weitere wichtige Gefahren wie Sturm und Hagel oder Leitungswasser sind ebenfalls abgedeckt.